Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Blackout voraus: Verbrauchern drohen ab jetzt willkürliche Stromabschaltungen!

Wirtschaft und Haushalten drohen im Winter von gleich auf jetzt willkürliche Stromabschaltungen, um eine Überlastung des Netzes zu verhindern. Grund ist eine ausgelaufene gesetzliche Regelung für Stromabschaltungen in befristeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Kunden.

2013 war mit der „Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten“ ein neues Instrument geschaffen worden, um die Energieversorgung sicherer zu gestalten. Sie regelte, dass die Netzbetreiber sich mit Kunden über sogenannte „abschaltbare Lasten“ einigen konnten. „Abschaltbare Lasten“ sind begrenzte Mengen, die ein Energienetzbetreiber bei bestimmten Kunden im Bedarfsfall für sehr kurze Zeit aussetzen kann – zum Beispiel, wenn bei zu wenig Windenergie eine Stromlücke entsteht.

Im Vordergrund stand dabei, dass die „Lastabwürfe“, wie die Abschaltungen genannt wurden, in geeigneten, also besonders energie-intensiven Betrieben (z.B. Zementfabriken) erfolgen sollten – und das auch nicht aus heiterem Himmel: Mit den betroffenen Firmen wurden „Lastabwürfe“ im Vorhinein abgesprochen. Laut der Verordnung erhielten die Kunden sowohl für die ausbleibende Stromstärke als auch den niedrigeren Verbrauch eine entsprechende Vergütung. 

Laut Bundesnetzagentur kam es von 2017 bis 2020 zu insgesamt 259 solcher Stromabschaltungen. 2021 und 2022 gab es 61 „abgesprochene“ Abschaltungen – allerdings nur bis zum 30. Juni 2022. An diesem Tag trat die Verordnung außer Kraft.

Seither gilt im Ernstfall wieder das Energiewirtschaftsgesetz. In Paragraf 13.2 regelt es, dass, „sofern die Sicherheit oder Zuverlässigkeit“ der Energieversorgung gefährdet ist, Netzbetreiber „berechtigt und verpflichtet“ sind, Kunden den Strom abzudrehen. Das kann Großbetriebe umfassen, aber auch Privatkunden.

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