Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Berlin schaltet den Internationalen Gerichtshof in Den Haag ein, um Entschädigungen für die Angehörigen der Opfer von NS-Kriegsverbrechen zu verhindern.

Um Entschädigungen für NS-Kriegsverbrechen zu verhindern, klagt die Bundesrepublik vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag gegen Italien. Hintergrund ist der jahrzehntealte Streit um Entschädigung für die Angehörigen von NS-Massakern unter anderem in Italien. Deutschland verweigert den Opfern bzw. ihren Nachkommen hartnäckig jegliche Zahlung. Dabei beruft sich die Bundesregierung, auch die gegenwärtige rot-gelb-grüne Koalition, seit je auf die sogenannte Staatenimmunität, der zufolge Bürger fremder Staaten nicht bei der Justiz ihres Landes Klage gegen „hoheitliche Aktivitäten“ Deutschlands einreichen dürfen. Dies bezieht sich laut Auffassung Berlins auch auf Massenverbrechen der Wehrmacht und der SS. Die italienische Justiz erkennt das nicht an und droht mit einer Zwangsversteigerung deutscher Immobilien in Italien, um die Zahlung von Entschädigungen durchzusetzen. Dagegen geht Berlin nun beim IGH vor. Dass NS-Massenverbrechen folgenlos bleiben, übertrifft noch die verbreitete Straflosigkeit für Kriegsverbrechen westlicher Staaten.

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