Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ballweg: Haftrichter lässt keine Entlastungs-Beweise zu

Der Haftbefehl gegen Querdenken-Gründer Michael Ballweg wurde erneuert, um seine U‑Haft zu verlängern. Gipfel des Skandals: Der Haftrichter lässt keine entlastenden Beweise zu. In COMPACT-Spezial 35: Politische Verfolgung zeigen wir, wie das Regime Oppositionelle kriminalisiert, wegsperrt oder cancelt. HIER mehr erfahren. 

Wie kaputt der Rechtsstaat in Deutschland ist, zeigt sich daran, wie wenig Ausreden die Machthaber noch benötigen, wenn sie dessen Grundsätze brechen. So im Fall von Michael Ballweg. Der Querdenken-Gründer wurde Ende Juni verhaftet. Offizielle Begründung: nicht zweckgebundene Ausgabe von Spendengeldern begründet. Dabei geht um 650.000 Euro. Ballweg bestreitet die Vorwürfe und der Journalist Alexander Wallach spottete:

„Aber der Zweck (von Querdenken) – Opposition gegen das Corona-Regime – wird als verfassungsfeindlich benannt! Was will die Staatsanwaltschaft also, dieser irren Logik folgend, von ihm? Sie möchte – so es um diesen Vorwurf geht –, dass die Spendengelder korrekt verfassungsfeindlich genutzt werden?”

Dass dieser Verdacht nur den Vorwand lieferte, um einen prominenten Widerständler aus dem Verkehr zu ziehen, bestätigt sich in diesen Tagen erneut: Obwohl das Oberlandesgericht Stuttgart den bisherigen Haftbefehl aufgehoben hatte, bleibt Ballweg weiter hinter Gittern. Dazu hatte der Haftrichter vom Amtsgericht Stuttgart – der schon Ballwegs erste Einknastung zu verantworten hat – einen neuen Haftverkündungstermin angesetzt.

Dabei habe der Richter – so Ballwegs Anwälte – sich geweigert, entlastende Beweismittel zuzulassen. In ihrer Presserklärung vom 1. Dezember schreibt das Anwälte-Team:

„In diesem nunmehrigen Haftverkündungstermin weigerte sich das Gericht in Person des ursprünglichen Haftrichters am Amtsgericht Stuttgart, entlastende Beweismittel zuzulassen. So hat unter anderem der Hauptentlastungszeuge der Verteidigung rund fünf Stunden vor dem Gerichtssaal gestanden, ohne dass das Gericht ihn angehört hat. Ferner wurde die Anhörung von Michael Ballweg unvermittelt abgebrochen und weiteres rechtliches Gehör verwehrt. Dadurch konnten entscheidende Dokumente der Verteidigung nicht mehr vorgelegt werden.”

Fazit der Anwälte:

„Es besteht offensichtlich ein Interesse, obwohl juristisch nicht mehr begründbar, Michael Ballweg in Haft zu lassen’.”

Schlimmer noch, nachdem der Haftbefehl wegen mutmaßlich vollendeten Betrug aufgehoben wurde, wird ein Grund vorgeschoben, der sogar in einer offenen Diktatur peinlich wäre. Die Anwälte:

„Jetzt wird Michael Ballweg lediglich noch vorgeworfen, daß sich die Straftat als sogenannter ‚untauglicher Versuch’ in seinem Kopf abgespielt haben soll.“

Rechtsanwalt Ralf Ludwig kommentierte nach dem Termin:

„Nunmehr sind nach Auffassung der Verteidigung die rechtsstaatlichen Masken gefallen. Wegen dieser Verweigerung, rechtliches Gehör zu gewähren, wird Michael Ballweg weiterhin ohne Urteil seiner Freiheit beraubt.”

Als wäre das nicht schon genug Skandal, sorgen die Mainstream-Medien für eine zusätzliche Ungeheuerlichkeit: Durch ihr Schweigen.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei COMPACT MAGAZIN, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


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