Um Eure dringendste Frage direkt zu beantworten: Fürs Einkaufen im Supermarkt braucht Ihr keinen Test! (Wie es in Apotheken und Drogerien ausschaut, haben wir noch nicht herausgefunden, wir gehen aber davon aus, dass dort die gleichen Regeln wie in Supermärkten gelten, also Maske und Abstand.)
Das ist allerdings auch die einzig gute Nachricht, die wir für Euch haben. Die neuen Regeln und Maßnahmen sind nichts weiter als ein weitere Riesenschritt in Richtung Impflicht. Denn: Wer kann es sich in Zukunft noch leisten beispielsweise ein Fitnesscenter zu besuchen? Bevor die Schnelltests im März kostenlos wurden, lagen die Preise bei Hausärzten zwischen 15 und 25 Euro, in der Apotheke bei etwa 29 Euro und Teststationen verlangten oft zwischen 30 und 50 Euro für einen Antigen-Schnelltest. Gehen wir also mal von etwa 25 Euro pro Test aus – wenn’s „günstig“ wird. Ein herkömmlicher Fitnesssportler zahlt zwischen 20 und 100 Euro Monatsgebühr und geht etwa drei Mal die Woche zum Sport. Da kämen also 300 Euro für Tests obendrauf!
Ergebnis: Millionen Menschen werden sich aus dem gesellschaftlichen Leben verabschieden. Nicht mehr zum Sport gehen, nicht ins Kino, nicht auf ein Konzert und auch nicht mehr in ein Theater oder ins Fußballstadion. Sie werden nicht mehr innerhalb Deutschlands reisen, mit ihren Kindern keine Vergnügungsparks mehr besuchen.
Was Milliardenverluste für unsere Kulturschaffenden bedeutet. Und eine weitere Spaltung unserer Gesellschaft.
Und wofür das alles? Für eine Impfung, die eine Greisengrippe bekämpfen soll, dabei nicht in der Lage ist, vor Infektion und Ansteckung zu schützen, noch nicht mal vor einem harten Verlauf wie wir inzwischen aus Israel wissen.
Willkommen also in der Welt des Wahnsinns!
Eine kleine Wahlempfehlung
Die neuen Regeln und Maßnahmen
Corona-Regeln: Das soll im Supermarkt gelten
Das Tragen einer medizinischen Schutzmaske soll weiterhin Pflicht bleiben – genauso wie das Beachten des Mindestabstandes. Eine Testpflicht für Ungeimpfte beim Einkaufen ist im Beschluss von Bund und Ländern nicht vorgesehen.
Gastronomie und Hotellerie: Bundesweit einheitliche Regeln
Für Besuche im Restaurant soll künftig deutschlandweit die 3G-Regel gelten. Es ist also zu empfehlen Impf- Genesenennachweis oder Test griffbereit zur Hand zu haben oder sich die Dokumente gleich per App auf das Smartphone zu laden. Es darf auch damit gerechnet werden, dass manche Restaurants eine Reservierungspflicht einführen, um lange Schlangen am Eingang zu verhindern. Dort sollen nach jetzigem Stand die nötigen Nachweise überprüft werden.
Die 3G-Regel soll ebenso im Urlaub für die Übernachtung in Hotels, Ferienwohnungen und Co. gelten. Zusätzlich sollen sich Übernachtungsgäste während des Aufenthalts zweimal wöchentlich testen lassen.
Sicherheit in Fitnessstudios und Sport durch 3G
Sobald Sport in einem Innenraum stattfindet, soll auch dafür die 3G-Regel greifen. Schon jetzt müssen in vielen Bundesländern negative Tests oder Impfnachweise für den Besuch im Fitnessstudio vorgelegt werden. Doch manche Bundesländer wie Bayern haben derartige Regelungen mit den sinkenden Inzidenzen im Sommer abgeschafft. Nun sollen die Corona-Regeln für den Sport wieder bundesweit vereinheitlicht werden. Auch bei Fitnessstudios ist damit zu rechnen, dass die Betreiber Terminbuchungen verlangen, um dem organisatorischen Aufwand Herr zu werden.
Corona-Regeln für Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen
Für körpernahe Dienstleistungen, wie das Haareschneiden, soll ebenfalls die 3G-Regel gelten. Im Gegensatz zu den anderen Bereichen jedoch unabhängig davon, ob die körpernahe Dienstleistung im Innenraum oder im Freien wahrgenommen wird.
Tests werden zudem Voraussetzung für den Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Auch die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen ist an ein negatives Testergebnis oder einen Immunitätsnachweis gekoppelt.
Berliner Morgenpost | 11. August 2021
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