Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Böse Solarenergie? Absurde EU-Verordnung schreibt Freilandhaltung bei Hühnern zu Bodenhaltung um

Dass Landwirte der EU ein Dorn im Auge sind, ist bekannt, denn die natürliche Ernährung der Bevölkerung widerspricht der Klimaagenda. Diese EU-Verordnung ist an Absurdität aber kaum zu überbieten: Bauern dürfen ihre Eier nicht mehr als Freiland-Eier verkaufen, wenn die Auslaufwiese für die Hühner mittels Solarpanels auch zur Stromgewinnung genutzt wird. Aus Freilandhaltung wird so auf dem Papier (und auf den Eierkartons im Supermarkt) kurzerhand Bodenhaltung.

“Eier aus Freilandhaltung” dürfen nur in Produktionssystemen erzeugt werden, deren Auslauffläche nicht zu anderen Zwecken genutzt wird. Eine Nutzung als Obstgarten, Wald oder Weide ist mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde möglich. Das besagt eine EU-Marktverordnung, über die die “Bild” berichtet.

Da Unterstände für die Hühner auf den Auslaufflächen vorgeschrieben sind, würde sich die Installation von Photovoltaikanlagen auf deren Dächern anbieten: Viele Landwirte, die durch die hohen Energiepreise leiden, erhoffen sich so wertvolle Einsparungen. Doch durch die Stromproduktion würde die Fläche doppelt genutzt und genau das untersagt die EU-Verordnung. Dank dieses Doppelnutzungsverbots verlieren die Eier das Gütesiegel Freilandhaltung und müssen als Eier aus Bodenhaltung deklariert werden – mit den entsprechenden Konsequenzen bei der Preisgestaltung und dem Kaufverhalten der Verbraucher. Diese stufen die Lebensbedingungen der Hühner natürlich schlechter ein, denn Bodenhaltung entspricht reiner Stallhaltung – obwohl sich an der tatsächlichen Freilandhaltung der Legehennen bei den Landwirten natürlich nichts geändert hat.

Albert Stegemann, der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, äußerte sein Unverständnis über die Verordnung, denn es “ist niemandem erklärbar, dass Eier aus der Freilandhaltung plötzlich nur noch Eier aus der Bodenhaltung sein sollen, weil dort auch Sonnenstrom gewonnen wird”. Er bezeichnet Freilandhaltung und Ökostrom-Gewinnung als eine “echte Win-win-Situation”. Die Regierung setzt sich nun bei der EU-Kommission für eine Änderung der Verordnung ein.

Die EU-Bürokraten leiden bekanntermaßen unter Regelungswut und haben schon zahlreiche fragwürdige Verordnungen auf den Weg gebracht. Dieses Doppelnutzungsverbot ist besonders irrwitzig, denn es passt so gar nicht zu der geforderten Ökostrom-Offensive (wohl aber zur stetigen Schikane gegen Landwirte). Bei Privathäusern werden Solaranlagen auf dem Dach sogar zunehmend verpflichtend. Ob die EU-Verordnung in absehbarer Zeit geändert wird, bleibt abzuwarten.

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