Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Booster-Zwang in Deutschland ist bereits Realität: Keine Lohnfortzahlung für zweifach Geimpfte mehr

Seit dem 15. April haben Arbeitnehmer in Deutschland im Quarantänefall keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung mehr, sofern sie nicht dreifach gegen Covid geimpft sind. Damit werden ein- und zweifach Geimpfte endgültig auf dieselbe Stufe wie Ungeimpfte gestellt.

Wer dachte, mit zwei Spritzen hat er seine „Pflicht“ erfüllt, wird spätestens jetzt eines Besseren belehrt: Längst sind es nicht mehr nur die Ungeimpften, die in Deutschland einen schlechten Stand haben. Auch all jene, die den „Booster“ ablehnen, sollen sanktioniert werden.

Den Anfang machen nun Arbeitnehmer, die sich aufgrund eines positiven Corona-Tests staatlich angeordnet in Isolation begeben sollen und ihrer Arbeit daher nicht nachkommen dürfen. Ungeimpften wurde der Anspruch auf Verdienstausfall-Entschädigung schon vor vielen Monaten aberkannt: Nun folgen all jene, die ihren Boosterschuss verweigert haben. Die Begründung: Alle Bürger hätten ausreichend Zeit gehabt, ihr Impfangebot sowie eine Auffrischungsimpfung wahrzunehmen. Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft erläutert: „Das Infektionsschutzgesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine Entschädigungsleistung nicht gewährt wird, wenn das Tätigkeitsverbot oder die Absonderungsanordnung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung hätte vermieden werden können.“ Dass die Impfungen Ansteckungen und das Verbreiten des Virus in keiner Weise verhindern, dafür aber beträchtliche Nebenwirkungen haben können, wird dabei nach wie vor ignoriert.

Von der Regelung ausgenommen sind nur jene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies per Attest belegen können. Auch Genesene und zweifach Geimpfte, die sich wegen der Mindestabstände zwischen Genesung und Impfung bzw. zweiter und dritter Impfung noch nicht wieder impfen lassen konnten, werden noch verschont.

Wenn im Herbst wieder 2G-Regeln gelten, schauen Ungeboosterte übrigens ebenfalls in die Röhre: Ab Oktober sollen sie generell mit Ungeimpften gleichgestellt werden (Report24 berichtete) – trotz zweifacher Impfung könnten sie dann etwa Lokale mit 2G-Zwang entsprechend nicht mehr betreten. Und auch die „einfach“ Geboosterten dürfen sich wahrscheinlich bald warm anziehen: Immerhin ist die Kampagne für die Viertimpfungen bereits angelaufen…

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