Kategorie: Nachrichten
War KLAR! Freedom Day quasi ABGESAGT! | Ein Kommentar von Oliver Flesch
Es war ja sooo klar! Der sogenannte „Freedom Day“ (Freiheitstag) am 20. März wurde quasi abgesagt. Etliche Bundesländer berufen sich darauf, dass sie noch nicht wissen, wie das neue „Infektionsschutzgesetz“ – über das erst am Freitag im Bundestag abgestimmt werden soll – genau aussehen soll.
Heftiger Streit um neues Infektionsschutzgesetz: Ministerzoff in Berlin
In wenigen Tagen ist der 20. März. Dann enden alle Corona-Maßnahmen, zumindest so, wie es das bis dahin geltende Infektionsschutzgesetz vorsieht. Der Bundestag soll am Freitag jedoch über den Entwurf des nachfolgenden Infektionsschutzgesetzes der Ampel-Regierung abstimmen. Der finale Text des Entwurfs steht noch nicht fest. So will Rot-Grün weitere Einschränkungen, denn es gibt steigende Infektionszahlen. Dies nutzt Karl Lauterbach und schwingt wieder einmal die Panikkeule. Nun widerspricht ihm jemand, mit dem er nicht gerechnet hatte: ein anderer Bundesminister der eigenen Ampelkoalition.
Von Achim Baumann
Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz soll noch diese Woche durch den Bundestag beschlossen werden. Ab dem 20. März sollen die Länderparlamente künftig selbst entscheiden, ob und wo schärfere Regeln greifen. Bundesweit werden bei Bedarf dann nur noch Basisschutzmaßnahmen verhängt, wie beispielsweise eine Maskenpflicht im Flug- und Fernverkehr sowie Masken- und Testvorschriften für Altenheime, Krankenhäuser und andere ähnliche Einrichtungen.
Buschmann versus Lauterbach
Doch noch immer tobt heftiger Streit über die Endfassung des Gesetzentwurfs. Denn wenn es nach Karl Lauterbach geht, sollen die Länder nach dem 20. März – wie der Bund vorher – tiefgreifende Corona-Maßnahmen, letztlich Grundrechts- und Freiheitseingriffe, vornehmen können, beispielsweise dann, wenn die Inzidenzen hoch sind. Justizminister Marco Buschmann (FDP) schießt nun dagegen und belegt seinen verbalen Angriff auf seinen Ministerkollegen mit einer von seinem Ministerium in Auftrag gegebene Analyse. Lauterbach vertraut indes auf Panikmache, rechnet mit erneuten lokalen Ausbrüchen des Coronavirus.
Die Analyse aus dem Hause des Ministers Buschmann sieht das allerdings nicht so. Der bislang ausgehandelte Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes erlaubt nämlich die Verhängung von Schutzmaßnahmen nicht schon bei stark steigenden Fallzahlen, sondern ausschließlich bei drohender Überlastung der Krankenhäuser. Aber eine Überlastung der Krankenhäuser ist unwahrscheinlich, die derzeit vorherrschende Omikron-Variante führt bei über 99 Prozent der Betroffenen nur zu grippeähnlichen Symptomen.
Die Mär von der Belastung der Krankenhäuser
Zudem gab es noch nie eine ernsthafte Gefahr einer Überlastung der Krankenhäuser – entgegen der dauerhaften Wiederholung durch Politik und Medien und vor allem durch Karl Lauterbach. Das steht heute als Dauerberieselungs-Lüge fest. Verantwortung für die Panikmache hat bislang niemand übernommen. „Unter Berücksichtigung der stabilen Situation auf den Intensivstationen ist aktuell eine Überlastung des Gesundheitssystems nicht mehr zu erwarten“, hat Lauterbach allerdings selbst zugegeben.
Klar ist, dass Justizminister Buschmann Gesundheitsminister Lauterbach überraschenderweise deutlich widerspricht. Maßnahmen nach dem 20. März können nach dem vorliegenden Entwurf eben nicht auf steigende Inzidenzen begründet werden, sondern erst, wenn die jeweiligen Krankenhäuser überlastet sind. Das passt dem Gesundheitsminister natürlich nicht in sein Panikkonzept.
Kriselt es in der Ampelkoalition?
Mehrere Wochen lang verhandelte die Ampel-Koalition über künftige Corona-Maßnahmen. Während die FDP weitestgehend zum vorpandemischen Zustand zurückkehren will, sprachen sich SPD und Grüne für eine Verlängerung der aktuellen Regeln aus. Kein Wunder also, dass Buschmann Lauterbach nun offen widersprach. Zeigt sich hier etwa der erste ernsthafte Riss der Ampelkoalition?
Lauterbach will Änderungen des Gesetzentwurfs
Lauterbach steht kurz vor der Abstimmung weiterhin mit den Fraktionen in Verhandlungen, kündigte der Panikmacher selbst an. Mit anderen Worten: Der Entwurf des künftigen Infektionsschutzgesetzes soll verschärft werden, wenn es nach ihm geht. Und Lauterbach erhält Beifall von den Grünen: “Ich werbe sehr dafür, den Gesetzentwurf zur Reform des Infektionsschutzgesetzes noch einmal anzupassen und die Maskenpflicht in Innenräumen als Basisschutzmaßnahme beizubehalten“, pflichtete der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen bei.
FDP-Chef Lindner sekundiert dagegen seinem Partei- und Minister-Kollegen Buschmann: “Die Pandemie ist nicht überwunden, aber sie hat ihren Charakter verändert, also muss sich auch der Charakter der Bekämpfung der Pandemie verändern”, verkündete Lindner nach Beratungen mit dem FDP-Vorstand.
Was wird umgesetzt?
Fest steht: es steht (noch) nichts fest. Lockerungen, wie sie in fast jedem anderen europäischen Land an der Tagesordnung sind, sind für Rot-Grün und Karl Lauterbach offenbar nicht vertretbar. Die FDP schert allerdings aus. Wird sie das Rückgrat haben, einem freiheitsfeindlichen Gesetzentwurf nicht zuzustimmen? Oder wird sie ihrer bisherigen Rolle als Abnickerin gerecht? Man darf gespannt sein…
Kriegstreiberei und Russland-Bashing bei „Bild“
„Bild“, Krieg und Blut (Symbolbild:Imago)
Bei aller berechtigten Kritik an der durch nichts zu rechtfertigenden russischen Invasion in der Ukraine fühlt man sich durch die geradezu propagandahafte „Berichterstattung“ einiger deutscher Medien doch schon fast an die „Jeder Schuss ein Russ`”-Stimmungsmache vom Sommer 1914 erinnert; zur Erinnerung: In der verballhornten Version eines Volksliedes hatte es während des Ersten Weltkrieges geheißen: „Die Russen sind alle Verbrecher, Ihr Herz ist ein finsteres Loch…”. In diese Zeit fühlt man sich heute mitunter wieder zurückversetzt. Besonders unrühmlich tun sich hier seit Anbeginn der militärischen Aggression der Axel-Springer-Verlag im Allgemeinen und die „Bild”-Zeitung im Besonderen hervor. Der russische Präsident Waldimir Putin wird hier fast durchgehend als „Kreml-Tyrann” bezeichnet, und die Berichterstattung strotzt nur so von emotionalen, polemischen Anfeindungen, die durchaus geeignet sind, eine „Stellvertreter.-Pogromstimmung” gegen eben nicht nur tatsächliche, sondern auch nur vermeintliche „Putin-Sympathisanten“ loszutreten (siehe hier und hier). Vor diesem Hintergrund muten die gleichzeitigen Mäßigungsappelle und Verurteilungen antirussischer Übergriffe in Deutschland wie pure Heuchelei an.
Besonders dreist trieb es Ex-„Stern”-Chef Hans-Ulrich Jörges, der in Bild-TV sogar unverhohlen zu Putins Beseitigung durch einen Putsch aufrief. Welche Folgen es hätte, wenn der größte Flächenstaat der Welt, der auch die weltgrößte Atommacht ist, in innenpolitische Konflikte, womöglich bis hin zum Bürgerkrieg, versänke – das scheint sich Jörges nicht zu fragen.
Genüsslich wird in „Bild“ auch über die Jagd auf Jachten russischer Oligarchen berichtet und triumphierend die Beschlagnahme der Jacht des „Protz-Russen” und „Putin-Freundes” Andrey Melnitschenko vermeldet; wenn derselbe Melnitschenko, auch wegen der sich abzeichnenden Nahrungsmittelkrise, dagegen auf Frieden drängt, wittert „Bild” dahinter vor allem die Sorge um das eigene Vermögen als Motiv. Auch „Putins Diamanten-König” Sergei Iwanow (der noch dazu ja ein „Spion-Spross” ist) habe, so das Revolverblatt, ein „Klunker-Problem”, weil die USA ein Embargo auf russische Luxuswaren verhängt haben. Und immer wieder wird bei „Bild“ die Frage aufgeworfen: „Brauchen wir Putins Gas wirklich so dringend?” Der russischen Delegation wird bei den Verhandlungen mit der Ukraine grundsätzlich und pauschal Verlogenheit unterstellt. In diesem Duktus geht es unablässig weiter. Dass mit diesen Anfeindungen, wenn sie sich auch gegen konkrete Personen richten, aufgrund ihrer unsäglichen Primitivität unterschwellig immer auch uralte Russen-Klischees bedient werden, nimmt man billigend in Kauf, sofern überhaupt ein Bewusstsein dafür besteht.
Um der Schwarzweißmalerei Genüge zu tun, wird selbstverständlich zeitgleich der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj als Lichtgestalt gemalt, wird als „Helden-Präsident” und „großer Staatsmann” gefeiert, der seine Hauptstadt „in vorderster Front” verteidigt. Der Glorienschein färbt sogar auf seine Ehefrau, seine Familie und sein selbstloses patriotisches Umfeld ab.
In dieser Art der Meinungsmache ist jedes Augenmaß verlorengegangen – wenn es denn je vorhanden war. Dass gerade in Kriegszeiten eine kritische Distanz zu den Verlautbarungen aller Beteiligten geboten ist, wird völlig ignoriert. Stattdessen wird die ukrainische Sicht der Dinge prinzipiell unhinterfragt übernommen. Dabei sollte „Bild“ wissen, dass man sich sich keinesfalls automatisch zum Verteidiger der russischen Aggression macht, wenn man die rudimentärsten Grundsätze der journalistischen Neutralität oder Ausgewogenheit beachtet.
Dass bei „Bild“ so manche Sicherungen durchgeknallt und selbst die „Edelfedern” von allen guten Geistern verlassen sind, hatte bereits Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner Anfang März bewiesen. Der CEO steht seit der Affäre um den geschassten Bild-Chefredakteur Julian Reichelt und deren mutmaßlicher Vertuschung unter immensem Druck. In einem wie im Fieberwahn geschriebenen Kommentar hatte Döpfner kurz nach Kriegsausbruch gefordert, die Nato-Mitglieder müssten „…JETZT handeln. Sie müssen JETZT ihre Truppen und Waffen dahin bewegen, wo unsere Werte und unsere Zukunft NOCH verteidigt werden. Zur Not ohne Nato.” Die „formalen Debatten” um den den Verteidigungsfall definierenden Artikel 5 des Nato-Vertrages würden „das Problem verschleiern”.
Stattdessen müssten Frankreich, England, Deutschland und Amerika „als Allianz der Freiheit Putins mörderisches Treiben mit ihren Truppen und Waffen in Kiew und mit dem modernsten Cyber-War in Moskau beenden.” Und weiter: „Wenn das geschieht und nicht schnell gelingt, droht eine Eskalation bis zum 3. Weltkrieg. Wenn es nicht versucht wird, bedeutet das Kapitulation. Die Freiheit ist dann eine Phrase. Das transatlantische Bündnis eine Fußnote. Die Demokratie ein Auslaufmodell.”
Döpfner dürfte nicht entgangen sein, dass es genau solch irrsinnige Scharfmacherei ist, die eine „Eskalation bis zum 3. Weltkrieg” am Ende tatsächlich befördert. Folgerichtig stieß Döpfners Forderung dann auch (endlich) auf vehemente Kritik (siehe hier und hier).
Es bleibt zu hoffen, dass sich auch die Politik von dieser bellizistischen Dauerberieselung nicht in eine weitere Eskalationsspirale hineintreiben lässt – und „Bild“ wieder zu etwas Nüchternheit und Augenmaß zurückkehrt. Denn es wird irgendwann auch noch eine „Nachkriegszeit“ geben – auch für die deutsch-russischen Beziehungen.
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Berlin Direkt: Gesundheitssystem in Gefahr! Einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt in Kraft
Das gesellschaftliche Klima wird immer rauer und der Widerstand erbitterter. Fast im Sekundentakt erreichen die Bundestagsabgeordnetenbüros Mails von besorgten Menschen, die keine Impfpflicht wollen – geschweige diese denn akzeptieren werden. Auch gestern sind in Deutschlands Städten wieder unzählige Menschen auf die Straße gegangen, um gegen die maximal durchschaubare Agenda dieser Corona-Politik der Bundesregierung zu demonstrieren. Dass so etwas noch immer absolut friedlich und außerordentlich diszipliniert geschieht, ist das eigentliche Wunder!
von Holger W. Sitter
Die Proteste gegen die Corona-Politik halten seit Monaten ungebrochen an. Am gestrigen Montag dürften – nach konservativen Schätzungen – erneut weit über Hunderttausend Bürger demonstriert haben. Online wurde zu insgesamt 2.283 Spaziergängen aufgerufen, und damit zu 13 mehr als in der Vorwoche. Die meisten von diesen wurden bei den Behörden nicht angezeigt. Vergangenen Montag demonstrierten deutschlandweit 175.000 Bürger gegen die Corona-Repressalien.
Bei vielen Kundgebungen berichten Teilnehmer von einem regionalen starken Anstieg der Arbeitslosigkeit von Menschen aus dem Gesundheitssektor. Eine Praxis nach dem anderen müsse schließen, da die Mehrheit des Personals nicht geimpft sei. Mitten auf den Straßen waren auch viele Pflegekräfte zu sehen. Auf einem vielfach in den sozialen Medien geteilten Banner stand geschrieben: „2G+ ab 16.03. heißt: Gesund, Getestet, Gefeuert“. Wenn es nicht so traurig wäre, müßte man diesen Einfallsreichtum lächelnd beklatschen.
„Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ ist seit heute Fakt
Stand heute ist davon auszugehen, dass rund 10 – 15 Prozent aller Pfleger in diesem Land weiterhin nicht geimpft sind. Sie alle fürchten jetzt um ihren Job. Denn während Deutschlands Politik über weitere Corona-Maßnahmen beratschlagt, steht eine bereits fest: Ab heute gilt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“, also das faktische Berufsverbot für ungeimpfte Ärzte, Kranken- und Altenpfleger. Eine Katastrophe mit Ansage.
Die Bundesregierung hat bis heute die Augen vor den möglichen Folgen dieses „Impfzwangs“ verschlossen und bis zuletzt darauf spekuliert, dass sich die Leute kurz vor Toresschluss schon impfen lassen würden. Dabei fragt man sich, wozu es noch eine Impfpflicht braucht, wenn 75 Prozent der Bevölkerung bereits geimpft sind. Lauterbach klopft bis heute große Sprüche – beispielsweise, dass sich ein ungeimpfter Pfleger die Frage stellen müsste, ob er „für den Beruf geeignet“ sei. Erste Zahlen zeigen genau das, was auch in den letzten Monaten sichtbar war: Wenn der medizinische Impfzwang knallhart durchgesetzt wird, kollabiert unser Gesundheitssystem.
Ja, verdammt, es wäre der Job eines Gesundheitsministers gewesen, dieses Risiko erst gar nicht entstehen zu lassen, statt es aus bornierten, ideologischen Gründen sogar noch voran zu treiben. Bis zum heutigen Tag herrscht bei Betroffenen Unklarheit, wie es jetzt weitergeht. Weder die Pfleger noch die Klinikleitungen sind da rechtssicher im Bilde. Und vor allem weiß keiner, wie die Gesundheitsämter jetzt reagieren. Wird es ab sofort Betretungsverbote geben? Viele haben schon gekündigt, weil sie aus diesem ohnmächtigen Vakuum heraus wollten. Wieder andere bummeln erstmal Überstunden und Urlaub ab. Die meisten aber wollen es drauf ankommen lassen.
Nicht zu ersetzen und systemrelevant
Die Bundesländer haben nun zumindest schon mal „Vollzugshinweise“ an die Gesundheitsämter verschickt, wie diese die absichtlich „schwammig“ gehaltene Gesetzesregelung zur Impfpflicht umzusetzen hätten (falls es tatsächlich zu leeren Korridoren in den Einrichtungen kommen sollte), wirklich aufschlussreich sind die Vorgaben allerdings nicht. Es heißt, dass die Gesundheitsämter Betätigungsverbote gegen ungeimpfte Mitarbeiter aussprechen „können“, nicht aber, dass sie dies auch zwingend tun müssen! Eine „Armlänge Abstand“ wird hier wohl nicht reichen.
In der Regel wird darauf hingewiesen, dass die Versorgungssicherheit selbstverständlich oberste Priorität habe. Es wäre ja auch schlimm, wenn der caritative Hilfsgedanke in den Hintergrund treten würde. Streng genommen ist eigentlich schon jetzt bei den vielen unbesetzten Stellen jeder Arzt und erstrecht jeder Pfleger unverzichtbar. Seit Beginn der Pandemie hat man ja kaum einen Zweifel dran gelassen und dies tagein, tagaus postuliert. Es herrscht im Gesundheitssystem ohnehin seit vielen Jahren Fachkräftemangel. Lauterbach aber wird diese knappen Ressourcen des Landes zu einem unsinnigen Konfliktherd treiben, daran besteht kein Zweifel.
Über Holger W. Sitter
Holger W. Sitter war schon immer ein den Worten verpflichteter Freigeist. Schon 1987 übernahm er eine „linkskonservative“ Zeitung als Chefredakteur praktisch aus dem Nichts. „Mach es doch besser“, wurde dem Nörgler ans Herz gelegt und er tat, wie ihm geheißen. Seine klassische Ausbildung machte er dann Anfang der 90er bei der WAZ in Essen und Dortmund, begleitete dann viele Jahre seinen Lieblingsverein in Sport-Kolumnen für die Westfälische Rundschau und gründete 2003 das Magazin „Gib mich die Kirsche“, das er dreizehn Jahre als Chefredakteur führte. Dann kam die Politik und holte ihn zurück – zuerst nach Düsseldorf, dann nach Berlin. Dort macht er nicht nur mit, sondern mischt sich ein. Für Report24 schreibt er jetzt mit Beginn der 20. Wahlperiode über Lach- und Sachgeschichten rund um den Bundestag.
Alle bisherigen Artikel der Kolumne “Berlin Direkt” finden Sie hier.
USA: Wer an Wahlmanipulationen glaubt oder „Covid-Strategie“ hinterfragt ist künftig ein „Extremist“
Alejandro Mayorkas, geboren 1959 in Havanna/Kuba, seit 2021 Minister für innere Sicherheit der USA, auch DHS oder Homeland Security genannt, erließ jüngst neue Richtlinien, wonach Extremismus zu definieren sei.
Das US Departement of Homeland Security ist eine im Jahr 2002 in den „Nachwehen“ der Terroranschläge am 11. September 2001 von George W.Bush eingerichtete Behörde. Die Behörde hat ihren Hauptsitz in Washington DC, verfügt über 240.000 Angestellte und einem Jahresbudget von 49,79 Mrd. Dollar (Zahlen aus 2021).
DHS „Boss“ Mayorkas gibt die Regeln vor
Mayorkas veröffentlichte nun neue Regeln zu Extremismus. Darin erklärt er, „der DHS wird jeden durchleuchten, der glaubt, dass Wahlen manipuliert wurden oder der etwa Dr. Faucis „COVID-Strategie“ in Frage stellen würden“.
Bis dato war der „emsige“ Minister, im Auftrag von Präsident Joe Biden, damit beschäftigt die Südgrenze der USA „möglichst durchlässig“ zu machen. Daraufhin hatte sich, wir erinnern uns an die „völkerwanderungsartigen“ Bilddokumente, letzten Sommer halb Mittelamerika auf den Weg an die US-Mexikanische Grenze gemacht.
Unmittelbar nach Amtsantritt Bidens wurde diese Südgrenze zu Mexiko „geöffnet“. Über die Zahlen der Eingewanderten gibt es keine verlässlichen Daten, hingegen wurden seither nur 59.011 Illegal in den USA befindliche Personen auch wieder ausgewiesen. Dies stellt die niedrigste Zahl seit 1995 dar.
Dieses „Projekt“ Bidens scheint nun abgeschlossen zu sein und böse Zungen behaupten, er arbeite nun an der nächsten Strategie, das Land noch vor Ende seiner Amtszeit in Grund und Boden zu fahren.
Nun also tritt offenbar Alejandro Mayorkas auf den Plan, mit der Veröffentlichung seines „Anti-Extremismus-Plan“.
„Regime-Kritiker“ nun unter DHS-Kontrolle
Die neuen Richtlinien zu extremistischem Verhalten betreffen vorrangig Diejenigen, die den (angeblichen) Betrug bei den Präsidentschaftswahlen 2020 thematisieren, und Alle, die das Narrativ des Staates zu COVID und den damit verbundenen medizinischen „Behandlungen“ in Frage stellen.
In einer nicht klassifizierten Bedrohungsanalyse vom März 2021, die vom Büro des Direktors des Nationalen Geheimdienstes (ODNI), des Justizministeriums und des DHS erstellt wurde, ist festgestellt, dass einheimische gewalttätige Extremisten, „die von einer Reihe von Ideologien motiviert und durch die jüngsten politischen und gesellschaftlichen Ereignisse in den USA beeinflusst wurden, im Jahr 2021 eine erhöhte Bedrohung für das Heimatland darstellen würden.“
Die Bewertung verwies darüber hinaus auf neuere „gesellschaftspolitische Entwicklungen, sowie Berichte über Betrug bei den jüngsten Parlamentswahlen. Auch die ermutigende Wirkung des gewaltsamen Einbruchs in das US-Kapitol, „Enthüllungen“ im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und Verschwörungstheorien, die Gewalt fördern“.
Diese aufgeführten Punkte würden „mit ziemlicher Sicherheit einige inländische gewaltbereite Extremisten dazu anspornen, zukünftig Gewalt auszuüben.“
Dazu sollte gesagt werden, dass mehr als die Hälfte der US-Bevölkerung die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl 2020 in Frage gestellt hatten.
Die andere Hälfte der Öffentlichkeit beginnt nun die sich ständig ändernden COVID-Vorschriften in Frage zu stellen, die von der „medizinischen Elite“ kommen, darunter Dr. Fauci, der unter Eid über seine Finanzierung der Funktionsgewinnforschung in chinesischen Laboren gelogen hatte.
Sollte man sich diesbezüglich in Zukunft also öffentlich äußern, könnte man am Ende des Tages auf dieser Liste landen.
Nachdem sich Europa und vor allem die EU als absolute „Musterschüler“ der „Lehrbeauftragten“ jenseits des Atlantik profilieren wollen, kann man sich möglicherweise hierorts gleich einmal auf eine neue Zukunftsperspektive einstellen.
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Sachsen: Linksextremisten schlagen AfD-Bundestagsabgeordneten nieder
Im sächsischen Bautzen wurde der AfD-Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse niedergeschlagen. Er wurde nach Polizeiangaben leicht verletzt. Hilse hatte am Montagnachmittag (14. März) in der Bautzener Innenstadt einen Infostand aufgebaut. Kurz darauf warfen zwei Männer eine Fahne an dem Stand um, einer schlug den AfD-Politiker zu Boden. Die Täter, bei denen es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um Linksextremisten gehandelt haben dürfte, entkamen unerkannt.
Nach dem Angriff fordert die Partei schärfere Sicherheitsmaßnahmen und die Streichung von Geldern für linksextremistische sogenannte Demokratie-Förderung. Der AfD-Landtagsabgeordnete Frank Peschel erklärte: Der Vorfall zeige einmal mehr, dass Bautzen ein Problem mit linken Gewalttätern habe. Er erwarte, dass alle Parteien diesen Angriff öffentlich verurteilen.
Hilse hatte zuletzt mit einer vollen Breitseite gegen Ökosozialist Robert Habeck („Grüne“) für Aufsehen im Deutschen Bundestag gesorgt.
Prof. Dr. Bergholz: RKI-Daten keine belastbare Basis für Grundrechtseinschränkungen
Prof. Bergholz: RKI-Daten keine belastbare Basis für Grundrechtseinschränkungen
„Die täglichen Zahlen, fälschlicherweise ‚positive Fälle‘ oder ‚Neuinfektionen‘ genannt, stammen, so würde man annehmen, vom aktuellen Tag, vom Vortag und von dem Tag vor diesem. In Wirklichkeit aber, erläutert Bergholz unter Berufung auf die Arbeit zweier weiterer Datenexperten, kommt typischerweise etwa die Hälfte der Zahlen (Variationen von Landkreis zu Landkreis) von Zeiträumen außerhalb der sieben Tage: ‚Das heißt, die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz ist eigentlich eine Vier-Wochen-Inzidenz, eine Zwei-Monats-Inzidenz oder Quartalsinzidenz.‘ Tatsächlich gab es auch ‚Fälle‘ aus dem Vorjahr, als im Zeitraum vom April 2021 bis Juni 2021 die sogenannte ‚Bundesnotbremse‚ akut war. Auf die Nachfrage von Anwalt Christ, ob dementsprechend die Zahlen für jenen Zeitraum bzw. für die Sieben-Tages-Inzidenz, über die das Bundesverfassungsgericht entschied, unbrauchbar waren, antwortet der Experte: ‚Wenn ich es freundlich ausdrücke, würde ich sie nicht belastbar nennen.’“
Dazu auch:
Prof. Kraus: Jahr 2020 bei Ranking der Sterblichkeiten auf dem vorletzten Platz
Prof. Bergholz: RKI-Daten keine belastbare Basis für Grundrechtseinschränkungen
Auf keinen Fall lassen sich auf Basis der gegebenen Datenqualität des RKI Grundrechtseinschränkungen rechtfertigen, konstatiert Zahlenexperte Bergholz. Welche Inkonsistenzen er in entsprechenden Analysen beobachtete und weshalb er die errechnete Inzidenz als „nicht viel besser als eine Hausnummer“ bezeichnet, erfährt man im Gespräch mit dem Berliner Anwalt Dr. Christ zur Datensituation beim Robert-Koch-Institut.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht bezog sich in seiner Entscheidung zur „Bundesnotbremse“ explizit auf Daten des RKI und nahm mehrfach auf diese Bezug. Dr. Alexander Christ, Anwalt in Berlin, erörtert mit dem Experten für Statistik, Messtechnik und Normierung Prof. Dr. Werner Bergholz in der aktuellen Folge seines Grundrechte & Demokratie – Podcasts eine entscheidende Frage:
„Wie zuverlässig waren und sind die Zahlenangaben des Robert Koch Instituts?“
Bergholz lehrte an der Bremer Jacobs Universität und ist Mitglied der Sachverständigenkommission des Ausschusses nach § 5 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz des Bundesgesundheitsministeriums und gab unter anderem zu einer „Praxistauglichen und intelligenten Covid-19-Teststrategie“ seine Stellungnahme ab.
Zuverlässigkeit der Daten? Leider relativ negativ
Er beschreibt den Vorgang des Meldeprozesses der Daten an das RKI: Die rund zweihundert Labore in Deutschland, welche PCR-Tests durchführen, melden einen positiven Test an das lokale Gesundheitsamt. Dieses gibt die Daten nicht direkt an das Robert-Koch-Institut weiter, sondern an eine in jedem Bundesland vorhandene Sammelstelle. Von dort gelangen die Meldungen schließlich zum RKI, wo sie in das System eingepflegt werden. Ein Prozess, an dem, so der Experte, prinzipiell nichts auszusetzen ist, auch wenn es einfacher wäre, wenn die Gesundheitsämter die Daten direkt an das RKI übermitteln würden.
Die täglichen Zahlen, fälschlicherweise „positive Fälle“ oder „Neuinfektionen“ genannt, stammen, so würde man annehmen, vom aktuellen Tag, vom Vortag und von dem Tag vor diesem. In Wirklichkeit aber, erläutert Bergholz unter Berufung auf die Arbeit zweier weiterer Datenexperten, kommt typischerweise etwa die Hälfte der Zahlen (Variationen von Landkreis zu Landkreis) von Zeiträumen außerhalb der sieben Tage: „Das heißt, die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz ist eigentlich eine Vier-Wochen-Inzidenz, eine Zwei-Monats-Inzidenz oder Quartalsinzidenz.“ Tatsächlich gab es auch „Fälle“ aus dem Vorjahr, als im Zeitraum vom April 2021 bis Juni 2021 die sogenannte „Bundesnotbremse“ akut war. Auf die Nachfrage von Anwalt Christ, ob dementsprechend die Zahlen für jenen Zeitraum bzw. für die Sieben-Tages-Inzidenz, über die das Bundesverfassungsgericht entschied, unbrauchbar waren, antwortet der Experte: „Wenn ich es freundlich ausdrücke, würde ich sie nicht belastbar nennen.“
Zahlen wahrscheinlich alle zu hoch, Tabellen stimmen nicht überein, fehlende Standardisierung von Tests
Wie es in „diesem relativ soliden Meldeprozess“ zu derartigen Abweichungen kommen kann, kann sich Bergholz nicht plausibilisieren: „Aber egal, was es ist, das was gemeldet wird, muss wohl einfach zu hoch sein.“ In jedem Fall wäre es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts gewesen, die Frage zu stellen bzw. zu prüfen, ob die zur Entscheidung herangezogene Zahlenbasis valide ist, notiert Rechtsanwalt Christ.
Eine weitere Fehlerquelle verortet Bergholz bei zwei vom RKI regelmäßig veröffentlichten Tabellen, die Angaben zu den positiv auf SARS-CoV-2 Getesteten („Neuinfektionen“) enthalten. Aus Gründen, die man im Detail untersuchen müsste, stimmen die Zahlen der positiven „Fälle“ dort nicht überein, berichtet der Experte. Die Abweichungen betragen zum Teil mehr als 50 Prozent. Auf keinen Fall jedenfalls, bestätigt der Experte eine entsprechende Äußerung des Anwalts, lassen sich auf Basis der gegebenen Datenqualität des RKI Grundrechtseinschränkungen rechtfertigen. Auch die fehlende Standardisierung der PCR-Tests spielt diesbezüglich eine wesentliche Rolle.
„Wer ist verantwortlich für die Datenqualität, zu der auch die Standardisierung von Tests gehört?“ fragt abschließend Rechtsanwalt Christ. Dies, antwortet Bergholz, ist klar der Inverkehrbringer. Das RKI. Dessen Verantwortung reicht über die komplette Wertschöpfungskette.
Den Podcast „Dr. Werner Bergholz im Gespräch: Das RKI und die Qualität seiner Daten“ hören Sie via Dr. Christs Telegram Beitrag oder hier im Artikel:
Ukraine: Sarajevo war auch nicht die Ursache des Ersten Weltkriegs…

Von KEWIL | Wenn ein Staat einen anderen angreift, dann ist das gegen das Völkerrecht. Aber man sollte auch die Hintergründe dafür ins Auge fassen. Zunächst muss klargestellt werden, dass Putin weder verrückt ist noch die Realität verloren hat. Er ist ein Mensch, der sehr methodisch, systematisch, also sehr russisch ist. Ich bin der Meinung, […]
Roter Alarm: Biden prüft mit neuem Exekutiverlaß, wie Fiatgeld beendet und digitales Geld eingeführt werden kann
„Gemäß Artikel I, Abschnitt 8, Satz 5 der US-Verfassung ist der Kongress ausdrücklich dafür zuständig, ‚Geld zu prägen, seinen Wert und den ausländischer Münzen zu regulieren und den Standard für Gewichte und Maße festzulegen‘. Kein Problem für Biden, der mit einem Stift regiert. Fintech ist das gewählte Finanzsystem für die Welt nach dem ‚Großen Reset‘, auch bekannt als Technokratie. Lesen Sie die vollständige EO unten, mit Highlights von TN zur Verfügung gestellt. Diese Exekutivanordnung ist voll von globalistischem/United Nations-Quatsch: Klimawandel, Energie, Inklusion, etc. Das Ergebnis dieser Studie, das wahrscheinlich bereits feststeht, ist der Vorschlag einer spezifischen Gesetzgebung, die dem Kongress vorgelegt werden soll; es wird jedoch nur der Punkt angesprochen, dass der Kongress möglicherweise nicht involviert werden muss, um ‚es so zu machen‘.“
Durchführungsverordnung zur Sicherstellung einer verantwortungsvollen Entwicklung digitaler Güter
9. März 2022
Aufgrund der mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika übertragenen Befugnisse wird hiermit folgendes angeordnet:
Abschnitt 1. Politik. Fortschritte in der digitalen und Distributed-Ledger-Technologie für Finanzdienstleistungen haben zu einem dramatischen Wachstum der Märkte für digitale Vermögenswerte geführt, mit tiefgreifenden Auswirkungen auf den Schutz von Verbrauchern, Anlegern und Unternehmen, einschließlich Datenschutz und Sicherheit, Finanzstabilität und Systemrisiko, Kriminalität, nationale Sicherheit, die Fähigkeit zur Ausübung der Menschenrechte, finanzielle Inklusion und Gerechtigkeit sowie Energiebedarf und Klimawandel. Im November 2021 erreichten nicht staatlich emittierte digitale Vermögenswerte eine kombinierte Marktkapitalisierung von 3 Billionen US-Dollar, gegenüber rund 14 Milliarden US-Dollar Anfang November 2016. Auch Währungsbehörden auf der ganzen Welt prüfen digitale Zentralbankwährungen (CBDCs) und führen sie in einigen Fällen ein.
Während viele Aktivitäten im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten in den Anwendungsbereich bestehender nationaler Gesetze und Vorschriften fallen – ein Bereich, in dem die Vereinigten Staaten weltweit führend sind -, machen die zunehmende Entwicklung und Annahme digitaler Vermögenswerte und damit verbundener Innovationen sowie uneinheitliche Kontrollen zum Schutz vor bestimmten Schlüsselrisiken eine Weiterentwicklung und Anpassung des Ansatzes der US-Regierung in Bezug auf digitale Vermögenswerte erforderlich. Die Vereinigten Staaten haben ein Interesse an verantwortungsvollen Finanzinnovationen, an der Erweiterung des Zugangs zu sicheren und erschwinglichen Finanzdienstleistungen und an der Senkung der Kosten für inländische und grenzüberschreitende Geldtransfers und Zahlungen, auch durch die fortgesetzte Modernisierung der öffentlichen Zahlungssysteme. Wir müssen energische Schritte unternehmen, um die Risiken zu verringern, die digitale Vermögenswerte für den Schutz von Verbrauchern, Investoren und Unternehmen, die finanzielle Stabilität und die Integrität des Finanzsystems, die Bekämpfung und Verhinderung von Verbrechen und illegaler Finanzierung, die nationale Sicherheit, die Fähigkeit zur Ausübung der Menschenrechte, die finanzielle Eingliederung und Gerechtigkeit sowie den Klimawandel und die Umweltverschmutzung darstellen könnten.
Abschnitt 2. Zielsetzungen. Die wichtigsten politischen Ziele der Vereinigten Staaten in Bezug auf digitale Vermögenswerte lauten wie folgt:
(a) Wir müssen Verbraucher, Investoren und Unternehmen in den Vereinigten Staaten schützen. Die einzigartigen und vielfältigen Merkmale digitaler Vermögenswerte können erhebliche finanzielle Risiken für Verbraucher, Anleger und Unternehmen mit sich bringen, wenn keine angemessenen Schutzmaßnahmen vorhanden sind. In Ermangelung ausreichender Aufsicht und Standards können Unternehmen, die Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte anbieten, sensible Finanzdaten, Verwahrungs- und andere Vereinbarungen in Bezug auf Kundenvermögen und -gelder oder die Offenlegung von Risiken im Zusammenhang mit Investitionen unzureichend schützen. Cybersecurity und Marktversagen bei großen Börsen und Handelsplattformen für digitale Vermögenswerte haben zu Verlusten in Milliardenhöhe geführt. Die Vereinigten Staaten sollten sicherstellen, dass Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, und die verantwortungsvolle Entwicklung digitaler Vermögenswerte fördern, um Verbraucher, Investoren und Unternehmen zu schützen, die Privatsphäre zu wahren und vor willkürlicher oder unrechtmäßiger Überwachung zu schützen, die zu Menschenrechtsverletzungen beitragen kann.
(b) Wir müssen die Finanzstabilität in den Vereinigten Staaten und weltweit schützen und das Systemrisiko mindern. Einige Handelsplattformen und Dienstleistungsanbieter für digitale Vermögenswerte sind schnell in ihrer Größe und Komplexität gewachsen und unterliegen möglicherweise nicht den entsprechenden Vorschriften oder der Aufsicht. Emittenten, Börsen und Handelsplattformen für digitale Vermögenswerte sowie Intermediäre, deren Tätigkeiten die Risiken für die Finanzstabilität erhöhen können, sollten gegebenenfalls den Regulierungs- und Aufsichtsstandards unterliegen, die für herkömmliche Marktinfrastrukturen und Finanzunternehmen gelten, und diese einhalten, gemäß dem allgemeinen Grundsatz „gleiches Geschäft, gleiche Risiken, gleiche Regeln“. Die neuen und einzigartigen Verwendungszwecke und Funktionen, die digitale Vermögenswerte ermöglichen können, können zusätzliche wirtschaftliche und finanzielle Risiken schaffen, die eine Weiterentwicklung zu einem Regulierungsansatz erfordern, der diese Risiken angemessen berücksichtigt.
(c) Wir müssen die Risiken für die illegale Finanzierung und die nationale Sicherheit, die durch den Missbrauch digitaler Vermögenswerte entstehen, eindämmen. Digitale Vermögenswerte können ein erhebliches Risiko für illegale Finanzen darstellen, einschließlich Geldwäsche, Cyberkriminalität und Ransomware, Drogen- und Menschenhandel sowie Finanzierung von Terrorismus und Proliferation. Digitale Vermögenswerte können auch als Mittel zur Umgehung von Finanzsanktionsregelungen der Vereinigten Staaten und anderer Länder sowie anderer Instrumente und Behörden verwendet werden. Auch wenn die Vereinigten Staaten bei der Festlegung internationaler Standards für die Regulierung und Überwachung digitaler Vermögenswerte zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) führend sind, kann die mangelhafte oder fehlende Umsetzung dieser Standards in einigen ausländischen Gerichtsbarkeiten erhebliche Risiken für die illegale Finanzierung in den Vereinigten Staaten und den globalen Finanzsystemen mit sich bringen. Illegale Akteure, einschließlich der Täter von Ransomware-Vorfällen und anderer Cyberkriminalität, waschen und kassieren ihre illegalen Erlöse häufig über Anbieter von digitalen Vermögenswerten in Ländern, die die von der zwischenstaatlichen „Financial Action Task Force“ (FATF) festgelegten internationalen Standards noch nicht wirksam umgesetzt haben. Die fortwährende Verfügbarkeit von Dienstleistern in Ländern, in denen die internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht wirksam umgesetzt werden, ermöglicht Finanzaktivitäten ohne Kontrollen der illegalen Finanzierung. Das Wachstum dezentralisierter Finanzökosysteme, Peer-to-Peer-Zahlungsaktivitäten und undurchsichtiger Blockchain-Ledger ohne Kontrollen zur Eindämmung illegaler Finanzen könnte in Zukunft auch zusätzliche Markt- und nationale Sicherheitsrisiken darstellen. Die Vereinigten Staaten müssen angemessene Kontrollen und Rechenschaftspflicht für aktuelle und künftige Systeme für digitale Vermögenswerte sicherstellen, um hohe Standards für Transparenz, Datenschutz und Sicherheit zu fördern – auch durch regulatorische, ordnungspolitische und technologische Maßnahmen -, die illegalen Aktivitäten entgegenwirken und die Wirksamkeit unserer nationalen Sicherheitsinstrumente erhalten oder verbessern. Wenn digitale Vermögenswerte missbraucht oder auf illegale Weise verwendet werden oder die nationale Sicherheit untergraben, liegt es im nationalen Interesse, Maßnahmen zu ergreifen, um diese illegalen Finanz- und nationalen Sicherheitsrisiken durch Regulierung, Aufsicht, Strafverfolgungsmaßnahmen oder den Einsatz anderer Behörden der Regierung der Vereinigten Staaten einzudämmen.
(d) Wir müssen die Führungsrolle der Vereinigten Staaten im globalen Finanzsystem und in der technologischen und wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit stärken, auch durch die verantwortungsvolle Entwicklung von Zahlungsinnovationen und digitalen Vermögenswerten. Die Vereinigten Staaten haben ein Interesse daran, bei der verantwortungsvollen Entwicklung und Gestaltung von digitalen Vermögenswerten und der Technologie, die neue Formen des Zahlungsverkehrs und der Kapitalströme im internationalen Finanzsystem unterstützt, an vorderster Front zu bleiben, insbesondere bei der Festlegung von Standards, die Folgendes fördern: demokratische Werte, Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Privatsphäre, Schutz von Verbrauchern, Investoren und Unternehmen sowie Interoperabilität mit digitalen Plattformen, bestehenden Architekturen und internationalen Zahlungssystemen. Die Vereinigten Staaten ziehen aus der zentralen Rolle, die der US-Dollar und die amerikanischen Finanzinstitute und -märkte im globalen Finanzsystem spielen, erhebliche wirtschaftliche und nationale Sicherheitsvorteile. Die fortgesetzte Führungsrolle der Vereinigten Staaten im globalen Finanzsystem wird die finanzielle Macht der Vereinigten Staaten erhalten und die wirtschaftlichen Interessen der Vereinigten Staaten fördern.
(e) Wir müssen den Zugang zu sicheren und erschwinglichen Finanzdienstleistungen fördern. Viele Amerikaner haben keine Bankverbindung und die Kosten für grenzüberschreitende Geldüberweisungen und Zahlungen sind hoch. Die Vereinigten Staaten haben ein starkes Interesse daran, verantwortungsvolle Innovationen zu fördern, die den gerechten Zugang zu Finanzdienstleistungen erweitern, insbesondere für jene Amerikaner, die vom traditionellen Bankensystem unterversorgt sind, indem sie unter anderem Investitionen sowie inländische und grenzüberschreitende Geldüberweisungen und Zahlungen billiger, schneller und sicherer machen und einen größeren und kostengünstigeren Zugang zu Finanzprodukten und -dienstleistungen fördern. Die Vereinigten Staaten haben auch ein Interesse daran, sicherzustellen, dass die Vorteile der Finanzinnovation allen Amerikanern gleichermaßen zugute kommen und dass etwaige ungleiche Auswirkungen der Finanzinnovation gemildert werden.
(f) Wir müssen technologische Fortschritte unterstützen, die eine verantwortungsvolle Entwicklung und Nutzung von digitalen Vermögenswerten fördern. Die technologische Architektur verschiedener digitaler Vermögenswerte hat erhebliche Auswirkungen auf die Privatsphäre, die nationale Sicherheit, die Betriebssicherheit und die Widerstandsfähigkeit von Finanzsystemen, den Klimawandel, die Fähigkeit zur Ausübung der Menschenrechte und andere nationale Ziele. Die Vereinigten Staaten haben ein Interesse daran, sicherzustellen, dass die Technologien für digitale Vermögenswerte und das Ökosystem für digitale Zahlungen in einer verantwortungsvollen Weise entwickelt, konzipiert und umgesetzt werden, die den Datenschutz und die Sicherheit in ihre Architektur einbezieht, Funktionen und Kontrollen integriert, die vor illegaler Ausbeutung schützen, und negative Auswirkungen auf das Klima und die Umweltverschmutzung reduziert, wie sie durch das Mining einiger Kryptowährungen entstehen können.
Abs. 3. Koordinierung. Der Assistent des Präsidenten für nationale Sicherheitsangelegenheiten (APNSA) und der Assistent des Präsidenten für Wirtschaftspolitik (APEP) koordinieren im Rahmen des ressortübergreifenden Prozesses, der im „National Security Memorandum 2“ vom 4. Februar 2021 („Renewing the National Security Council System“) beschrieben ist, die Maßnahmen der Exekutive, die zur Umsetzung dieser Anordnung erforderlich sind. Der ressortübergreifende Prozess umfasst je nach Bedarf den Außenminister, den Finanzminister, den Verteidigungsminister, den Generalstaatsanwalt, den Handelsminister, den Arbeitsminister, den Energieminister, den Minister für Innere Sicherheit, den Verwalter der Umweltschutzbehörde, den Direktor des Amtes für Management und Haushalt, den Direktor der Nationalen Nachrichtendienste, den Direktor des Rates für Innenpolitik, den Vorsitzenden des Rates der Wirtschaftsberater, den Direktor des Büros für Wissenschafts- und Technologiepolitik, den Verwalter des Büros für Informations- und Regulierungsangelegenheiten, den Direktor der Nationalen Wissenschaftsstiftung und den Verwalter der US-Behörde für internationale Entwicklung. Vertreter anderer Exekutivabteilungen und -behörden (Agenturen) und andere hochrangige Beamte können gegebenenfalls zu behördenübergreifenden Sitzungen eingeladen werden, einschließlich – unter gebührender Berücksichtigung ihrer regulatorischen Unabhängigkeit – Vertreter des Board of Governors des Federal Reserve Systems, des „Consumer Financial Protection Bureau“ (CFPB), der „Federal Trade Commission“ (FTC), der „Securities and Exchange Commission“ (SEC), der „Commodity Futures Trading Commission“ (CFTC), der „Federal Deposit Insurance Corporation“, des „Office of the Comptroller of the Currency“ und anderer Bundesaufsichtsbehörden.
Abschnitt 4. Politik und Maßnahmen im Zusammenhang mit digitalen Währungen der Zentralbank der Vereinigten Staaten. (a) Die Politik meiner Regierung in Bezug auf eine Zentralbank der Vereinigten Staaten von Amerika ist wie folgt:
(i) Staatliches Geld ist das Kernstück eines gut funktionierenden Finanzsystems, einer makroökonomischen Stabilisierungspolitik und des Wirtschaftswachstums. Meine Regierung misst den Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen im Hinblick auf die potenziellen Gestaltungs- und Einführungsoptionen für eine CBDC der Vereinigten Staaten höchste Priorität bei. Diese Bemühungen sollten Bewertungen der möglichen Vorteile und Risiken für Verbraucher, Investoren und Unternehmen, der Finanzstabilität und des Systemrisikos, der Zahlungssysteme, der nationalen Sicherheit, der Fähigkeit zur Ausübung der Menschenrechte, der finanziellen Eingliederung und der Gleichberechtigung sowie der für die Einführung einer CBDC [digitale Zentralbankwährung, Anm. d. Übersetzers] der Vereinigten Staaten erforderlichen Maßnahmen umfassen, wenn dies als im nationalen Interesse liegend erachtet wird.
(ii) Meine Regierung hält es für sinnvoll, die Führungsrolle der Vereinigten Staaten und ihre Teilnahme an internationalen Foren im Zusammenhang mit CBDCs sowie an länderübergreifenden Gesprächen und Pilotprojekten, die CBDCs einbeziehen, hervorzuheben. Jedes künftige Dollar-Zahlungssystem sollte so konzipiert sein, dass es mit den Prioritäten der Vereinigten Staaten (wie in Abschnitt 4(a)(i) dieser Anordnung dargelegt) und den demokratischen Werten, einschließlich des Schutzes der Privatsphäre, im Einklang steht und dass das globale Finanzsystem über eine angemessene Transparenz, Konnektivität und Interoperabilität bzw. Übertragbarkeit der Plattformen und Architekturen verfügt.
(iii) Eine Zentralbank der Vereinigten Staaten kann das Potenzial haben, effiziente und kostengünstige Transaktionen zu unterstützen, insbesondere für grenzüberschreitende Geldüberweisungen und Zahlungen, und einen besseren Zugang zum Finanzsystem zu fördern, wobei die Risiken, die von privat verwalteten digitalen Vermögenswerten ausgehen, geringer sind. Eine US-Zentralbankgeldanlage, die mit den von anderen Währungsbehörden ausgegebenen Zentralbankgeldanlagen interoperabel ist, könnte schnellere und kostengünstigere grenzüberschreitende Zahlungen erleichtern und möglicherweise das Wirtschaftswachstum ankurbeln, die zentrale Stellung der Vereinigten Staaten im internationalen Finanzsystem unterstützen und dazu beitragen, die einzigartige Rolle des Dollars im globalen Finanzwesen zu schützen. Es gibt jedoch auch potenzielle Risiken und Nachteile zu berücksichtigen. Wir sollten einer rechtzeitigen Bewertung der potenziellen Vorteile und Risiken bei verschiedenen Konzepten Vorrang einräumen, um sicherzustellen, dass die Vereinigten Staaten im internationalen Finanzsystem führend bleiben.
(b) Innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung legt der Finanzminister in Absprache mit dem Außenminister, dem Generalstaatsanwalt, dem Handelsminister, dem Minister für Innere Sicherheit, dem Direktor des „Office of Management and Budget“, dem Direktor der Nationalen Nachrichtendienste und den Leitern anderer relevanter Behörden dem Präsidenten einen Bericht über die Zukunft des Geldes und der Zahlungssysteme vor, einschließlich der Bedingungen, die eine breite Einführung digitaler Vermögenswerte fördern; das Ausmaß, in dem technologische Innovationen diese Ergebnisse beeinflussen können, und die Auswirkungen auf das Finanzsystem der Vereinigten Staaten, die Modernisierung von und Änderungen an Zahlungssystemen, das Wirtschaftswachstum, die finanzielle Integration und die nationale Sicherheit. Dieser Bericht wird im Rahmen des in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Verfahrens koordiniert. Auf der Grundlage der potenziellen Optionen für die Gestaltung einer CBDC der Vereinigten Staaten umfasst dieser Bericht eine Analyse der folgenden Aspekte:
(i) die potenziellen Auswirkungen einer CBDC der Vereinigten Staaten auf der Grundlage der möglichen Gestaltungsoptionen auf die nationalen Interessen, einschließlich der Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und die Stabilität;
(ii) die potenziellen Auswirkungen einer CBDC der Vereinigten Staaten auf die finanzielle Inklusion;
(iii) die mögliche Beziehung zwischen einer CBDC und vom privaten Sektor verwalteten digitalen Vermögenswerten;
(iv) die Zukunft von staatlich und privat erzeugtem Geld weltweit und die Auswirkungen auf unser Finanzsystem und unsere Demokratie;
(v) das Ausmaß, in dem ausländische CBDCs bestehende Währungen verdrängen und das Zahlungssystem in einer Weise verändern könnten, die die finanzielle Zentralität der Vereinigten Staaten untergraben könnte;
(vi) die möglichen Auswirkungen auf die nationale Sicherheit und die Finanzkriminalität, einschließlich einer Analyse der Risiken der illegalen Finanzierung, der Sanktionen, anderer Strafverfolgungs- und nationaler Sicherheitsinteressen sowie der Auswirkungen auf die Menschenrechte; und
(vii) eine Bewertung der Auswirkungen, die das Wachstum ausländischer CBDCs auf die Interessen der Vereinigten Staaten im Allgemeinen haben kann.
(c) Der Vorsitzende des Gouverneursrates des Federal Reserve Systems (Vorsitzender der Federal Reserve) wird ermutigt, weiterhin zu erforschen und darüber zu berichten, inwieweit CBDCs die Effizienz bestehender und künftiger Zahlungssysteme verbessern und die Kosten senken könnten, weiterhin die optimale Form einer CBDC der Vereinigten Staaten zu bewerten und gegebenenfalls einen strategischen Plan für Maßnahmen der Federal Reserve und der Regierung der Vereinigten Staaten im weiteren Sinne zu entwickeln, in dem die notwendigen Schritte und Anforderungen für die mögliche Umsetzung und Einführung einer CBDC der Vereinigten Staaten bewertet werden. Der Vorsitzende der Federal Reserve wird auch aufgefordert, zu bewerten, inwieweit eine CBDC der Vereinigten Staaten auf der Grundlage der möglichen Gestaltungsoptionen die Fähigkeit der Geldpolitik, als wichtiges makroökonomisches Stabilisierungsinstrument wirksam zu funktionieren, verbessern oder behindern könnte.
(d) Der Generalstaatsanwalt wird in Absprache mit dem Finanzminister und dem Vorsitzenden der Federal Reserve:
(i) innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung dem Präsidenten über die APNSA und den APEP eine Bewertung der Frage vorlegen, ob gesetzliche Änderungen erforderlich wären, um eine CBDC der Vereinigten Staaten zu erstellen, sollte dies als angemessen und im nationalen Interesse erachtet werden; und
(ii) innerhalb von 210 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung dem Präsidenten über die APNSA und den APEP einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, der auf der Berücksichtigung des vom Finanzminister gemäß Abschnitt 4(b) dieser Anordnung vorgelegten Berichts und aller vom Vorsitzenden der Federal Reserve im Einklang mit Abschnitt 4(c) dieser Anordnung entwickelten Materialien beruht.
Abschnitt 5. Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern, Anlegern und Unternehmen.
(a) Die zunehmende Nutzung von digitalen Vermögenswerten und Börsen und Handelsplattformen für digitale Vermögenswerte kann das Risiko von Straftaten wie Betrug und Diebstahl, anderen gesetzlichen und regulatorischen Verstößen, Verletzungen der Privatsphäre und Datenverletzungen, unlauteren und missbräuchlichen Handlungen oder Praktiken und anderen Cyber-Vorfällen für Verbraucher, Anleger und Unternehmen erhöhen. Die zunehmende Nutzung digitaler Vermögenswerte und die Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinschaften können auch für weniger gut informierte Marktteilnehmer ein ungleiches finanzielles Risiko darstellen oder Ungerechtigkeiten verschärfen. Es ist von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass digitale Vermögenswerte keine unangemessenen Risiken für Verbraucher, Anleger oder Unternehmen darstellen, und im Rahmen der Bemühungen, den Zugang zu sicheren und erschwinglichen Finanzdienstleistungen zu erweitern, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
(b) Im Einklang mit den in Abschnitt 5(a) dieser Anordnung genannten Zielen:
(i) Innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung legt der Finanzminister in Absprache mit dem Arbeitsminister und den Leitern anderer relevanter Behörden, einschließlich gegebenenfalls der Leiter unabhängiger Regulierungsbehörden wie der FTC, der SEC, der CFTC, der Bundesbankbehörden und der CFPB, dem Präsidenten einen Bericht oder einen Teil des in Abschnitt 4 dieser Anordnung geforderten Berichts über die Auswirkungen der Entwicklungen und der Einführung digitaler Vermögenswerte und der Veränderungen der Finanzmarkt- und Zahlungsverkehrsinfrastrukturen auf die Verbraucher, Investoren und Unternehmen der Vereinigten Staaten sowie auf ein gerechtes Wirtschaftswachstum vor. Ein Teil des Berichts befasst sich mit den Bedingungen, die die massenhafte Einführung verschiedener Arten digitaler Vermögenswerte vorantreiben würden, sowie mit den Risiken und Chancen, die ein solches Wachstum für Verbraucher, Anleger und Unternehmen in den Vereinigten Staaten mit sich bringen könnte, wobei der Schwerpunkt darauf liegt, wie sich technologische Innovationen auf diese Bemühungen auswirken können, und mit Blick auf diejenigen, die am stärksten von ungleichen Auswirkungen betroffen sind. Der Bericht enthält auch politische Empfehlungen, einschließlich potenzieller regulatorischer und gesetzgeberischer Maßnahmen, um Verbraucher, Investoren und Unternehmen in den Vereinigten Staaten zu schützen und den Zugang zu sicheren und erschwinglichen Finanzdienstleistungen zu verbessern. Der Bericht wird durch den in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Prozess koordiniert.
(ii) Innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung legen der Direktor des „Office of Science and Technology Policy“ und der „Chief Technology Officer“ der Vereinigten Staaten in Absprache mit dem Finanzminister, dem Vorsitzenden der Federal Reserve und den Leitern anderer relevanter Behörden dem Präsidenten eine technische Bewertung der technologischen Infrastruktur, der Kapazitäten und des Fachwissens vor, die in den relevanten Behörden erforderlich wären, um die Einführung eines CBDC-Systems zu erleichtern und zu unterstützen, sollte eines vorgeschlagen werden. Die Bewertung sollte insbesondere auf die technischen Risiken der verschiedenen Entwürfe eingehen, auch im Hinblick auf neue und künftige technologische Entwicklungen, wie z. B. das Quantencomputing. Die Bewertung sollte auch Überlegungen oder Empfehlungen dazu enthalten, wie sich die Einbeziehung digitaler Vermögenswerte in Bundesprozesse auf die Arbeit der Regierung der Vereinigten Staaten und die Erbringung von Regierungsdienstleistungen auswirken kann, einschließlich der Risiken und Vorteile für die Cybersicherheit, die Kundenerfahrung und die Programme des sozialen Sicherheitsnetzes. Die Bewertung wird durch den in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Prozess koordiniert.
(iii) Innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung legt der Generalstaatsanwalt in Absprache mit dem Finanzminister und dem Minister für Innere Sicherheit dem Präsidenten einen Bericht über die Rolle der Strafverfolgungsbehörden bei der Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung krimineller Aktivitäten im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten vor. Der Bericht enthält gegebenenfalls Empfehlungen für regulatorische oder legislative Maßnahmen.
(iv) Der Generalstaatsanwalt, der Vorsitzende der FTC und der Direktor der CFPB werden aufgefordert, zu prüfen, ob und welche Auswirkungen das Wachstum digitaler Vermögenswerte auf die Wettbewerbspolitik haben könnte.
(v) Der Vorsitzende der FTC und der Direktor der CFPB werden aufgefordert, zu prüfen, inwieweit Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre oder des Verbraucherschutzes in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zum Schutz der Nutzer digitaler Vermögenswerte eingesetzt werden können und ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein könnten.
(vi) Der Vorsitzende der SEC, der Vorsitzende der CFTC, der Vorsitzende der Federal Reserve, der Vorsitzende des Direktorengremiums der „Federal Deposit Insurance Corporation“ und der „Comptroller of the Currency“ werden jeweils aufgefordert, zu prüfen, inwieweit Maßnahmen zum Anleger- und Marktschutz in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eingesetzt werden können, um die Risiken digitaler Vermögenswerte anzugehen, und ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
(vii) Innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung legt der Direktor des „Office of Science and Technology Policy“ in Absprache mit dem Finanzminister, dem Energieminister, dem Administrator der „Environmental Protection Agency“, dem Vorsitzenden des „Council of Economic Advisers“, dem Assistenten des Präsidenten und Nationalen Klimaberater und den Leitern anderer relevanter Behörden dem Präsidenten einen Bericht über die Zusammenhänge zwischen Distributed-Ledger-Technologie und kurz-, mittel- und langfristigen wirtschaftlichen und energetischen Übergängen vor; das Potenzial dieser Technologien, die Bemühungen zur Bewältigung des Klimawandels im In- und Ausland zu behindern oder zu fördern, und die Auswirkungen dieser Technologien auf die Umwelt. Dieser Bericht wird im Rahmen des in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Prozesses koordiniert. Der Bericht sollte sich auch mit den Auswirkungen der Konsensmechanismen von Kryptowährungen auf den Energieverbrauch befassen, einschließlich der Erforschung potenzieller Abhilfemaßnahmen und alternativer Konsensmechanismen und der damit verbundenen Designkompromisse. Der Bericht sollte insbesondere auf Folgendes eingehen:
(A) potenzielle Anwendungen von Blockchain, die die Überwachung oder die Abschwächung von Technologien für Klimaauswirkungen unterstützen könnten, wie etwa der Austausch von Verbindlichkeiten für Treibhausgasemissionen, Wasser und andere natürliche oder ökologische Güter, und
(B) Auswirkungen auf die Energiepolitik, einschließlich in Bezug auf Netzmanagement und -zuverlässigkeit, Energieeffizienzanreize und -standards sowie Energieversorgungsquellen.
(viii) Innerhalb eines Jahres nach Vorlage des in Abschnitt 5(b)(vii) dieses Beschlusses beschriebenen Berichts aktualisiert der Direktor des Büros für Wissenschafts- und Technologiepolitik in Absprache mit dem Finanzminister, dem Energieminister, dem Administrator der Umweltschutzbehörde, dem Vorsitzenden des Rates der Wirtschaftsberater und den Leitern anderer relevanter Agenturen den in Abschnitt 5(b)(vii) dieses Beschlusses beschriebenen Bericht, auch um etwaige in diesem Bericht festgestellte Wissenslücken zu schließen.
Abschnitt 6. Maßnahmen zur Förderung der Finanzstabilität, zur Minderung von Systemrisiken und zur Stärkung der Marktintegrität.
(a) Die Finanzaufsichtsbehörden – einschließlich der SEC, der CFTC, der CFPB und der Bundesbankbehörden – spielen eine entscheidende Rolle bei der Einführung und Überwachung von Schutzmaßnahmen im gesamten Finanzsystem, die dessen Integrität schützen und seine Stabilität fördern. Seit 2017 hat der Finanzminister den Rat für Finanzstabilität („Financial Stability Oversight Council“, FSOC) einberufen, um die Risiken für die Finanzstabilität und die Regulierungslücken zu bewerten, die durch die fortschreitende Einführung digitaler Vermögenswerte entstehen. Die Vereinigten Staaten müssen die Risiken, die digitale Vermögenswerte für die Finanzstabilität und die Integrität der Finanzmärkte darstellen, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um sie zu beseitigen.
(b) Innerhalb von 210 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung sollte der Finanzminister den FSOC einberufen und einen Bericht vorlegen, in dem die spezifischen Risiken für die Finanzstabilität und die Regulierungslücken, die von verschiedenen Arten digitaler Vermögenswerte ausgehen, dargelegt und Empfehlungen zur Behebung dieser Risiken gegeben werden. Soweit der Finanzminister und der FSOC dies für angemessen halten, sollte der Bericht die besonderen Merkmale der verschiedenen Arten digitaler Vermögenswerte berücksichtigen und Empfehlungen enthalten, die sich mit den festgestellten Risiken für die Finanzstabilität befassen, die von diesen digitalen Vermögenswerten ausgehen, einschließlich etwaiger Vorschläge für zusätzliche oder angepasste Regulierung und Aufsicht sowie für neue Rechtsvorschriften. Der Bericht sollte die früheren Analysen und Bewertungen des FSOC, der Agenturen und der Arbeitsgruppe des Präsidenten für Finanzmärkte berücksichtigen, einschließlich der laufenden Arbeiten der Bundesbankagenturen, soweit angemessen.
Abschnitt 7. Maßnahmen zur Begrenzung der illegalen Finanzierung und der damit verbundenen Risiken für die nationale Sicherheit.
(a) Digitale Vermögenswerte haben ausgeklügelte Finanznetzwerke und -aktivitäten im Zusammenhang mit Cyberkriminalität erleichtert, unter anderem durch Ransomware-Aktivitäten. Die zunehmende Nutzung digitaler Vermögenswerte für Finanzaktivitäten erhöht das Risiko von Straftaten wie Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Proliferation, Betrug und Diebstahl sowie Korruption. Diese illegalen Aktivitäten machen deutlich, dass die Nutzung digitaler Vermögenswerte und das Ausmaß, in dem sich technologische Innovationen auf solche Aktivitäten auswirken können, laufend überprüft werden müssen und dass Möglichkeiten zur Minderung dieser Risiken durch Regulierung, Aufsicht, öffentlich-privates Engagement, Überwachung und Strafverfolgung erkundet werden müssen.
(b) Innerhalb von 90 Tagen nach der Vorlage der Nationalen Strategie zur Bekämpfung der Terrorismus- und anderer illegaler Finanzierungen beim Kongress können der Finanzminister, der Außenminister, der Generalstaatsanwalt, der Handelsminister, der Minister für Innere Sicherheit, der Direktor des Amtes für Verwaltung und Haushalt, der Direktor der Nationalen Nachrichtendienste und die Leiter anderer einschlägiger Behörden dem Präsidenten jeweils ergänzende Anhänge zur Strategie vorlegen, die als Verschlusssache oder nicht als Verschlusssache eingestuft sein können und zusätzliche Ansichten zu den Risiken der illegalen Finanzierung durch digitale Vermögenswerte, einschließlich Kryptowährungen, Stablecoins und CBDCs, sowie zu Trends bei der Nutzung digitaler Vermögenswerte durch illegale Akteure enthalten.
(c) Innerhalb von 120 Tagen nach der Vorlage der Nationalen Strategie zur Bekämpfung der Terrorismus- und sonstigen illegalen Finanzierung beim Kongress entwickelt der Finanzminister in Absprache mit dem Außenminister, dem Generalstaatsanwalt, dem Handelsminister, dem Minister für Innere Sicherheit, dem Direktor des Amtes für Verwaltung und Haushalt, dem Direktor der Nationalen Nachrichtendienste und den Leitern anderer einschlägiger Behörden einen koordinierten Aktionsplan, der auf den Schlussfolgerungen der Strategie basiert, um die mit digitalen Vermögenswerten verbundenen illegalen Finanz- und nationalen Sicherheitsrisiken, die in der aktualisierten Strategie angesprochen werden, zu mindern. Dieser Aktionsplan wird im Rahmen des in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Prozesses koordiniert. Der Aktionsplan befasst sich mit der Rolle der Strafverfolgungsbehörden und mit Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung der AML/CFT-Verpflichtungen durch die Finanzdienstleister im Zusammenhang mit Aktivitäten im Bereich der digitalen Vermögenswerte.
(d) Innerhalb von 120 Tagen nach Fertigstellung aller folgenden Berichte – der Nationalen Risikobewertung zur Geldwäsche, der Nationalen Risikobewertung zur Terrorismusfinanzierung, der Nationalen Risikobewertung zur Proliferationsfinanzierung und der aktualisierten Nationalen Strategie zur Bekämpfung der Terrorismus- und sonstigen illegalen Finanzierung – unterrichtet der Finanzminister die zuständigen Behörden im Rahmen des in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Prozesses über alle anhängigen, vorgeschlagenen oder in Aussicht gestellten Regelwerke zur Bekämpfung der Risiken der illegalen Finanzierung digitaler Vermögenswerte. Der Finanzminister berät sich mit den zuständigen Behörden und berücksichtigt deren Standpunkte bei der Bewertung von Möglichkeiten zur Minderung solcher Risiken durch Regulierung.
Abschnitt 8. Politik und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Wettbewerbsfähigkeit der Vereinigten Staaten.
(a) Die Politik meiner Regierung zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Wettbewerbsfähigkeit der Vereinigten Staaten in Bezug auf digitale Vermögenswerte und Finanzinnovationen ist wie folgt:
(i) Technologiegetriebene Finanzinnovationen sind häufig grenzüberschreitend und erfordern daher eine internationale Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend für die Aufrechterhaltung hoher Regulierungsstandards und gleicher Wettbewerbsbedingungen. Eine uneinheitliche Regulierung, Beaufsichtigung und Einhaltung von Vorschriften in verschiedenen Ländern schafft Möglichkeiten zur Arbitrage und erhöht die Risiken für die Finanzstabilität und den Schutz von Verbrauchern, Investoren, Unternehmen und Märkten. Eine unzureichende AML/CFT-Regulierung, Aufsicht und Durchsetzung durch andere Länder erschwert die Fähigkeit der Vereinigten Staaten, illegale Transaktionsströme mit digitalen Vermögenswerten zu untersuchen, die häufig ins Ausland abwandern, wie es bei Ransomware-Zahlungen und anderer Geldwäsche im Zusammenhang mit Cyberkriminalität häufig der Fall ist. Es muss auch eine Zusammenarbeit geben, um Ineffizienzen in internationalen Geldtransfer- und Zahlungssystemen zu verringern.
(ii) Die Regierung der Vereinigten Staaten hat sich in internationalen Foren und im Rahmen bilateraler Partnerschaften für viele dieser Themen eingesetzt und hat eine solide Agenda, um diese Arbeit in den kommenden Jahren fortzusetzen. In der Zeit, in der die Vereinigten Staaten den Vorsitz der FATF innehatten, waren sie federführend bei der Entwicklung und Verabschiedung der ersten internationalen Standards für digitale Vermögenswerte. Die Vereinigten Staaten müssen weiterhin mit internationalen Partnern an Standards für die Entwicklung und angemessene Interoperabilität digitaler Zahlungsarchitekturen und CBDCs arbeiten, um Ineffizienzen im Zahlungsverkehr zu verringern und sicherzustellen, dass alle neuen Geldtransfer- und Zahlungssysteme mit den Werten und rechtlichen Anforderungen der Vereinigten Staaten vereinbar sind.
(iii) Während die Vereinigten Staaten den Vorsitz der G7 im Jahr 2020 innehatten, richteten sie die G7-Expertengruppe für digitale Zahlungen ein, um CBDCs, Stablecoins und andere Fragen des digitalen Zahlungsverkehrs zu diskutieren. Der G7-Bericht, der eine Reihe von politischen Grundsätzen für CBDCs umreißt, ist ein wichtiger Beitrag zur Festlegung von Leitlinien für Länder, die CBDCs erforschen und möglicherweise entwickeln wollen. Während eine CBDC von der Zentralbank eines Landes ausgegeben würde, könnte die unterstützende Infrastruktur sowohl öffentliche als auch private Teilnehmer umfassen. Der G7-Bericht unterstreicht, dass jede CBDC auf dem langjährigen öffentlichen Engagement der G7 für Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und solide Wirtschaftsführung sowie für die Förderung von Wettbewerb und Innovation beruhen sollte.
(iv) Die Vereinigten Staaten unterstützen weiterhin den Fahrplan der G20 zur Bewältigung der Herausforderungen und Reibungen bei grenzüberschreitenden Geldtransfers und Zahlungen, an dem bereits gearbeitet wird, einschließlich der Arbeit an Verbesserungen bestehender Systeme für grenzüberschreitende Geldtransfers und Zahlungen, der internationalen Dimensionen von CBDC-Konzepten und des Potenzials gut regulierter Stablecoin-Vereinbarungen. Der internationale Rat für Finanzstabilität („Financial Stability Board“, FSB) ist zusammen mit normgebenden Gremien federführend bei der Arbeit an Fragen im Zusammenhang mit Stablecoins, grenzüberschreitenden Geldtransfers und Zahlungen und anderen internationalen Dimensionen digitaler Vermögenswerte und Zahlungen, während die FATF ihre führende Rolle bei der Festlegung von AML/CFT-Standards für digitale Vermögenswerte fortsetzt. Diese internationale Arbeit sollte sich weiterhin mit dem gesamten Spektrum von Fragen und Herausforderungen befassen, die durch digitale Vermögenswerte aufgeworfen werden, einschließlich Finanzstabilität, Verbraucher-, Investoren- und Unternehmensrisiken sowie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung, Umgehung von Sanktionen und anderen illegalen Aktivitäten.
(v) Meine Regierung wird die Bedeutung dieser Themen hervorheben und die Zusammenarbeit mit unseren wichtigen internationalen Partnern ausbauen, auch durch Foren wie die G7, G20, FATF und FSB. Meine Regierung wird die laufenden internationalen Arbeiten unterstützen und gegebenenfalls auf zusätzliche Arbeiten drängen, um die Entwicklung und Umsetzung ganzheitlicher Standards, die Zusammenarbeit und Koordination sowie den Informationsaustausch voranzutreiben. In Bezug auf digitale Vermögenswerte wird meine Regierung versuchen sicherzustellen, dass unsere demokratischen Grundwerte respektiert werden, dass Verbraucher, Investoren und Unternehmen geschützt werden, dass die angemessene Konnektivität des globalen Finanzsystems und die Interoperabilität der Plattformen und Architekturen erhalten bleiben und dass die Sicherheit und Solidität des globalen Finanzsystems und des internationalen Währungssystems gewahrt wird.
(b) Zur Förderung der in Abschnitt 8(a) dieser Anordnung genannten Politik:
(i) Innerhalb von 120 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung wird der Finanzminister in Absprache mit dem Außenminister, dem Handelsminister, dem Verwalter der US-Agentur für internationale Entwicklung und den Leitern anderer relevanter Behörden einen Rahmen für ein behördenübergreifendes internationales Engagement mit ausländischen Partnern und in internationalen Foren schaffen, um die Annahme globaler Grundsätze und Standards für die Nutzung und den Handel mit digitalen Vermögenswerten gegebenenfalls anzupassen, zu aktualisieren und zu verbessern und die Entwicklung von Technologien für digitale Vermögenswerte und CBDCs im Einklang mit unseren Werten und rechtlichen Anforderungen zu fördern. Dieser Rahmen wird durch den in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Prozess koordiniert. Dieser Rahmen umfasst spezifische und priorisierte Arbeitslinien und koordinierte Nachrichtenübermittlung, behördenübergreifendes Engagement und Aktivitäten mit ausländischen Partnern, wie z. B. ausländische Hilfe und Bemühungen zum Aufbau von Kapazitäten und Koordinierung der globalen Einhaltung von Vorschriften, sowie regierungsweite Bemühungen zur Förderung internationaler Grundsätze, Standards und bewährter Verfahren. Dieser Rahmen sollte die kontinuierliche Führungsrolle des Finanzministers und der Finanzaufsichtsbehörden in den einschlägigen internationalen Gremien für Finanzstandards widerspiegeln und das Engagement der Vereinigten Staaten in Fragen digitaler Vermögenswerte in technischen Normungsgremien und anderen internationalen Foren verstärken, um die Entwicklung von Technologien für digitale Vermögenswerte und CBDCs im Einklang mit unseren Werten zu fördern.
(ii) Innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Einrichtung des in Abschnitt 8(b)(i) dieser Anordnung geforderten Rahmens legt der Finanzminister in Absprache mit dem Außenminister, dem Handelsminister, dem Direktor des Amtes für Management und Haushalt, dem Verwalter der US-Behörde für internationale Entwicklung und gegebenenfalls den Leitern anderer einschlägiger Behörden dem Präsidenten einen Bericht über die in diesem Rahmen ergriffenen vorrangigen Maßnahmen und deren Wirksamkeit vor. Dieser Bericht wird im Rahmen des in Abschnitt 3 dieses Beschlusses beschriebenen behördenübergreifenden Verfahrens koordiniert.
(iii) Innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum dieses Erlasses erstellt der Handelsminister in Absprache mit dem Außenminister, dem Finanzminister und den Leitern anderer zuständiger Behörden einen Rahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Vereinigten Staaten im Bereich der Technologien für digitale Vermögenswerte und deren Nutzung. Dieser Rahmen wird durch den in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Prozess koordiniert.
(iv) Innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung legt der Generalstaatsanwalt in Absprache mit dem Außenminister, dem Finanzminister und dem Minister für Innere Sicherheit dem Präsidenten einen Bericht darüber vor, wie die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung krimineller Aktivitäten im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten verstärkt werden kann.
Abschnitt 9. Definitionen. Für die Zwecke dieser Anordnung:
(a) Der Begriff „Blockchain“ bezieht sich auf Distributed-Ledger-Technologien, bei denen Daten über ein Netzwerk ausgetauscht werden, das ein digitales Hauptbuch mit verifizierten Transaktionen oder Informationen zwischen den Netzwerkteilnehmern erstellt, und die Daten typischerweise mit Hilfe von Kryptographie verknüpft werden, um die Integrität des Hauptbuchs zu wahren und andere Funktionen auszuführen, einschließlich der Übertragung von Eigentum oder Wert.
(b) Der Begriff „digitale Zentralbankwährung“ oder „CBDC“ bezieht sich auf eine Form von digitalem Geld oder Geldwert, die auf die nationale Rechnungseinheit lautet und eine direkte Verbindlichkeit der Zentralbank darstellt.
(c) Der Begriff „Kryptowährungen“ bezieht sich auf einen digitalen Vermögenswert, bei dem es sich um ein Tauschmittel handeln kann, dessen Erzeugung oder Eigentumsaufzeichnungen durch eine verteilte Hauptbuchtechnologie unterstützt werden, die auf Kryptographie beruht, wie etwa eine Blockchain.
(d) Der Begriff „digitale Vermögenswerte“ bezieht sich auf alle CBDCs, unabhängig von der verwendeten Technologie, und auf andere Wertdarstellungen, finanzielle Vermögenswerte und Instrumente oder Forderungen, die für Zahlungen oder Investitionen oder zur Übertragung oder zum Austausch von Geldern oder deren Äquivalent verwendet werden und die in digitaler Form unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie ausgegeben oder dargestellt werden. Zu den digitalen Vermögenswerten gehören beispielsweise Kryptowährungen, Stablecoins und CBDCs. Unabhängig von der verwendeten Bezeichnung kann ein digitaler Vermögenswert unter anderem ein Wertpapier, eine Ware, ein Derivat oder ein anderes Finanzprodukt sein. Digitale Vermögenswerte können über Handelsplattformen für digitale Vermögenswerte, einschließlich zentralisierter und dezentralisierter Finanzplattformen, oder über Peer-to-Peer-Technologien ausgetauscht werden.
(e) Der Begriff „Stablecoins“ bezieht sich auf eine Kategorie von Kryptowährungen mit Mechanismen, die darauf abzielen, einen stabilen Wert aufrechtzuerhalten, z. B. durch Bindung des Wertes der Münze an eine bestimmte Währung, einen bestimmten Vermögenswert oder einen Pool von Vermögenswerten oder durch algorithmische Steuerung des Angebots als Reaktion auf Veränderungen der Nachfrage, um den Wert zu stabilisieren.
Abschnitt 10. Allgemeine Bestimmungen.
(a) Keine Bestimmung dieser Verordnung darf so ausgelegt werden, dass sie die folgenden Punkte beeinträchtigt oder anderweitig beeinflusst
(i) die Befugnisse, die einer Exekutivabteilung oder -behörde oder deren Leiter gesetzlich zugestanden werden; oder
(ii) die Aufgaben des Direktors des „Office of Management and Budget“ in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsvorschläge.
(b) Diese Anordnung wird im Einklang mit dem geltenden Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln umgesetzt.
(c) Diese Anordnung soll und wird keine Rechte oder Vorteile schaffen, weder materiell noch verfahrensrechtlich, die von einer Partei gegen die Vereinigten Staaten, ihre Ministerien, Agenturen oder Einrichtungen, ihre Beamten, Angestellten oder Bevollmächtigten oder irgendeine andere Person rechtlich oder nach Billigkeit durchgesetzt werden können.
JOSEPH R. BIDEN JR.
Das Weiße Haus,
9. März 2022
Pfizer-Dokumente enthüllen: Covid-19 Impfstoff reichert sich in den Eierstöcken an – die Zahl der Eierstockkrebs-Fälle so hoch ist wie nie zuvor
Vertrauliche Pfizer-Dokumente enthüllen, dass sich der Impfstoff Covid-19 in den Eierstöcken anreichert; Britische Daten zeigen, dass die Zahl der Eierstockkrebsfälle so hoch ist wie nie zuvor.
Die US-amerikanische Lebens- und Arzneimittelbehörde (FDA) wurde per Gerichtsbeschluss gezwungen, alle vertraulichen Dokumente zu veröffentlichen, die ihr von Pfizer im Zusammenhang mit der Notfallzulassung des Covid-19 Impfstoffs zugesandt wurden.
Die jüngste Reihe von Dokumenten wurde am 01. März 2022 veröffentlicht, und eines der Dokumente bestätigt, dass sich die Pfizer Covid-19-Impfung mit der Zeit in den Eierstöcken anreichert.
Was sind die Folgen davon?
Offizielle Daten aus dem Vereinigten Königreich zeigen, dass die Zahl der Fälle von Eierstockkrebs im Jahr 2021 so hoch war wie nie zuvor, und die britische Arzneimittelbehörde erhielt allein im Jahr 2021 mehr als 40 000 Berichte über Fortpflanzungs- und Menstruationsstörungen, bei denen der Verdacht bestand, dass es sich um unerwünschte Wirkungen der Covid-19-Injektionen handelt.
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Die Studie, die in der langen Liste vertraulicher Pfizer-Dokumente hier zu finden ist, zu deren Veröffentlichung die FDA durch einen Gerichtsbeschluss gezwungen wurde, wurde an Wistar-Han-Ratten durchgeführt, von denen 21 weiblich und 21 männlich waren.
Jede Ratte erhielt eine einmalige intramuskuläre Injektion von Pfizer Covid-19. Anschließend wurden der Gehalt und die Konzentration der gesamten Radioaktivität in Blut, Plasma und Gewebe zu bestimmten Zeitpunkten nach der Verabreichung bestimmt.
Mit anderen Worten: Die Wissenschaftler, die die Studie durchführten, maßen, wie viel von der Covid-19-Injektion sich in andere Körperteile wie Haut, Leber, Milz, Herz usw. ausgebreitet hat.
Eines der beunruhigendsten Ergebnisse der Studie ist jedoch die Tatsache, dass sich die Pfizer-Spritze mit der Zeit in den Eierstöcken anreichert.
Ein „Eierstock“ ist eine der beiden weiblichen Drüsen, in denen die Eier gebildet und die weiblichen Hormone Östrogen und Progesteron produziert werden.
In den ersten 15 Minuten nach der Injektion des Pfizer-Jabs stellten die Forscher fest, dass die Gesamtlipidkonzentration in den Eierstöcken 0,104 ml betrug. Dieser Wert stieg dann auf 1,34 ml nach einer Stunde, 2,34 ml nach vier Stunden und 12,3 ml nach 48 Stunden.
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Die Wissenschaftler haben jedoch keine weiteren Untersuchungen über die Anhäufung nach einem Zeitraum von 48 Stunden durchgeführt, so dass wir einfach nicht wissen, ob diese besorgniserregende Anhäufung anhielt.
Offizielle Daten aus dem Vereinigten Königreich, die von Public Health Scotland veröffentlicht wurden, bieten jedoch einige besorgniserregende Hinweise auf die Folgen dieser Anreicherung in den Eierstöcken.
Public Health Scotland (PHS) verfügt über ein umfassendes Dashboard zu den Auswirkungen von Covid-19 auf das Gesundheitssystem, das hier zu finden ist und eine ganze Reihe von Daten enthält, die von Statistiken zur psychischen Gesundheit über Schwangerschaften bis hin zu Daten zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs reichen.
Die für alle Krebsarten verfügbaren Daten zeigen, dass die Gesamtzahl der an Krebs erkrankten Personen im Jahr 2021 dem Durchschnitt der Jahre 2017-2019 entspricht, aber höher ist als die im Jahr 2020 verzeichneten Zahlen.
Alle Krebsarten, Quelle: https://scotland.shinyapps.io/phs-covid-wider-impact/Leider haben die Daten eine große Verzögerung und decken ab März 2022 nur noch den Zeitraum bis Juni 2021 ab.
Die Daten zur Anzahl der an Eierstockkrebs erkrankten Personen zeigen jedoch, dass der bekannte Trend im Jahr 2021 deutlich höher war als 2020 und der Durchschnitt der Jahre 2017-2019.
Eierstockkrebs, QuelleDarüber hinaus liegen uns weitere offizielle Daten aus dem Vereinigten Königreich vor, aus denen hervorgeht, dass bis November 2021 fast 40.000 Fälle von Menstruationsveränderungen und unerwarteten vaginalen Blutungen als unerwünschte Wirkungen aller verfügbaren Covid-19-Spritzen an das Gelbe-Karten-System der MHRA gemeldet worden waren.
Bis zum 17. November 2021 hatte die britische Arzneimittelbehörde MHRA 1.724 Berichte über Menstruationsstörungen, 3.034 über Menstruationsunregelmäßigkeiten, 5.068 Berichte über starke Menstruationsblutungen sowie Tausende anderer Fortpflanzungsstörungen als vermutete Nebenwirkungen des Impfstoffs Covid-19 von Pfizer erhalten.
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Im September 2021 veröffentlichte Dr. Victoria Male, Dozentin für Reproduktionsimmunologie am Imperial College London, einen Artikel im British Medical Journal, in dem sie feststellt, dass ein Zusammenhang zwischen Menstruationsveränderungen und der Covid-19-Impfung durchaus plausibel ist und untersucht werden sollte.
Dr. Victoria Male kommt in ihrem Artikel zu folgendem Schluss:
„Eine wichtige Lehre ist, dass die Auswirkungen medizinischer Eingriffe auf die Menstruation in der künftigen Forschung nicht vernachlässigt werden sollten.
„Klinische Studien bieten den idealen Rahmen, um zwischen Menstruationsveränderungen, die durch Eingriffe verursacht werden, und solchen, die ohnehin auftreten, zu unterscheiden, aber es ist unwahrscheinlich, dass die Teilnehmerinnen über Veränderungen der Periode berichten, wenn sie nicht ausdrücklich gefragt werden.
„Informationen über Menstruationszyklen und andere vaginale Blutungen sollten in künftigen klinischen Studien aktiv erfragt werden, auch bei Studien mit Covid-19-Impfstoffen“.
Interessanter als der Artikel selbst sind jedoch vielleicht einige der Reaktionen, die darauf eingegangen sind.
Natürlich kann man nicht mit Sicherheit sagen, dass die Covid-19-Injektionen für einen Anstieg der Eierstockkrebsfälle verantwortlich sind.
Aber mit –
- Vertrauliche Pfizer-Dokumente zeigen, dass sich der Impfstoff Covid-19 mit der Zeit in den Eierstöcken anreichert,
- und über 40.000 Menstruationsstörungen, die als unerwünschte Reaktionen auf die Covid-19-Injektionen gemeldet wurden,
Es ist ganz klar, dass die Covid-19-Injektionen in das Fortpflanzungssystem eingreifen, und es sollten unverzüglich weitere Studien und Untersuchungen durchgeführt werden.
Russlands Afrika-Ambitionen: Frankreich hinausdrängen
VON Philippe Joutier
Durch die Privatisierung des Krieges wurde dieser zu einer außergewöhnlichen Geschäftsmöglichkeit. Waffen verkaufen, um ihn zu verhindern, das gegnerische Territorium zerstören, um ihn zu gewinnen, die Unternehmen des Siegers fördern, um ihn wieder aufzubauen.
Im Jahr 2019 betrug das US-Militärbudget 732 Milliarden US-Dollar; das Russlands 65 Milliarden US-Dollar (Quelle: SIPRI, Stockholm). US-Unternehmen tätigten 2020 54 Prozent aller weltweiten Waffenverkäufe. Ihr kommerzieller Hebel bleibt die NATO, deren regelmäßige Verletzung der ursprünglichen Gotbatschow/Kohl-Vereinbarungen, die ihre Ausweitung begrenzten, ihnen fantastische Absatzmöglichkeiten bietet.
Wagner, Dyncorp Executive Outcomes, Meteoric, Blackwater Kroll, Global Risk Strategies… Für diese Unternehmen muss der Frieden die Ausnahme bleiben. Der normale Zustand der Welt ist der Krieg. Je mehr Menschen sich gegenseitig umbringen, desto mehr Geld verdienen sie. Halliburton hat für seine Einsätze in Afghanistan und im Irak mehr als 4 Milliarden Dollar erhalten. Im Kämpfen geübte Abenteurer, die nicht mehr nach der Fahne, sondern nach dem Kopfgeld gehen und einen Vertrag in voller Kenntnis der Sachlage unterschrieben haben. Es ist nicht mehr nötig, Witwen zu trösten, Orden zu verleihen und das Volk von den Vorzügen eines Heldentodes zu überzeugen. Auch für die Versicherungsgesellschaften waren die Folgen lukrativ. Die Privatisierung des Krieges ließ den Markt für Risikoversicherungen in die Höhe schnellen. Die Lloyd’s Group vervierfachte ihre Gewinne innerhalb von zehn Jahren auf über sechs Milliarden Dollar.
In Europa ist der Kriegsmarkt amerikanisches Hoheitsgebiet, aber Afrika ist zu haben. Und Frankreich ist „idealistisch“.
Afrika ist begehrt, weil das exponentielle Wachstum der neuen Technologien einen enormen Bedarf an vertraulichen Metallen erzeugt. Goulamina in Mali gehört zu den größten Lithiumvorkommen der Welt.
Aber wie manipuliert man die Afrikaner und saugt ihre Ressourcen ab?
Zunächst durch den Verkauf von Waffen im Namen der Terrorismusbekämpfung: Auf dem Russland-Afrika-Gipfel in Sotschi am 24. Oktober 2019 antworteten fast vierzig afrikanische Staats- und Regierungschefs. Die Unternehmen Kalaschnikow, Pribor oder Almaz-Antey priesen dort ihre Produktionen an. Äthiopien unter Friedensnobelpreisträger Abiy Ahmed kaufte ein Pantsir-S1-Raketenabwehrsystem. Der zentralafrikanische Präsident Touadéra forderte, die Militärhilfe für sein Land zu verstärken und „tödliche Mittel und gepanzerte Truppentransporter zu schicken.“
Zweitens durch Umgehen der richtigen Entscheidungsträger: So hatte Rameaux Claude Bireau, Neffe des Präsidenten und seit August 2021 Verteidigungsminister Zentralafrikas, die entscheidende Unterstützung Moskaus gegen die Rebellen der Koalition erhalten, die versuchten, Bangui zu erobern.
Ebenfalls auf Kosten des Tieres: Die Russen hatten sich die Verwaltung der Zolleinnahmen Zentralafrikas gesichert, die fast ein Drittel des Staatshaushalts ausmachen. Das skandalisierte Frankreich erreichte mit Unterstützung des IWF und der Weltbank die Aussetzung des Abkommens, jedoch sehr zum Missfallen Banguis, das darin nur Vorteile sah (Théodore Inamo, Generaldirektor des Zollamts, ist ein Neffe des Präsidenten Faustin-Archange Touadéra).
Der Ordnungsruf verletzte die Empfindlichkeit der Afrikaner und belastete die Abreise der Franzosen, die entschieden zu belehrend waren.
Schließlich die Sicherheit: Und Platz für Wagners Söldner. Die Idee ist, das syrische Modell in Afrika zu wiederholen. Erklärung: Die Wagner-Gruppe hat ein anderes Unternehmen, Evro Polis, integriert, das ebenfalls von Jewgeni Prigoschin geleitet wird. 2016 wurde ein Vertrag mit der Regierung von Baschar al-Assad unterzeichnet, der Evro Polis 25 % der Einnahmen aus den Öl- und Gasfeldern im Osten des Landes zusprach, mit der Auflage, dass Wagner den Islamischen Staat, der seit 2014 ungestört seine Einnahmen daraus bezog, von dort vertrieb, da das Interesse der USA damals darin bestand, den Krieg in die Länge zu ziehen. Da Wagner ohne Gewissensbisse und wahrscheinlich ohne große Rücksicht auf Menschenleben in die Schlacht zieht, wird er in Afrika zweifellos die gleichen Ergebnisse gegen die islamistischen Rezzous erzielen, die entscheidender sind als die von Barkane oder Takuba. Mit einem Anteil an den Einnahmen aus dem Bergbau als Gegenleistung für ihre Eliminierung. In der Zentralafrikanischen Republik beteiligt sich Wagner seit 2018 an der Ausbildung der zentralafrikanischen Armee.
Für Frankreich kostet der Krieg Geld, für die Russen bringt er Geld ein. Natürlich müssen sie Afrika mit China teilen. Aber wenn wir weg sind, ist das immer eine Sorge weniger!











