Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Bürgergeld kommt in Deutschland ab dem 1. Jänner

Die Blockade der Union im Bundesrat für das Projekt Bürgergeld der Ampelregierung war nur Theater. Denn jetzt ist fix, ab 1. Jänner 2023 kommt der neue Hartz-IV-Ersatz. Der große Wurf ist es dennoch nicht, denn viele Ungerechtigkeiten bleiben.

Der Bundesrat hat das Bürgergeld nun auch durchgewunken. Nach Anpassungen gab die Union ihre Blockade auf. Ab Jänner gibt es um bis zu 53 Euro (insgesamt 502 Euro) höhere Regelbezüge. Dies ist jedoch keine Erhöhung, sondern lediglich eine Inflationsanpassung. Zudem gibt es auch höhere Freibeträge für Aufstocker und auch die Regelungen zum Vermögen wurden geändert. 15.000 Euro darf man haben, für zwei Jahre gilt auch eine Schonvermögensgrenze von 40.000 Euro pro Person. Wohnkosten und Heizkosten werden gezahlt. Strafen, wenn man seinen Pflichten nicht nachkommt, soll es, entgegen dem ersten Entwurf, nun doch geben. Der große Wurf bzw. die angebliche Gerechtigkeit, die die Ampel immer betonte, ist das Gesetz dennoch nicht.

Gleichmacherei statt Ungerechtigkeit beseitigen

Denn ein Mitte-50-Jähriger, der sein ganzes Leben gearbeitet und Steuern gezahlt hat, wird mit einem Mitte-20-Jährigen, der nach der Lehre in die Arbeitslosigkeit gegangen ist, gleichgestellt. Um dies zu vermeiden, hätte man das Bürgergeld staffeln müssen und auch die Höhe des Schonvermögens auf Arbeitsjahre angerechnet erhöhen müssen. Dann wäre man allerdings wieder bei Hartz IV gewesen. Denn vor 2005 konnten Arbeitslose bis zu 32 Monate lang 68 Prozent ihres Nettogehalts als Arbeitslosengeld beziehen. Anschließend standen ihnen – bis zur Rente – 58 Prozent als Arbeitslosenhilfe zu. Diese Regelung war insofern gerecht, als sich in der Höhe der Bezüge die bisherige Arbeitsleistung widerspiegelte. Dies war in gewisser Hinsicht gerecht, benachteiligte aber auch Personen, die jahrelang in prekär bezahlten Jobs gearbeitet hatten. Das Bürgergeld macht nun alle gleich, aber besser wird nichts.

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