Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Afghanischer Migrant nach Vergewaltigung eines Kindes vor Gericht eiskalt: “In meinem Land ist das normal”

Während im deutschen Mecklenburg-Vorpommern gerade ein afghanischer Vergewaltiger ohne Papiere praktischerweise als minderjährig eingestuft wurde und sich über eine lasche Bewährungsstrafe freuen durfte, hat man es in Frankreich zumindest geschafft, ein ähnlich verkommenes Menschenexemplar mit selbigem Migrationshintergrund hinter Gitter zu stecken. Anfang Juli musste dieser Afghane sich wegen weiterer sexueller Übergriffe noch einmal vor Gericht verantworten. Die Begründung für seine Verbrechen lautete eiskalt: In seinem Land wäre es eben völlig normal, sich an Kindern zu vergehen.

Die französische Justiz hat den heute 32-jährigen afghanischen Vergewaltiger Mohammed Rahman Arsala 2021 nicht – wie in Deutschland so üblich – auf freien Fuß gesetzt, sondern ihn zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Arsala hatte im August 2018 einen 12-jährigen Jungen in ein abgelegenes Lagerhaus verschleppt und vergewaltigt. Der Migrant brachte den traumatisierten Jungen später in einen Park, wo mehrere minderjährige Mädchen, die von dem Afghanen bereits belästigt worden waren, die Situation korrekt einschätzten und die Polizei alarmierten. Arsala wurde noch am selben Tag festgenommen.

Sein Verteidiger forderte seinerzeit, man solle den kulturellen Hintergrund der Tat berücksichtigen: In Afghanistan sei es üblich, dass Männer minderjährige Jungen missbrauchten. Der Migrant erörterte: „In meinem Land ist es normal, sexuelle Beziehungen zu Jungen zu haben, weil Frauen nicht zugänglich sind. Als ich in Frankreich ankam, kannte ich Ihre Gesetze nicht, aber seitdem habe ich erfahren, dass es verboten ist.”

In Deutschland hätte das womöglich für einen Freispruch gereicht, nicht aber in Frankreich. Arsala wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Vergewaltigung des 12-Jährigen war jedoch nur eines von mehreren Verbrechen, mit dem er in Verbindung stand: Anfang Juli musste der Afghane sich nun wegen weiterer sexueller Übergriffe auf Kinder erneut vor Gericht verantworten.

Noch vor der Vergewaltigung des Jungen, im Frühjahr 2018, hatte er sich an zwei minderjährigen Mädchen vergehen wollen. Eines der Opfer sagte aus: „Er hat mich mit seinem Knie gegen die Wand geschleudert, er war viel zu stark, ich habe versucht, mich zu wehren, aber ich konnte nicht weg, er hat versucht, mich zu küssen und mir die Kleider vom Leib zu reißen, ich hatte Angst, Am Ende sagte er mir, wenn ich gehen wollte, müsste ich seinen Penis berühren.” Als sie mit der Polizei drohte, ließ er sie gehen. Wenige Tage später wurde dieses Mädchen ins Krankenhaus eingeliefert: Sie hatte versucht, sich umzubringen. Es folgten fünf weitere Selbstmordversuche.

Arsala gab dem Mädchen vor Gericht die Schuld: „Ich wollte sie ein bisschen berühren, aber sie wollte nicht. Wenn sie ein anständiges Mädchen wäre, wäre sie nicht in mein Zimmer gekommen.”

Auch das andere Mädchen konnte ihm glücklicherweise entkommen. Die Eltern verständigten die Polizei.

Arsala wurde nun zu drei weiteren Jahren Haft verurteilt. Wenn er seine 18-jährige Strafe abgesessen hat, wird er abgeschoben. Dass Täter wie er aus dem Verkehr gezogen werden müssen, zeigt auch sein Verhalten in Haft: Dort soll er bereits versucht haben, sich einer Krankenschwester aufzudrängen. Zudem soll er einen Insassen sexuell attackiert haben, woraufhin er in eine andere Haftanstalt verlegt wurde.

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