Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Anwälte informieren über „Impf-Aids”: Immer mehr Betroffene suchen juristischen Rat

Eine deutsche Rechtsanwalts-Kanzlei, die auf Impfschäden spezialisiert ist, will die Öffentlichkeit über Impfnebenwirkungen, Methoden zum Nachweis und Möglichkeiten von Schadenersatz-Klagen informieren. Ein umfassendes Blutbild ihrer Mandanten belegte eindeutig „V-Aids“ (Vaccine-Acquired Immune Deficiency Syndrom, von der Impfung ausgelöste Immunschwäche). Für diesen schweren Gesundheitsschaden stellen sie sechsstellige Schadenersatzbeträge in Aussicht.

Betroffene werden verspottet

Anwälten der Kanzlei Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB fiel in einer Vielzahl von Einzelfällen auf, dass Autoimmunerkrankungen im Anschluss an einen C-19-Genstich diagnostiziert wurden. Manche Ärzte taten diese Erkrankung als „psychosomatisch bedingt“ ab. Ihre Mandanten schilderten aber häufig Hyperinflammationseffekte (schwere Entzündungen), der „psychosomatische Ansatz“ behandelnder Ärzte erschien den Anwälten daher als nicht glaubwürdig. Auch in Österreich häuft sich die Zahl derart Betroffener, die von Ärzten abgewimmelt und zum Psychologen geschickt werden. Allmählich regt sich Widerstand, immer mehr nach Covid-19-Genstichen Erkrankte gehen jetzt zum Anwalt.

Abnorme Blutbilder

Die deutschen Anwälte suchten jedenfalls – in Zusammenarbeit mit Medizinern – nach einer Möglichkeit, die offensichtlich häufig als Folge der Covid-19-Genstiche auftretende Zerstörung – oder zumindest eklatante Schwächung der körpereigenen Immunabwehr – mittels harter Fakten zu belegen. Man ging die Studien unzähliger anerkannter Medizin-Fachzeitschriften durch. Daraus konnte man ableiten, dass alle Betroffenen mit der beschriebenen Symptomatik eine Gemeinsamkeit haben müssten: nämlich abnorme Blutbilder. Die Anwälte rieten ihren Mandanten deshalb, große Blutbilder mit bestimmten Immun-Markern anfertigen zu lassen.

Fahrlässige Ärzte-Ignoranz

Die beauftragten Ärzte waren skeptisch und uneinsichtig. Sie fragten in der Kanzlei nach, weshalb diese Untersuchungen durchgeführt werden sollten. Erst nachdem sie die Laborergebnisse erhielten, sahen sie die Sinnhaftigkeit der Blutuntersuchung ein. Denn die hatten es in sich: Sie zeigten deutlich, dass die Mandanten der Anwälte unter „Impf-Aids“ leiden. Belegt wurde das anhand der Werte bestimmter Zellen, die für ein funktionierenden Immunsystem verantwortlich sind. Die Ärzte waren überrascht und bestätigten den Mandanten angesichts des vollkommen atypischen Blutbildes und der entsprechenden Beschreibung von „Impf-Aids“ einen Impfschaden – was sie zuvor noch abgelehnt hatten.

Genetische Umprogrammierung

Im renommierten Wissenschaftsmagazin “Nature” veröffentlichten 26 internationale Wissenschaftler einen Fachartikel zum Inhalt und Ausmaß der genetischen Umprogrammierung des Immunsystems infolge der Covid-19-Genbehandlung (=Impfung). Die Anwälte verstehen den Artikel so, dass das Immunsystem durch die Impfung irreparabel zerstört werde. Der Artikel wurde in “Nature” bereits im April 2021 eingereicht aber erst am 26. Oktober 2021 veröffentlicht. Die Anwaltskanzlei führt weitere Links zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen an, wonach jeder Arzt die Folgen des Gen-Stichs messen kann und seinen Patienten – bei entsprechendem Verdacht – ein großes Blutbild verordnen müsste. Die angeführten Studien belegen u.a.:

Folgen des Gen-Stichs

Das Kommunikationssystem des Immunsystems IFN/IFR wird ausgeschaltet. Das Interferon wird unterdrückt. Die Spikeproteine führten u.a. Synzytien-Bildung durch, d.h. viele menschliche Zellen fusionieren zu einer neuen Großzelle, mit der Folge des Einziehens und “Schredderns” von Lymphozyten.   Die Funktion der NK Zellen (Natürliche Killerzellen) wird außer Kraft gesetzt. Die Erkennung von Krebszellen und Viren werde abgeschaltet. Regulatorische T-Helferzellen (T-Reg) sind der Generalstab des Immunsystems. Festgestellt wurde aber, dass je mehr T-Reg jemand hat, desto schwerer verlaufe auch die Erkrankung. Das Thema sei nicht neu, sondern schon am 1. Sept. 2012 publiziert worden, heißt es.

Immunstatus mit Blutbild abklären

Bei einer ernsthaften Auseinandersetzung mit diesen Artikeln wäre dann (seitens der Ärzte) zu folgern, dass im Rahmen eines großen Blutbildes und der Abklärung des Immunstatus von einem Labor die Lymphozyten, die Anzahl der T-Reg, der Th1/Th2 Zytokinstatus (funktionale Erschöpfung), NK-Testung Grundaktivität der nat. Killerzellen, Auskunft geben sollte, ob das vorliegt, was die Wissenschaft vorstehend als sogenanntes „V-Aids“ als Folge der Impfung beschreibt.

Impf-Aids verringert Lebenserwartung

Ist das der Fall, dürfte ein erheblicher Impfschaden vorliegen, der zu erheblichen materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüchen führen könnte, erläutert Dr. Marco Rogert, Gründungspartner der Kanzlei, auch bekannt als Pionier im „Diesel-Abgasskandal“ und Vertreter der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG: “Die Lebenserwartung der Betroffenen wird deutlich reduziert, wenn V-Aids vorliegt. Insofern kommen auch sechsstellige Schadenersatzbeträge in Betracht“, sagte er.

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