Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Anreize für Analphabeten: Uni-Zugang für Migranten auch ohne Schulabschluss

Yo, Man! (Symbolbild:Imago)

Der ohnehin seit Jahren anhaltende Ansturm von zu weiten Teilen unzureichend qualifizierten Schulabgängern auf deutsche Universitäten wird durch einen aktuellen Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) noch einmal massiv verschärft: Weil viele ukrainische Flüchtlingskinder wegen Krieg und Flucht keine Möglichkeit hatten, ihren Schulabschluss zu machen, soll ihnen nun dennoch der Zugang zu deutschen Hochschulen gewährt werden. „Den betroffenen Schülerinnen und Schülern soll hierdurch kein Nachteil entstehen”, sagte die KMK-Präsidentin und die schleswig-holsteinische CDU-Bildungsministerin Karin Prien. Auch für Studierende im ersten Studienjahr sei die Aufnahme eines Studiums in Deutschland möglich, selbst wenn sie ihr Studienjahr nicht abschließen konnten. Die studierwilligen Schüler müssen sich beim jeweiligen Studienkolleg ihrer Wunschhochschule bewerben, um sich dort auf ein Studium in Deutschland vorbereiten zu lassen.

Wer bereits studiert, muss sich laut KMK direkt bei der Hochschule bewerben. Wer die Hochschulreife bereits erworben hat, die entsprechenden Nachweise fluchtbedingt aber nicht vorlegen kann, erhält die Möglichkeit eines dreistufigen Plausibilisierungsverfahrens durchlaufen. Das Verfahren gibt es bereits seit 2015, seit Angela Merkels bedingungsloser Grenzöffnung, soll nun aber „großzügig“ und offensiv Anwendung finden. Bei Migranten aus anderen Ländern (oder deren Sympathisanten) löste die Ausnahmeregelung

Kritik aus. „Warum muss ein syrischer Arzt bei minus 0 anfangen, Abitur und C1 Deutsch lernen und ein Ukrainer nicht?”, fragt etwa die „Trans-Aktivistin“ Hana Corrales auf Twitter, und ergänzt: „Dieses Land unterstellt Geflüchteten aus afrikanischen und arabischen Ländern pauschal geringere Lernfähigkeit und Kompetenzen. Jeden Tag ein neues Ding, dass (sic!) ihr euch leistet“.

Dorn im Auge pro-migrantischer Lobbyisten

Auch von anderen, zumeist pro-migrantischen Lobbyisten wurde die Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Abschlüssen beklagt – natürlich nicht etwa in dem (naheliegenden und vordringlichen) Sinne, die Zugangsberechtigung für alle an gleichermaßen hohe Hürden geknüpft zu belassen, sondern stets im Sinne von „freier Hochschulzugang für ausnahmslos jedermann“. Nach dem Motto: Was ein Akademiker oder eine Fachkraft ist, definieren wird selbst. Man kann jetzt schon wittern, wohin die Reise geht: Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis die Ausnahme für Ukrainer auf alle „Flüchtlinge“ ausgeweitet wird. Statt Abitur reichen dann künftig ein weggeschmissener Pass und ein ersichtlicher Nicht-Alman-Teint, um sich als „Student“ einzuschreiben.

Die Regelung für ukrainische Schüler löst somit nicht nur Neid unter anderen Migrantengruppen aus, sondern wird die ohnehin überlasteten Hochschulen mit noch mehr Studenten mit nicht vorhandenen Sprachkenntnissen und vermutlich mangelnden Qualifikationen belasten. Das Gesamtniveau in Lehre und Forschung dürfte damit noch weiter sinken. Es stellt sich auch die Frage, ob damit nicht ein weiterer Versuch gestartet werden soll, die ukrainischen Flüchtlinge möglichst lange hier zu behalten, so wie nahezu alle anderen, die es über die deutsche Grenze geschafft haben. Möglicherweise sind sie tatsächlich ohne Schulabschluss immer noch besser qualifiziert als andere Zuwanderer (oder selbst Deutsche) mit (formeller) Hochschulreife. Und noch eine interessante Frage wäre zu beantworten: Profitieren von dieser Regelung dann eigentlich auch die sogenannten „ukrainischen Austauschstudenten“, wie sich die im Tross der Kriegsflüchtlinge nach Deutschland gemogelten afrikanischen Sekundär- und Trittbrettfahrer-Migranten seit zwei Monaten nennen? Da es sich bei diesen ja angeblich um bereits in der Ukraine immatrikulierte Akademiker handeln soll, wären für diese die Aufnahmevoraussetzungen doch spielend zu erfüllen…

The post Anreize für Analphabeten: Uni-Zugang für Migranten auch ohne Schulabschluss first appeared on Ansage.

Ähnliche Nachrichten