Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Brutaler Corona-Prügelpolizist aus Deutschland nun zu acht Monaten Haft verurteilt!

Das sind Nachrichten, die Hoffnung geben, dass die deutsche Rechtsstaatlichkeit noch nicht völlig verloren ist. In Wurzen hatte ein brutaler Gewalttäter in Uniform völlig sinnfrei mit einem Fußtritt einen Bürger attackiert. Der mutmaßlich psychisch gestörte Angreifer hielt sich wohl für einen Kampfport-Star, durch die allgemeine Hetze aus Politik und Medien fühlte er sich wohl im Recht. Ein deutsches Gericht verwies ihn nun auf seinen Platz.

Am 10. Mai 2021, inmitten der angeblich schrecklichen Pandemie, attackierte ein Möchtegern-Bruce Lee für ganz Arme einen deutschen Bürger unvermittelt mit einem schweren Fußtritt in die Weichteile oder in den Magenbereich. Es gab zuvor keine ersichtliche Gefährdungssituation für den Beamten, er wurde durch nichts bedroht. Auch für Umstehende bestand keine Gefahr, wie auf dem unten gezeigten Video klar ersichtlich ist. Es handelte sich um einen Polizeiübergriff, begangen mit Intensivgewalt.

Der Polizist wählte sich sein Opfer offenbar gezielt nach dem Umstand aus, dass es an einem “Spaziergang” gegen die Corona-Maßnahmen teilgenommen hat. Zu jener Zeit waren Hass und Hetze, die von der deutschen Politik und deutschen Medien ausgingen besonders stark. Jeder sollte zu Maßnahmen und zur mRNA-Genbehandlung gezwungen werden, andernfalls wäre man eine Person zweiter Klasse. Der Polizist handelte in logischer Folge so, wie immer gehandelt wird, wenn Menschen ausgegrenzt und als minderwertig erklärt werden: Ohne Konsequenzen zu befürchten, griff er zu Gewalt. Dabei ist der Vorfall nur einer unter Tausenden – mit dem Unterschied, dass eben eine Kamera auf das Geschehen gerichtet war. In Deutschland glaubten viele Gewalttäter in Uniform, dass sie sich vor ihren Befehlshabern besonders profilieren müssten, indem sie in Gruppen auf deutsche Rentner losgehen.

Was sich vor Beginn dieser Aufnahme ereignete ist mir unbekannt, aber selbst eine Beleidigung oder die fehlende Gesichtsmaske würden diese brutale Vorgehensweise des Polizisten rechtfertigen.

Wurzen am 10.05.2021#Polizeigewalt pic.twitter.com/mdkabTVkvH

— Lexa ?? ⚔ (@rebew_lexa) May 12, 2021

Vor dem Amtsgericht Grimma wurde der Prügel-Polizist Florian W. gestern, am 14. Dezember 2022, wegen Körperverletzung im Amt zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus muss er 3.000 Euro Strafe bezahlen. Der Gewalttäter hatte dann später versucht, den Tathergang durch einen unwahren Einsatzbericht falsch darzustellen. Die Staatsanwaltschaft fand dies – ausnahmsweise – nicht unterhaltsam und erhob Anklage. Die Formulierung war klar und entsprach dem im Video gezeigten: Der Polizist hat seinem Opfer “ohne Grund und mit Verletzungsabsicht einem Teilnehmer mit dem linken Fuß und in die rechte Bauchseite getreten”.

Der Polizist log über den Vorfall, er wäre von dem Gerüstbauer Heiko K. mit einem Zollstock bedroht worden und hätte sich wehren müssen. Es kann nur immer wieder betont werden, wie wichtig eine lückenlose Videoüberwachung der Staatsgewalt ist, da man als Bürger nur so beweisen kann, dass einem Unrecht und Gewalt angetan wurde. Der Richter äußerte in der Verhandlung, dass er aber nur herabhängende Arme und keinen Zollstock sehen würde. Dennoch blieb der Tritt-Künstler bei seiner Version, was sich sicherlich nicht strafmildernd auswirkte. Die Rechtskraft des Urteils ist unbekannt, möglicherweise wird noch Berufung eingelegt.

Problematisch ist ebenso, weshalb die Kollegen zu Mittätern wurden, anstelle den ersichtlich rechtwidrig handelnden Beamten zurückzuhalten und zur Ordnung zu rufen. Rechtsanwalt Markus Haintz möchte nun nach diesem Urteil auch überprüfen lassen, ob deren Handeln gesetzlich gedeckt war oder ob man sie ebenso wegen Beihilfe zur Körperverletzung im Amt anklagen muss.

Das Alternativmedium “Jouwatch” berichtete, dass Sachsen während der Zeit der schärfsten Corona-Maßnahmen eine Welle von Polizeigewalt erlebte, die kaum aufgearbeitet wäre. Sachsen wird von Ministerpräsident Kretschmer (CDU) sowie GrünInnen und SPD regiert. Kretschmer scheint inzwischen einige seiner Fehler einzusehen, was ein absolutes Novum in der deutschen Politik darstellte. Er entschuldigte sich für Handlungen während der Corona-Pandemie und bat darum zu vergeben und zu vergessen. Millionen Geschädigte sehen dies anders – ein Verantwortungsvoller Politiker hätte sein Handeln sofort überdenken und korrigieren müssen.

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