Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Anmeldung des Patents für ein digitales ID-Verifizierungsterminal

Das Europäische Patentregister hat eine Anmeldung von Global ID zum Schutz geistigen Eigentums veröffentlicht, die zur Entwicklung von Produkten zur digitalen Identitätsüberprüfung in Verbindung mit der 3D-Fingervenenbiometrie verwendet werden könnte.

Die Patentanmeldung für ein „Verfahren, ein elektronisches Identitätsobjekt und ein Terminal zur Erkennung und/oder Identifizierung eines Benutzers“ beschreibt ein Verifizierungsterminal, das eine Verbindung mit einem Chip herstellt, der in ein digitales Identitätsspeicherobjekt eingebettet ist, und ein gemeinsames Geheimnis positiv verifiziert. Anschließend wird eine verschlüsselte symmetrische Datenverbindung zur Übertragung der digitalen ID-Daten hergestellt. In dem Dokument wird weiter beschrieben, dass sowohl Identitätsnachweise ohne biometrische Daten fälschungssicher sein müssen als auch solche, die biometrische Daten enthalten, einen robusten Schutz der Privatsphäre bieten müssen.

Die Genehmigung folgt unmittelbar auf die Erteilung eines US-Patents durch das US-Patent- und Markenamt für ein „Verfahren und eine Vorrichtung zur biometrischen Gefäßerkennung und/oder Identifizierung“ Anfang Februar. Global ID erhielt außerdem ein WIPO-Patent für die gleiche Erfindung, das im Oktober 2020 im Europäischen Patentblatt veröffentlicht wurde.

Global ID hat im vergangenen Jahr einen miniaturisierten Venen-Biometrie-Scanner, den VenoScanner, entwickelt, mit dem das Unternehmen sein geistiges Eigentum vermarktet.

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