Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Barmherzige Brüder Steiermark wollen Anti-Impf-Kommunikation verbieten

Mittlerweile kennen die Mitläufer des Systems, die braven Zuarbeiter der Pharmaindustrie, kein Halten mehr. Die Barmherzigen Brüder Steiermark haben einen Brief verschickt, in dem Kritik an der Impfkampagne kriminalisiert wird. Die “Aufforderung sich nicht impfen zu lassen” wäre ein Rechtsbruch, und man würde “geeignet darauf reagieren”. Die Stoßrichtung ist klar: Kritik an der Impfung wird ab sofort für alle Arbeitnehmer des Betriebs verboten – egal ob damit gegen Grundrechte verstoßen wird.

Im Brief (Abbildung unten) ist zu lesen:

Mit 1. Februar 2022 gilt in Österreich und somit für uns alle die Impfpflicht. Aus diesem Grund und aus gegebenem Anlass ist es uns wichtig, Sie darüber zu informieren, dass ab dem Start der Impfpflicht eine Aufforderung gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewohnerinnen und Bewohnern, sich nicht impfen zu lassen, als eine Anstiftung zum Rechtsbruch zu sehen ist.

und

Als Anstiftung zum Rechtsbruch zählen juristisch alle Wege der Kommunikationsübermittlung sowie die Verteilung von Informationsmaterial, welches sich gegen eine Covid-Schutzimpfung richtet.

Dass die Impfung völlig sinnfrei ist, weil sie sich in den aktuell verfügbaren, so genannten “Impfstoffen” gegen einen Virenstamm richtet, der seit zwei Jahren nicht mehr kursiert, scheint niemanden zu interessieren. Was dementsprechend eine Schutzimpfung sein soll bleibt offen, denn die bislang bekannten “Impfungen” schützen weder vor Ansteckung noch vor Weitergabe.

Das Schreiben ist daher als Nötigung zu werten, welche in das Grundrecht der freien Meinungsäußerung eingreift. Ein Eingriff in dieses Grundrecht steht niemandem zu, auch nicht einem Arbeitgeber. Es bleibt zu hoffen, dass Betroffene dies auf juristischem Weg klären lassen, sofern man sich auf die Gerichte im Bereich der Grundrechte noch verlassen kann.

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