Von Sven Reuth
2015 wiederholt sich nicht? Von wegen! Nach polizeilichen Erkenntnissen ist es am Flughafen Kabul schon mehreren Straftätern gelungen, mit Evakuierungsflügen von Afghanistan wieder nach Deutschland zu kommen.
Nach Angaben von Focus Online stoppte die Bundespolizei am Wochenende drei Männer, die zuvor wegen Straftaten wie Vergewaltigung und Rauschgifthandel aus Deutschland ausgewiesen worden waren. Die afghanischen Straftäter stellten selbstverständlich einen neuen Asylantrag, der nach der Machtergreifung der islamistischen Taliban-Milizen nun deutlich bessere Erfolgsaussichten haben dürfte als zuvor. Zumindest dürften deutsche Gerichte angesichts der Lage des Landes am Hindukusch eine erneute Abschiebung ‒ selbst die eines schwerstkriminellen Sexualstraftäters ‒ ablehnen.
Nur 576 Ortskräfte, aber Hunderttausende Zuwanderer?
In der Welt am Sonntag hatte der Journalist Marcel Leubacher unter Berufung auf einen hohen Beamten zuvor schon gemeldet, dass es einem aus Deutschland abgeschobenen Straftäter gelungen sei, mit einem Evakuierungsflug wieder zurückzukehren.
Selbst der Naivste wird über diese Meldungen kaum überrascht sein. Während in Medien und Politik in Dauerschleife von der nun notwendigen Evakuierung der Ortskräfte die Rede ist, wird gleichzeitig verschwiegen, dass deren Zahl laut einer Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5454) bei gerade einmal 576 liegt.
Schon jetzt wird also deutlich, dass das in Afghanistan herrschende und vom Westen verursachte Chaos von der Asyllobby unabhängig von der Frage der Ortskräfte dazu genutzt werden wird, um eine weitere große Zuwanderungswelle in Richtung der EU, vor allem aber nach Deutschland, zu initiieren. Und wieder – auch dazu muss man kein Prophet sein – werden sich wie 2015/2016 auch islamistische Terroristen in die Migrationsströme mischen, um nach Mitteleuropa zu gelangen.
Nächstes Staatsversagen voraus
Das nächste Staatsversagen auf dem Feld der Zuwanderung nimmt jedenfalls schon konkrete Formen an. Die Politik scheint keinen Gedanken daran zu verschwenden, dass Afghanistan ein Land des Mittleren Ostens ist, das keine gemeinsame Grenze mit der EU aufweist. Auch in dem nahöstlichen und vorderasiatischen Zwischenraum zwischen Afghanistan und der EU herrscht größtenteils kein Krieg. Es stellt sich also die Frage, woher nun eigentlich eine Verpflichtung für Deutschland und die EU herrühren soll, in großer Zahl afghanische Flüchtlinge aufzunehmen?
Doch darum geht es – wenn man den Grundtenor der Afghanistan-Berichterstattung in den Medien verfolgt – schon längst nicht mehr. Deutschland hat nichts aus dem Asyl-Tsunami des Jahres 2015 gelernt, hier wird die Massenzuwanderung aus fremden Kontinenten weiterhin zum politischen Selbstzweck verklärt, der Jahr für Jahr unbedingt erfüllt und abgehakt werden muss.
Afghanische und irakische Flüchtlinge im November 2015 an der serbisch-kroatischen Grenze. Werden sich diese Bilder in den nächsten Monaten wiederholen? Foto: Ajdin Kamber I Shutterstock.com.
Import von Gewalttätern droht
Welche Kollateralschäden diese Politik in Deutschland selbst hinterlässt, scheint hinterher dann niemanden mehr zu interessieren. Dabei haben gerade Zuwanderer aus Afghanistan in den vergangenen Jahren immer und immer wieder mit den schrecklichsten Bluttaten auf sich aufmerksam gemacht – nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich.
So wurde in der Nacht vom 26. auf den 27. Juni dieses Jahres das aus Niederösterreich stammende 13jährige Mädchen Leonie in Wien unter Drogen gesetzt, schwer misshandelt und missbraucht und schließlich erdrosselt. Als Täter wurden vier Afghanen festgenommen, die offiziell zwischen 16 und 23 Jahren alt sind.
Alterstests ergaben dann aber, dass der vermeintlich 16jährige Täter laut einem Gutachten schon mindestens 20 Jahre alt ist. Und auch das ist eben bei afghanischen Asylbewerbern wohl eher der Normal- als der Ausnahmefall – fast alle verweisen auf angeblich verlorene oder vernichtete Dokumente und machen sich dann erheblich jünger, als sie wirklich sind.
Neue Betrugswelle droht
So kommen sie in den Genuss einer Einstufung als MUFL (minderjähriger unbegleiteter Flüchtling) und sichern sich dadurch für den Steuerzahler sündhaft teure umfangreiche Leistungen, da ein Minderjähriger Anspruch auf Leistungen nach der Jugendhilfe hat und ein kostspieliges „Gesamtpaket“ aus Unterbringung, Ausbildung und Betreuung finanziert bekommt. Im Falle der Begehung schwerster Straftaten wird man außerdem praktischerweise nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Der Fall Leonie erinnert an den Mordfall Mia, der sich am 27. Dezember 2017 im südpfälzischen Kandel zutrug, und bei dem ein angeblich 15 Jahre alter und ebenfalls aus Afghanistan stammender Asylbewerber die 15jährige Schülerin Mia mit zahlreichen Messerstichen in einem Drogeriemarkt ermordete. Foto: privat
Aber Grenzen der Belastbarkeit des Sozialsystems oder der natürlichen Ressourcen Deutschlands gibt es für die hiesigen Politiker bekanntlich nicht, wenn es darum geht, eine möglichst unregulierte Massenzuwanderung zu fordern. So ist es dann auch leider nur allzu wahrscheinlich, dass sich das Chaos des Asyl-Tsunamis der Jahre 2015/2016 im Laufe der nächsten Monate wiederholen wird.
Sven Reuth (*1973) ist Diplom-Ökonom und schreibt für COMPACT hauptsächlich zu wirtschaftspolitischen Themen. Seit Januar 2021 ist er zudem Online-Redakteur.
Dieser Betrag erschien zuerst bei COMPACT ONLINE, unserem Partner in de EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.