Horst D. Deckert

Aktuelle Ausgabe: Es werde Recht!

Im Laufe des vergangenen Jahres haben Gerichte immer wieder Corona-Verordnungen oder Teile davon für rechtswidrig erklärt. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich schlugen manche dieser Urteile hohe Wellen, andere wurden geflissentlich von den Medien verschwiegen – ein Überblick.

In Österreich wurden den Bürgern Corona-Maßnahmen hauptsächlich durch Verordnungen des Gesundheitsministeriums auferlegt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat bereits im Juli des Vorjahres erste Bestimmungen derartiger Erlässe für ungültig und gesetzwidrig erklärt. Im Oktober legte der VfGH nach und hob, wieder im Nachhinein, mehrere Verordnungen auf. Es war für das Gericht nicht nachvollziehbar, warum das Gesundheitsministerium die Maßnahmen für notwendig erachtet hatte. Ein Schlag ins Gesicht für den mittlerweile zurückgetretenen Gesundheitsminister Rudolf Anschober – und ein Hoffnungsschimmer für Maßnahmen-Kritiker.

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Ständig mutige Urteile in Deutschland und Österreich

Am Tag vor Weihnachten wurde dann das nächste brisante Urteil des VfGH, diesmal bezüglich der Maskenpflicht in Schulen bekannt gegeben. Die Teilung der Klassen und die Maskentragepflicht wurden als gesetzwidrig aufgehoben. Auch nach Aufforderung hätte der Gesundheitsminister dem Gericht keine Akten vorgelegt, die die Maßnahmen nachvollziehbar begründeten. Im März dieses Jahres hob das Höchstgericht dann mit der gleichen Begründung auch das Betretungsverbot für Sportstätten auf, das im Frühjahr 2020 gegolten hatte.

Für enormes Aufsehen sorgte in Deutschland im heurigen Jänner das Amtsgericht in Weimar (Thüringen). Dieses erklärte das allgemeine Kontaktverbot des Vorjahres für verfassungswidrig. Das Sensationsurteil kam dann am 8. April ebenfalls aus Weimar. Das Familiengericht untersagte die Maskentragepflicht in zwei Schulen. Eine politische Bombe ging Ende März auch in Wien hoch. Das Verwaltungsgericht kippte ein Demonstrationsverbot, welches die FPÖ angefochten hatte. Die politische Sprengkraft des Urteils ging von der ausführlichen Begründung des Gerichts aus.

Top-Themen & interessante Artikel der aktuellen Ausgabe

  • Zum Geleit: Mit jede Urteil wankt das Lügengebilde mehr
  • Österreich und die Welt:  Die „neue Normalität“ wird erhalten bleiben
  • Wochenthema: Gerichte kippen Corona-Maßnahmen / Interview mit Mag. Beneder
  • Im Gespräch: Martin Gerloff überzeugt sich selbst: Es gibt sie, die Länder ohne Hygienediktatur
  • Aus der Heimat: Von wegen Baby-Boom: Durch die Krise gab es im letzten Jahr weniger Geburten
  • Analyse: Warum ist die SPÖ für die Zwangsmaßnahmen?
  • Mediathek: Verrückt und ungebildet: Studie vernadert Kritiker
  • Unsere Leute: Autoexperte: Entlassungen bei MAN in Steyr sind nur Theaterdonner

In der österreichischen Medienlandschaft gibt es bis auf den „Wochenblick“ fast keinen wirklichen Widerstand. In den vergangenen Wochen und Monaten erreichten zahlreiche Leserbriefe die „Wochenblick“-Redaktion und zeigen, dass der „Wochenblick“ mit seiner Berichterstattung einen krisensicheren Kurs fährt. Dennoch übt die Regierung einerseits mit ihren Maßnahmen großen wirtschaftlichen Druck aus – und überschüttet andererseits ihr ergebene Medien mit Geld, um die demokratische Meinungsbildung zu ihren Gunsten zu verzerren.

Kritische Medien wie der „Wochenblick“ sind den Mächtigen hingegen ein Dorn im Auge, weil wir es als unseren Auftrag sehen, das Informationsbedürfnis der Bevölkerung mit verlässlichen Informationen zu stillen, indem wir schreiben, was andere verschweigen. Damit wir in diesem wichtigen Kampf um die Wahrheit wettbewerbsfähig bleiben können, bauen wir vor allem auf die Unterstützung unserer Leser. WIR sind auf IHRE Hilfe angewiesen! Empfehlen Sie uns ihren Freunden, Verwandten und Bekannten.

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