Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Anwälte für Aufklärung zu 3G: Benachteiligung Ungeimpfter ist verfassungswidrig!

In einem Offenen Brief halten die Anwälte für Aufklärung e.V. fest, dass die Einführung einer 3G-Regel am Arbeitsplatz sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Sie fordern die Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von deren G-Status.

Mit der Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz nach § 28 b IfSG ist für Millionen deutsche Beschäftigte der Zutritt zu ihrem Arbeitsplatz nur dann gewährleistet, wenn sie entweder gegen SARS-CoV-2 geimpft, genesen oder mittels PCR-Test u/o Antigen-Schnelltests negativ getestet sind. In einem Offenen Brief vom 23. November 2021 an die Fraktionen des Deutschen Bundestags, die Ministerien für Arbeit und Soziales, die Landesregierungen, die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände konstatiert der Vorstand Anwälte für Aufklärung e.V., dass arbeitsvertragliche Verpflichtungen der Privatautonomie unterliegen und die 3G-Regel einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Arbeitgeber darstellt.

3G-Regel nicht nur ungeeignet, sondern kontraproduktiv

Unter Berücksichtigung der Umstände, dass

  • Die von gesunden, asymptomatischen Personen ausgehende Ansteckungsgefahr gleich Null ist,
  • Die Aussagekraft von Antigen-Schnelltests eingeschränkt ist,
  • Corona-Abstrich-Testungen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellen und mit gesundheitlichen Risiken verbunden sind und
  • Corona-Injektionen keine sterile Immunität herstellen können

kommen die Anwälte für Aufklärung zu dem Schluss, dass im Hinblick auf den Infektionsschutz die 3G-Regel des § 28 b IfSG nicht nur ungeeignet, sondern sogar kontraproduktiv und die Ungleichbehandlung der Menschen durch keinen Sachgrund zu rechtfertigen ist. Sie stellen daher folgende Forderungen

  1. Die sofortige Aussetzung des § 28 b IfSG (3G-Regel am Arbeitsplatz)
  2. Die Gleichbehandlung aller Menschen / Beschäftigten unabhängig von ihrem G-Status
  3. Keine massenhafte Testung von gesunden, asymptomatischen Personen

und stellen abschließend fest:

Jede Benachteiligung von „ungeimpften“ Personen ist verfassungswidrig.

Der Offene Brief des Vorstands Anwälte für Aufklärung e. V. Kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Offener Brief zur 3G-Regel am Arbeitsplatz

Was können Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber tun?

Dr. Reiner Fuellmich, vielen Menschen bekannt durch den von ihm mitgegründeten Corona Ausschuss, teilt in seinem Telegram – Kanal ein Schreiben eines Kollegen, der erste kurze Anmerkungen und Empfehlungen zu den häufigsten Fragen darlegt. Er geht unter Betonung, dass nun alle kreativ sein und zusammenhalten müssen, auf folgende Fragen ein:

A: Zur Testpflicht am Arbeitsplatz: Gibt es „Umgehungsmöglichkeiten“?
B: Ist juristische Gegenwehr möglich, wenn man den Test am Arbeitsplatz grundsätzlich verweigert?
C: Rechtspolitische Anmerkungen

Das Dokument von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz finden Sie hier: 3G am Arbeitsplatz – Was können Arbeitnehmer und Arbeitgeber tun?

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