Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Australien: Gesetzentwurf schlägt zwei Jahre Haft für Massnahmenverweigerer vor

Seit Beginn der Coronavirus-Krise hat der australische Bundesstaat Victoria bei verschiedenen Gelegenheiten einige der radikalsten Freiheitseinschränkungen der Welt verhängt, darunter tägliche Ausgangssperren und das obligatorische Tragen von Masken in der Öffentlichkeit.

Diese Linie wird weiterhin mit Begeisterung verfolgt: Jetzt hat der Premierminister des Bundesstaates Victoria, Dan Andrews, dem Parlament zwei Gesetzesentwürfe vorgelegt, nach denen Menschen im Bundesstaat Victoria für zwei Jahre ins Gefängnis kommen könnten, wenn sie gegen Anordnungen der öffentlichen Gesundheit verstossen. Dies berichtet das Medienportal LifeSiteNews.

Konkret geht es um den Entwurf zur Änderung des «Gesetzes über die öffentliche Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung (Pandemie-Management) 2021» und den zur Änderung des «Gesetzes über die Notfallbefugnisse und Schutzmassnahmen 2021».

Diese beiden Gesetzentwürfe, die derzeit im Parlament beraten werden, geben der Regierung die Befugnis, gegen Einzelpersonen, die «absichtlich und rücksichtslos» gegen Anordnungen des öffentlichen Gesundheitswesens verstossen, Geldstrafen in Höhe von 90’000 australischen Dollar zu verhängen, für Unternehmen dürfen 455’000 veranschlagt werden.

Darüber hinaus erhalten die Strafverfolgungsbehörden die Befugnis, Australier, die sich nicht an die Anordnungen der öffentlichen Gesundheit halten, für bis zu zwei Jahre zu inhaftieren.

Laut LifeSiteNews wird die vorgeschlagene Änderung des «Gesetzes über die öffentliche Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung» die Regierung des Bundesstaates Victoria ermächtigen, «die Bewegungsfreiheit der Bürger einzuschränken, das Tragen von Gesichtsschleiern vorzuschreiben oder die Inhaftierung oder Quarantäne von Personen zu verlangen».

Andrews sieht den erklärten Zweck seines Pandemie-Management-Gesetzes darin, «die ungeheuerlichsten pandemiebezogenen Verhaltensweisen» zu unterdrücken und «juristische Personen (Unternehmen) bei Nichteinhaltung» der Anordnungen mit schweren Strafen zu belegen, wenn ihre Handlungen als «ein ernsthaftes Risiko für die Gesundheit einer anderen Person» eingestuft werden.

Im Gesetzentwurf heisst es:

«Die Höchststrafe für eine Einzelperson für dieses Vergehen beträgt 500 Strafeinheiten (über 90’000 Dollar) oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Für eine juristische Person beträgt die Höchststrafe entweder 2500 Strafeinheiten (über 454’000 Dollar) oder eine Geldstrafe bis zum Dreifachen des geschätzten wirtschaftlichen Nutzens, der durch die Nichteinhaltung der Vorschriften erzielt wurde, je nachdem, welcher Betrag höher ist.»

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