Horst D. Deckert

Auch in Österreich-Versicherungen verweigern Deckung in Corona-Fällen

Wie gegenüber unserer Redaktion bereits zu Beginn des Jahres, durch einen Rechtsschutzexperten einer namhaften österreichischen Versicherung, bestätigt wurde lehnen sämtliche Versicherungsunternehmen jegliche Deckung im Zusammenhang mit Corona, ab.

Dabei erging eine Direktive auf direktem Weg durch die Vorgesetzten an ihre Mitarbeiter, jegliche Deckungsanfragen betreffend Corona von vorne hereinunter anderem mit dem Argument von „Vorsatzdelikten“, ab zu lehnen.

Unter derartige Delikte fällt alles, das „ein Zuwiderhandeln“ gegen eine gültig existierende Rechtsvorschrift betrifft. In diesen Fällen wird mit Corona-Verordnungen der Regierung argumentiert.

Allianz lehnt Deckung ab

Wie auch die APA berichtet, hatte die Allianz Versicherung die Deckung eines, im Letzten Jahr, im Zusammenhang mit der Causa „Ischgl“ infizierten und zu Schaden gekommenen Versicherungsnehmers, die Deckung abgelehnt.

Der Vater eines Versicherungsnehmers war im März 2020 in Ischgl Skifahren, hat sich mit Covid 19 infiziert und ist nach Wochen im Krankenhaus und auf der Intensivstation verstorben.

Der Sohn und die Mutter klagen die Republik Österreich aus der Amtshaftung auf Schadenersatz. Die Rechtsschutzversicherung Allianz lehnt jedoch die Deckung des Kostenrisikos ab.

Keine Deckung bei Katastrophen und keine Deckung bei Schäden aus behördlichen Anordnungen, aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen begründen seitens der Allianz die Ablehnung.

Ähnlich gelagert ist dies bei Klauseln der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, die auf Grund einer Verbandsklage vor dem Handelsgericht Wien für gesetzwidrig erklärt wurden, wobei das Urteil hierzu nicht rechtskräftig ist.

Millionen-Einsparungen für Versicherer

Wie wir bereits in einem Artikel über die Verweigerung der Auszahlung einer Lebensversicherung (nach einem Impftod) in Frankreich berichten mussten, zieht dieses „Phänomen“ nun europaweite Kreise.

Dazu erklärt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), „Die Rechtsschutzversicherer ersparen sich Millionen damit, dass sie den Versicherungsnehmern in Zeiten der Pandemie für alle Fälle, die irgendwie mit dieser zu tun haben, die Hilfe versagen.

Das betrifft nicht nur die Opfer von Ischgl 2020, sondern auch jene, deren Flüge bezahlt und dann abgesagt wurden.

In tausenden Fällen verweigerten die Airlines die Deckung von Klagen auf Rückzahlung der Preise. Ähnliches auch bei Pauschalreisen, Konzertabsagen, Absagen von Sportveranstaltungen und in vielen weiteren Bereichen“.

Die Angehörigen des, nach der Infektion in Ischgl Verstorbenen werden nun vom VSV in einer Deckungsklage gegen die Allianz Versicherung, unterstützt.

Alternative Prozessfinanzierer

Als Alternative zu den Bekannten Rechtsschutzversicherungen könne hierbei auch sogenannte Prozessfinanzierer gesehen werden.

Als Versicherungsnehmer besteht, vor allem in Zeiten wie diesen, das Risiko, jahrelang Prämien ein zu bezahlen, um am Ende des Tages erkennen zu müssen, dass sich die Versicherung aus ihren Pflichten „herauslawiert“.

Ein Prozessfinanzierer übernimmt das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren, als Gegenleistung für, in der Regel 30 Prozent des erstrittenen Wertes.

Hierbei gibt es nun, wie könnte es auch anders sein, den Versuch der Versicherungsunternehmen, das Geschäft der Prozessfinanzierer durch abstruse Regelungen ab zu drehen. Dies entwickelte sich im Zuge der Umsetzung von Richtlinien zu Verbands-(Sammel)-Klagen, erklärte hierzu Kolba.

Der VSV wird hierbei am Ball bleiben und dagegen „Sturm laufen“, sowie über die Verhandlungen berichten, so Kolba.

Betreffend der Verfahren zu Ischgl 2020 findet man ausführliche Informationen unter www.verbraucherschutzverein.eu


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