Anlässlich des zweiten Jahrestages des Amoklaufs von Hanau offenbarte sich vor drei Wochen einmal mehr die stupende Heuchelei der höchsten Staatsrepräsentanten, als sie in selektiver Opfer-Apartheid ausschließlich der neun getöteten Migranten, nicht jedoch des 10. Opfers – der ebenfalls ermordeten (deutschen Mutter) des Attentäters Tobias Rathjen – gedachten. Da die meisten Opfer einen Migrationshintergrund hatten, wird bis heute das Dogma eines ausschließlich „rechtsextremen” und „rassistischen” Tatmotivs aufrechterhalten. Dies zum einen, weil man sich 11 Jahre seit dem flamboyanten Ende des sogenannten „NSU“ gierig auf jede (vermeintliche) sich bietende Gelegenheit zur Bestätigung des Narrativs von der allgegenwärtigen „größten Bedrohung unserer Gesellschaft“ durch Rechtsextreme stürzt; zum anderen, weil man den Fall zur Rechtfertigung eines tiefgreifenden Staatsumbaus im Zuge des „Kampfs gegen Rechts“ braucht.
Denn seit Hanau „…planen Bund und Länder, ihre Anstrengungen im Kampf gegen Rechtsextremismus zu intensivieren”, räumt unumwunden die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) ein – flankiert von Medien (siehe z.B. hier), die ebenfalls nahezu einhellig feststellen, der Anschlag des nachweislich schwer psychotischen, schizophrenen und klar unzurechnungsfähigen Täters sei das „Ergebnis rechter Hetze” gewesen. Auch die führende psychiatrische Fachzeitschrift „Nervenarzt” sah sich 2020 veranlasst, dem Thema „Rassismus und psychische Gesundheit” einen ausführlichen und frei zugänglichen Beitrag zu widmen – worin schon im Aufmacher auf die „rassistisch motivierte“ Gewalttat“ von Hanau Bezug genommen wird. Bezeichnenderweise existieren vergleichbare pseudowissenschaftliche Versuche zur Umdeutung krankhafter Verhaltensweisen als Vorsatztaten bei islamistischen Gefährdern und Terroristen nicht – da hier das genaue Gegenteil geschieht und gezielt geplante Taten zu Auswüchsen psychischer Erkrankung umgedeutet werden.
Keine ergebnisoffene Untersuchung
Das politische Labeling präjudiziert sogar die Arbeit des für den Fall Hanau zuständigen Untersuchungsausschusses des hessischen Landtages, der die Tathintergründe aufklären soll: Dieser bezeichnet sich hochoffiziell als „Untersuchungsausschuss zu den rassistisch motivierten Morden von Hanau” – und lässt somit schon in seiner Namensgebung nicht den geringsten Zweifel daran, dass hier mit einer ergebnisoffenen Untersuchung nicht zu rechnen ist. Wofür dieser Ausschuss allerdings überhaupt noch tagt, ist fraglich – denn Ende letzten Jahres gab der Generalbundesanwalt (GBA) bereits die Einstellung der Ermittlungen bekannt: „Nach Ausschöpfung aller relevanten Ermittlungsansätze” hätten sich „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte (§ 152 Abs. 2 StPO) für eine Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser ergeben”, so die Bundesanwaltschaft. Der Täter habe somit alleine und – auch hier steht die Deutung wieder absolut fest! – „aus einer rassistischen Motivation heraus” gehandelt. Keine weiteren Fragen also.
In der Abschlusserklärung des GBA fand sich erstaunlicherweise kein einziges Wort zum Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen, Professor Henning Saß, das die Generalbundesanwaltschaft selbst in Auftrag gegeben hatte; stattdessen beruft sich die Anklagebehörde lediglich auf nicht näher erläuterte „psychische Beeinträchtigungen”. Saß` Gutachten wurde dann bezeichnenderweise nie offiziell veröffentlicht fiel aber irgendwie dem „Spiegel” in die Hände, der dann aus den sich daraus ergebenden offenkundigen Widersprüchen zur offiziellen Lesart des eiskalt planenden Rechtsterroristen den Titel konstruierte: „Psychisch krank – und ein Rassist”. Ob dem Spiegel Saß‘ vollständiger Text vorlag, ist indes unbekannt. Der Gutachter sagte auch mehrfach vor dem hessischen Untersuchungsausschuss aus – wo er sich insbesondere von Vertretern der Grünen und Linken Kritik anhören musste, er habe die rassistische und rechtsradikale Gesinnung des Täters noch immer nicht scharf genug herausgearbeitet – obwohl Saß trotz der eindeutigen Psychose keinerlei Zweifel an dieser Gesinnung Rathjens gelassen hatte.
„Wahnhaft verformte Weltsicht”
Saß erklärte, Rathjen habe seit zwanzig Jahren unter einer schweren paranoiden Schizophrenie gelitten, seine „Weltsicht” sei daher „aufs Schwerste krankhaft verformt” gewesen. Das juristisch entscheidende Fazit ging dann gegenüber der Öffentlichkeit freilich unter: „In einem Prozess wäre er aller Wahrscheinlichkeit nach nicht schuldfähig gewesen.“
Hingegen äußert der Psychiater und ebenfalls forensische Sachverständige Professor Wolfgang Meins Zweifel an den Schlussfolgerungen seines Kollegen: „Bei einer Person, die seit 20 Jahren, wenngleich in unterschiedlicher Intensität, an einer schweren paranoiden Schizophrenie mit Wahnthemen leidet, die in abstruser, eben wahnhaft ‚verformter‘ Weise u.a. um rassistische, völkische oder auch rechtsextreme Inhalte kreisen, ist es ebenso aussichtslos wie abwegig, erkennen zu wollen, ob Teile davon auch eine krankheitsunabhängige Gesinnung widerspiegeln. Grundsätzlich kann das zwar nicht vollständig ausgeschlossen werden, aber bei einer 20-jährigen Krankheitsdauer auch nur halbwegs schlüssig belegen zu wollen, dass ein bestimmter Teil der fremdenfeindlich, rassistisch oder auch rechtsextrem anmutenden Gedanken sich krankheitsunabhängig entwickelt haben und somit eine entsprechende Gesinnung markieren, ist schlicht abwegig.”
Die Frage, ob angesichts der vom offiziellen Gutachter attestierten Schuldunfähigkeit Rathjens überhaupt noch an der – bis heute fast überall unhinterfragten – Legende vom einerseits wahnsinnigen, andererseits planvoll-strategisch vorgehenden „Rassisten” festgehalten werden kann, oder ob Rathjens „Radikalismus” das bloße Resultat seiner schweren und jahrzehntelangen psychischen Erkrankung war (worauf die Tötung der eigenen Mutter hindeutet), wurde und wird gar nicht erst erörtert. Und es ist auch nicht zu erwarten, dass dies jemals geschehen wird – weil da die ebenso schnelle wie bequeme politisch gewünschte Festlegung keinesfalls erschüttert werden soll. So wie der Linksstaat seine Märtyrer braucht, braucht er auch seine Feindbilder, vorzugsweise posthum – denn nur so lässt sich die „Gegen-Rechts”-Haltungsindustrie am Laufen halten und mit Milliarden Steuergeldern weiter alimentieren.
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