Horst D. Deckert

Blaupause Österreich: 1G – Medizinstudium nur noch mit Impfung

Österreich liefert eine Blaupause für die deutsche Corona-Regierung. Ein Medizinstudium kann beim Nachbarn an einigen Hochschulen nur nach erfolgter Gesinnungsprüfung angetreten werden: Nur Geimpfte dürfen am klinischen Lehrbetrieb teilnehmen. Nichtgeimpfte sind vom Medizinstudium ausgeschlossen.

Ab dem Wintersemester brauchen Studenten an der MedUni Innsbruck eine vollständige Coronaimpfung, um am klinischen Lehrbetrieb teilnehmen zu können. „Wir glauben, dass das für angehende Mediziner zumutbar ist“, so die Begründung des dortigen Rektor Wolfgang Fleischhacker gegenüber dem ORF zum totalitären Schritt zur 1-G-Regel.

Mit der Maßnahme solle gerade unter den Jungen Bewusstsein geschaffen werden. Aktuell seien gut 80 Prozent der Studenten geimpft. Bis Semesterende könnte die Quote auf über 90 Prozent steigen, so Fleischhacker.

Ganz ähnlich diktatorisch und übergriffig auch die Situation an der Medizinischen Universität Wien. Im klinischen Bereich und jedem Ausbildungsteil mit direktem Patientenkontakt müssen Studenten dort seit längerem bereits geimpft sein. Bei Studenten im ersten Semester wird der Impfstatus erfragt. „Die Nichtgeimpften bekommen von uns einen Gutschein für eine Impfstraße. Außerdem werden sie darauf hingewiesen, dass es früh im Studium zu Patientenkontakt kommt. Spätestens dann müssen sie also geimpft sein“, heißt es zur angeblichen „Strategie“. Bei Lehrveranstaltungen im Hörsaal gelte Maskenpflicht, Abstand und die 3-G-Regel.

Ob es überhaupt zulässig ist, ungeimpften Studenten in Österreich den Zutritt zu verwehren, scheint strittig. Im 2. Covid-Hochschulgesetz wurde mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und Neos ein Passus eingeführt, der dem jeweiligen Universitätsrektorat die Kompetenz einräumt, für Präsenzveranstaltungen und Prüfungen einen „Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr“ zu verlangen. Mit diesem Nachweis war explizit die 3G-Regel gemeint, wie der parlamentarische Ausschussbericht zeigt. Andererseits steht im Gesetz: „Näheres ist vom Rektorat festzulegen.“ Darauf könnten sich Rektoren durchaus stützen, um die totalitären 1G-Regeln anzuordnen, so der Verfassungsjurist Peter Bußjäger im Gespräch mit dem Standard.

Kritik an der Regelung kommt von den FPÖ. Sie sehen den freien Hochschulzugang „dem grassierenden Corona-Wahnsinn geopfert“. FPÖ-Bildungssprecher Christofer Ranzmaier fordert in einer Aussendung, dass politische Verantwortungsträger gerade in diesem Bereich mehr in die Schranken gewiesen werden.

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