In einem Live-Vlog nahmen die beiden Anwälte Mag. Florian Höllwarth und Mag. Alexander Scheer kritisch Bezug auf den “Lockdown-Trick” der Bundesregierung, die fortgesetzte 2G-Schikane sowie die Erwartungen, die sie im Hinblick auf den Rechtsweg gegen den Spritzenzwang haben. Wie üblich brillierten die zwei Juristen, die derzeit ein Volksbegehren zur Aufhebung der Impfpflicht auf den Weg bringen, mit ihrer unverkennbaren Mischung aus fachlich fundierten und seriösen Tipps und Wiener Schmäh.
Lockdown-Trick: Mückstein kann am Parlament vorbei regieren
Kein gutes Haar ließen sie an der Aufhebung des sogenannten “Lockdowns für Ungeimpfte” nach über zwei Monaten. Denn faktisch bliebe alles beim Alten. Wohl mehr als zwei Millionen Menschen, die über kein gültiges 2G-Zertifikat verfügen, dürfen weder in die Geschäften, noch in die Oper, zum Skilift oder auf den Eislaufplatz. Verblüffend sei, dass die Mainstream-Medien die Erzählung der Regierung schlucken – und die Koalition glaubt dass sie damit durchkommt: “Heißt das wirklich, dass ihr da oben in euren Palästen des Ballhausplatzes ernsthaft glaubt, dass wir nicht checken, dass wir das nicht dürfen?”, so Scheer.
Die beiden Anwälte halte es allerdings für möglich, dass das offizielle Lockdown-Ende auch ein Schachzug war, um am Parlament vorbei zu regieren. Denn für die 2G-Regel braucht es keinen Hauptausschuss des Nationalrates, der die Rechtmäßigkeit alle zehn Tage prüft. Sie kündigen an, die Verordnung dennoch weiter bekämpfen. Zum Glück steige auch der Druck von Handel und Gewerkschaften, das 2G-Diktat aufzuheben. Eine Entwarnung wäre ein Zurückrudern aber keineswegs: Denn Mückstein könnte überdies planen, nach dem Vorbild seines deutschen Kollegen Lauterbach den Genesenen-Status zu verkürzen.
2G an der Uni verletzt Recht auf Bildung
Als wahrscheinlich verfassungswidrig stufen sie die Ausdehnung der 2G-Regel auf immer mehr Universitäten ein. Denn Jedermann hätte ein Recht auf Bildung, beim deutschen Nachbarn bekam ein Student bei einer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg in einem ähnlichen Fall recht. Es würde neben diesem Grundrecht auch jenes auf (zukünftige) Erwerbsfreiheit verletzt. Das epidemiologische Argument fehle ohnehin.
Sich dem Impfdruck zu beugen, halten Höllwarth & Scheer nicht für den richtigen Weg. Es gebe Möglichkeiten, sich zu wehren – sie würden auch gerne Studenten, die dagegen vorgehen, vertreten. Ähnlich problematisch sei eine solche Regelung bei der Fahrprüfung, zumal es dort nicht einmal ein echte gesetzliche Grundlage für den Ausschluss Ungeimpfter gebe.
Taktisches Vorgehen bei Impfpflicht-Einspruch
Dass die frisch verabschiedete Impfpflicht in der aktuellen Version hält, halten die Mut-Anwälte für unwahrscheinlich. Es gebe mehrere Angriffspunkte, mit denen man einen Einspruch begründen könnte. So etwa möglicherweise das Doppelstrafungsverbot. Auch die Aushebelung des Verschlechterungsverbots sei problematisch. Es sei unüblich, dass Bürger quasi für das Ergreifen eines Rechtsmittels bestraft werden können. Jedenfalls sei es bei Einsprüchen ratsam, das eigene Einkommen sowie notwendige Aufwände und Unterhaltszahlungen anzugeben, weil dies auch die Bemessungsgrundlage einer Strafe verändern kann. Jedenfalls ratsam sei einige Geduld und Ruhe. Wichtig: Wird der Einspruch nur mit einem Grundrechtseingriff begründet, kommt es zu keiner mündlichen Verhandlung.
Massenstrafen seien anfangs unrealistisch, ein Gesetz könne man zudem erst bekämpfen, wenn es in Kraft ist. Auch die Erörterung allfälliger Ausnahmegründe beim Amtsarzt nehme Zeit in Anspruch. Bei Verweigerung eines Termins unter einem 2G-Vorwand stelle dies mitunter einen Amtsmissbrauch dar, mache den Bescheid aber allemal erneut bekämpfbar. Direkte Beschwerden hätten weiters größere Aussichten auf Erfolg als Individualanträge. Bei diesen sei die individuelle Betroffenheit oft schwer zu argumentieren, außerdem sei hier ein Kostenersatz im vierstelligen Betrag fällig. Entscheidet man sich doch für diesen Weg, sei es sinnvoll, sich mit anderen Betroffenen zusammenzutun, anstatt mehrere inhaltsgleiche Klagen einzubringen.
Wie Sie sich am Besten gegen den Impfzwang wehren, erklären Höllwarth & Scheer in diesem Video:
Volksbegehren & Protest als wichtiges demokratisches Mittel
Jedenfalls halten es die beiden für sinnvoll, alle demokratischen Mittel zu ergreifen – und diese könne auch niemand als angebliche Anstiftung zu einer Verwaltungsübertretung werten. Dazu zählten neben Rechtsmittel auch Volksbegehren und Demonstrationen. Das von Höllwarth & Scheer initiierte Volksbegehren, das derzeit in der Unterstützungsphase ist, soll wahrscheinlich nächste Woche eingereicht werden. Dann könne man es eine Zeitlang nicht direkt unterstützen, ehe es zur Eintragungswoche kommt, die mutmaßlich in den Sommer fallen könnte. Die 100.000-Unterschriften-Schwelle, bei der der Nationalrat sich damit beschäftigen muss, dürfte bereits erreicht sein. Doch: Je mehr Unterschriften, desto eher findet es ausgiebige Behandlung im Plenum.
Die Zwischenzeit könne man dann nutzen, um dafür zu sorgen, dass es in aller Munde ist – sowie von seiner Versammlungsfreiheit Gebrauch machen. Höllwarth & Scheer erinnern auch an die heutige Freiheits-Demo in Wien. Ab 12 Uhr mittags finden erneut Kundgebungen im Votivpark und am Heldenplatz statt. Man geht davon aus, dass wie üblich eine Ringrunde folgt. Beide werden mit von der Partie sein. Sie hoffen auf viele Gleichgesinnte: “Geht’s auf die Straße, kämpft gegen die Ungerechtigkeit, die uns hier angetan wurde.” Und man dürfe nicht vergessen, dass das Gesetz früher oder später jeden betrifft – denn “der Geimpfte von heute ist der Ungeimpfte von morgen.” Sie selbst werden etwa um 14:30 Uhr von ihren Kanzleien aufbrechen-