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Bereicherung lohnt sich auch weiterhin: CSU-Masken-Abzocker dürfen ihre Millionenbeute behalten
Die von zwei CSU-Politikern 2020 eingefädelten Masken-Deals stellen keinen Fall von Bestechlichkeit dar. Mit dieser Urteilsbegründung entschied der Bundesgerichtshof nun, dass Alfred Sauter und Georg Nüßlein ihre Millionen-Provisionen aus den dubiosen Corona-Geschäften behalten dürfen.
von Jochen Sommer
Die ehemaligen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein dürfen also die exorbitant hohen Provisionen behalten, die sie im Zuge der Maskenaffäre kassiert haben – womit sie sich damals zu den ersten hässlichen Profiteuren einer künstlichen Krise machten, die bis heute hauptsächlich von kommerziellen Interesen und machtgierigen niederen Beweggründen am Leben gehalten wird. Zwar „im Namen des Volkes”, aber definitiv zu dessen mehrheitlicher Anwiderung verwarf der Bundesgerichtshof nun die Beschwerde der Münchner Generalstaatsanwaltschaft letztinstanzlich. Bei den beiden Masken-Abzockern können nun die Korken knallen, der Ertrag ihres „Raubzuges“ verbleibt bei ihnen. Und der war nicht wenig: Sauter hatte für die Beschaffung von Corona-Schutzmasken eine Gewinnbeteiligung von 1,24 Millionen Euro erhalten; Nüßleins Honorar betrug 660.000 Euro. Zwar nur Kleckerkram gegen die Dimensionen, die weitere Prominente aus dem Parteiumfeld – etwa die Tochter des Ex-CSU-Granden Gerold Tandler – erreichten, die teilweise zweistellige Millionenprovisionen absahnten und damit ausgesorgt haben.
Die Perversion, dass klar sittenwidrige Provisionen aus Geschäften mit einer medizinisch nutzlosen, schädlichen und von Lobbyisten mit propagandistischer Finesse unters Volk gebrachten Massenware vom höchsten Gericht nicht einmal beanstandet werden, folgte der trickreichen juristischen Auslegung des Korruptionsbegriffs: Der Bestechlichkeit machen sich öffentliche Mandatsträger nämlich nur schuldig, wenn sie „Gegenleistungen für Handlungen” erhalten, die „unmittelbar mit der Wahrnehmung ihres Mandats” verbunden sind. Hier haben sie jedoch „nur” ihre exzellenten Kontakte als Abgeordnete monetarisiert. In diesem Gesinnungsstaat ist eben alles Auslegungssache. Mit diesem Kniff wird faktisch, wenn auch nicht formal Recht gebeugt – und es funktioniert: Die einen kommen mit jeder Sauerei durch, andere werden wegen weit Geringfügigerem ans Kreuz geschlagen.
Deutliche Worte nur von der AfD
Und wieder einmal herrscht dröhnendes Schweigen bei den etablierten Parteien, die genau wissen oder intuitiv spüren, welche Leichen aus den eigenen Reihen sie womöglich noch im Keller haben aus der unsäglichen Bereicherungsära, als Jens Spahn als Gesundheitsminister nach Gutsherrenart Steuergelder vergab und Angela Merkel die Demokratie resterledigte; von ihnen mag sich keiner aus dem Fenster lehnen – wohl wissend, dass vier Finger auf sie selbst zurückweisen, wenn sie mit einen Finger auf die anderen zeigen. Also blieb es wieder einmal an der AfD, ihrer Rolle als einziger Realopposition gerecht zu werden. Ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Bayerischen Landtag, Gerd Mannes, fand deutliche Worte über das Urteil und dessen empörende Hintergründe:
„Für unsere Demokratie und den Rechtsstaat ist ein großer Schaden entstanden. Die Bürger werden sagen: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ethisch ist es verwerflich und inakzeptabel, wenn Politiker sich durch krumme Geschäfte bereichern, die erst durch ihr Mandat und ihre Verbindungen im Amigo-Netzwerk der CSU möglich geworden sind. Auch die Corona-Politik der CSU erscheint durch solche Geschäftemacherei insgesamt in einem trüben Licht. Beide Abgeordnete sind zwar aus der CSU ausgetreten, aber Sauter sitzt noch immer im Landtag und kassiert seine Diäten. Früher sind Politiker schon aus weit geringerem Anlass zurückgetreten, aber damals nahm die Presse ihre kritische Aufgabe als Vierte Gewalt noch stärker wahr.”
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