Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Audianer-innen“-Streit: AUDI lehnt Kompromissvorschlag in Gendersprache-Prozess ab – neuer Irrsinn vor Gericht

INGOLSTADT – Weil er „mit dieser Gendersprache in Ruhe gelassen werden“ will, ist ein VW-Mitarbeiter gegen Audi vor Gericht gezogen und klagt gegen die Genderrichtlinie bei der VW-Konzern-Tochter AUDI, wie UNSER MITTELEUROPA berichtete gestern. (Link unten).

 

AUDI will nicht normal schreiben und beharrt auf Genderwahn

Inzwischen ist es zur Verhandlung gekommen. Obwohl der Kläger, ein Mann, der offensichtlich noch normal tickt, weitere „Blüten“ und Auswüchse des firmenintern verbreiteten Genderwahns vorlegte, blieb AUDI „hart“: So zitierte der Kläger Alexander B. am Dienstag vor dem Landesgericht aus Arbeitsanweisungen von AUDI an ihn mit Formulierungen wie:

„Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in“.

Der Kläger sieht durch den Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt (Az. 83 O 1394/21). Der Vorsitzende Richter schlug zur gütlichen Einigung vor, Audi könnte ihm künftig „halt normal schreiben“. Die Audi-Anwälte lehnten dies aber als nicht praktikabel und nicht handhabbar ab, berichtet welt.de. Kurz gesagt: Bloß weil eine durchgeknallte Minderheit nicht mehr normal kommunizieren will, muss der Großteil der Mitarbeiter bei der VW-Tochter sich Irrsinniges bieten lassen.

„Gendersensible Formulierungen“ allgegenwärtig machen

Laut Leitfaden wolle Unternehmen „gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen“. Dazu dienten „neutrale Formulierungen“ wie „Führungskraft“ statt „Chef“ oder der sogenannte „Gender Gap“, der männliche und weibliche Formen mit einem Unterstrich verbindet wie „Mitarbeiter_innen“.

Den Grund für diese neue Sensibilität liefert der Firmenanwalt Sebastian Klaus gleich mit: Ziel sei es, Diskriminierung zu verhindern! Keine Person, die sich nicht eindeutig als Frau oder Mann sehe, müsse sich offenbaren und dürfe sich auch mithilfe der Gender Gaps trotzdem angesprochen und respektiert fühlen. Und welt.de berichtet, dass bei der Erstellung des Leitfadens „sich Audi von Experten beraten habe lassen“. Um Himmels willen! Warum nicht von Expert_innen? Wir hoffen dass niemand unserer Leser_innen sich jetzt nicht „respektiert“ fühlt, falls die betreffende Person (m/w/div) nicht weiß, ob sie ein „Mandl oder Weibl“ ist, wie man in Bayern sagen würde.

Lesen Sie dazu auch unseren Erstbricht von gestern:

AUDI-Mitarbeiter will nicht als „Audianer-innen“ bezeichnet werden und klagt gegen Richtlinie – Genderwahn auch bei Kriegsberichterstattung




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