Am heutigen Samstag veranstaltet das „Aktionsbündnis 75 Jahre Nürnberger Kodex“ eine internationale Gedenkfeier und eine Podiumsdiskussion auf der Wöhrer Wiese in Nürnberg, auf der an die Verabschiedung des Kodex vor 75 Jahren erinnert und die Einhaltung von dessen „ewigen Grundsätzen“ angemahnt werden soll. Angesichts des seit über anderthalb Jahren anhaltenden Corona-Impfterrors, ist es dem zu Jahresbeginn von den Organisationen „Stiftung Ärzte für Aufklärung” und „Ärzte stehen auf“ gegründeten Bündnis ein dringendes Anliegen, an die Inhalte des Kodex zu erinnern, der am 20. August 1947, am Ende des Nürnberger Ärzteprozesses formuliert wurde.
Klarer Fall medizinischer Experimente
Dass es sich bei den Covid-Vakzinen, anders als von seinen Verfechtern behauptet, selbstverständlich um einen geradezu mustergültigen Fall solcher medizinischer Experimente handelt, wie sie im Nürnberger Kodex eigentlich für alle Zeiten ausgeschlossen wurden, kann schlechterdings nicht mehr in Abrede gestellt werden, angesichts der Mischung aus Propaganda, gesellschaftlichen Druck bis hin zum unverhohlenen Zwang (Stichwort „einrichtungsbezogene Impfpflicht“) und der Tatsache, dass es sich bei der Massenverabreichung der (noch immer nur vorläufig zugelassenen!) C-Impfstoffe nach wie vor um eine riesige Versuchsanordnung handelt – mit der Weltbevölkerung als Studienpopulation und den diskriminierten Impfverweigerern als Kontrollgruppe.
Vom Impfkartell mit Füßen getreten
Dass ausgerechnet im heute angeblich so geschichtsbewussten Deutschland die – damals unter dem Eindruck der unmittelbar zurückliegenden NS-Verbrechen artikulierten – Grundsätze des Kodex mit Füßen getreten werden, zeigt das Ausmaß der Verblendung und Gehirnwäsche durch die „Pandemie“-Politik und die Covid-Hysterie, die zu einem beispiellosen Impfkult geführt hat.
Im damaligen Nürnberger Ärzteprozess waren 20 NS-Ärzte und drei Gesundheitsbeamte angeklagt gewesen, unter anderem wegen medizinischer Menschenversuche. In dem maßgeblich aus den Eindrücken und Lehren aus diesem Prozess geborenen, überaus wirkungsmächtigen Dokument des Kodex wurde damals unter anderem festgelegt, dass die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson zu jeder experimentellen Behandlung – Impfung, Medikation, Therapie – unbedingt erforderlich ist. Der Versuch muss so gestaltet sein, „dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind“ und er „seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein“ darf.
Fadenscheinige Vorwürfe gegen Organisationsbündnis
Zudem ist der Versuch so auszuführen, „dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.“ Diese Grundsätze sieht das Bündnis durch die Corona-Impfungen verletzt, da diese weder vor Infektionen noch vor schweren Krankheitsverläufen schützen und zudem eine Unzahl gefährlicher Nebenwirkungen nach sich ziehen. Außerdem werden die Geimpften zwar formal informiert und müssen vorher zustimmen, in Wahrheit erfolgen die Impfungen jedoch unter erheblichem Druck von Politik, Arbeitgebern oder dem sozialen Umfeld.
An diese Hintergründe soll bei der heutigen Gedenkveranstaltung erinnert werden. Die Impflobby sowie mit ihr verbandelte „Gegner aus der Medizin” werfen dem Bündnis, dem selbst renommierte Ärzte angehören, vor, den Nürnberger Kodex zu missbrauchen. Sie bestreiten vehement, dass die Corona-Impfungen gegen dessen Inhalte verstoßen würden.
„Freiwillige Zustimmung zur Impfung setzt Information voraus!“
Dem entgegnet Dr. Walter Weber, Chef und Mitinitiator des Bündnisses: „[Die Bedeutung des Kodex] ergibt sich aus der Definition zulässiger Formen von medizinischen Experimenten an Menschen. Und genau aus dieser Perspektive nehmen wir Bezug darauf! Es geht uns in keiner Weise um einen Vergleich mit Nazi-Verbrechen! Jedem verantwortlichen Mediziner und jeder selbstbewussten Person in der Gesellschaft dient der Kodex als Richtschnur für die Beurteilung, ob eine experimentelle medizinische Behandlung geduldet werden muss. Die Antwort, die sich aus dem Kodex ergibt, lautet unserer Auffassung nach eindeutig: Nein! Die Teilnahme an Experimenten (und um solche handelt es sich unzweifelhaft, weil Bevölkerung wie auch den meisten Medizinern nach wie vor wichtige Erkenntnisse über langfristige Sicherheit und Wirksamkeit fehlen) kann nur freiwillig erfolgen. Und freiwillige Zustimmung setzt vollumfängliche Information voraus!“
Die seit 13 Uhr und noch bis 19 Uhr andauernde Veranstaltung will dies auf medizinisch fundierte Weise vor einer breiten Öffentlichkeit zum Ausdruck bringen.