Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Ampel“ weicht das Asylrecht weiter auf: Künftig keine Regelüberprüfung mehr!

Eigentlich handelt die „Ampel“ nur konsequent: Wenn praktisch ohnehin jeder bleiben darf, muss man auch nicht mehr lange prüfen. Denn darauf läuft es hinaus: Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben das Asylverfahren mit einer Abschaffung der Regelüberprüfung „beschleunigen“. Die Asylverfahrensberatung wird an „zivilgesellschaftliche Akteure“ (sagt eigentlich schon alles) ausgelagert.

Von der breiten Öffentlichkeit bisher kaum registriert, hat das Bundeskabinett in der vergangenen Woche einen Gesetzesentwurf gebilligt, der in seiner Tragweite das deutsche Asylrecht vollends ad absurdum führt. Die sogenannte Regelüberprüfung, die bislang nach spätestens drei Jahren erfolgen sollte, wird abschafft. Die Vorlage aus dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD) bedeutet im Ergebnis eine weitere Entkernung restriktiver Asylrechtsbestimmungen.

► Bisher galt: Mit der Regelüberprüfung tritt nach einer bestimmten Frist eine automatische Untersuchung dergestalt ein, ob es zwischenzeitlich Gründe für einen Widerruf oder die Rücknahme der Asylberechtigung bzw. des Flüchtlingsstatus gibt. Diese Überprüfung wurde bislang durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt.

► Künftig soll eine solche Prüfung nur noch „anlassbezogen“ erfolgen. Außerdem sollen Asylbewerber eine behördenunabhängige Beratung in Anspruch nehmen können. Die Asylverfahrensberatung soll an „zivilgesellschaftliche Akteure“ (z.B. NGOs) ausgelagert werden können, die vom Bund (sprich: Steuerzahler) entschädigt werden. 

Für das Jahr 2023 sind dafür 20 Millionen Euro veranschlagt. Für das Folgejahr geht die Bundesregierung von 80 Millionen Euro aus. Die einschlägige Asylindustrie dürfte sich angesichts dieses Konjunkturprogramms schon jetzt die Hände reiben. „Um den Ausländer bestmöglich auf die Anhörung vorzubereiten, soll die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung, wenn möglich, bereits vor der Anhörung ansetzen“, sieht die „Formulierungshilfe“ aus dem Bundesinnenministerium vor. 

Die Abschaffung der Regelüberprüfung reiht sich nahezu perfekt ein in das Gesetz zum „Chancen- und Aufenthaltsrecht“, das sogenannten gut integrierten Ausländern ohne gesicherten Status ein Aufenthaltsrecht zubilligt.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bringt es auf den Punkt: „Mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf, die Regelüberprüfung abzuschaffen, ob anerkannte Asylbewerber weiter asylberechtigt sind, sendet die Bundesregierung nach weiteren Aufnahmeprogrammen oder dem Bleiberecht für Geduldete erneut das Signal einer grenzenlosen Aufnahmebereitschaft in alle Welt.“

Im Klartext: Das deutsche Asylrecht ist ab sofort das Papier nicht mehr wert, auf dem es steht. Hereinspaziert, hereinspaziert…

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