Horst D. Deckert

Agentur für Arbeit: Zwei von fünf Anrufen beziehen sich auf den drohenden Rausschmiss im Gesundheitswesen

Uns liegt eine E-Mail eines bedeutenden Arbeitgebers in Deutschland vor:

«Dies bedeutet, dass ab dem 16. März 2022 alle Beschäftigten der XXX entweder gegen SARS-CoV-2 geimpft oder genesen sein müssen. Beschäftigte, die bis dahin keinen entsprechenden Nachweis vorgelegt haben, dürfen nicht in der XXX beschäftigt werden. Für diesen Personenkreis entfällt dann aufgrund des Beschäftigungsverbots die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.»

Ein Betroffener hat sich heute bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet, um dann zumindest keine Nachteile beim Arbeitslosengeld in Kauf nehmen zu müssen. Er hatte einen sehr netten Herrn am Telefon.

Dieser erzählte ihm unaufgefordert, dass bei ihm zwei von fünf Telefonaten genau diesen Grund haben.

Kommentar Corona-Transition

Es handelt sich nur um eine Einzelmeldung, harte statistische Daten liegen unseres Wissens nicht vor. Die Personen sind der Redaktion bekannt.

Dennoch: Bei dem jetzt schon bestehenden Mangel an Arbeitskräften im Gesundheitsbereich erübrigt sich jeder Kommentar. Immer wieder wird vor einer Überlastung des Gesundheitssystems gewarnt. Der Grund für eventuell knapp werdende Intensivbetten ist erwiesenermassen Personalmangel.

Ähnliche Nachrichten