Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ausrufung finanzieller Notlage in NRW

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat für die Jahre 2022 und 2023 nun offiziell die finanzielle Notlage ausgerufen. Der Grund ist angeblich die Energiekrise.

 

„Notlagen-Ausrufung“ zwecks neuerlicher Aufnahme von Krediten

Die Ausrufung der Notlage ist notwendig, um trotz Schuldenbremse Kredite aufnehmen zu können. Zur Umwidmung des Corona-Rettungsschirms gab es allerdings verfassungsrechtliche Bedenken.

Die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen muss wenig erstaunlich, neue Schulden aufnehmen, um die Energiekrise mit geplanten fünf Milliarden Euro zu bekämpfen.

Da dies aufgrund der Schuldenbremse eigentlich nicht möglich gewesen wäre, hat man nun die finanzielle Notlage für dieses und nächstes Jahr ausgerufen. Die Landesregierung spreche von einer „außergewöhnlichen Notsituation“, wie auch der WDR berichtet.

Schuldenbremse „kinderleicht“ umgangen

Mit den neuen Schulden soll ein eigenes Rettungspaket für Nordrhein-Westfalen finanziert werden. Bisher sind diesen Schritt nur die Bundesländer Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gegangen. Eine solche „finanzielle Notsituation“ festzustellen, ist die Grundlage dafür, dass ein Bundesland trotz Schuldenbremse Kredite aufnehmen darf.

Zwangsläufig muss hier jedoch die Sinnhaftigkeit wie auch die viel strapazierte Nachhaltigkeit einer Gesetzgebung (in diesem Fall der Schuldenbremse) hinterfragt werden, wenn diese dann so „kinderleiecht“ ausgehebelt werden kann.

Ursprünglich hatten Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Finanzminister Marcus Optendrenk  (CDU) vorgesehen, die im Corona-Rettungsschirm verbliebenen Mittel zur Abfederung der Energiekrise und der Rezession einfach umzuwidmen.

Mit dem neuen Schuldenplan änderte die Landesregierung den Haushaltsentwurf für 2023 jedoch bereits zum zweiten Mal im noch laufenden Beratungsverfahren. Nach der Bund-Länder-Einigung auf ein drittes Entlastungspaket hatte Finanzminister Marcus Optendrenk das erste Mal Anfang November „umgeplant“ und ein eigenes NRW-Entlastungspaket gegen die Energiekrise geschürt. Für die Finanzierung sollten drei Millionen Euro genutzt werden, die bereits als Kredit für den Corona-Rettungsschirm aufgenommen, aber noch nicht genutzt wurden.

Umwidmung des „Corona-Rettungsschirmes“ verfassungswidrig

Der Landesrechnungshof hatte dieses Vorgehen jedoch als verfassungswidrig kritisiert, auch die Opposition kritisierte diesen „Trick“. Ebenso standen Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster durch die Oppositionsparteien FDP und SPD im Raum. Nun hat die Regierung Nordrhein-Westfalens die Pläne zur Befüllung eines neuen Rettungsschirms zurückgezogen. Stattdessen beschloss das Landeskabinett, die finanzielle Notlage für 2022 und 2023 auszurufen.

Überdies soll ein Sondervermögen von fünf Milliarden Euro aufgenommen werden, also 1,5 Milliarden Euro mehr, als die Ursprungspläne vorgesehen hatten. Die Landesregierung teile die Bedenken des Landesrechnungshofes und der Opposition zwar nicht, wolle aber keine juristischen Streitigkeiten riskieren.

Die Wende hin zu neuen Schulden begründete die Landesregierung mit der sehr schlechten Wirtschaftsentwicklung in Nordrhein-Westfalen.

„Wir befinden uns in einer Rezession, die noch bis weit in das Jahr 2023 anhalten wird“, erklärte Finanzminister Optendrenk.

Da sich in Nordrhein-Westfalen besonders viele energieintensive Industrien an Rhein und Ruhr befinden, ist das Bundesland in besonderer Weise von den steigenden Energiekosten betroffen.

SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty erklärte, die Notlage sei schon vor vielen Wochen erkennbar gewesen. Die Landesregierung habe den „Taschenspielertrick“ über den Corona-Rettungsschirm aus rein ideologischen Gründen versucht.

Damit hätte man die finanzielle Notlage und die Notwendigkeit neuer Schulden zur Überwindung der Energiekrise nicht einräumen müssen. Dies habe nun zur „Verfassungsbruchlandung allererster Güte“ geführt, so Kutschaty.

Die SPD sei aber bereit, die „hektische Kehrtwende“ mitzutragen und konstruktiv beizutragen, sofern man, anders als beim Corona-Rettungspaket, auch Vorschläge der Opposition berücksichtige.

Offenbar sind derlei schamlose „Zaubereien aus der Trickkiste“ eben nur der Ampelregierung vorbehalten.


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