Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Britische Innenministerin hat heute Julian Assanges Auslieferung an die USA genehmigt

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Heute, kurz vor Ablauf der Entscheidungsfrist, hat Innenministerin Priti Patel im Namen der britischen Regierung die Auslieferung von Julian Assange an die USA genehmigt. Er soll dort nach dem aus dem Ersten Weltkrieg stammenden Spionagegesetz angeklagt werden. Er könnte zu insgesamt absurden und mehr als lebenslangen 175 Jahren Haft verurteilt werden. Wikileaks tweetete eine kämpferische Botschaft, in der angekündigt wird, in Berufung zu gehen, wofür Assange zwei Wochen Zeit hat. Ob die Punkte im Einspruch am Londoner High Court erneut verhandelt werden können, entscheidet dann ein einzelner Richter. Wann diese Entscheidung fällt, ist einmal mehr unklar, während der Untersuchungshäftling Assange seit über drei Jahren in Belmarsh, dem „englischen Guantánamo“, eingesperrt bleibt. Ein kurzer Abriss von Moritz Müller.

Innenministerin Patels Entscheidung kam nicht überraschend und der Zeitpunkt auch nicht. Es ist nun 4 Wochen her, dass das Westminster Magistrates Court sie mit der Unterzeichnung des Auslieferungsbescheids beauftragt hatte, und wie so oft in diesem Fall ließ man Assange und seine Familie so lange wie möglich schmoren. Diese systematische Zermürbung ist es, die der damalige UN-Sonderbeauftragte Nils Melzer als Folter beschrieben hatte.

Trotzdem ist Patels Entscheidung ein Präzedenzfall, denn eigentlich schließt das Auslieferungsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich Auslieferungen in politischen Fällen explizit aus. Leider hat es dieser Passus nicht ins britische Auslieferungsgesetz von 2004 geschafft. Eine Tatsache, für die ich noch keine stichhaltige Erklärung gefunden habe.

Obwohl es die US-Ankläger nicht offiziell sagen, scheint mir ein Fall, bei dem es darum geht, dass der Angeklagte große Mengen von Dokumenten veröffentlicht hat, welche auf Kriegsverbrechen der USA und ihrer Verbündeten hindeuten und in denen Fälle von Korruption und indirekter Einflussnahme beschrieben werden, schon eher politisch gelagert. Wahrscheinlich auch deswegen wurde den 17 Anklagepunkten nach dem Spionagegesetz auch noch einer wegen Computereinbruchs (Hacking) hinzugefügt.

In den letzten Wochen und Tagen mehrten sich die Stimmen, die einerseits die Briten aufforderten, das Auslieferungsersuchen abzulehnen, und andererseits die USA aufforderten, die Anklage fallenzulassen. Dazu auch dieser Artikel vom September 2021.

Die Augen richteten sich auch auf die neue australische Labour-Regierung, die unter Anthony Albanese die absolute Mehrheit im australischen Parlament hat. Albanese hatte sich als Oppositionspolitiker mehrmals mit Assanges Vater John Shipton getroffen. Als er nach seiner Amtseinführung gefragt wurde, ob er sich nun weiterhin für die Freilassung des australischen Staatsbürgers Assange einsetze, antwortete er vieldeutig: „Meine Position ist, dass nicht alle Außenpolitik am besten mit einem Megafon betrieben wird“.

Dies erinnert ein bisschen an die Grünen Habeck und Baerbock, die sich noch im Bundestagswahlkampf für Assanges Freilassung aussprachen, aber nun, als sich in der Regierung Übende, auffallend still gegenüber den Verbündeten in den USA und dem Vereinigten Königreich verhalten. Anstatt die Freilassung einer Person, die Kriegsverbrechen aufgedeckt hat, zu fordern, ruft man lieber nach mehr Panzern für ein aktives Kriegsgebiet, die dort weitere Menschen töten werden.

Im Fall von Albanese und auch bei den anderen Beiden kann man natürlich nicht mit letzter Gewissheit sagen, dass nicht Geheimdiplomatie betrieben wurde und diese fruchtlos blieb. Eigentlich wäre es, wenn das nicht funktioniert, aber angezeigt, seiner/ihrer vormals geäußerten humanitären Einstellung treu zu bleiben und auch öffentlich Stellung zu beziehen. Vielleicht würde das die Karriere oder mehr kosten.

Die Linken-Abgeordnete Sevim Dagdelen bezieht Stellung und auf ihrer Initiative beruht auch eine Veranstaltung der Zeitung junge Welt am nächsten Dienstag, 21. Juni, in Berlin. Julian Assanges Vater und Bruder werden dort anwesend sein und können sicher mehr über die Hintergründe, und wie es im Fall weitergeht, sagen. Dazu auch diese Analyse auf Consortium News.

Dass dieser Fall noch von keinem britischen Richter einkassiert wurde, ist nach rechtlichen Maßstäben erstaunlich, wenn man die folgenden Dinge sieht.

Assanges Anwältin Jennifer Robinson hat sich vor ein paar Tagen außergerichtlich mit der britischen Regierung geeinigt, die zugegeben hatte, Robinson im Fall Assange ausspioniert zu haben. (Die genauen Details unterliegen der Geheimhaltung und wurden auch Frau Robinson nicht genannt.)

Assange wurde in der ecuadorianischen Botschaft systematisch überwacht, wovon auch die vertraulichen Gespräche mit seinen Anwälten nicht ausgenommen waren.

Der ehemalige US-Außenminister Mike Pompeo wurde von einem spanischen Gericht vorgeladen, um über angebliche Pläne zur Ermordung von Assange durch die CIA auszusagen.

Rechtsexperten warnen, dass die Schiedssprüche im Fall Assange auch aus obigen Gründen null und nichtig sein könnten. Natürlich sind nicht alle diese Dinge bewiesen, aber wenn man Wahrscheinlichkeiten gegeneinander abwägt und sieht, dass Assange von 11½ Jahren Freiheitsentzug hochgradig angeschlagen ist und wie die USA mit Gefangenen umgehen (Guantánamo, CIA-Flüge), dann sollte eine Auslieferung in die USA unmöglich sein.

Es sieht so aus, als ginge die Odyssee Assanges durch den Dschungel des Auslieferungsverfahrens noch durch weitere Instanzen.

Es muss weiter öffentlicher Druck aufgebaut werden, damit die Verantwortlichen erkennen, dass sich ein Großteil der Bevölkerung nicht täuschen lässt und dass uns Presse- und Meinungsfreiheit und Freiheit an sich nicht egal sind. Hier findet man Ähnlichgesinnte.

Wir werden weiterhin für unseren Kollegen und Mitmenschen Julian Assange eintreten.

Titelbild: ©MNM, Julian Assanges Vater John Shipton und Vivienne Westwood vor dem Innenministerium in London, 5. November 2019 ©MNM

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