Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Bürgerspital Solothurn lehnt Behandlung einer herzkranken Patientin nach wie vor ab

Evelyne Ott leidet an einer Herzerkrankung. Die 43-Jährige zählt vermutlich zu den jüngsten Trägerinnen eines ICD (implantierter Defibrillator) in der Schweiz. Ott hat bereits zweimal einen Herzinfarkt überlebt. Seit 2016 ist sie ICD-Trägerin. Deshalb ist sie darauf angewiesen, dass Gerät zweimal jährlich auszuwerten.

Doch das ist in den heutigen Zeiten gar nicht so einfach. Die bisherige Herzpraxis, in der Ott sich regelmässig behandeln liess, weigert sich, dies auch weiterhin zu tun. Der Grund: Ott trage keine Maske. Deshalb meldete sie sich im Bürgerspital Solothurn an, um einen Termin zu erhalten. Doch auch das Spital sieht sich nicht verpflichtet, sie zu untersuchen. Die medizinische Praxisassistentin habe ihr gesagt, dass sie ohne Maske nicht untersucht werden könne. Dies, obwohl Ott über ein Maskenattest verfügt (Corona-Transition berichtete).

Inzwischen liegt Ott auch eine schriftliche Bestätigung des Spitals vor, dass man sie ohne Maske nicht behandeln werde. In dieser begründet Rolf Vogel, der Chefarzt Kardiologie des Bürgerspitals, die Verweigerung der Behandlung damit, dass Spitäler auch strengere Schutzmassnahmen umsetzen dürften. Im Schreiben vom 8. Oktober, das Corona-Transition vorliegt, heisst es:

«Gemäss Aussage von Lukas Widmer, Co-Leiter des Rechtsdienstes des Departements des Innern, sind Spitäler der soH im ambulanten Bereich den privaten Praxen gleichgestellt, und die dürfen gemäss dem Bundesamt für Gesundheit auch strengere Massnahmen vorsehen als behördlich vorgegeben.»

Vogel verweist in seinem Schreiben des Weiteren auf einen Artikel in der Solothurner Zeitung. Der Artikel handelt von einem 60-jährigen Oltner, den das Spital trotz einer kaputten Schulter nicht behandeln wollte, weil er keine Maske trug – obwohl der Mann ein Maskenattest hat. Auch in diesem Fall hiess es, dass alles in Ordnung sei und das Bundesamt für Gesundheit diese Praxis erlaube.

Ott ist angesichts des Vorgehens des Spitals konsterniert. Zu Beginn dieser Woche gelangte sie mit einem Schreiben an Rolf Vogel. In diesem verlangt sie vom Spital die Angabe der gesetzlichen Grundlage dafür, ihr die Behandlung zu verweigern. Ansonsten überlege sie sich, rechtliche Schritte einzuleiten. Das Schreiben liegt Corona-Transition vor.

Zur Erinnerung: Gegenüber Corona-Transition nahm das Bürgerspital Solothurn kürzlich keine Stellung. Wir wollten vom Spital wissen, mit welcher Begründung man Ott abweise.

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Erster Teil: «Wir haben jeden Tag Patienten, die sofort nach der Impfung einen Kreislaufkollaps erleiden»

Zweiter Teil: Mitarbeiterin einer Intensivstation packt aus: «Wir hatten immer sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte auf der Station»

Dritter Teil: Sozialpädagogin: «Derart viele suizidale Jugendliche hatten wir früher nie bei uns in der Klinik»

Vierter Teil: Solothurner Spital verweigert herzkranker Patientin Spitalbehandlung ohne Maske

Fünfter Teil: «Wenn ich Ärzte auf die Nebenwirkungen hinweise, bekomme ich meist einen bösen Blick»

Sechster Teil: 17-Jähriger erlitt nach erster «Impfung» einen anaphylaktischen Schock: Ärztin empfahl gleich noch die zweite Dosis

Siebter Teil: Pflegefachfrau: «Menschen mit Blutgerinnseln landeten in den vergangenen Wochen sehr häufig bei uns»

Achter Teil: «Nach der Impfung sind mehrere Bewohner im Altersheim verstorben»

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