Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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“Auf einem guten Weg”: Syrer vergewaltigt 15-Jährige und kommt mit Bewährung davon

Ist Vergewaltigung in Deutschland nur noch ein Kavaliersdelikt? Der Eindruck drängt sich auf. Am vergangenen Freitag kam in Osnabrück ein Syrer, der ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt hatte, mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Begründung des Richters: Der Mann wäre auf einem guten Weg, ein ganz normaler Mitbürger zu werden.

Die Tat ereignete sich im Sommer 2022. Am frühen Morgen des 10. Juli war die 15-Jährige auf dem Weg zu ihrem Freund, der Syrer auf dem Heimweg nach einem Discobesuch. In der Möserstraße trafen Täter und Opfer aufeinander. Der 30-Jährige fragte die Jugendliche nach einer Zigarette, während er diese rauchte, unterhielt er sich mit ihr, so weit es seine Sprachkenntnisse zuließen. Dann drückte der Mann sein Opfer gegen eine Wand „und hörte auch nicht auf, an ihr herumzufummeln, als sie in einen Treppenaufgang flüchtete“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Schließlich vergewaltigte er die 15-Jährige unter Einsatz von Gewalt.

Bei der Verhandlung stellte sich zudem heraus, dass der Syrer dem Mädchen während des Zusammentreffens ein Tütchen mit einem halben Gramm Cannabis gegeben hatte.

Das Urteil wurde damit begründet, dass der Angeklagte alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei. Zudem sei die Intensität der Vergewaltigung aus rechtlicher Sicht „am unteren Rand“ gewesen, was bedeutet, dass es nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen ist. Im Strafrecht ist festgelegt, dass auch einige andere sexuelle Handlungen rechtlich als Vergewaltigung angesehen werden, wenn sie gegen den Willen der betroffenen Person durchgeführt werden. Auch wurde hervorgehoben, dass der Täter sich reumütig gezeigt und „vollumfänglich geständig“ war, was dem Opfer eine Zeugenaussage erspart habe. Ein weiterer Aspekt für den Richter war, dass der Syrer eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. Sein Fazit: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“

Letztlich wurde der Mann, der 2015 aus Syrien nach Deutschland gekommen war, wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen und Abgabe von Betäubungsmitteln zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe mit Auflagen verurteilt. So darf er sich seinem Opfer nicht mehr als 50 Meter nähern und muss sich sofort entfernen, wenn er die Jugendliche irgendwo sehen sollte. Des Weiteren muss er ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen. Damit habe die 15-Jährige von der Bewährungsstrafe mehr als von einem Gefängnisaufenthalt, denn so könne der Täter arbeiten und das Schmerzensgeld zahlen, welches sie sonst nicht bekommen würde, so die Argumentation des Vorsitzenden Michael Hune.

Im Hinblick darauf, dass Hune in der Urteilsbegründung zunächst erklärt hatte, das Gericht müsse im Sinne der Generalprävention hart durchgreifen, wenn am helllichten Tag mitten in Osnabrück ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt werde, ist dieses Urteil wohl nicht nachvollziehbar. Seine Aussage: „Ich denke, wir wollen alle in einer Stadt leben, in der man so etwas nicht befürchten muss“, hat er damit ad absurdum geführt. Eine Strafe auf Bewährung dient wohl kaum als Abschreckung und wird nicht dazu beitragen, derartige Taten in Zukunft zu verhindern. Auch der Eindruck, dass in diesem Land besonders bei Migranten Täterschutz vor Opferschutz steht, wird durch dieses Kuschelurteil einmal mehr bestätigt. Ein öffentlicher Diskurs zum Thema Migrantenkriminalität ist längst überfällig, aber nicht im Sinne der linken Regierung, die die Zuwanderung weiter vorantreibt – es kann eben nicht sein, was nicht sein darf…

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