Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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ARGE Daten: Vernichtende Kritik an österreichischem Impfpflichtgesetz

Fehlende Eignung, fehlende Erforderlichkeit, fehlende Verhältnismäßigkeit. Kein signifikanter Zusammenhang zwischen Impfrate, Impfhäufigkeit und Mortalität. Stattdessen ein Anlassgesetz, durch welches die massiven Versäumnisse des Pandemiemanagements und der Gesundheitsversorgung durch Grundrechtsverletzungen kaschiert werden sollen. Die Stellungnahme der ARGE Daten zum Initiativantrag 2173/A betreffend das COVID-19-Impfpflichtgesetz lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.

Noch bis zum 10. Jänner 2022 läuft in Österreich das Begutachtungsverfahren zum COVID-19-Impfpflichtgesetz. Nach wie vor keine Antwort gibt es auf die Frage, weswegen zusätzlich zum Ministerialentwurf COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG; 164/ME vom 9. Dezember 2021 wenige Tage später von zwei Vertretern der Regierungsparteien ein Initiativantrag COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG; 2173/A eingebracht wurde. Für Mag. Gerold Beneder von den Rechtsanwälten für Grundrechte sind dafür mehrere Gründe, etwa das Zurückziehen des ursprünglichen Antrags oder die Beschleunigung des Verfahrens, denkbar (Report24.news berichtete).

Fest steht jedenfalls, dass die Anzahl der bisher abgegebenen Stellungnahmen rekordverdächtig ist. Noch nie verbuchte ein Gesetzesentwurf eine derart hohe Anzahl an Stellungnahmen. Nach aktuellem Stand bringen es Ministerialentwurf und selbständiger Antrag gemeinsam auf mehr als 100.000 Stellungnahmen, und es werden stündlich mehr. Wer sich diesen anschließen möchte, kann dies über die folgenden Links tun:

Ministerialentwurf 164/MEStellungnahme bis 10. Jänner 2022
Individualantrag 2173/Akeine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen

Konkrete Hilfestellung dazu findet sich in der IMPFPFLICHTGESETZ – Anleitung zur Stellungnahme der Rechtsanwälte für Grundrechte.

Eine äußerst problematische Anlassgesetzgebung

Nun meldet sich auch die ARGE Daten – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz zu Wort. In ihrer Stellungnahme zum Individualantrag 2173/A hält Präsident Dr. Hans G. Zeger einleitend wie folgt fest (Hervorhebungen auch durch Redaktion):

„Vorangestellt wird, dass die ARGE DATEN für rasche, wirksame und – soweit erforderlich – auch massive strukturelle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung eintritt. Mit bloßen Marketingaktionen, Pressekonferenzen und Sesselkreisen wird sich kein effizientes Krisenmanagement aufbauen lassen.

Der als Impfpflicht-Gesetz vorgestellte Entwurf ist im Ergebnis eine Datenbank zur automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen. Eine nachvollziehbare Begründung wie auf diesem Weg tatsächlich eine Verbesserung der “öffentlichen Gesundheit” erreicht werden soll, ist dem Entwurf nicht zu entnehmen.

Ganz im Gegenteil zeigt die statistische Analyse vergleichbarer Länder keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Impfrate, Infektionshäufigkeit und Mortalität.

Der Entwurf ist daher als äußerst problematische Anlassgesetzgebung zu werten, durch den massive Versäumnisse des Pandemiemanagements und der Gesundheitsversorgung durch Grundrechtsverletzungen kaschiert werden sollen.“

Widersprüchliche gesundheitsbezogene Behauptungen werden aufgezeigt

Weiters wird festgehalten, dass sich die ARGE Daten in ihrer Kritik nicht auf medizinische Aspekte bezieht:

„Die Stellungnahme der ARGE DATEN konzentriert sich auf die technischen Maßnahmen dieses Gesetzesentwurfes, weiters auf die mathematischen/statistischen Behauptungen und Begründungen und die Vereinbarkeit mit übergeordneten Rechten, wie Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), EU-Grundrechtecharta und Europäische Menschenrechtskonvention.

Ausdrücklich ausgenommen von der Stellungnahme ist eine medizinische Bewertung des Entwurfes. Aufgezeigt werden jedoch die zum Teil willkürlichen, nicht aktuellen und widersprüchlichen gesundheitsbezogenen Behauptungen und Annahmen.“

Anschließend geht das 26-seitige Schreiben auf grundsätzliche Feststellungen wie

  • Zulässigkeit eines verpflichtenden medizinischen Eingriffs
  • Missachtung der Empfehlungen des Europarates
  • Flächendeckender Schuldverdacht – Verpflichtung zur Alibigesellschaft und
  • Missbrauch des Begriffs „Stand der Wissenschaft“

ein und kommt nach den Feststellungen zu spezifischen Punkten (Auszug)

  • Willkürliche Festlegung des Kreises der Betroffenen
  • Willkürliche Fristen und Impfrhythmen
  • Ausufernde Verordnungsermächtigung des Gesundheitsministers und
  • Missachtung des Verbots automatisierter Entscheidungsverfahren

zu folgender Zusammenfassung:

Fehlende Eignung, fehlende Erforderlichkeit, fehlende Verhältnismäßigkeit

„Der vorgelegte Entwurf ist nicht geeignet einen sachlich und grundrechtlich vertretbaren Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten. Er ist jedoch so angelegt, dass 2022 tausende, wenn nicht sogar Millionen Strafverfahren drohen, die zusätzlich zu den Behinderungen durch COVID-19 staatliche Strukturen lähmen und enorme Kosten verursachen werden.

Fehlende Eignung

  • Der Entwurf legt willkürlich den Betroffenenkreis fest und wird nicht auf jene Personen beschränkt, die gefährlich im Sinne des Gesetzes sein könnten.
  • Der Entwurf legt als Schutzniveau ausschließlich eine willkürliche Zahl an Impfungen fest, er definiert kein objektivierbares Schutzniveau, an dem sich Betroffene in Ihrem Verhalten orientieren können.
  • Der Entwurf ignoriert die Beschränkungen der Impfstoffe, insbesondere, dass die Impfstoffe nicht bei allen Menschen wirken, sehr unterschiedlich wirken, nur mildernd bei Krankheitsverläufen wirken und die Wirkung nicht dauerhaft ist.
  • Impffristen, Zahl der Impfungen und Impfstoffe werden willkürlich festgelegt.
  • Datenbestände, die sich zum Teil noch in einer Testphase befinden, sollen ohne der verpflichtenden Datenschutz-Folgenabschätzung zusammengeführt werden.
  • Das verwendete Datenmaterial zur Erlassung von Strafverfügungen wurde zu anderen Zwecken ermittelt und ist daher für Strafverfügungen zu fehleranfällig und ungeeignet.

Fehlende Erforderlichkeit

  • Der Entwurf ignoriert Alternativen und begleitende Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens, insbesondere werden keinerlei Lösungen der strukturellen Probleme der Gesundheitsversorgung wahrgenommen.
  • Die Möglichkeit einer umfassenden Beratungspflicht über alle therapeutischen Möglichkeiten zu COVID-19 wurde nicht aufgegriffen. Dieser Beratungspflicht wären sowohl Ärzte, als auch Betroffene unterworfen.
  • Der Entwurf operiert mit fehlerhaften Annahmen über den Zusammenhang von Impfung und Pandemiegeschehen.

Fehlende Verhältnismäßigkeit

  • Der Entwurf ignoriert grundrechtliche Vorgaben, wie sie der Europarat zu COVID-19 festgelegt hat.
  • Der Entwurf verpflichtet Menschen sich vom Verdacht eines rechtswidrigen Verhaltens freibeweisen zu müssen und kehrt damit die Unschuldsvermutung um.
  • Der Entwurf führt – entgegen den Vorgaben der DSGVO – automatisierte Strafverfahren ein.
  • Betroffene und Ärzte werden in ihren medizinischen Entscheidungen willkürlich beschränkt.
  • Die ausufernde Verordnungsermächtigung des Gesundheitsministers widerspricht dem Gebot der Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Legistlative.
  • Die Konformität mit der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist an mehreren Stellen nicht gegeben.“

Das Schreiben ist hier als PDF verfügbar.

Eine Unterstützung der Stellungnahme der ARGE Daten durch Zustimmung ist über diesen Link möglich:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_52778/index.shtml

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