Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland: Verfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an

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Der Jurist und Physiker Alexander Unzicker hatte kürzlich Verfassungsbeschwerde gegen die Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland eingelegt, unter anderem, weil dieser Akt Deutschland (noch eindeutiger) zur Kriegspartei gegen Russland machen könnte. Nun hat das Bundesverfassungsgericht diese Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Wir dokumentieren hier die vielsagende Erklärung des Verfassungsgerichts zu diesem Schritt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Einmal mehr verweigert das Bundesverfassungsgericht mit der aktuellen Nichtannahme die angemessene Behandlung zentraler gesellschaftlicher Konflikte. Diese Tendenz hat sich bei vielen Entscheidungen des Gerichts (spätestens) zur Corona-Politik bereits abgezeichnet (siehe beispielsweise hier oder hier). Nun setzt sich diese Haltung fort, etwa bei den essenziellen Fragen zu Entwicklungen, die eine Kriegsbeteiligung Deutschlands gegen Russland begünstigen oder bereits herstellen. Bitte machen Sie sich ein eigenes Bild, die Erklärung des Verfassungsgerichts zur Nichtannahme finden Sie am Ende dieses Artikels.

In seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland hatte Alexander Unzicker das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, im Wege einer Einstweiligen Verfügung Folgendes anzuordnen:

„Der Antragsgegnerin wird untersagt, ukrainische Militärangehörige auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auszubilden.

Der Antragsgegnerin wird untersagt, sich an der EU-Unterstützungsmission zur militärischen Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) zu beteiligen.

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger durch andere Staaten, insbesondere den USA, auf deutschem Territorium durch Ausüben der deutschen Hoheitsgewalt zu untersagen.“

In der Beschwerde führte Unzicker zudem aus:

„Der Beschwerdeführer macht sein Recht aus Art. 2 II GG geltend. Die Ausbildung ukrainischer Militärangehöriger kann als Kriegseintritt Deutschlands aufgefasst werden. Dies gefährdet Leben und Gesundheit aller Einwohner Deutschlands gegenwärtig und unmittelbar.“

  • Die ganze Beschwerde kann im Wortlaut in diesem Artikel nachgelesen werden.
  • Die aktuelle Antwort des Bundesverfassungsgerichts ist hier nachzulesen.
  • Eine ergänzende Argumentation Unzickers zur vom Gericht aufgeworfenen Frage, ob es sich beim behandelten Vorgang um einen „Hoheitsakt“ handelt, ist hier nachzulesen.

Titelbild: Billion Photos / Shutterstock

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