Ich weiß ja nicht, wie es Ihnen geht, aber ich für meinen Teil konsumiere schon lange keinen ORF mehr. Und ich zahle auch schon lange keine GIS-Gebühren mehr. Die Angst der ORF-Betreiber, dass Menschen wie ich den ORF schädigen, weil wir die Sendungen auch online streamen können, halte ich übrigens für völlig unberechtigt. Weil ich Propaganda-TV und unrecherchierte Nachrichtensendungen weder gratis noch kostenpflichtig freiwillig konsumiere.
Ein Kommentar von Edith Brötzner
Mein Vorschlag an den ORF: Baut doch bitte einfach einen Login mit kostenpflichtigem Passwort ein für jene, die sich eure Sendungen noch antun wollen und lasst die selbst denkenden Bürger in Ruhe. Bei all der Kohle, die ihr der Menschheit schon aus der Tasche gezogen habt und mit dem Geld, mit dem man euch für die schmutzigen Impfkampagnen geschmiert hat, müsste dieser minimale technische Aufwand kinderleicht umsetzbar sein. Jede Tageszeitung schafft das. Also, lieber ORF, ich glaub’ ganz fest an dich, dass du das packst.
Ich habe diese Woche übrigens bei Rechtsanwalt Dr. Prchlik mal nachgefragt, ob wir die neuen Zwangsgebühren, die man uns abknöpfen will, einfach akzeptieren müssen. Und jetzt kommt der springende Punkt: Können wir. Müssen wir aber nicht. Das hängt davon ab, ob wir bereit sind, etwas aktiv dagegen zu tun oder ob wir es lieber bequem haben und versuchen, das Problem wegzuignorieren. Bis 25. Mai haben wir noch die Gelegenheit, online eine Stellungnahme gegen das neue ORF-Gebühren-Gesetz einzubringen. Kostet nichts außer ein paar Minuten unserer Zeit.
Wer nicht schreibt, der zahlt – auch mit seinen Daten.
Wenn wir ein paar Tausend Stellungnahmen zusammenbringen, können wir es schaffen, dass das Gesetz in dieser Form nicht in Kraft tritt. Wenn nur wenige Menschen die Wichtigkeit dieser Stellungnahme erkennen und der Rest den Hintern nicht in die Höhe bringt, dann haben wir den Salat. Natürlich können wir hinterher Bescheide verlangen, Einsprüche schreiben und Rechtsanwälte dafür zahlen, die Bescheide zu bekämpfen. So günstig wie jetzt, nämlich gratis, wird’s allerdings nie wieder. Wenn wir jetzt nichts tun, zahlen wir hinterher eben die neue Deppensteuer oder Anwälte, um diese wieder loszuwerden. Oder im schlimmsten Fall beides.
Ganz nebenbei … wussten Sie, dass der ORF mit diesem Gesetz die Berechtigung bekommt, volle Einsicht ins Melderegister zu nehmen? Dass er dann auch gesperrte Informationen bekommt? Dass der ORF mit dem neuen Gesetz ebenso volle Einsicht in Ihren Steuerakt bekommt, Ihnen eine Steuerprüfung oder eine Kommunalsteuerprüfung umhängen kann? Wussten Sie das? Sie glauben mir nicht? Gut so. Weil es wichtig ist, alles selber zu prüfen und zu hinterfragen. Mein Tipp an Sie: Lesen Sie nach, recherchieren Sie. Und geben Sie bitte online Ihre Stellungnahme gegen das Gesetz ab.
Frist bis 25. Mai 2023: JETZT Stellungnahme abgeben!
Hier ein allgemeiner Textvorschlag, der uns von Rechtsanwalt Dr. Prchlik freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde. (Bitte den Text entsprechend anpassen und nur in abgeänderter Form verwenden.)
„Ich spreche mich gegen den Gesetzesentwurf aus und bringe dazu insbesondere vor:
Es ist nicht richtig, dass zur Gewährleistung der objektiven Informierung aller Bürger ein durch staatlich geregelte Zwangsabgaben finanzierter ORF sinnvoll wäre:
Eine Informierung aller Bürger ist nur möglich, wenn die Sendungen so (gut und interessant) gestaltet sind, dass sie tatsächlich von einer großen Personenzahl konsumiert werden.
Wenn diese Bedingung erfüllt ist, dann könnte der ORF sich – wie ein Privatsender – über Werbeeinnahmen finanzieren und würde keine Zwangsabgaben benötigen.
Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist (etwa, weil der ORF handwerklich schlecht gestaltete Sendungen anbietet oder Sendungen, die lediglich der Befriedigung der intellektuellen Eitelkeit einer kleinen Personengruppe dienen), dann erfüllt er die Aufgabe der Informierung der Allgemeinheit (den (öffentlich-rechtlichen Kernauftrag des § 4 Abs 1 Z 1 ORF-Gesetz) nicht, und es besteht daher kein Grund, den ORF überhaupt am Leben zu erhalten.
Wie zahlreiche Beschwerden gegen den ORF bei der Rundfunkbehörde KommAustria beweisen, kann von objektiver Berichterstattung über weite Strecken keine Rede sein.
Die Beitragspflicht aller Privathaushalte (§ 3 ORF-Beitrags-Gesetz 2024) bzw. aller kommunalsteuerpflichtigen Unternehmer (§ 4 ORF-Beitrags-Gesetz 2024) ohne Rücksicht darauf, ob sich an den bezeichneten Örtlichkeiten auch nur irgendein elektronisches Gerät befindet, stellt eine grobe Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dar.
Die umfassenden Möglichkeiten der mit dem Beitragsinkasso betrauten „ORF-Beitrags Service GmbH“, auf persönliche Daten (etwa aus dem Melderegister) direkt zuzugreifen ((§ 13 Abs 2 ORF-Beitrags-Gesetz 2024), sowie die weitreichenden Auskunftspflichten der Finanzbehörde gegenüber der ORF-Beitrags Service GmbH (§ 13 Abs 3 ORF-Beitrags-Gesetz 2024) sprechen dem Datenschutz Hohn.“
Unternehmer könnten noch einen Punkt hinzufügen:
„Eine besondere Dreistigkeit gegenüber Unternehmern stellen die nachstehenden Bestimmungen dar:
Nach § 13 Abs 3 Z 2 ORF-Beitrags-Gesetz 2024 kann die ORF-Beitrags Service GmbH verlangen, dass ihr von der Finanzbehörde der Inhalt des Prüfberichts betreffend die Kommunalsteuer übermittelt wird.
Nach § 14 Abs 5 ORF-Beitrags-Gesetz 2024 ist die ORF-Beitrags Service GmbH berechtigt, „in besonderen Einzelfällen eine Kommunalsteuerprüfung durch den Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge anzufordern“.
Geht’s noch? Soll hier der ORF als Spionagesatellit der Finanzverwaltung agieren?“