Horst D. Deckert

Behördenwillkür im Raum: System verfolgt Bürger wegen Demo-Banner

Anfang März ereigneten sich in Mondsee unfassbare Szenen: Ein Teilnehmer einer Freiheits-Demo musste eine schikanöse Amtshandlung über sich ergehen lassen. Auslöser dafür war, dass ein mutmaßlich übereifriger Polizeibeamter in einem harmlosen Demo-Banner einen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz witterte. Trotz der Einstellung der Ermittlungen verfolgte das System den Demoteilnehmer einfach weiter. Der Ablauf der Causa veranlasste einen Zeugen des Vorfalls nun, eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch gegen involvierte Polizeibeamte und die Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Strafbescheid trotz Verfahrenseinstellung

Wochenblick berichtete vor etwas mehr als einem Monat über den skurrilen Fall. Das System wollte einem gebürtigen Deutschen ein Demo-Banner zum Vorwurf machen, dessen Inhalt (“Noch sitzt ihr da oben…”) landläufig irrtümlicherweise dem Dichter und Freiheitskämpfers Theodor Körner (1791-1813) zugeschrieben wird. Obwohl die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hatte, flatterte dem Beschuldigten mehrere Monate später ein Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck ins Haus. Er sollte nun wegen des verworfenen Tatbestandes eine Strafe von 500 Euro bezahlen.

Doch selbst da scheint noch nicht der Gipfel der Absurdität sein. Martin G., ein weiterer Demo-Teilnehmer, hatte die Amtshandlung beobachtet und immer wieder Anfragen an die Behörden gestellt. Dort erhielt der Augenzeuge im März die Information der BH Vöcklabruck, dass diese nicht zuständig sei und die Sache bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft aufliege. Dass ausgerechnet eine nach eigenen Aussagen nicht zuständige Behörde plötzlich Strafbescheide ausstellt, macht den rechtschaffenen Bürger stutzig. Er will nun mittels Strafanzeige gegen die Verantwortlichen Licht ins Dunkel bringen.

Amtsmissbrauch durch Behördenwillkür?

Dabei erhebt G. schwere Vorwürfe: “Es verdichtet sich für mich der Verdacht, dass offenbar jemand ein persönliches Interesse daran haben könnte, dem Besitzer des Transparents in jedem Fall zu schaden.” Und weiter: “Die Vorgehensweise der BH wirkt auf mich daher als eine Art der Behördenwillkür, auf gut Deutsch wird hier möglicherweise Amtsmissbrauch begangen.” Deshalb stellte er eine Strafanzeige gegen einen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, den ihm namentlich unbekannten Demo-Einsatzleiter sowie allfällige weitere Personen, die für die Ausstellung der Strafverfügung verantwortlich sind.

Im Schreiben wird auch der Ablauf dargelegt – und er zeigt, wie man im Kampf um das Recht Einzelner von Pontius zu Pilatus geschickt wird. Die Polizisten vor Ort behaupteten eine Zuständigkeit der BH Vöcklabruck, diese verwies auf die Polizei und die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft. Nachdem sie dennoch einen Strafbescheid ausstellte, wandte sich G. erneut verärgert an die Bezirkshauptmannschaft. Darin wunderte er sich über das Vorgehen: “Mit großem Erstaunen stelle ich fest, dass in der BH Vöcklabruck offenbar die linke Hand nicht weiß, was die rechte macht.”

Staatsanwaltschaft gab Transparent sogar zurück

Einige Zeit später erhielt er eine Antwort. In dieser fand sich eine absurde Begründung, wie G. feststellt: “Es wurde mir darin im Wesentlichen mitgeteilt, dass im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips nach quasi ergebnisloser Prüfung eines Straftatbestandes durch die StA die Bezirksverwaltungsbehörde den Sachverhalt erneut auf eigene Faust prüfen kann.” Sprich: Auch wenn eine Staatsanwaltschaft ein Verhalten für nicht strafbar befindet, kann die Bezirkshauptmannschaft selbst zu einem anderen Schluss kommen.

Ein unfassbarer Vorgang, wie G. befindet: “Nicht mitgeteilt wurde mir allerdings, aufgrund welcher Tatsachen hier entgegen der Rechtsansicht der StA vom Sachbearbeiter der BH ein strafbares Verhalten diagnostiziert wurde. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die StA tatsächlich nicht über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, um den Straftatbestand der Wiederbetätigung erkennen zu können.” Detail am Rande: Die Staatsanwaltschaft hatte das fragliche Transparent dem Eigentümer nach Einstellung der Ermittlungen sogar zurückgegeben…

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