Horst D. Deckert

Bayern: 15-Kilometer-Regel ist passé

Vorläufig gilt die 15-Kilometer-Grenze für Bewohner in Corona-Hotspots nicht mehr, berichtet BR4 online. Die FFP2-Maskenpflicht dagegen wurde bestätigt.

Laut BR4 sei die textliche Festlegung eines solchen Umkreises nicht deutlich genug und verstosse aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit. Rechtsmittel gegen den Beschluss gebe es nicht.

Daher sind touristische Tagesausflüge für Bewohner von Corona-Hotspots über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus in Bayern wieder zulässig.

Geklagt hatte der SPD-Landtagsabgeordnete Christian Flisek.

BR4 schreibt:

«Die 15-Kilometer-Regel wurde Anfang Januar für alle Bewohner von Corona-Hotspots beschlossen. Sie sieht vor, dass Bewohner von Städten und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner einen Umkreis von 15 Kilometern rund um ihre Wohnortgemeinde nicht zum Zwecke touristischer Tagesausflüge verlassen dürfen.»

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