Horst D. Deckert

Britisches Eindringen in Krim-Gewässer war nach Seerecht eindeutig illegal

Als das britische Kriegsschiff HMS Defender auf eine Durchfahrt nahe der Halbinsel Krim bestand, sah es kurz so aus, als sollte damit der von vielen erwartete (und von manchen erhoffte) Krieg gegen Russland provoziert werden. Insbesondere, falls es noch einmal versucht wird, wäre die russische Antwort auf das Exerzieren des „Rechts auf friedliche Durchfahrt“ klar. Russland würde das Schiff versenken, was dem Beginn eines Krieges gleichkäme. Doch die Sache hat einen kleinen Haken, der exakt groß genug ist, um die britische Regierung daran aufzuhängen. Denn nach Seerecht darf Russland als Besatzungsmacht Sperrzonen einrichten und die friedliche Durchfahrt verbieten. Anstelle einer erhöhten Kriegsgefahr, könnte die Aktion effektiv das Gegenteil bewirkt haben.

Moon of Alabama: Laut Experten war das Eindringen der britischen HMS Defender in Gewässer nahe der Krim offen illegal

Am Mittwoch führte die Durchfahrt des britischen Zerstörers HMS Defender durch die Hoheitsgewässer der Krim zu einer Provokation. Die befehlsgebende britische Regierung wies das Schiff ausdrücklich zu dieser Durchfahrt an und stellt sich auf den Standpunkt, dass dies legal war:

Die britische Regierung segnete einen Plan ab, nach dem ein Kriegsschiff gegen die Empfehlung des britischen Außenministers durch umstrittene Gewässer vor der Küste der Krim fahren sollte, wie der Daily Telegraph berichtete.

In einem Bericht vom Donnerstagabend behauptete das Blatt – das dem Premierminister Boris Johnson nahe steht – dass Großbritanniens Außenminister Dominic Raab im Vorfeld „Bedenken“ dagegen äußerte, nachdem das Verteidigungsministerium den Vorschlag dazu machte. Der Außenminister war angeblich darüber besorgt, dass Moskau dadurch einen leichten Sieg erringen könnte.

Über den Streit zwischen den Regierungsstellen wird behauptet, das Premier Johnson als Schlichter hinzugezogen wurde. Schließlich erhielt die HMS Defender am Montag seinen Einsatzbefehl, woraufhin es zwei Tage danach zu dem Zusammenstoß mit russischen Marine- und Luftwaffeneinheiten kam.

Ehemaliger Britischer Diplomat gibt Russland recht

Unmittelbar nach dem Zwischenfall verbreitete die britische Regierung die Unwahrheit über den Vorfall und bestand drauf, dass seitens der russischen Marine keine Warnschüsse abgefeuert wurden, als der Zerstörer in das betreffende Gebiet hineinfuhr. Videomaterial eines BBC-Reporters auf dem Schiff, wie auch Aufnahmen der russischen Küstenwache ließen allerdings keine Zweifel daran, dass London gelogen hatte. Zunächst wurde das Schiff der Royal Navy inklusive einer Warnung dazu aufgefordert, das Gebiet zu verlassen. Als das nicht geschah, das zeigen die Aufnahmen eindeutig, wurden Warnschüsse abgefeuert.

Russland besteht weiterhin darauf, dass die „friedliche Durchfahrt“ des britischen Kriegsschiffs durch den betreffenden Bereich illegal war. Unterstützung bekommt Moskau von dem ehemaligen britischen Diplomaten Craig Murray, der in seiner Karriere am Abschluss mehrerer Seeverträge beteiligt war:

Die Anwesenheit eines BBC-Reporters an Bord ist mehr als nur eine politische Angelegenheit. Tatsächlich hat dies weitreichende juristische Konsequenzen. Klar ist, dass sich die HMS Defender nicht darauf berufen kann, eine „friedliche Durchfahrt“ durch die Hoheitsgewässer zwischen Odessa und Georgien vorgenommen zu haben. Man kann sogar ignorieren, dass eine derartige Passage innerhalb der 12-Meilen-Zone nicht notwendig ist, während sich die (ursprünglich von der Ukraine ausgewiesene) Route nur knapp außerhalb der Hoheitsgewässer befindet. Für eine Beurteilung genügt es, sich Artikel 19 der UN-Seerechtskonvention zu vergegenwärtigen:

[..]

Erstens war es nach Absatz 2d mit Sicherheit ein Akt der Propaganda, wie auch zweitens nach Absatz 2c ein Einsatz, der dem Sammeln von Informationen über militärische Verteidigungsanlagen diente. Persönlich sehe ich überdies Absatz 2a als relevant, mit dem im Seerecht die Androhung von Gewalt geregelt wird.

Soweit ich feststellen kann, befand sich das britische Schiff nicht auf einer harmlosen Durchfahrt, es wäre Unsinn, davon auszugehen. Vielmehr drang das Schiff auf Einladung der ukrainischen Regierung in die Hoheitsgewässer vor der Krim ein, das von der Ukraine als deren eigenes Hoheitsgewässer erachtet wird.

Murray begründet seine Ansicht noch weiter, warum er die britische Position für schwach hält. Allerdings übersieht auch er einen wichtigen rechtlichen Punkt.

Besatzungsmächte dürfen Küstengewässer abriegeln

Während des ukrainisch-russischen Patts im April dieses Jahres haben beide Seiten Truppen in der Nähe ihrer gemeinsamen Grenze zusammengezogen. Daraufhin schränkte Russland in Teilen des Schwarzen Meeres die Navigation von Kriegsschiffen stark ein. In einer Mitteilung an Seefahrer erklärte Russland für fremde Kriegsschiffe jede Einfahrt in die unten farblich hervorgehobenen Bereiche um die Krim herum als illegal. Eine „friedliche Durchfahrt“ durch diese Gebiete ist nicht erlaubt. Die Einschränkungen gelten bis Oktober dieses Jahres, können aber verlängert werden.

Genau durch eine dieser Zonen, die sich entlang wichtiger militärischer Anlagen befinden, fuhr das britische Schiff.

Die britische Regierung besteht darauf, dass die Krim immer noch zur Ukraine gehört und das Land die Durchfahrt durch ihre Hoheitsgewässer erlaubt habe. Die russische Präsenz auf der Krim wird entsprechend als Besatzung bezeichnet. Die britische Regierung teilt in diesem Punkt die Position der ukrainischen Regierung, nach der nur sie die Gewässer um die Krim herum regulieren darf.

Diese Ansicht aber ist falsch, wenn man dem Völkerrechtsprofessor Stefan Talmon von der Universität Bonn glaubt. Dieser hatte am 4. Mai diesen Jahres ein Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit der von Russland eingerichteten Sperrzonen veröffentlicht. Zu dem oben genannten Punkt stellte er fest (Hervorhebung hinzugefügt):

Die Ukraine protestierte gegen die russische Ankündigung [der Einrichtung von Sperrzonen] unter anderem mit der Begründung, Russland sei kein „Küstenstaat“ in Bezug auf das Meer, das die „vorübergehend besetzten Gebiete der Autonomen Republik Krim und die Stadt Sewastopol“ umgibt. Die ukrainische Regierung stellt sich auf den folgenden Standpunkt:

„Diese Handlungen der Russischen Föderation stellen einen weiteren Versuch dar, unter Verletzung der Normen und Prinzipien des Völkerrechts die souveränen Rechte der Ukraine als einem Küstenstaat an sich zu reißen, da es die Ukraine ist, die das Recht besitzt, die Schifffahrt in diesen Wassergebieten des Schwarzen Meeres zu regulieren.“

Die UN-Generalversammlung verurteilte „die anhaltende vorübergehende Besetzung“ der Krim und forderte die Russische Föderation auf, „als Besatzungsmacht allen Verpflichtungen nachzukommen, die das geltende Völkerrecht vorschreibt“. Dies wirft die Frage auf, ob die Russische Föderation in ihrem Status als „Besatzungsmacht“ die friedliche Durchfahrt ausländischer Schiffe im Küstenmeer der besetzten Halbinsel Krim vorübergehend aussetzen darf.

Sofern eine wirksame Kontrolle über das angrenzende Landgebiet existiert, erstreckt sich die Besatzung des besetzten Staates auch auf dessen Hoheitsgewässer (Binnengewässer wie Küstenmeer). Nach dem Recht des bewaffneten Konflikts kann der Besetzer Maßnahmen ergreifen, um die „öffentliche Ordnung und Sicherheit“ im besetzten Gebiet zu gewährleisten, was dessen Hoheitsgewässer einschließt.

Insbesondere darf die Besatzungsmacht auch Maßnahmen treffen, „mit der die Sicherheit der Besatzungsmacht, aller ihrer Mitglieder und das Eigentum der Besatzungsmacht, ihrer Verwaltung sowie alle von ihr verwendeten Institutionen und Kommunikationswege zu gewährleisten“. Nach dem Recht des bewaffneten Konflikts darf eine Besatzungsmacht das Recht ausüben, in einem besetzten Gebiet die friedliche Durchfahrt im gesamten oder Teilen des zugehörigen Küstenmeeres auszusetzen, wenn sie dies aus zwingenden Gründen der Sicherheit für erforderlich hält.

Bei der Entscheidung, ob eine solche Maßnahme erforderlich ist, verfügt die Besatzungsmacht über einen weiten Ermessensspielraum.

Auch Kriegsrecht ist Recht

Auch wenn Großbritannien nicht anerkennt, dass die Krim russisch ist, muss das Land dennoch anerkennen, dass Russland als „Besatzungsmacht“ den Verkehr in den Hoheitsgewässern der Krim regulieren darf:

Während des anhaltenden bewaffneten Konflikts zwischen Russland und der Ukraine wird das Seerecht zumindest teilweise durch das Recht des bewaffneten Konflikts und insbesondere durch das Besatzungsrecht ersetzt. Deutschland und andere Staaten können Russland nicht als Besatzungsmacht auf der Krim betrachten, dem Land aber gleichzeitig die damit verbundenen Rechte verweigern.

Es gibt sogar ein Vorbild für Russlands Schritt, dessen sich die britische Regierung sehr wahrscheinlich bewusst sein wird:

Am 2. Mai 2004 gaben die Vereinigten Staaten als Besatzungsmacht im Irak eine Mitteilung an Seefahrer heraus, in der mit sofortiger Wirkung im Persischen Golf eine 2.000 Meter breite Sperrzone um die Ölterminals von Khawr Al’Amaya und Al Basra errichtetet wurde, und mit der vorübergehend und „in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht das Recht auf die friedliche Durchfahrt um [diese] Ölterminals in den irakischen Hoheitsgewässern“ ausgesetzt wurde.

Die Sperrzone wurde mindestens bis Februar 2006 aufrecht erhalten.

In seinem Aufsatz geht Professor Talmon auf verschiedene Positionen ein, die gegen die Einrichtung der Zonen Russland sprechen könnten. Doch er stellt fest, dass sie unter allen Aspekten des Völkerrechts legal sind.

Die Ukraine hat so lange kein Recht, sich in die durch Russland ausgesprochenen Beschränkungen um die Krim herum einzumischen, so lange das Land aus ukrainischer und britischer Sicht als eine Besatzungsmacht erachtet wird. Da Russland das „Recht auf friedliche Durchfahrt“ in diesen Bereichen auf Basis ihres Status als Besatzungsmacht ausgesetzt hat, handelte der britische Zerstörer bei der Durchquerung illegal.

Täter-Opfer-Zuweisung mehr als eindeutig

Professor Talmon veröffentlichte seine juristische Analyse sieben Wochen vor dem HMS Defender-Vorfall. Sie ist somit frei von jeglicher unzulässiger Beeinflussung. Darüber hinaus gehört Talmon zur wissenschaftlichen Gesellschft des St. Anne’s College in Oxford, wo er davor auch lehrte, wobei er darüber hinaus in der Vergangenheit auch in Twenty Essex in London als Rechtsanwalt tätig war.

Die britische Regierung wäre gut beraten, sich mit seiner juristischen Einschätzung auseinanderzusetzen. Andernfalls könnte Russland völlig legal ein britisches Kriegsschiff versenken, sollte die Regierung in London ein weiteres Mal auf eine derartige Durchfahrt bestehen.

Verchwörungstheorie: Sollte damit einem Kriegs vorgebeugt werden?

Mein innerer Verschwörungstheoretiker meint zu der mehr als dümmlichen Aktion, dass sie eventuell ganz bewusst in dieser Weise durchgeführt wurde. Außenminister Raabs Einwände bewegten sich sehr wahrscheinlich entlang der oben angeführten Seerechtsparagraphen. Sie sind an Eindeutigkeit kaum zu überbieten, so dass Johnson und das Verteidigungsministerium keine Dummheit unterstellt werden kann.

Damit rückt das Gegenteil davon als wahrscheinliches Szenario in den Vordergrund: Der Befehl wurde ganz bewusst in dieser Weise herausgegeben, um Russland zu einer Reaktion zu zwingen – die entsprechend der rechtlichen Lage eindeutig war – und die Fronten deutlich einzuzeichnen. Die Ukraine oder andere Stellen können dadurch kaum mehr eine zweite Durchfahrt fordern. Nicht nur, weil jetzt bekannt ist, dass es dadurch zu einem offenen Krieg käme, sondern auch, weil Russland sicherstellen wird, dass jeder, der sich auch nur annähernd in der Nähe einer relevanten Entscheidungsposition befindet, über die seerechtliche Situation informiert ist.

Niemand kann sich an diesem Ende des Konflikts mehr hinstellen und behaupten, Russland sei der Aggressor. Ein Argument für einen heißen Krieg lässt sich von der Seeseite her auf der Krim nicht mehr herbei provozieren. Die Welt schien einen Moment lang endgültig in die totale Unsicherheit abzugleiten, effektiv aber ist dann das Gegenteil geschehen.

Quelle Titelbild, Karte

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