Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Assange: Großbritannien genehmigt Auslieferung

Der Wikileaks-Gründers soll nun an die USA ausgeliefert werden. Die britische Innenministerin Priti Patel unterschrieb dazu eine entsprechende Verfügung. Assange muss sich wegen Spionagevorwürfen vor der US-Justiz rechtfertigen.

Bei einer Verurteilung drohen dem Australier bis zu 175 Jahre Haft. Wikileaks kündigte indes an, erneut vor Gericht zu ziehen und gegen die Entscheidung vorzugehen: “Wir werden den Rechtsweg beschreiten. Die nächste Berufung wird vor dem High Court eingereicht werden. Wir werden lauter kämpfen und stärker auf den Straßen rufen”, hieß es in der Wikileaks-Mitteilung.

Der Gründer der Enthüllungsplattform sitzt seit 2019 in einem Londoner Gefängnis. Er soll gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assange Anwälte behaupten jedoch, dass überhaupt niemand zu Schaden gekommen sei.

Doch das sei irrelevant. Wie ein Sprecher der konservativen Patel erklärte, hätten britische Gerichte in diesem Fall nicht festgestellt können, dass es repressiv, ungerecht oder ein Missbrauch des Verfahrens wäre, Assange auszuliefern. Seine Grundrechte seien ebenfalls nicht beeinträchtigt. Das sieht Assange und seine Anhängerschaft aber anders: Es sei anzunehmen, dass er trotz anderslautender Zusicherungen aus Washington in Isolationshaft kommt und kein faires Verfahren erhalten würde.

Wikileaks zufolge sei das ein “schwarzer Tag für die Pressefreiheit und die britische Demokratie”. Patel habe sich zur Komplizin der USA gemacht. Laut der Enthüllungsplattform, hätten die US-Geheimdiensten mehrfach versucht Assange umzubringen.

Der Rechtsstreit um eine Auslieferung zieht sich schon lange Jahre hin. Der High Court hatte Ende vergangenen Jahres ein Auslieferungsverbot wegen Suizidgefahr aufgehoben. Nachdem der Supreme Court eine Berufung dagegen ablehnte, war nun die Innenministerin am Zug.

Die deutsche Bundesregierung verwies derweil darauf, dass die Entscheidung zur Auslieferung noch anfechtbar sei. Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann sagte in Berlin: “Da ist nach jetzigem Kenntnisstand wohl auch noch ein weiterer Rechtsweg möglich.” Man werde dies “sehr genau beobachten”.

Der Deutsche Journalisten-Verband forderte sogar die USA auf, die Anklage fallen zu lassen. Wenn Präsident Joe Biden russische Kriegsverbrechen in der Ukraine anprangere, dürfe er nicht mit äußerster juristischer Härte gegen den Aufklärer amerikanischer Kriegsverbrechen vorgehen, hieß es.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei ZUR ZEIT, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.




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