Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Bringt Verfassungsgerichtshof die allgemeine Impfpflicht zu Fall?

Es ist vorbei. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 26. Jänner 2022 ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet und an den österreichischen Gesundheitsminister ein Konvolut an Fragen übermittelt. Fragen, die bis jetzt absolut tabu waren. Die an den Grundfesten der „Pandemie“ rütteln. Der Gesundheitsminister hat für eine Antwort Zeit bis zum 18. Februar 2022. Das ist dann auch das Enddatum der „Pandemie“ in Österreich.

Ein Gastbeitrag von Chris Veber

VfGH-Frage: AN oder MIT Covid verstorben?

Im Einzelnen will der VfGH wissen, ob die Hospitalisierungs- und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfassen. Die alte an oder mit Covid Frage. Falls alle positiv Getesteten gezählt wurden, wüsste der VfGH gerne die Begründung. Weiters will der VfGH eine Aufschlüsselung der Covid-Todes- und Hospitalisierungsfälle. Wo war Corona ursächlich? Wo nur ein bedeutungsloser „positiver“ Test? Er fragt sogar nach dem Alter der Todesfälle und Hospitalisierten! Auch für die Sinnhaftigkeit der FFP2-Maskenpflicht muss der Gesundheitsminister Belege erbringen.

Sterblichkeitsrisiko bei Covid-19 nur 0,15 Prozent

Dann gehts ans Eingemachte (für die Pharmamafia). Der VfGH beziffert das Risiko, an Covid zu versterben, mit 0,15 %. Er fragt, wie die absolute und relative Risikoreduktion einer Impfung zu verstehen ist. Der VfGH will wissen, wie hoch die absolute Risikoreduktion nach einer, zwei oder drei Impfungen ist. Die 95 %-Wirksamkeitslüge ist am Ende.

Schützt die Impfung überhaupt?

Es kommt noch besser. Die „Pandemie der Ungeimpften“ wird in Frage gestellt. Der Gesundheitsminister muss beantworten, inwieweit die „Schutzimpfung“ das Infektions-, Erkrankungs- und Übertragungsrisiko senkt. Da „es dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen scheint, dass auch Personen mit Covid-Schutzimpfung sich mit Sars-CoV-2 infizieren, an Covid erkranken und Sars-CoV-2 übertragen können“.

Wie hoch ist Hospitalisierungsrisiko nach Erkrankung bzw. nach “Impfung”?

Dann gehts in für den Gesundheitsminister gefährliche Bereiche. Der VfGH will das Hospitalisierungsrisiko nach einer Erkrankung und nach einer Impfung wissen, aufgegliedert nach Alterskohorten und Zahl der Impfungen. Hier kommen die Impfnebenwirkungen ins Spiel, die bisher so nonchalant ignoriert wurden. Selbst der „Lockdown für Ungeimpfte“ bleibt nicht unhinterfragt. Der VfGH fragt, um wie viel höher die Bettenauslastung ohne diesen Lockdown wäre.

Woher kommt die Übersterblichkeit, wenn sie nicht durch Covid verursacht wird?

Die für die Regierung tödlichste Frage kommt zum Schluss. Der VfGH ersucht um Auskunft, ob es richtig ist, dass es 2021 weniger Covid-Tote aber trotzdem eine wöchentliche Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich gibt. Er will wissen, wie sich diese Übersterblichkeit erklärt. All diese Fragen wurden von Querdenkern, Schwurblern und „Rächten“ seit Beginn der „Pandemie“ gestellt. Die Regierung hat sie unter tatkräftiger Beihilfe von gekauften Medien und willfährigen Experten beiseite gewischt. Damit ist jetzt Schluss.

Beantwortung der Fragen ist Ende der Pandemie – und der Regierung

Dem VfGH muss die Regierung Rede und Antwort stehen. Ich glaube, die Beantwortung dieser Fragen beendet die „Pandemie“. Sie beendet auch die Regierung. Es scheint, wir sind noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Lasst uns diese Lektion nicht vergessen. Freiheit stirbt nie dramatisch. Sie stirbt scheibchenweise. Wir dürfen sie nie für selbstverständlich nehmen. Wir müssen für sie kämpfen! Auch jetzt noch, bis die Machthaber in Handschellen aus ihren Ämtern entfernt wurden.

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