Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ausbringen von Herbizid weiterhin erlaubt – trotz Warnung

«Denn sie wissen nicht, was sie spritzen», titelte der Beobachter am 4. Februar. Dabei geht es für einmal nicht um die Covid-Spritze, sondern das Ausbringen des Herbizids «Njett». Obwohl der Bund die Verbreitung von Pestiziden durch «Hobbygärtner» weitgehend verbieten will, hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Bewilligung für «Njett» kürzlich verlängert.

«Es widersprach damit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Dieses Amt hatte empfohlen, Njett für Hobbygärtnerinnen und -gärtner aus dem Verkehr zu ziehen», informiert der Beobachter. Das BLV könne schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit nicht ausschliessen. Weil aber seit Anfang des Jahres neuerdings das BLW für die Bewilligung von Pestiziden zuständig ist, hatte es auch in diesem Fall die Hoheit und übertrumpfte damit das BLW.

Das Herbizid «Njett» wird gegen Unkraut auf Rasenflächen eingesetzt. «Wer Njett auf seinen Rasen spritzt, muss Schutzkleidung tragen. Und darf die Fläche danach bis zum nächsten Schnitt nur mit langärmligem Pullover, langen Hosen und festen Schuhen betreten», schreibt der Beobachter. Dass sich Hobbygärtner an diese Vorschriften halten, sei laut BLV jedoch unwahrscheinlich.

Dies sieht auch die Umweltorganisation WWF so: «Wir verstehen nicht, weshalb ein Herbizid mit solchen Risiken für die Gesundheit und die Umwelt weiterhin für die Privatanwendung zugelassen wird», sagt die WWF-Landwirtschaftsexpertin Eva Wyss gegenüber dem Beobachter.

Auch Urs Streuli des Vereins Bioterra, gibt zu bedenken, dass die Sicherheitsvorschriften kaum eingehalten würden. «Viele Hobbygärtner informieren sich nicht richtig und wenden die Mittel völlig falsch an.» Es brauche deshalb strengere Vorschriften.

«Die Schweiz hinkt hinterher. In Österreich, Frankreich oder Baden-Württemberg ist der Pestizideinsatz für Private viel stärker eingeschränkt.»

Nun wolle der Bund doch handeln, schreibt der Beobachter. Konkret habe sich das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in die Debatte eingeschaltet. Auch das BAFU gehe nämlich davon aus, dass sich Hobbygärtner nicht an die Vorschriften halten, «womit sie der Umwelt und sich selbst unnötig schaden». Viele Private würden auf Wegen und Plätzen Herbizide einsetzen, «obwohl das seit langem verboten ist».

Das BAFU weist auf etliche Alternativen hin, denn «Unkraut könne auch durch Jäten entfernt werden». Das Bundesamt will sich für ein Verbot der Herbizide stark machen. Dieses befinde sich im Moment aber erst «im Entwurf einer Verordnungsrevision». Ob es umgesetzt werden könne, sei offen.

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