Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat für die Jahre 2022 und 2023 nun offiziell die finanzielle Notlage ausgerufen. Der Grund ist angeblich die Energiekrise.
„Notlagen-Ausrufung“ zwecks neuerlicher Aufnahme von Krediten
Die Ausrufung der Notlage ist notwendig, um trotz Schuldenbremse Kredite aufnehmen zu können. Zur Umwidmung des Corona-Rettungsschirms gab es allerdings verfassungsrechtliche Bedenken.
Die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen muss wenig erstaunlich, neue Schulden aufnehmen, um die Energiekrise mit geplanten fünf Milliarden Euro zu bekämpfen.
Da dies aufgrund der Schuldenbremse eigentlich nicht möglich gewesen wäre, hat man nun die finanzielle Notlage für dieses und nächstes Jahr ausgerufen. Die Landesregierung spreche von einer „außergewöhnlichen Notsituation“, wie auch der WDR berichtet.
Schuldenbremse „kinderleicht“ umgangen
Mit den neuen Schulden soll ein eigenes Rettungspaket für Nordrhein-Westfalen finanziert werden. Bisher sind diesen Schritt nur die Bundesländer Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gegangen. Eine solche „finanzielle Notsituation“ festzustellen, ist die Grundlage dafür, dass ein Bundesland trotz Schuldenbremse Kredite aufnehmen darf.
Zwangsläufig muss hier jedoch die Sinnhaftigkeit wie auch die viel strapazierte Nachhaltigkeit einer Gesetzgebung (in diesem Fall der Schuldenbremse) hinterfragt werden, wenn diese dann so „kinderleiecht“ ausgehebelt werden kann.
Ursprünglich hatten Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) vorgesehen, die im Corona-Rettungsschirm verbliebenen Mittel zur Abfederung der Energiekrise und der Rezession einfach umzuwidmen.
Mit dem neuen Schuldenplan änderte die Landesregierung den Haushaltsentwurf für 2023 jedoch bereits zum zweiten Mal im noch laufenden Beratungsverfahren. Nach der Bund-Länder-Einigung auf ein drittes Entlastungspaket hatte Finanzminister Marcus Optendrenk das erste Mal Anfang November „umgeplant“ und ein eigenes NRW-Entlastungspaket gegen die Energiekrise geschürt. Für die Finanzierung sollten drei Millionen Euro genutzt werden, die bereits als Kredit für den Corona-Rettungsschirm aufgenommen, aber noch nicht genutzt wurden.
Umwidmung des „Corona-Rettungsschirmes“ verfassungswidrig
Der Landesrechnungshof hatte dieses Vorgehen jedoch als verfassungswidrig kritisiert, auch die Opposition kritisierte diesen „Trick“. Ebenso standen Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster durch die Oppositionsparteien FDP und SPD im Raum. Nun hat die Regierung Nordrhein-Westfalens die Pläne zur Befüllung eines neuen Rettungsschirms zurückgezogen. Stattdessen beschloss das Landeskabinett, die finanzielle Notlage für 2022 und 2023 auszurufen.
Überdies soll ein Sondervermögen von fünf Milliarden Euro aufgenommen werden, also 1,5 Milliarden Euro mehr, als die Ursprungspläne vorgesehen hatten. Die Landesregierung teile die Bedenken des Landesrechnungshofes und der Opposition zwar nicht, wolle aber keine juristischen Streitigkeiten riskieren.
Die Wende hin zu neuen Schulden begründete die Landesregierung mit der sehr schlechten Wirtschaftsentwicklung in Nordrhein-Westfalen.
„Wir befinden uns in einer Rezession, die noch bis weit in das Jahr 2023 anhalten wird“, erklärte Finanzminister Optendrenk.
Da sich in Nordrhein-Westfalen besonders viele energieintensive Industrien an Rhein und Ruhr befinden, ist das Bundesland in besonderer Weise von den steigenden Energiekosten betroffen.
SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty erklärte, die Notlage sei schon vor vielen Wochen erkennbar gewesen. Die Landesregierung habe den „Taschenspielertrick“ über den Corona-Rettungsschirm aus rein ideologischen Gründen versucht.
Damit hätte man die finanzielle Notlage und die Notwendigkeit neuer Schulden zur Überwindung der Energiekrise nicht einräumen müssen. Dies habe nun zur „Verfassungsbruchlandung allererster Güte“ geführt, so Kutschaty.
Die SPD sei aber bereit, die „hektische Kehrtwende“ mitzutragen und konstruktiv beizutragen, sofern man, anders als beim Corona-Rettungspaket, auch Vorschläge der Opposition berücksichtige.
Offenbar sind derlei schamlose „Zaubereien aus der Trickkiste“ eben nur der Ampelregierung vorbehalten.
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