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Ab an die Nadel: Bald gibt es kein Entrinnen für kerngesunde Jugendliche (Foto:Imago/Simon)
Wie eng Medien und Politik bei der Durchsetzung der Impfpropaganda zusammenarbeiten und welche bewussten Ungenauigkeiten in die journalistische Berichterstattung Eingang finden, das zeigt sich mustergültig beim jüngsten Kurswechsel der deutschen Ständigen Impfkommission (Stiko) in ihrer Haltung zur Impfung von 12- bis 17-jährigen. Das Gremium war nach monatelangem, unverschämtem Druck der Politik vergangene Woche eingeknickt – und hatte angekündigt, entgegen früherer Erklärungen nun doch eine Impfempfehlung für Jugendliche auszusprechen. Zwar ist diese an Bedingungen geknüpft – doch die interessieren niemanden.
Vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der deutschen „Veröffentlichkeit“ wurde diese Beseitigung der letzten Hürde sogleich mit großer Genugtuung und triumphierend zum Anlass genommen, unverzüglich die Impfkampagne auf die Minderjährigen auszuweiten – und die geplanten Jugend-Massenimpfungen einzuläuten. Die Impfhersteller und weltgrößten Krisenprofiteure können ebenfalls aufatmen – ihre die neuen Zielgruppen sind gesichert. Und schon trommeln Deutschlands öffentlich-rechtliche Medien für Impfprogramme an Schulen, die bereits in ersten Bundesländern systematisch anlaufen.
In dem missionarischen Impfeifer gegen eine kerngesunde, von Covid praktisch null betroffene nachwachsende Generation geht allerdings ein kleines, jedoch wichtiges Detail unter: Erstens hatte die Stiko die geänderte Impfempfehlung zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht ausformuliert (geschweige denn veröffentlicht) – und zweitens war alles, was der Öffentlichkeit mitgeteilt wurde, nur die Nachricht über eine Mitteilung der Stiko, eine an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte Impfempfehlung für 12- bis 17-jährige als Beschlussvorlage „in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren“ einzubringen. Diese Vorlage selbst wurde im Wortlaut nicht bekanntgegeben und zirkulierte nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das RKI selbst bestätigte dies vergangenen Montag in einer öffentlichen Bekanntmachung.
Noch vor Beschlussfassung de facto rechtskräftig
Offenbar sind im Corona-Regime Deutschland, wo Demokratie längst zur Farce verkommen ist, die Entwürfe für von den zuständigen Entscheidungsgremien erst noch zu fassende Beschlüsse bereits rechtskräftig, weil ihre Durchwinkung nur noch lästige Formsache ist. Man kennt dies von den Änderungsgesetzen zum Infektionsschutzgesetz und den Ermächtigungstiteln für Merkels Corona-Junta, deren Parlamentsabnickung reine Makulatur ist. Und so wird dann auch eine Stiko-Beschlussvorlage zur bereits ausgemachten Sache, auf deren Grundlage bereits mit Hochdruck (Impf-)Politik gemacht wird.
In Wahrheit deutete bereits das Wenige, was das RKI über die geänderte Stiko-Beschlussempfehlung bekannt gab, darauf hin, dass die eigentlich „unabhängigen“ Experten des Gremiums offenbar weiterhin größte Bauchschmerzen haben mit der ihnen politisch abgenötigten „Empfehlung“. Denn diese ist mit allerlei Warnhinweisen und Einschränkungen verbunden: „Unverändert soll die Impfung nach ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko erfolgen. Die Stiko spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird„, heißt es da laut RKI. Würde man so etwas äußern, wenn auch nur die geringste medizinische Notwendigkeit für diese Gesundheitsmaßnahme bestünde?
Beliebige „Indikationen“ für jedermann
Anders als bei der vorangegangen, bisher gültigen Stiko-Empfehlung vom 10. Juni 2021, die für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren die Covid-Spritze nur bei „bestimmten Indikationen“ (Vorerkrankungen mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe) befürwortete, soll jetzt – auf Basis „veränderter Forschungsergebnisse“ – die Liste dieser Indikationen deutlich ausgeweitet werden: Und zwar auf praktisch jeden, der irgendein Wehwehchen vorweisen kann. Und generell werden die Covid-Impfung nicht länger unter dem Aspekt ihres Nutzens und ihrer Zweckmäßigkeit für Jugendliche beurteilt, sondern es wird umgekehrt nur noch ihre (angebliche) Nebenwirkungsfreiheit betont. Nach dem Motto: Impft ruhig jeden, ob nötig oder nicht – solange er nicht dran stirbt, geht es in Ordnung.
Doch es kommt noch schlimmer: Weiter heißt es, die Empfehlung ziele „in erster Linie auf den direkten Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor Covid-19 und den damit assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen ab„. Dies lässt sich eigentlich nur so interpretieren, dass die Stiko die Impfung als eine Art notwendiges Übel ansieht, um sich Diskriminierungs- und Angsterfahrungen zu entziehen, die ungeimpften Kindern drohen.
Diese wichtigen Details und Hintergrundinformationen zur marktschreierisch verkündeten „Freigabe“ der Covid-Vakzine für Jugendliche wurden natürlich von den Promotoren der Impfkampagne komplett unter den Tisch fallen gelassen. Kein Wunder – scheint ist der Staat doch, in bester Dealer-Manier, nur mehr daran interessiert, möglichst viel von seinem Stoff an den Mann zu bringen. Die Seite „Corona-Blog“ fragt deshalb ganz offen, ob hier nicht eine bewusst „falsche Darstellung der Tatsachen durch RKI und Medien“ vorliegt.
Das kritische Portal veröffentlicht hierzu den Mitschnitt eines Telefonats, das vergangene Woche zwischen einer Ärztin und der RKI-Hotline stattgefunden haben soll, in dem die Medizinerin Hilfestellung bei der Handhabung der neuen Impfrichtlinie erbittet, nachdem sie von vielen verunsicherten Jugendlichen hierauf angesprochen werde. Erstaunlich: Mehr oder weniger zwischen den Zeilen wurde ihr nahelegt, ruhig ein „breites Spektrum“ an möglichen Erkrankungen ihrer minderjährigen Patienten als Indikation (siehe oben) heranzuziehen, mit denen sich die Impfung dann rechtfertigen werden könne. Sogar Rheuma, Tinnitus, psychische Probleme, ADHS oder Lernstörungen taugen somit als Vorwand für die Experimentalimpfung gegen Corona.
Tipps und Tricks vom RKI?
Die Veröffentlichung des endgültigen Beschlusses erfolgte dann vergangenen Donnerstag im aktuellen 19. Epidemiologischen Bulletin. Dort findet sich als erster Punkt unter der lapidaren Überschrift „Beschluss der STIKO zur 9. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung“ in achteinhalb mageren Zeilen eine Zusammenfassung der Änderungsempfehlung. Weiter unten folgt dann die ausführliche Begründung – und die bestätigt alle genannten Befürchtungen, die aufmerksamen Beobachtern schon letzte Woche bei der geschönten Vorabinformation auffielen. Interessanter Schlüsselsatz darin: „Ob es in Zukunft eine Standardimpfempfehlung oder eine Indikationsimpfempfehlung geben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.“ Das bedeutet, es handelt sich zumindest derzeit noch um eine reine Indikationsempfehlung, die eine individuelle Abwägung der Impfnotwendigkeit durch einen Arzt erfordert. Wie dies in der Praxis abläuft, hat das erwähnte RKI-Telefonat ja gezeigt. Und dass diese bei Massenimpfungen in Schulen unmöglich gar nicht möglich ist, bekümmert die regierende Impflobby wenig. Irgendeine Indikation findet sich im Zweifel immer.
In Anbetracht solcher unseriösen, mit rationaler und zweckökonomischer Gesundheitspolitik in keiner Weise mehr zu vereinbarenden Gebaren verwundert es dann auch nicht weiter, dass bereits parallel zu der nun als Carte Blance missbrauchten Stiko-Empfehlung rücksichtslos Tatsachen geschaffen wurden, ehe die Tinte ihrer Unterzeichner trocken war. Ein Zurück darf es nicht geben, die Spritze muss in den Arm – koste es, was es wolle, no matter what. Als nächstes sind die unter 12-jährigen dran, dann die Kleinkinder und dann Säuglinge und Neugeborene: Dauerimpfen ohne Sinn und Verstand ist angesagt – von der Wiege bis zu Bahre.
Dieser Artikel erschien auch auf report24.news.