Am 13. Juni 2019 schloss die UNO mit dem World Economic Forum (WEF) einen Vertrag zur Förderung der „Agenda 2030“ – unter großem Protest von etlichen NGOs, die sich für Menschenrechte engagieren. Die Vereinten Nationen wollten nicht hören, erhoffte man sich durch die Partnerschaft doch mehr Spendengelder. Das WEF nutzt das Ansehen der Vereinten Nationen seither für seine Zwecke. Die Anwälte für Aufklärung wenden sich nun mit einem offenen Brief an die die UN, in dem sie vor den Zielen des Weltwirtschaftsforums warnen und darauf hinweisen, dass diese mit der UNO-Charta absolut unvereinbar sind.
Die UNO sei vornehmlich zur Sicherung von Frieden, Völkerverständigung und Menschenrechten gegründet worden, erinnern die Anwälte für Aufklärung und legen dar, inwiefern die Pläne und Ideale von Klaus Schwab und seinem WEF damit kollidieren. So wolle Schwab etwa Grund- und Menschenrechte durch eine nicht einklagbare „Ethik“ ersetzen – und auch eine Durchsetzung des „Great Reset“ mit Krieg und Bürgerkrieg sei für ihn vorstellbar. Besonders in der Corona-Krise habe sich zudem gezeigt, dass das WEF nicht an einer Verwirklichung der Ziele der UN-Agenda 2030 zugunsten der Bevölkerung interessiert sei: So widersprach allein das Fördern und Fordern von strikten Lockdowns bereits den Zielen, Armut und Hunger zu beenden. Beide Probleme wurden durch die Maßnahmen massiv verschlimmert.
Das Fazit des Briefs fällt eindeutig aus:
Sowohl der „Great Reset“ mit seiner „Vierten Industriellen Revolution“ als auch das Verhalten des WEF in der Corona-Krise stehen den Zielen der UN-Charta diametral entgegen. Um die Glaubwürdigkeit der UNO zu bewahren, bleibt als vernünftiger Ausweg nur die Kündigung des Vertrags zwischen UNO und WEF.
Den vollständigen Brief finden Sie hier oder auf der AFA-Website: