Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Buchstabe Z und russische Fahne in Whatsapp-Profilbild führen zu Strafermittlungen

Hexenverfolgung? Das kann man in Deutschland! Die Polizeibehörden in Paderborn ermitteln gegen einen Nutzer von Whatsapp. Er hatte in seinem Profilbild den Buchstaben Z und die Farben der russischen Fahne gezeigt. Deshalb wird ihm eine „Unterstützung“ des „Angriffskrieges“ gegen die Ukraine unterstellt. Es wird spannend, wie deutsche Gerichte hinsichtlich solcher weit hergeholten Unterstellungen entscheiden werden.

Ein Whatsapp-Nutzer erhielt unerwartete und unerfreuliche Post. Gegen ihn wird wegen „Belohnung und Billigung von Straftaten nach Paragraph 140 StGB ermittelt. Anlassfall wäre, dass er in seinem Whatsapp-Profilbild eine russische Flagge und den Buchstaben Z zeigen würde.

Strafverfolgung und Strafverfahren in solchen Fällen wurden in mehreren deutschen Bundesländern angekündigt. Das von CDU und FDP regierte Nordrhein-Westfalen tut sich dabei ganz besonders hervor, so wie man auch bei allen Corona-Maßnahmen stets folgsamer „Musterschüler“ war. In mehreren Landkreisen ist mittlerweile sogar das „Z“ auf KFZ-Nummerntafeln verboten.

Report24 berichtete mehrfach über die „Z“-Hysterie in Deutschland:

Es widerspricht allen rechtsstaatlichen Prinzipien, vor allem der Unschuldsvermutung, jemanden aufgrund der Verwendung eines Buchstabens aus dem Alphabet eine spezielle Gesinnung zu unterstellen. Für den Betrachter zeigt sich einmal mehr, dass kollektiver, zentral angeordneter Wahn in Deutschland schneller um sich greift, als in jedem anderen Land der Welt. Doch die russische Flagge ist nicht die einzige, die in Deutschland geächtet ist. Vielfach kam es schon zu Problemen, Platzverweisen oder Ermittlungen, wenn die deutsche Fahne verwendet wurde. Selbiges ist von Kundgebungen bekannt, bei denen eine Israel-Fahne mitgeführt wurde.

Es wird allen, die vergleichbaren staatlichen Repressalien ausgesetzt sind, empfohlen, sich umgehend einen guten Anwalt zu besorgen. Falls jemand von einem Fall weiß, der bereits vor Gericht verhandelt und entschieden wurde, freuen wir uns über jede Information für unsere laufende Berichterstattung.

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