Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Bio-Müll in Quarantäne entsorgt: Gericht verurteilt Tiroler zu saftiger Geldstrafe

Da ist wohl jede Form von Augenmaß verloren gegangen: Ein Tiroler (52), bislang völlig unbescholten, produzierte im Frühjahr einen positiven Corona-Test. Es folgte der übliche Rattenschwanz, einschließlich Absonderungsbescheid und Quarantäne. Diese befolgte er brav – zumindest eine Woche lang. Dann gingen ihm Klopapier und Vorräte aus – und der Biomüll stank bereits bestialisch. Nun fasste er eine saftige Strafe aus… 

  • Mann muss mehr als einen durchschnittlichen Monatsverdienst zahlen, weil er Bio-Müll rausbrachte
  • Immer wieder werden unfassbar drastische Urteile gegen „Quarantänebrecher“ und deren Begleiter gefällt
  • Im Vorjahr kamen Menschen wegen „Quarantänevergehen“ sogar in U-Haft!

Geldstrafe, weil er nicht im Kompost hausen wollte

Als der alleinstehende Mann es nicht mehr aushielt, brachte er schnell den Bio-Abfall zur Mülltonne und holte sich bei der Gelegenheit auch eine neue Packung Klopapier aus seinem Keller. Doch im Treppenhaus traf er einen Nachbarn, mit dem er im Vorbeigehen ein paar Worte wechselte. Dieser dürfte ihn dann bei den Behörden verpfiffen haben – denn nun stand er vor Gericht. Für eine regierungsnahe Tageszeitung ist übrigens der scheinbar wichtigste Hinweis, dass dies sogar „ohne Maske“ geschah…

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Der Vorwurf: „Vorsätzliche Gefährdung“ von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Und obwohl der Tiroler sich vor Gericht reumütig zeigte, kannte dieses kein Erbarmen. Es folgte ein Schuldspruch – und eine Verurteilung zu 2.520 Euro unbedingter Geldstrafe. Das ist fast 400 Euro mehr als der Bruttomonatslohn eines heimischen Durchschnittsverdieners.

Drakonische Justiz gegen „Quarantänebrecher“

Es ist nicht der erste derartige Fall in Österreich. Schon im Vorjahr kamen zahlreiche Bürger wegen Quarantäne-Verstößen sogar in UntersuchungshaftWochenblick berichtete. Eine Innviertlerin fasste 1.200 Euro Geldstrafe aus, weil eine Nachbarin sie in ihrer Absonderung dabei beobachtet hatte, wie sie mutterseelenallein um ein verlassenes Feld spazierte. Auch in Tirol sind solche Urteil kein Neuland: Ein Mann fasste zu Jahresbeginn vier Monate bedingte Haft aus, weil er in Quarantäne auf den Friedhof ging!

Noch absurder gestaltete sich ein Fall, über den Wochenblick im Mai exklusiv berichtete. Wir sprachen mit einem Mann der aufgrund dieses „Tatbestands“ ganze 10 Monate ins Gefängnis muss. Dabei war er gar nicht selbst in Quarantäne oder hatte auch nur einen positiven Test. Sondern er begleitete eine negativ (!) getestete Quarantänebrecherin zu einem Finanzierungsgespräch bei der Bank. Das Gericht folgte allerdings der Ansicht, dass er die Dame angeblich dazu angestiftet hätte, ihre Quarantäne zu brechen…

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