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Kinderleid: Kein Schulbesuch für Bub (13) mit Autismus trotz Gutachten!

Wochenblick startet nun mit einer neuen Reihe: „Wochenblick für unsere Kinder!“ Immer mehr Eltern wenden sich an uns, weil ihre Kinder enorm unter den Maßnahmen leiden. Wir verschweigen nicht, im Gegenteil. Wir lassen Betroffene zu Wort kommen. Das Test-Regime in Österreichs Schulen schlägt immer härter um sich. Das müssen nun Ursula P. und ihr 13-jähriger Sohn zum wiederholten Male am eigenen Leib erfahren. Bereits im letzten Schuljahr gab es immer wieder Schwierigkeiten. Masken und Tests belasteten den autistischen Buben von Anfang an stark. Doch nun ist es soweit gekommen, dass der 13-Jährige die Schule nicht mehr besuchen darf. Seine Beeinträchtigung sei zu wenig stark. Obwohl ein Gutachten vorliegt. Ursula P. wandte sich verzweifelt an Wochenblick.
Von Birgit Pühringer
- 13-Jähriger darf nicht zur Schule gehen
- Er ist Autist und die PCR-Tests sind für ihn unzumutbar sind
- ärztliches Attest zur Masken- und Testbefreiung liegt vor
- auch ein Gutachten bestätigt dem autistischen Jungen die Unzumutbarkeit der Tests
- Junge hat zwar Pflegestufe und Schulassistenten, aber keinen sonderpädagogischen Förderbedarf – deswegen fällt er nicht in die Ausnahme
- Schule beruft sich auf die Bildungsdirektion und die Verordnungen
- Bildungsdirektion beruft sich auf die Verordnung des Gesundheitsministeriums
„Ich kann einfach nicht mehr! Ich bin unendlich traurig. Mein 13-jähriger Sohn möchte doch nur zur Schule gehen. Und das wird ihm verwehrt, weil er Autist ist und keinen PCR-Test an sich durchführen lässt. Wir haben sogar ein ärztliches Attest und ein psychologisches Gutachten, das die Unzumutbarkeit bestätigen. Trotzdem darf er nicht in die Schule. Es geht dabei um die PCR-Gurgeltests und die PCR-Tests mittels Stäbchen. Erstens würde er durch seinen Autismus die Gurgellösung nicht in den Mund nehmen. Davor würde er sich verschließen. Und zweitens hatte er bereits 2 Operationen in der Nase, weshalb diese langen Stäbchen der PCR-Tests keinesfalls in Frage kämen. Er hat große Angst davor. Für die jetzige Ausnahme in der Verordnung ist er zu wenig beeinträchtig. Er bräuchte einen sonderpädagogischen Förderbedarf, dann würde er in die Ausnahme fallen.“, schildert die verzweifelte Mutter.
Zu wenig beeinträchtig für die Ausnahme
„Sowas kann doch nicht wahr sein. Wie menschenverachtend ist unser Rechtsstaat geworden? Es reicht also für meinen Sohn nicht aus, dass er eine Pflegestufe zugesprochen bekam und einen Schulassistenten an seiner Seite hat. Nein, er müsste beeinträchtigter sein, damit er eine Ausnahme wäre!“, ist Ursula P. erschüttert. Sie selbst sei bis jetzt als Schulassistentin tätig gewesen, wo sie selbst mit beeinträchtigen Kindern zu tun hatte. Deshalb sei es für sie umso unverständlicher, wie seitens der Verordnungsgeber und ausführenden Organe mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen umgegangen wird.
Kein einziger Schultag!
Schon im letzten Schuljahr habe der Bub enorm unter den Maßnahmen gelitten. Immerhin sei man doch zu einer Lösung gelangt. Das ist im heurigen Schuljahr komplett anders. Die strengere Verordnung lasse keinen Spielraum zu. Ursula P. habe mehrmals das Gespräch mit dem Direktor der Grazer Privatschule gesucht. Doch eine Ausnahme von der Verordnung könne er nicht machen, er müsse sich an die Gesetze halten, so der Direktor. Dass der 13-jährige Bub autistisch ist, ist natürlich auch dem Direktor bekannt. Zum heurigen Schulbeginn habe die besorgte Mutter bereits das erste ärztliche Attest zur Befreiung der Masken- und Testpflicht in der Schule vorgelegt. Dieses habe man nicht anerkannt. Ein Schulbesuch war deshalb für den Jugendlichen im heurigen Schuljahr noch nicht erlaubt. Er werde jedes Mal wieder nach Hause geschickt.
Mutter bietet tägliche Antigen-Tests an
„Nachdem unser Attest nicht anerkannt wurde, ließ ich meinen Sohn sogar noch von einem Psychologen untersuchen. Dieser ist sogar ein gerichtlich beeideter Sachverständiger. Er bestätigte die Unzumutbarkeit der Tests für meinen Sohn. Diese Gutachten habe ich dann der Bildungsdirektion vorgelegt. Der Direktor unserer Schule weiß davon. Ich habe in der Schule und auch bei der Bildungsdirektion gebeten, dass ich mit meinem Sohn zu Hause die Antigen-Tests in der vertrauten Umgebung machen darf. Nein! Das wurde uns abgelehnt.“, weiß Ursula P. nicht mehr weiter. „Es ist ja nicht so, dass ich Tests für meinen Sohn komplett verweigere. Ich habe sogar angeboten, dass ich meinen Sohn zu Hause täglich mittels Antigen-Test teste. Das ist laut Verordnung nicht möglich.“
PCR-Test traumatisierend
„Das Einzige, das uns angeboten wurde, sind PCR-Tests mittels Stäbchen in der Teststraße. Es muss unbedingt ein PCR-Test einmal wöchentlich dabei sein. Genau da liegt aber das Problem. Ich möchte meinen Sohn nicht traumatisieren“, ist eine derartige Vorgehensweise für die ehemalige Schulassistentin unbegreiflich. „Der PCR-Test mittels Stäbchen wäre nur gegen seinen Willen möglich. Und das würde ich nie machen. Er leidet ohnehin schon genug unter der gesamten Situation. Er zieht sich mittlerweile komplett zurück. Seine Routine, der Schulbesuch und die Freunde fehlen ihm sehr.“ Wie es für sie und ihren Sohn weitergehen soll, weiß Ursula P. nicht. Sie sei mit den Nerven am Ende. Denn auch finanziell sei sie enorm belastet. Immerhin müsse sie weiter das Schulgeld für die Privatschule aufbringen. Und das, obwohl ihrem Sohn der Schulbesuch untersagt wird. Hinzu kommen nun auch noch die Kosten für das ärztliche Attest und das psychologische Gutachten, die die alleinerziehende Mutter begleichen muss. Als ob das nicht alles schon genug wäre, benötige sie jetzt rechtlichen Beistand, um für ihren Sohn den ihm zustehenden Schulbesuch zu erkämpfen.
Laut Bildungsdirektion: kein gültiges Attest
Wochenblick bat den Direktor der Grazer Privatschule um eine Stellungnahme. In einem Telefonat teilte er mit, sich nicht zu äußern und verwies an die Pressestelle der zuständigen Bildungsdirektion. Mag. Kampitsch, Pressestelle der Bildungsdirektion Steiermark, teilte in einer schriftlichen Stellungnahme mit: „Der von Ihnen dargelegte Fall wurde durch die Bildungsdirektion geprüft. Es wurde demnach kein gültiges ärztliches Attest vorgelegt, das die Nicht-Durchführbarkeit der Testung bestätigen würde. Die Schulleitung hat daher zu Recht einen PCR-Test verlangt, wie es in der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 vorgesehen ist.“ (Wochenblick liegen das ärztliche Attest und das psychologische Gutachten vor)
Wochenblick nimmt sich dieser traurigen Schicksale an und wird sie nicht verschweigen. Sollten auch Sie und Ihr Kind unter den Regierungsmaßnahmen und Verordnungen leiden, können Sie sich gerne vertraulich an uns wenden. „Wochenblick für unsere Kinder!“
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Pfizer beantragt Impfstoffzulassung für Kinder ab 5 Jahren in USA

Bald wird in den USA auch jungen Kindern mit dem mRNA-Experimentalimpfstoff von Biontech / Pfizer zu Leibe gerückt werden: Die Notfallzulassung für das Vakzin für Kinder von 5 bis 12 Jahren wurde heute beantragt, wie das Pharmaunternehmen auf Twitter verkündet.
„Wir engagieren uns für die Zusammenarbeit mit der FDA mit dem ultimativen Ziel, Kinder vor dieser ernsten Bedrohung der öffentlichen Gesundheit zu schützen“, behauptet man dort. Einer Bedrohung, die an gesunden Kindern erwiesenermaßen vorbeigeht, heißt das.
We’re committed to working with the FDA with the ultimate goal of helping protect children against this serious public health threat. pic.twitter.com/CmHKPxpNo6
— Pfizer Inc. (@pfizer) October 7, 2021
Der APA zufolge belegen Studiendaten, die Pfizer bei der FDA eingereicht habe, bereits, dass der Impfstoff bei Kindern „sicher und wirksam“ sei. Wie sicher, das wird sich zeigen: Die Liste von bisher bekannt gewordenen Nebenwirkungen, die in kausalen Zusammenhang mit den mRNA-Impfungen gebracht werden können, wächst immerhin stetig. Gerade Myokarditis und Perikarditis betroffen vor allem junge Menschen – das Risiko für diese Nebenwirkung ist erwiesenermaßen gerade bei Jungen höher als die Gefahr von Covid-19. Langzeitfolgen für Kinder, auch im Hinblick auf ihre Entwicklung, sind derweil noch vollkommen unbekannt.
Lese-Tipp für Eure Kinder: Zauberwald & Zwergenkraft mit Audio-CD – Fantasiereisen und Meditationen für Kinder
Dieses Buch ist ein Reisebegleiter in innere Welten, zu weisen Schildkröten und hilfsbereiten Zauberern, zu lustigen Zwergen, Wildpferden und Drachen, zu Erdwichteln und knorrigen, alten Bäumen voller Magie. Die einfühlsamen Geschichten schaffen bewusste Ruhephasen, in denen Kinder durch tiefe Seelenbilder gestärkt werden und so selbstbewusst und vertrauensvoll ihren ganz eigenen Weg finden.
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Freiheitsberaubung, fortgesetzter Rechtsbruch, falsche Impfzahlen: Sie kommen mit allem durch

Schutz vor Strafverfolgung ist im Grundgesetz eigentlich nur für amtierende Abgeordnete im Zuge der parlamentarischen Immunität und Indemnität vorgesehen. Es kann nicht genau eingegrenzt werden, wann sich dies geändert hat, Fakt ist jedenfalls: Spätestens seit dem Corona-Zeitalter scheint für Politiker der Exekutive dasselbe zu gelten, mit dem wesentlichen Unterschied, dass selbst bei erwiesenen justiziablen Fehltritten und massiven Grundrechtsverstößen für die Verantwortlichen keinerlei Konsequenzen drohen.
Jens Spahn, aber mindestens drei seiner Ministerkollegen profitieren von dieser faktischen Straflosigkeit im Amt selbst bei noch so erdrückendem Anfangsverdacht für massive Rechtsverstöße praktisch dauerhaft – ob es um mögliche Veruntreuung öffentlicher Gelder im Zusammenhang bei den Maskendeals ging, um die augenscheinliche Giga-Verschwendung von Steuergeldern bei Corona-App, FFP-2-Verteilung durch Apotheken oder Betrug bei Schnelltests oder um sein mutmaßliches Immobilien-Kickback zulasten des Bundes im Kontext einer Berliner Wohnung. Andreas Scheuer kommt unbeschadet trotz mutmaßlicher Beweismittelvernichtung und dubiosen Beraterverträgen ungeschoren davon, wie schon Ex-Verteidigungsministerin von der Leyen. Und Olaf Scholz windet sich wie ein Aal aus seinen Cum-Ex- und Wirecardverstrickungen heraus. Bei keinem von diesen wurde die Regierungs- gegen die Anklagebank vertauscht, und es hatte auch keinen Impact auf die weitere Karriere.
So wird man auch getrost darauf wetten dürfen, dass die nun erfolgte gerichtliche Feststellung, dass Markus Söders Ausgangssperre von Frühjahr 2020 glatt unrechtmäßig
war, ohne Konsequenzen bleiben wird. Dabei hat es das, was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hinsichtlich der Corona-Ausgangsbeschränkungen vom Frühjahr 2020 in Bayern feststellte (Az. 20 N 20.767), in sich: Die Maßnahme wurde für unzulässig und unverhältnismäßig erklärt, und die Richter bemängelten vor allem, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften – obwohl diese, nach Erkenntnis des VGH-Senats – „aus infektiologischer Sicht nie gefährdet“ waren.
Söder handelte grob rechtswidrig
Damit ist nicht weniger als der gerichtliche Nachweis erbracht, dass „Södolfs“ Regime tatsächlich rechtswidrig handelte, als es – eifriger als alle anderen Länder zu dieser Zeit – mit seiner radikalen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 vorpreschte, die glatte Ausgangssperren vorsah – denn das Haus durfte nur noch „bei Vorliegen triftiger Gründe“ verlassen werden, etwa die Berufsausübung, Einkäufe, Sport im Freien oder Gassigehen. Mit dieser zwar später von anderen Ländern ebenfalls übernommenen Maßnahmenkanone schoss der Freistaat jedenfalls weit über die damaligen Bund-Länder-Beschlüsse hinaus. Es habe sich, so die Richter, um „keine notwendige Maßnahme“ gehandelt.
Was bedeutet ein solches Urteil? Wenn uns Grundgesetz, Freiheit und demokratische Kontrolle auch nur noch einen Pfifferling in diesem Land wert wären, müsste zu allererst die Regierung Söder geschlossen zurücktreten. „Wenn die Gerichtsentscheidung nicht zu #SoederRuecktritt führt, was ist sie dann wert?„, fragt Richard Feuerbach auf Twitter. Und der stellvertretende NRW-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP), in der Corona-Frühphase von den Hardlinern um Söder massiv für seinen vermeintlich zu liberalen Kurs angefeindet, schreibt auf Twitter:
(Screenshot:Twitter)
Tatsächlich wäre selbst ein Rücktritt viel zu milde; in einem weiteren Schritt müsste Söder strafrechtlich wegen Freiheitsberaubung zur Rechenschaft gezogen werden; in StGB § 239 heißt es explizit: „Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Söder hat damals, in dreister Amtsanmaßung, einen nur höchstrichterlich und individuell durch richterliches Urteil anzuordnenden Freiheitsentzug für 13 Millionen Menschen veranlasst. Dies sollte angemessene strafrechtliche Würdigung erfahren.
Allerdings bleibt, siehe oben, zu erwarten, dass trotz unzähliger dahingehender Strafanzeigen und eines schon damit hinreichenden nachgewiesenen „öffentlichen Interesses“, keinerlei Ungemach für ihn folgen wird – und deshalb darf er sich auch weiter selbstherrlich und unbeschadet auf dem Bundesparkett als Unions-Zampano aufspielen und von höheren Weihen – vielleicht sogar ja doch noch einer Jamaika-Kanzlerschaft – träumen. So etwas ist möglich in einer Republik, die sich schleichend ihrer demokratischen Selbstheilungskräfte beraubt hat und ihren zunehmend autoritären Verführern alles durchgehen lässt. „Entzogene Freiheit bleibt entzogen – auch wenn der Entzug nachträglich für rechtswidrig erklärt wird. So triumphiert die Macht über den Souverän„, resümiert „NZZ“-Autor Alexander Kissler bitter.
Aus derselben Logik werden jetzt übrigens auch keinerlei Konsequenzen aus den neuen Enthüllungen folgen, dass die Impfkampagne in Wahrheit schon deutlich weiter fortgeschritten ist als bislang bekannt. Die gesamte bisherige Argumentation, Deutschland könne anders als Dänemark einen „Freedom Day“ schon deswegen nicht riskieren, weil hierzulande ja deutlich weniger Menschen geimpft seien, fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen, nachdem nun, wie sogar vom RKI höchstselbst offiziell bekundet, feststeht, dass die Impfkampagne viel weiter fortgeschritten ist als in der Meldestatistik erfasst: Unter den Erwachsenen sollen tatsächlich bis zu 84 Prozent einfach, bis zu 80 Prozent sogar vollständig geimpft sein. Das bedeutet: All die weiter geltenden Einschränkungen und Restriktionen, von 2G bis Maske, die ebenfalls eine Form von Freiheitsberaubung darstellen, basieren – wieder einmal – auf unseriösen, schlampigen Zahlen, die und bürokratischen Blindflug zusammengestümpert wurden. „Freiheitsentzug, weil wir zu doof zum zählen sind?„, fragt sich „Welt„-Chefredakteur Ulf Poschardt treffend. Auch hier wird am Ende wieder niemand zur Rechenschaft gezogen werden.
Heise: Smarte Toiletten erkennen den Nutzer per Analscan
Smarte Toiletten machen den Gesundheitscheck – per Kotprobe und Analscan
Smarte Toiletten analysieren automatisch Exkremente auf Gesundheits- und Ernährungsparameter und erkennen den Nutzer – per Analscan.
Den Bericht gibt’s hier. Falls der Untertan zu dumm zum Scheissen ist.

Merkels Seuchen-Heiliger kippt um: Corona sowas wie Grippe!
Von PETER BARTELS | Gottes Mühlen mahlen langsam … Jetzt, anderthalb Jahre nachdem Angela Merkel, die Totengräberin Deutschlands, Millionen Kinder mit Masken gequält, Millionen Menschen auf den Gulag-Balkon verbannt hat, gesteht ihr oberster Seuchen-Heiliger: Corona? Sowas wie Grippe! Lothar H. Wieler (60), Beruf Tierarzt, dank Merkel Chef vom Robert Koch-Institut (Grundgehalt: 10.819 Euro), wiegelte am […]

Lepanto ist heute: wir alle müssen uns der afro-islamischen Invasion widersetzen!
Es war der 7. Oktober 1571, der Tag, an dem sich die Zukunft entschied: Die christliche Flotte besiegte die osmanische Flotte in den Gewässern von Lepanto. Es war die letzte entscheidende Seeschlacht, in der Europäer die asiatischen Horden zurückschlugen. Denn die Horde hatte noch nicht verstanden, wie sie ihre Invasion planen sollte, nämlich unbewaffnet, indem sie Barmherzigkeit ausnutzt und nicht Gewalt anwendet.
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Das iranisch-aserbaidschanische Patt ist ein Wettstreit um die Verkehrskorridore der Region
Von Pepe Escobar: Er ist ein brasilianischer Journalist, der eine Kolumne, The Roving Eye, für Asia Times Online schreibt und ein Kommentator auf Russlands RT und Irans Press TV ist. Er schreibt regelmäßig für den russischen Nachrichtensender Sputnik News und verfasste zuvor viele Meinungsbeiträge für Al Jazeera.
Im Streit zwischen dem Iran und Aserbaidschan werden die Fronten geklärt. Doch bei diesem Streit geht es nicht um ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Stammeszugehörigkeit – es geht vor allem darum, wer die neuen Verkehrswege der Region schmieden darf.
Das Letzte, was der komplexe, noch nicht abgeschlossene Prozess der eurasischen Integration in diesem Stadium braucht, ist diese unschöne Affäre zwischen Iran und Aserbaidschan im Südkaukasus.
Beginnen wir mit den Eroberern von Khaybar – der größten iranischen Militärübung seit zwei Jahrzehnten, die an der nordwestlichen Grenze zu Aserbaidschan stattfand.
Unter den Einheiten des iranischen Militärs und des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) befinden sich einige ernstzunehmende Akteure wie die 21. Tabriz-Infanteriedivision, das IRGC-Bataillon Ashura 31, die 65. Brigade der Luftlande-Spezialkräfte und eine Reihe von Raketensystemen, darunter die ballistischen Raketen Fateh-313 und Zulfiqar mit einer Reichweite von bis zu 700 Kilometern.
Die offizielle Erklärung lautet, die Übungen seien eine Warnung an Feinde, die etwas gegen die Islamische Republik planen.
Irans oberster Führer Ayatollah Khamenei twitterte spitz: „Diejenigen, die sich der Illusion hingeben, sich auf andere verlassen zu können, die denken, dass sie für ihre eigene Sicherheit sorgen können, sollten wissen, dass sie bald eine Ohrfeige bekommen werden, die sie bereuen werden.“
Die Botschaft war unmissverständlich: Es ging darum, dass Aserbaidschan sich für seine Sicherheit auf die Türkei und vor allem auf Israel verlässt und dass Tel Aviv Baku für eine Geheimdienstaktion instrumentalisiert, die zu einer Einmischung in Nordiran führt.
Weitere Ausführungen iranischer Experten gingen so weit, dass Israel möglicherweise Militärbasen in Aserbaidschan nutzen würde, um iranische Atomanlagen anzugreifen.
Die bisherige Reaktion auf die iranische Militärübung ist eine vorhersehbare Reaktion der Türkei und Aserbaidschans: Sie führen in dieser Woche eine gemeinsame Übung in Nachitschewan durch.
Doch waren die Bedenken des Irans unbegründet? Zwischen Baku und Tel Aviv hat sich seit Jahren eine enge sicherheitspolitische Zusammenarbeit entwickelt. Aserbaidschan besitzt heute israelische Drohnen und arbeitet eng mit der CIA und dem türkischen Militär zusammen. Hinzu kommen die jüngsten trilateralen Militärübungen zwischen Aserbaidschan, der Türkei und Pakistan – Entwicklungen, die in Teheran die Alarmglocken schrillen lassen.
In Baku sieht man das natürlich anders: Unsere Partnerschaften richten sich nicht an Drittländer.
Während Teheran also Aserbaidschans Präsident Ilham Alijew vorwirft, Takfiri-Terroristen und Zionisten das Leben leicht zu machen, beschuldigt Baku Teheran, Armenien blind zu unterstützen. Ja, die Gespenster des jüngsten Karabach-Krieges sind allgegenwärtig.
Aus Gründen der nationalen Sicherheit kann Teheran nicht dulden, dass israelische Unternehmen am Wiederaufbau der im Krieg gewonnenen Gebiete nahe der iranischen Grenze beteiligt sind: Fuzuli, Jabrayil und Zangilan.
Der iranische Außenminister Hossein Amir-Abdullahian hat versucht, die Sache diplomatisch anzugehen:
„Geopolitische Fragen rund um unsere Grenzen sind für uns wichtig. Aserbaidschan ist ein lieber Nachbar des Iran, und deshalb wollen wir nicht, dass es zwischen ausländischen Terroristen eingeklemmt wird, die seinen Boden in eine Brutstätte verwandeln.“
Als ob dies nicht schon kompliziert genug wäre, dreht sich der Kern der Angelegenheit – wie bei allen Dingen in Eurasien – tatsächlich um wirtschaftliche Verbindungen.
Ein vernetztes Chaos
Bakus geoökonomische Träume sind gewaltig: Die Hauptstadt will sich an der zentralen Kreuzung zweier der wichtigsten eurasischen Korridore positionieren: Nord-Süd und Ost-West.
Und hier kommt der Zangezur-Korridor ins Spiel, der für Baku von entscheidender Bedeutung ist, um den iranischen Ost-West-Verbindungsrouten den Rang abzulaufen.
Der Korridor soll den Westen Aserbaidschans über Armenien mit der Autonomen Republik Nachitschewan verbinden, wobei Straßen und Eisenbahnlinien durch die Zangezur-Region führen.
Zangezur ist auch für den Iran von entscheidender Bedeutung, um sich mit Armenien, Russland und im weiteren Verlauf mit Europa zu verbinden.
Auch China und Indien sind für den Handel auf Zangezur angewiesen, da der Korridor eine erhebliche Entfernungsverkürzung darstellt. Da große asiatische Frachtschiffe das Kaspische Meer nicht befahren können, vergeuden sie in der Regel wertvolle Wochen, um Russland zu erreichen.
Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass Baku vor kurzem damit begonnen hat, iranische Lkw-Fahrer zu schikanieren, die auf ihrem Weg nach Armenien durch diese neu annektierten Regionen fahren.
So hätte es nicht kommen müssen. In diesem ausführlichen Essay wird aufgezeigt, wie Aserbaidschan und der Iran durch „tiefe historische, kulturelle, religiöse und ethno-linguistische Bindungen“ miteinander verbunden sind und wie die vier nordwestlichen iranischen Provinzen – Gilan, Ardabil, Ost-Aserbaidschan und West-Aserbaidschan – „gemeinsame geografische Grenzen sowohl mit dem Hauptteil Aserbaidschans als auch mit dessen Exklave, der Autonomen Republik Nachitschewan, haben; sie haben auch tiefe und enge Gemeinsamkeiten, die auf dem Islam und dem Schiismus beruhen, und teilen die aserbaidschanische Kultur und Sprache. All dies hat die Grundlage für eine enge Beziehung zwischen den Bürgern der Regionen auf beiden Seiten der Grenze geschaffen.
In den Jahren unter Rouhani waren die Beziehungen zu Alijew eigentlich recht gut, einschließlich der trilateralen Zusammenarbeit zwischen Iran, Aserbaidschan und Russland sowie zwischen Iran, Aserbaidschan und der Türkei.
Eine wichtige Verbindung, die in der Zukunft bestehen wird, ist das Projekt, die Qazvin-Rasht-Astara-Eisenbahn im Iran mit Aserbaidschan zu verbinden: Sie ist Teil des wichtigen internationalen Nord-Süd-Transportkorridors (INSTC).
Geowirtschaftlich gesehen ist Aserbaidschan für die Haupteisenbahnlinie, die schließlich von Indien nach Russland führen wird, von entscheidender Bedeutung. Und nicht nur das: Die trilaterale Zusammenarbeit zwischen Iran, Aserbaidschan und Russland eröffnet dem Iran einen direkten Weg zur vollständigen Anbindung an die Eurasische Wirtschaftsunion (EAEU).
In einem optimalen Szenario kann Baku sogar iranischen Häfen im Persischen Golf und im Oman helfen, sich mit georgischen Häfen im Schwarzen Meer zu verbinden.
Dem Westen ist nicht bewusst, dass praktisch alle Abschnitte der INSTC bereits in Betrieb sind. Nehmen wir zum Beispiel die exquisit benannte Astara-Astara-Eisenbahn, die iranische und aserbaidschanische Städte mit demselben Namen verbindet. Oder die Eisenbahnlinie Rasht-Qazvin.
Eine wichtige 130 km lange Strecke von Astara nach Rasht am Südufer des Kaspischen Meeres nahe der iranisch-aserbaidschanischen Grenze ist jedoch noch nicht gebaut worden. Der Grund dafür? Die Sanktionen der Trump-Ära. Dies ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie viel in der Praxis von einem erfolgreichen Abschluss der JCPOA-Gespräche in Wien abhängt.
Wer ist der Eigentümer von Zangezur?
Der Iran befindet sich an der südlichen Peripherie des Südkaukasus in einer etwas heiklen Lage. Die drei Hauptakteure in diesem Gebiet sind natürlich der Iran, Russland und die Türkei. Der Iran grenzt an die ehemaligen armenischen – jetzt aserbaidschanischen – Gebiete, die an Karabach angrenzen, darunter Zangilan, Jabrayil und Fuzuli.

Es war klar, dass die Flexibilität Irans an seiner Nordgrenze vom Ausgang des zweiten Karabach-Krieges abhängen würde. Die nordwestliche Grenze gab Anlass zu großer Sorge, da sie die Provinzen Ardabil und Ost-Aserbaidschan betraf – was die offizielle Position Teherans, die aserbaidschanischen gegenüber den armenischen Ansprüchen zu unterstützen, nur noch verwirrender macht.
Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass Teheran selbst während der Karabach-Krise Anfang der 1990er Jahre Berg-Karabach und die umliegenden Regionen als integrale Bestandteile Aserbaidschans anerkannt hat.
Auch wenn die CIA und der Mossad diese jüngste regionale Geschichte nicht zu kennen scheinen, wird sie das nicht davon abhalten, sich ins Getümmel zu stürzen und Baku und Teheran gegeneinander auszuspielen.
Erschwerend kommt hinzu, dass Zangezur auch aus der Sicht Ankaras sehr interessant ist.
Der neo-osmanische türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan, der keine Gelegenheit auslässt, seine türkisch-muslimische strategische Tiefe zu erweitern, möchte die aserbaidschanische Verbindung in Zangezur nutzen, um über das Kaspische Meer und Turkmenistan bis nach Xinjiang, dem von Uiguren bewohnten westlichen Gebiet Chinas, zu gelangen. Theoretisch könnte dies zu einer Art türkischer Seidenstraße werden, die den Iran umgeht – mit der unheilvollen Möglichkeit, auch als Rattenlinie für den Export von Takfiris aus Idlib bis nach Afghanistan genutzt zu werden.
Teheran hingegen ist völlig INSTC-gesteuert und konzentriert sich auf zwei Eisenbahnlinien, die noch aus der Sowjet-Ära stammen und saniert und modernisiert werden sollen. Die eine ist die Süd-Nord-Strecke, die von Dscholfa nach Nachitschewan und dann weiter nach Eriwan und Tiflis führt. Die andere verläuft von West nach Ost, wiederum von Jolfa nach Nachitschewan, durch Südarmenien, das aserbaidschanische Festland, bis nach Baku und dann weiter nach Russland.
Und genau da liegt der Knackpunkt. Die Aseris interpretieren das dreiseitige Dokument zur Beilegung des Karabach-Krieges so, dass sie das Recht haben, den Zangezur-Korridor zu errichten. Die Armenier ihrerseits bestreiten, welcher „Korridor“ für welche Region genau gilt. Bevor sie diese Unklarheiten nicht geklärt haben, sind all die ausgeklügelten iranischen und tukanischen Verbindungspläne faktisch ausgesetzt.
Tatsache ist jedoch, dass Aserbaidschan aus geoökonomischer Sicht zu einem wichtigen Knotenpunkt für die überregionale Anbindung wird, sobald Armenien den Bau dieser Verkehrskorridore freigibt.
Welche „Win-Win-Situation“ ist es also?
Wird die Diplomatie im Südkaukasus gewinnen? Das muss sie. Das Problem ist nur, dass sowohl Baku als auch Teheran es als Ausübung ihrer Souveränität betrachten – und nicht gerade zu Zugeständnissen bereit sind.
In der Zwischenzeit nutzen die üblichen Verdächtigen diese Differenzen eifrig aus. Ein Krieg kommt jedoch nicht in Frage, weder zwischen Aserbaidschan und Armenien noch zwischen Aserbaidschan und dem Iran. Teheran ist sich durchaus bewusst, dass in diesem Fall sowohl Ankara als auch Tel Aviv Baku unterstützen würden. Es ist leicht zu erkennen, wer davon profitieren würde.
Erst im April betonte Aliyev auf einer Konferenz in Baku, dass
„Aserbaidschan, die Türkei, Russland und der Iran haben den gleichen Ansatz für die regionale Zusammenarbeit. Das Hauptaugenmerk liegt jetzt auf dem Transportwesen, denn das ist eine Situation, die als ‚Win-Win‘ bezeichnet wird. Davon profitieren alle.“
Und das bringt uns zu der Tatsache, dass das INSTC das Hauptopfer sein wird, wenn die derzeitige Pattsituation anhält. In der Tat verlieren alle im Hinblick auf die eurasische Integration, einschließlich Indien und Russland.
Die pakistanische Sichtweise, die von einigen heimlich ins Feld geführt wird, ist völlig abwegig. Es gibt keine Beweise dafür, dass Teheran einen Anti-Taliban-Einsatz in Afghanistan unterstützt, nur um Pakistans Beziehungen zu Aserbaidschan und der Türkei zu untergraben.
Die strategische Partnerschaft zwischen Russland und China betrachtet die derzeitige Situation im Südkaukasus als unnötigen Ärger, insbesondere nach dem jüngsten Gipfel der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ). Dies schadet ihren komplementären eurasischen Integrationsstrategien – der Belt and Road Initiative (BRI) und der Greater Eurasian Partnership – sehr.
Die INSTC könnte natürlich den transkaspischen Weg gehen und Aserbaidschan ganz abschneiden. Dies ist jedoch nicht wahrscheinlich. Die Reaktion Chinas wird wieder einmal der entscheidende Faktor sein. Es könnte sich stärker auf den persischen Korridor konzentrieren – von Xinjiang über Pakistan und Afghanistan bis zum Iran. Oder Peking könnte gleichermaßen auf beide Ost-West-Korridore setzen, also sowohl auf Aserbaidschan als auch auf den Iran.
Unterm Strich wollen weder Moskau noch Peking, dass die Sache weiter schwelt. Es wird zu ernsthaften diplomatischen Schritten kommen, denn beide wissen, dass die einzigen, die davon profitieren, die üblichen NATO-zentrierten Verdächtigen sein werden, und die Verlierer werden alle Akteure sein, die ernsthaft in die eurasische Integration investiert haben.
Finanzexperte Robert Kiyosaki: „Der größte Crash der Weltgeschichte“ könnte in diesem Monat stattfinden
Der renommierte Finanzexperte Robert Kiyosaki ist der Ansicht, dass mehrere noch nie dagewesene wirtschaftliche Faktoren die Welt in diesem Monat in einen „gigantischen“ Börsencrash stürzen werden.
Der Bestsellerautor von „Rich Dad Poor Dad“ sagt: „Das wird der größte Crash in der Weltgeschichte sein. Noch nie wurden so viele Schulden in die Höhe gepumpt… das Verhältnis zwischen Schulden und BIP ist außer Sichtweite“, so der Independent vom 2. Oktober.
Kiyosaki zufolge wird die Krise unabhängig von den Manövern der US-Finanzministerin Janet Yellen oder des Vorsitzenden der Federal Reserve Jerome Powell eintreten.
Darüber hinaus stellt Kiyosaki fest, dass das Ungleichgewicht durch die Tätigkeit dieser wichtigen Institutionen verursacht wird.
Seiner Ansicht nach haben sowohl das Finanzministerium als auch die Federal Reserve den Aktienmarkt mit Entscheidungen künstlich aufgebläht, die nicht mit der Realität der aktuellen US-Wirtschaft übereinstimmen.
Insbesondere haben sie die Geldmenge ausgeweitet, während die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes sinkt, weil niemand etwas ausgibt, sondern das Geld auf dem Sparkonto bleibt.
„Sie pumpen also all dieses Geld hinein und die Preise steigen. Es handelt sich also um eine vorübergehende Inflation, aber wir sind mit dieser massiven Verschuldung überhäuft, und alles, was sie bewirkt hat, ist, dass der Aktienmarkt und der Immobilienmarkt in die Höhe geschossen sind.“
Er fügt hinzu: „Das Geld ist nicht in die Wirtschaft geflossen, das ist der traurige Teil. Die Reichen werden also reicher, aber die Armen und die Mittelschicht werden ärmer. Es ist tragisch, was heute passiert.“
In diesem Wirtschaftsszenario erklärte Kiyosaki: „Man kann nicht weiter Falschgeld drucken … das ist nicht gut“, da man nur auf den Zusammenbruch warten könne.
Er warnte auch vor den Auswirkungen, die der Konkurs von Evergrande auf das Land haben könnte.
Evergrande, das zweitgrößte vom kommunistischen Regime Chinas abhängige Bauunternehmen, steht kurz vor dem Bankrott. Mit einer Verschuldung von mehr als 300 Milliarden Dollar ist es das am höchsten verschuldete Unternehmen der Welt.
Das Unternehmen ist einer der bedeutendsten internationalen Marktführer in der Immobilienbranche. In seinen Niederlassungen sind mehr als 200.000 Menschen direkt beschäftigt und mindestens 3,8 Millionen indirekte Arbeitsplätze geschaffen.
Ein möglicher Zusammenbruch hätte schwerwiegende Auswirkungen auf die chinesische Wirtschaft und auch auf den Rest der Welt. Fachleute befürchten, dass sich die Verschuldung des Immobiliensektors auch auf den Banken- und Finanzsektor auswirken wird.
Schließlich glaubt Kiyosaki, dass Wirtschaftskrisen auch Chancen zur Bereicherung bieten können.
„Aber die gute Nachricht ist, dass ein Crash eine gute Zeit ist, um reich zu werden, deshalb bin ich optimistisch, und ich bin sehr optimistisch in Bezug auf Gold, Silber und Bitcoin, nicht in Bezug auf Aktien“, sagte er.
Auf der anderen Seite haben die drastischen wirtschaftlichen Veränderungen, die aufgrund der Pandemie zu verzeichnen waren, den sehr Wohlhabenden erheblich zugute gekommen, eine Tatsache, die der Schriftsteller Jon Miltimore hervorhebt.
„Sehen Sie sich an, wohin der neue Reichtum während der Pandemie geflossen ist. Auf die obersten 20 % entfielen fast 10 Billionen Dollar der 13,5 Billionen Dollar, die im Jahr 2020 neu geschaffen wurden“, schrieb er in einem seiner Tweets.
Er fügte hinzu: „Denken Sie daran: Dies geschah während einer der größten Ausdehnungen der Regierung in der Geschichte. Die Mächtigen kümmern sich um die Mächtigen.“
Schauen Sie sich an, wohin das neue Vermögen während der Pandemie geflossen ist. Auf die obersten 20 % entfielen fast 10 Billionen Dollar der 13,5 Billionen Dollar, die im Jahr 2020 an neuem Vermögen geschaffen wurden. Denken Sie daran: Dies geschah während einer der größten Ausdehnungen der Regierung in der Geschichte. Die Mächtigen kümmern sich um die Mächtigen.
Look at where the new wealth went during the pandemic.
The top 20% accounted for nearly $10 trillion of the $13.5 in new wealth created in 2020.
Just remember: this happened during one of the biggest expansions of government in history.
The powerful look after the powerful. pic.twitter.com/hU3ic810Qg
— Jon Miltimore (@miltimore79) June 30, 2021

England: Geimpfte 40plus weisen höhere Infektionsrate als Ungeimpfte auf

Die neuen Daten aus England irritieren, denn sie zeigen in den Altersgruppen ab 40 deutlich mehr Corona-Fälle bei den Geimpften als bei den Ungeimpften. Faktenchecker und Public Health England (PHE) halten dagegen, „die Interpretation der Fallraten“ sei extrem anfällig, „besondere Vorsicht“ sei geboten. Von Gregor Amelung.
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Radiosender wirbt mit Diskriminierung Ungeimpfter

Dass der Mainstream propagandafreundlich berichtet, ist bereits allseits bekannt. Eine völlig neue Dimension von Diskriminierung und mutmaßlich verbotener Arzneimittelwerbung präsentiert der Radiosender „kronehit“. Der Sender wirbt aktuell mit einem Gewinnspiel, bei dem er Ungeimpfte massiv benachteiligen möchte – ist das schon Verhetzung?
Ein Kommentar von Edith Brötzner
Unter Bekanntgabe ihrer Daten bei Anmeldung auf der Homepage des Senders, lässt man Hörer darüber abstimmen, ob man Geimpfte mit 20.000 € belohnen soll, während man Ungeimpfte mit nur 10.000 € Gewinnmöglichkeit deutlich benachteiligen will.
Mit nicht belegbaren Falschinformationen begründet der Radiosender seine moralisch absolut verwerfliche Werbestrategie. Laut „kronehit“ könne man zahlreiche Operationen in den Spitälern nicht durchführen, weil die Intensivstationen angeblich mit „ungeimpften Covid Patienten“ mit schweren Verläufen überlastet wären. Auch die emotionale Schiene kommt nicht zu kurz: „Man solle bitte die Menschen zur Impfung bewegen.“, fleht die Mutter einer 15-Jährigen. „Die Wirbelsäulen-OP ihre Tochter wäre aufgrund der angeblichen Überlastung der Spitäler und der niedrigen Durchimpfungsrate schon mehrmals verschoben worden.“
Märchenstunde
Anstatt mit rührigen Geschichten für gesetzwidrige Gewinnspiele zu werben, täte der Radiosender gut daran, den Spitälern einen Besuch abzustatten und genauer zu recherchieren, welche Zahlen wirklich stimmen. Als kleine Recherche-Unterstützung für die Redakteure des Radiosenders, hier der Link zum offiziellen Dashboard der AGES. Übrigens: Seit Beginn der behaupteten Pandemie werden angeblich Intensivbetten speziell für Covid-Kranke reserviert. Wie es sich ausgehen soll, dass eine Wirbelsäulen-OP an einem Bett für Covid-Kranke scheitern soll, weiß man wohl nur bei „kronehit“.
Rechtliches zu unzulässiger Impfwerbung
Nach dem Erachten von Rechtsanwältin Mag. Andrea Steindl ist die gesamte öffentliche Impfkampagne – Unabhängig von inhaltlichen Mängeln – vor dem Hintergrund der Bestimmungen des AMG (Arzneimittelgesetz) unzulässig. Demnach enthält § 6 Abs 2 AMG ein Verbot für Behauptungen, die den Tatsachen nicht entsprechen oder zur Irreführung geeignete Angaben enthalten. Ein Großteil der derzeitigen öffentlichen Äußerungen widerspricht dem Verbot der Irreführung, sowie dem Gebot vollständiger Informationen. Das Vorenthalten von Tatsachen kann irreführend sein, wenn bedeutende Details weggelassen werden und dadurch die angesprochen Verkehrskreise ein verzerrtes Bild vom Arzneimittel bekommen.
Den gesamten Artikel zum Thema unzulässige Impfwerbung von Rechtsanwältin Mag. Andrea Steindl finden Sie hier: https://www.afa-zone.at/allgemein/covid-19-impfungen-unzulaessige-werbung/
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Kohlenstoff-Verbrechen: Die Folterung von Recht und Vernunft, um den Planeten von Klimawandelleugnern zu befreien
„Vor einigen Jahren erklärte der Klimapropagandist Al Gore: ‚Klimaleugner verdienen es, bestraft zu werden‘. Wenn die Tyrannei an Zugkraft gewinnt, findet sie immer einen Weg, ihre beabsichtigten Opfer gewaltsam zu unterdrücken. Dieser Artikel bringt es auf den Punkt: ‚Die Klimabewegung hat das Strafrecht als Instrument zur Durchführung der Klimapolitik entdeckt.‘ Das Londoner Theaterstück ‚Kill Climate Deniers‘ aus dem Jahr 2019 gibt die ultimative Stimmung der Öko-Bewegung gegenüber den so genannten ‚Klimaleugnern‘ treffend wieder. Dies ist ein wichtiger Artikel, der sehr aufmerksam gelesen werden sollte, um den radikalen Wandel in der Rechtstheorie zu verstehen.“ ⁃ Patrick M. Wood
Zusammenfassung
Die Klimabewegung hat das Strafrecht als Instrument für ihre Klimapolitik entdeckt. Als Ergänzung zu zivilrechtlichen Klagen gegen Staaten und Unternehmen beabsichtigen die Aktivisten der Bewegung, sich auf Folter und einen neu vorgeschlagenen Straftatbestand des „Ökozids“ zu berufen, um Führungskräfte von Unternehmen, Politiker und andere, die sich ihrer bevorzugten Politik in den Weg stellen, ins Visier zu nehmen. Bei der Durchsetzung ihrer Ziele erhalten diese Aktivisten Unterstützung von der Justiz, insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Nutzung des Strafrechts zur Verfolgung der Klimapolitik ist ein weiterer Schritt in der Radikalisierung der Klimabewegung und stellt eine Bedrohung für wirtschaftliche und politische Freiheiten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie dar. Sollte die Bewegung ihre Pläne verwirklichen können, müssten alle, die eine ehrgeizige Klimapolitik nicht unterstützen, Strafverfolgung und Inhaftierung befürchten. Umgekehrt wird die Androhung strafrechtlicher Sanktionen gegen Politiker und Unternehmensleiter starke Anreize schaffen, ehrgeizige Klimapolitik und das vorherrschende Pro-Klima-Narrativ zu übernehmen.
Lucas Bergkamp erklärt, wie das Strafrecht in der Vision der Klimabewegung das Zivil- und Verwaltungsrecht ergänzen soll, um jeglichen Widerstand gegen ihre Pläne zur Verwirklichung einer Klima-Utopie auszuschalten.
Europäische Regierung der Richter
Über mehrere Jahrzehnte hinweg hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu einer europäischen Regierung entwickelt. Auf der Grundlage von Doktrinen, die es ihm ermöglichen, seine Befugnisse nach eigenem Ermessen zu erweitern, hat der Gerichtshof eine Reihe von Mandaten für neue Gesetze und politische Maßnahmen für Europa erlassen. Es gibt nur wenig demokratische Kontrolle über die Rolle des Gerichtshofs bei der Förderung progressiver Politik. Wenn der Gerichtshof einmal gesprochen hat, können die nationalen Parlamente sein Urteil nicht mehr rückgängig machen, weil ein Menschenrecht über dem nationalen Recht steht; die nationalen Gerichte sind gezwungen, die Urteile des Gerichtshofs auszuführen, selbst wenn ihr eigenes nationales Recht etwas anderes vorsieht.
Während der Gerichtshof seine hohen moralischen Ansprüche an die exekutiven Regierungen stellt, glaubt er selbst, von jeglichen moralischen oder rechtlichen Zwängen befreit zu sein. In einem früheren Beitrag habe ich erörtert, wie Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel vor dem Gerichtshof die Rechtsstaatlichkeit, die Gewaltenteilung und die Demokratie untergraben haben. In diesem Artikel konzentriere ich mich auf die Rolle des Gerichtshofs bei der Kriminalisierung der Klimadebatte. Seine rücksichtslose Missachtung der richterlichen Unparteilichkeit, des Rechts auf ein faires Verfahren und der richterlichen Zurückhaltung ist ein weiterer Ausdruck der Unterstützung des Gerichtshofs für die progressive Bewegung.
Kriminalisierung von „Klimaleugnern“
Vor einem Jahrzehnt argumentierte ein amerikanischer Anwalt, dass die Leugnung des Klimawandels nach geltendem Recht wohl als strafbare Täuschung und Betrug geahndet werden kann. Im Jahr 2015 sagte Al Gore, dass „Leugner des Klimawandels bestraft werden sollten“. Der Ausstieg von Präsident Trump aus dem Pariser Klimaabkommen wurde als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angesehen: „Das ist Mord.„
Ein kürzlich erschienenes Buch – „Carbon Criminals, Climate Crimes“ – beschreibt, „was die Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie, die US-Regierung und die internationale politische Gemeinschaft in Bezug auf die globale Erwärmung getan oder unterlassen haben.“ Auf der Website der UNESCO wird in einem Artikel an prominenter Stelle dafür plädiert, dass „Klimaverbrechen vor Gericht gebracht werden müssen“ und dass „Staaten und Unternehmen für ihr Handeln oder Nichthandeln in Bezug auf den Klimawandel zur Rechenschaft gezogen werden müssen.“
Die Gründe für die Kriminalisierung
Das Argument für die Kriminalisierung der „Klimaleugnung“ läuft in der Regel auf das folgende, von Jeremy Williams vorgebrachte Argument hinaus:
In Anbetracht dessen, was wir seit Jahrzehnten über den Klimawandel wissen, bedeutet das Leugnen der Wissenschaft, die Täuschung der Öffentlichkeit und die vorsätzliche Behinderung jeder ernsthaften Reaktion auf die Klimakatastrophe, dass man ganze Länder und Kulturen verschwinden lässt. Es bedeutet, … den Ärmsten und Schwächsten auf diesem Planeten ihr Land, ihre Häuser, ihre Lebensgrundlagen, ja sogar ihr Leben zu rauben – und das Leben ihrer Kinder und das Leben ihrer Kindeskinder. Für den Profit. Und für Macht … das sind Verbrechen. Es sind Verbrechen gegen die Erde, und es sind Verbrechen gegen die Menschheit.
Dieser emotionale Aufschrei ist nicht nur eine undurchdringliche Verquickung von sachlicher und moralischer Argumentation, sondern er setzt auch voraus, was erst bewiesen werden muss. Um eine Katastrophe zu verhindern, muss die Rationalität in die Analyse zurückgebracht werden. Wie die EMRK zeigt, können wir uns dabei leider nicht auf die Justiz verlassen.
Der „Europäische Gerichtshof für den Klimawandel“
Im Jahr 2020 signalisierte der EGMR der Menschenrechtsgemeinschaft, dass er offen für Beschwerden von Klimaaktivisten ist. Der Gerichtshof und der Europarat veranstalteten eine Konferenz mit dem Titel „Human Rights for the Planet„, bei der mehrere Richter, darunter der Präsident des Gerichtshofs, eine Schlüsselrolle spielten. Die Reden der Richter des Gerichtshofs wurden zu Recht als eine offene Einladung an die Aktivisten aufgefasst.
Mehrere Klimafälle sind inzwischen vor dem Gerichtshof anhängig. Wie zu erwarten, dominiert die Klimanotstand-Rhetorik die Argumente der Kläger. Der Gerichtshof hat bereits gezeigt, wie weit er bereit ist, das Recht umzuschreiben, um den Planeten zu retten.
„Klimanotstand“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der von seinem Präsidenten als „Europäischer Gerichtshof für den Klimawandel“ bezeichnet wird, hat die Gelegenheit genutzt, die sich durch die von ihm ausgelösten Klimaprozesse ergeben hat, um bei der Kriminalisierung der Klimadebatte die Führung zu übernehmen. Er hat dies auf verschiedene Weise getan. Erstens haben der Präsident des Gerichtshofs und einer seiner Vizepräsidenten öffentlich erklärt, dass „wir vor einer katastrophalen Notlage stehen, die ein gemeinsames Handeln der gesamten Menschheit erfordert“ und dass „wir vor dem Zusammenbruch all dessen stehen, was uns unsere Sicherheit gibt“. Damit haben die Verantwortlichen des Rechnungshofs die alarmistische Rhetorik der Klimabewegung offen und vorbehaltlos unterstützt. Sie haben sich dabei nicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt, sondern auf die alarmistischen Erklärungen von Sir David Attenborough, einem bekannten Biologen und Klimaaktivisten.
Zweitens fügten die Richter hinzu: „Niemand kann legitimerweise in Frage stellen, dass wir uns in einer Notlage befinden, die ein gemeinsames Handeln der gesamten Menschheit erfordert. Sie verpflichteten auch den Gerichtshof auf die Sache: „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird seinerseits seine Rolle im Rahmen seiner Zuständigkeiten als Gerichtshof wahrnehmen, immer in dem Bewusstsein, dass die Garantien der Konvention wirksam und real und nicht illusorisch sein müssen.“
Kein Recht auf ein faires Verfahren für Leugner
Mit diesen Warnungen hat das Gericht die Debatte über den Klimawandel und die Klimawissenschaft praktisch beendet, noch bevor der Prozess überhaupt begonnen hat. Damit hat es den beklagten Staaten ein wichtiges Argument genommen, um sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, ihre Klimapolitik sei unzureichend, um die angebliche Klimakrise zu bekämpfen. Bevor sie die relevanten wissenschaftlichen Beweise vorlegen konnten, die zeigen, dass es so etwas wie einen Klimanotstand oder eine Klimakrise nicht gibt, sagten die führenden Richter des Gerichtshofs den beklagten Staaten, dass sie es nicht wagen sollten, zu leugnen.
Indem sie jedes Argument, dass es keine Klimakrise gibt, als „illegitim“ bezeichneten, haben diese führenden europäischen Richter, die als Beispiele für richterliche Unparteilichkeit dienen sollten, die Klima-Leugner-Rhetorik der Klimabewegung unterstützt. Diese Rhetorik ist ein unangemessenes, unethisches Spiel mit der Leugnung des Holocaust. Gleichzeitig – und für das Thema dieses Beitrags unmittelbar relevant – wirft das Etikett der „Illegitimität“ des Gerichtshofs auch das Schreckgespenst der Strafverfolgung auf.
Es gibt keine Klimakrise
Es gibt kaum ein richterliches Verhalten, das von größerer Parteilichkeit und Missachtung des Grundsatzes der richterlichen Unparteilichkeit zeugt als das Verhalten dieser europäischen Menschenrechtsrichter. Das Recht auf ein faires Verfahren, das in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert ist, wurde für Klimaleugner praktisch außer Kraft gesetzt. Man sollte sich die Frage stellen, ob der EGMR angesichts der von seinen führenden Vertretern geäußerten Meinungen überhaupt legitimerweise in Klimafällen entscheiden kann.
Die Rechtsverweigerung des Gerichtshofs ist umso schockierender, wenn man bedenkt, dass die Wissenschaft die Behauptung, es gebe eine Klimakrise, nicht unterstützt. Die Europäische Kommission hat erklärt: „Der Begriff ‚Klimanotstand‘ drückt den politischen Willen aus, die Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen zu erfüllen.“ Der jüngste Bericht AR6 des zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) verwendet auf fast 4.000 Seiten nicht ein einziges Mal die Begriffe „Klimakrise“ oder „Klimanotstand“, weil diese Begriffe nicht zur wissenschaftlichen Terminologie gehören (sie kommen nur in einem beschreibenden Abschnitt über Kommunikation vor). Vielmehr handelt es sich um politische Schlagworte, wie die Kommission behauptet. Der undefinierte „Klimanotstand“ ist eine Erfindung von Aktivisten.
Folter
Bemerkenswerterweise reichte dem EGMR nicht einmal der Fingerzeig auf vermeintliche Klimaleugner. Im ersten vor ihm anhängigen Klimafall beschloss der Gerichtshof aus eigenem Antrieb, die Anklage gegen 33 Staaten, die angeblich nicht genug zur Bekämpfung des Klimawandels tun, wie im Pariser Klimaabkommen von 2015 gefordert, um den Begriff „Folter“ zu erweitern. Der Gerichtshof suggeriert, dass diese Staaten „Folter“ begangen haben könnten, indem sie „unzureichende Klimapolitik“ betrieben haben.
Folter ist natürlich ein schweres Verbrechen. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) sieht vor, dass Folter ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, „wenn sie als Teil eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs begangen wird“. Folglich wäre die Nichtumsetzung einer angemessenen Klimapolitik ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das vom IStGH verfolgt werden kann. Was würden die Opfer von tatsächlicher Folter davon halten, dass der Gerichtshof diesen Begriff aus politischen Gründen missbraucht?
Gerichtliche Drohungen
Führungskräfte von Unternehmen, die für Treibhausgasemissionen verantwortlich gemacht werden, Politiker, die eine ehrgeizige Klimapolitik nicht unterstützen, und alle anderen, die sich gegen die Agenda der Klimabewegung aussprechen, würden mit strafrechtlicher Verfolgung und Freiheitsstrafen von bis zu 30 Jahren bedroht. Dies ist keine weit hergeholte Auslegung des einschlägigen Rechts, sondern, wie weiter unten erläutert, eine ziemlich einfache Anwendung. Offensichtlich war sich der EGMR sehr wohl bewusst, was er tat, als er den Begriff „Folter“ einfügte, aber er fühlte sich dennoch wohl dabei, auf diese Weise vorzugehen.
Es erübrigt sich zu erwähnen, dass die Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ein sehr starkes Abschreckungsmittel ist. Wie ein wissenschaftlicher Autor für die UNESCO es ausdrückte:
Strafrechtliche Sanktionen sind die wirksamsten Instrumente, die wir haben, um Verhaltensweisen zu kennzeichnen, die jenseits aller Grenzen der Toleranz liegen. Kriminelle Handlungen verletzen Grundrechte und zerstören die menschliche Sicherheit. Wir behalten uns die harte Anwendung von Strafen für ein Verhalten vor, das den Dingen schadet, die wir am meisten für wertvoll halten. Der Klimawandel verursacht genau solche Schäden.
Genau das scheinen auch die Richter des EGMR zu glauben. Führungskräfte von Unternehmen werden sich ihre Klimapolitik zweimal überlegen müssen und eher geneigt sein, den Forderungen der Aktivisten nachzugeben. Ebenso könnten sich Politiker, die der aktuellen Klimapolitik skeptisch gegenüberstehen, gezwungen sehen, ihren Widerstand aufzugeben. Auch alle anderen Andersdenkenden könnten dazu neigen, persönliche Sicherheit der Ehrlichkeit vorzuziehen. Wirtschaftliche und politische Freiheit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung würden ausgelöscht werden. Ist es das, was der Präsident des Gerichtshofs meint, wenn er sagt, dass die Garantien der Europäischen Konvention „effektiv und real, nicht illusorisch“ sein müssen? Die unerklärliche Entscheidung des Gerichtshofs, den Vorwurf der Folter im ersten Klimafall hinzuzufügen, verstärkt nur die Sorge, dass die Menschenrechte nur diejenigen schützen, die fortschrittliche Anliegen unterstützen, nicht aber diejenigen, die andere politische Präferenzen haben.
Ökozid
Mit der Berufung auf das Verbrechen der Folter in der Klimadebatte wollte der EGMR möglicherweise auch die Bemühungen um die Anerkennung von Ökozid als Verbrechen unterstützen. Der Begriff „Ökozid“ bezieht sich auf die „Verwüstung und Zerstörung der Umwelt“, aber es gibt noch keine offizielle rechtliche Definition. Seit Jahrzehnten bemühen sich die Grünen um die Anerkennung von Ökozid als internationales Verbrechen – bisher jedoch ohne Erfolg. In den letzten zwei Jahren haben sie jedoch aufgrund des Aufkommens des Klimakrisen-Narrativs bedeutende Fortschritte gemacht. Es gibt jetzt viele Aktivitäten, die darauf abzielen, internationale Organisationen davon zu überzeugen, Gesetze zum Thema Ökozid zu erlassen. Im Mai 2021 verabschiedete die Interparlamentarische Union (IPU), eine globale Organisation, die nationale Parlamentarier unter anderem zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung ermächtigen will, eine Resolution, in der sie alle Parlamente auffordert, „das Strafrecht zu verschärfen, um weit verbreitete, langfristige und schwere Umweltschäden zu verhindern und zu bestrafen“ und „die Möglichkeit zu prüfen, den Straftatbestand des Ökozids anzuerkennen, um Bedrohungen und Konflikten vorzubeugen, die sich aus klimabedingten Katastrophen und deren Folgen ergeben“ (Hervorhebung hinzugefügt).
Im Juni 2021 veröffentlichte ein von der „Stop Ecocide Foundation“ einberufenes Expertengremium eine Definition von „Ökozid“, die als Grundlage für eine Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs dienen soll. Sobald das Römische Statut dahingehend geändert wird, dass es den Begriff „Ökozid“ umfasst, können Personen, die verdächtigt werden, einen Ökozid begangen zu haben, vor dem IStGH angeklagt werden.
Die Tragweite der Änderung
Mit dieser Änderung wird das Verbot der Klimaleugnung überflüssig, denn das Römische Statut bedroht nicht nur diejenigen, die eine Straftat begehen, sondern auch jeden, der „zur Begehung einer solchen Straftat anstiftet“, „die Begehung oder die versuchte Begehung einer solchen Straftat begünstigt, unterstützt oder anderweitig fördert“ oder „auf andere Weise zur Begehung oder versuchten Begehung einer solchen Straftat durch eine Gruppe von Personen beiträgt“. Darüber hinaus gilt das Römische Statut für alle Personen gleichermaßen, ohne Unterscheidung nach ihrer offiziellen Funktion; insbesondere sind gewählte Vertreter und Regierungsbeamte nicht von der strafrechtlichen Verantwortung befreit.
Somit können Politiker, Führungskräfte von Unternehmen, Vordenker und alle anderen Personen strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie eine Meinung äußern oder eine Politik verfolgen, die als „klimafeindlich“ gilt und somit zu einem Ökozid führen kann. Im Kampf gegen die Klimaleugnung wäre dieses Instrument von unschätzbarem Wert.
Die „Führungsrolle“ der Europäischen Union
Das Europäische Parlament hat in zwei aktuellen Berichten auf den Ökozid hingewiesen und den Wunsch geäußert, den Ökozid im Rahmen des EU-Rechts und der EU-Diplomatie anzuerkennen. Um die Verabschiedung einer EU-Richtlinie über den Ökozid vorzubereiten, hat das Europäische Rechtsinstitut ein Projekt über den Ökozid gestartet. Noch bevor dieses Projekt abgeschlossen ist, drängt die Ökozid-Bewegung darauf, dass der Ökozid in die EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie aufgenommen wird, die derzeit überarbeitet wird, und nutzt diese Dynamik.
Die EU-Mitgliedstaaten verfügen über einen beträchtlichen Teil der Stimmen, die für eine Änderung des Römischen Statuts erforderlich sind, und können Anreize schaffen, um die zusätzlichen Stimmen zu erhalten, die für die Aufnahme des Verbrechens des Ökozids erforderlich sind. Die Folgen einer solchen Änderung könnten enorm sein, wenn der IStGH dem Beispiel der EMRK folgt und auf den Zug der Klimaaktivisten aufspringt.
Klimawandel ist Ökozid
Täuschen Sie sich nicht: Die Definition von Ökozid ist zwar weit gefasst und vage, aber das Hauptziel der Ökozid-Bewegung ist der Klimawandel. Zivilrechtliche Haftungsvorschriften und Menschenrechtsgesetze geben den Klimaaktivisten die Instrumente an die Hand, um Regierungen und Unternehmen zu zwingen, ihren Forderungen nachzukommen, aber diese Art von Rechtsstreitigkeiten ist teuer und braucht Zeit. Der neue Straftatbestand des Ökozids würde ihnen ein mächtiges Instrument an die Hand geben, um den Prozess abzukürzen, indem sie strafrechtliche Sanktionen gegen Unternehmensvorstände und -leiter sowie widerstrebende Politiker und Meinungsführer androhen und sie so zu einem Umdenken zwingen.
Klimaaktivisten glauben auch, dass der Begriff „Ökozid“ eine emotionalisierende und stigmatisierende Wirkung hat, die die „Verursachung des Klimawandels“ nicht hat. Wie ein Autor es ausdrückt:
Der Begriff „Ökozid“ klingt dramatisch. Er ist emotionaler als „zur Umweltverschmutzung beitragen“ oder „die Treibhausgasemissionen erhöhen“ oder „in fossile Brennstoffe investieren“. Er vermittelt die Schwere und Dringlichkeit der unumkehrbaren Zerstörung der Umwelt. Sie stellt die großen Umweltverschmutzer eindeutig als „Schurken“ dar, die ein Verbrechen begehen (Hervorhebung hinzugefügt).
Kein Schutz
Die nationalen Gesetze schützen die Verdächtigen nicht. Nach der vorgeschlagenen Definition des internationalen Gremiums bedeutet Ökozid „rechtswidrige oder mutwillige Handlungen, die in dem Wissen begangen werden, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch diese Handlungen schwere und entweder weit verbreitete oder langfristige Umweltschäden verursacht werden“. Man beachte, dass „rechtswidrig“, das weiter gefasst ist als „illegal“, das Einfallstor für die Missachtung von Emissionsgenehmigungen und der Übereinstimmung von Aktivitäten und Produkten mit nationalen Gesetzen ist.
Der Clou ist, dass diese Definition keinen tatsächlichen Schaden voraussetzt; das Wissen um wahrscheinliche Schäden in der Zukunft reicht aus – was angesichts der in den IPCC-Berichten dargelegten „gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse“ eine Selbstverständlichkeit ist. Grundlegende Prinzipien des Strafrechts sind nur ein Nebengedanke, wenn sie überhaupt auf dem Radarschirm sind.
Menschenrechtsverletzungen und Strafrecht
Es erübrigt sich zu sagen, dass die Andeutung des EGMR, Regierungen würden ihre Bürger durch eine „unangemessene Klimapolitik“ „foltern“, sowohl eine Beleidigung für Folteropfer als auch rechtswidrig ist. Die Einbeziehung der Folter in ein klimapolitisches Gerichtsverfahren ist der Höhepunkt der fortschreitenden Entwicklung des Gerichtshofs von einem Menschenrechtsrichter zu einer Institution, die Sozialpolitik macht. Dieser Aktivismus hat nicht nur dem Ruf des Gerichtshofs als unparteiisches Gericht geschadet, sondern auch ernsthafte Probleme für die nationalen Gesetzgeber geschaffen, die sich mit den oft unausgewogenen politischen Mandaten des Gerichtshofs konfrontiert sehen.
Sicherlich haben wir ein Folterproblem, aber es sind nicht die europäischen Klimapolitiker, die uns foltern. Vielmehr hat der Gerichtshof selbst das Recht gefoltert, um es seiner eigenen Ideologie anzupassen. Der Gerichtshof hat die Europäische Menschenrechtskonvention so lange gefoltert, bis er zugab, dass sie ein Programm für progressive Politik ist. Er hat das Recht auf Leben und mehrere andere Menschenrechte so lange gefoltert, bis sie sich bereit erklärten, eine ganze Reihe so genannter positiver Verpflichtungen in ihren Geltungsbereich aufzunehmen, die nur der Gerichtshof zu definieren hat. Am ungeheuerlichsten ist vielleicht, dass der Gerichtshof die Konvention so lange gefoltert hat, bis sie ihm das Recht gab, auf wesentliche Anforderungen der Konvention zu verzichten, um jegliche Beschränkung seiner Zuständigkeit zu beseitigen, was es dem Gerichtshof dann ermöglichte, mit dem ersten Fall zum Klimawandel fortzufahren, den er so dringend wollte.
Das Verbrechen des Klimawandels
Der Einsatz des Strafrechts zur Verfolgung der Klimapolitik ist ein neues Kapitel in der Geschichte der Klimaprozesse. Klimaaktivisten haben das Strafrecht als äußerst wirksames Instrument für die Klimapolitik entdeckt. Regierungen und Unternehmen können durch Zivil- und Menschenrechtsgesetze unterworfen werden, aber um Druck auf Unternehmensleiter und Politiker auszuüben, ist das Strafrecht viel effektiver. Das Strafrecht ist das Brecheisen, das die Türen zu den Vorstandsetagen und den Kammern, in denen politische Entscheidungen getroffen werden, aufstößt.
Bemerkenswert ist, dass zu den Aktivisten nicht nur die Nichtregierungsorganisationen gehören, die vorgeben, „für das Klima zu kämpfen“, sondern auch die höchsten Richter Europas am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sind die Grenzen seiner Autorität durch die selbsterklärte Krise wirklich aufgehoben?
Sperrt sie ein!
In totalitären Staaten werden politisch Andersdenkende auf drei Arten kontrolliert: Sie werden als „Gefahr für die öffentliche Ordnung“ aus dem öffentlichen Leben entfernt; sie werden in psychiatrische Kliniken eingewiesen, da sie an einer Geisteskrankheit leiden; oder sie werden inhaftiert, weil sie Straftaten begangen haben. Der jüngste Schritt der Klimabewegung verfolgt diesen dritten Weg der „Delegitimierung“ und „Denormalisierung“ ihrer politischen Gegner und derjenigen, die nicht mit der Bewegung übereinstimmen.
Nach Ansicht der Klimabewegung erfordert die angebliche Klimakrise dringende Maßnahmen, um die drohende Katastrophe abzuwenden und den Planeten und die Menschheit zu retten. Dies erfordere, dass die Demokratie, die grundlegenden Rechtsprinzipien und die Grenzen der richterlichen Gewalt außer Kraft gesetzt werden. In diesem Kampf ums Überleben ist die Klimabewegung zu dem Schluss gekommen, dass die Emission von Treibhausgasen kriminalisiert werden muss, damit die Klimaleugner eingesperrt werden können. Leider ist die EMRK der emotionalen Anziehungskraft der Rhetorik der Bewegung zum Opfer gefallen.
Bedrohungen der Freiheit
Die Strategie der Klimabewegung ist klar: Folter und Ökozid müssen Teil ihres Werkzeugkastens sein, damit die Sünder bekehrt, die Leugner bestraft und die Klima-Utopie verwirklicht werden kann. Der „Klimatismus“ führt jedoch unweigerlich zur Unterdrückung der Freiheit und öffnet den Weg zum Klimatotalitarismus. Ironischerweise hat sich der EGMR, der nach der Zerstörung des totalitären Naziregimes als rechtliches Bollwerk zum Schutz der individuellen Freiheit geschaffen wurde, selbst zum juristischen Ermöglicher dieses Prozesses gemacht.

Den rechten Trikotärmel hochkrempeln

„Doch schon am zweiten Spieltag der 2. Bundesliga sollen alle Spieler beim Einlaufen wirklich den rechten Trikotärmel hochkrempeln.“
Und an sämtlichen CDU-CSU-Stammtischen hieß es wieder: „Rechter Ärmel, höhöhö.“.
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