Kategorie: Nachrichten
„Ein Stück DDR ist zurück“
Wie hat sich Deutschland in den letzten Jahren verändert? Der deutsch-israelische Schriftsteller sieht die Meinungsfreiheit und die Debatte schwinden. Das Großprojekt der Ampelregierung, der milliardenschwere Kampf gegen Rechts, sei nichts als ein Vorwand und lenke von den wahren Problemen ab. Von Milena Preradovic.
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Thierry Baudet: Niederlande ist auf dem Weg zu totalitärem Staat

Viele Menschen in Deutschland waren Anfang dieses Monats zutiefst schockiert über Bilder, die einen Polizeihund zeigten, der einen friedlichen Anti-Lockdown-Demonstranten in Amsterdam zerfleischte, als Polizeibeamte ihn brutal zusammenschlugen. Die führende Stimme der Proteste gegen den Lockdown und die Anti-Covid-Maßnahmen in den Niederlanden ist Thierry Baudet, Mitglied des niederländischen Parlaments und Vorsitzender des “Forum für Demokratie” […]
Neue Glaubensgemeinschaft „Sanus-Religio“: Gegen Impf- und Maskenpflicht
(Foto:Sanus-Religio)
Viele werden sich mit Sicherheit noch an die Beschneidungsdebatte vor knapp 10 Jahren erinnern, die damals hohe Wellen schlug: Das Landgericht Köln hatte am 7. Mai 2012 in zweiter Instanz entschieden, dass die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB einzustufen sei, die durch eine religiöse Motivation nach Artikel 4 Abs. 1, Abs. 2 GG sowie dem Wunsch der Eltern nach Artikel 6 Abs. 2, S. 1 GG nicht gerechtfertigt werden könne und keinesfalls dem Kindeswohl dienlich sei. Im Anschluss an das Urteil regte sich damals prompt massiver Widerstand von Seiten der Muslime und Juden, die die freie Religionsausübung in Deutschland bedroht sahen und sich auf ihre Glaubensvorschriften und Traditionen beriefen.
Hingegen schrieb dazu etwa der Psychotherapeut Matthias Franz in der „taz”: „Die Beschneidung ist ein medizinisch grundloser, irreversibler Eingriff, die schmerzhafte Entfernung eines Körperteils. Die kollektive Empathieverweigerung, die hinter dieser Frage steckt, übersieht völlig, dass ein biologisch funktionales, wichtiges Stück Gewebe entfernt wird. Jede verletzende Intervention im Bereich des kindlichen Genitals ist ein Trauma. Bei einem Neugeborenen rast das Herz, es schreit kläglich, zeigt eine schmerzverzerrte Mimik, Stresshormone werden ausgeschüttet. Es sind auch anhaltende Stressfolgen nachweisbar. Wenn man den Säugling ein halbes Jahr später impft, dann reagiert er mit einer sehr viel heftigeren Schmerzreaktion. Außerdem fällt die Beschneidung des Neugeborenen in eine hochsensible Phase, in der sich die Mutter-Kind-Bindung entwickelt. Dieser komplexe Vorgang kann empfindlich gestört werden.”
Die Reaktion der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel folgte auf dem Fuße: Mit deutlichen Worten schaltete sie sich in die Beschneidungsdebatte ein und warnte vor einem Verbot, das die religiösen Traditionen von Juden und Muslimen verletze; Deutschland würde sich damit, so Merkel wörtlich, „zur Komiker-Nation” machen. Nach diesem Kanzlerwort war klar, wie sich der Staat positionieren würde: Wenig später verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf einer entsprechenden Gesetzesänderung, und bereits im Dezember 2012 verhandelte der Bundestag über den „Gesetzentwurf über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes” (17/11295), der wenig in dritter Lesung verabschiedet wurde.
Körperliche Unversehrtheit versus Religionsfreiheit
Das Verbot der Beschneidung war vom Tisch – allen schwerwiegenden medizinischen Bedenken zum Trotz. Die Religionsgemeinschaften hatten sich durchgesetzt – und die körperliche Unversehrtheit von Kindern hatte das Nachsehen. Seither herrscht für Muslime und Juden in Deutschland wieder Rechtssicherheit: Die Beschneidung von Kindern aus religiösen Motiven ist Rechtens, und seither wurden alle Proteste gegen diese Regelung – selbst Verfassungsbeschwerden von der Beschneidung persönlich Betroffener, die in dem Eingriff keine dem Kindeswohl dienende Maßnahme, sondern eine traumatisierende Körperverletzung sahen – abgewiesen.
In einem Satz zusammengefasst, bedeutete die damals vom Gesetzgeber vorgenommene Güterabwägung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrheit und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit zugunsten letzterer für die Allgemeinheit dies: Aus religiösen oder rituellen Gründen dürfen Eltern das körperliche Wohlergehen ihrer Kinder vernachlässigen. Neben dem Recht auf Beschneidung existieren für die beiden genannten Religionsgruppen auch sonstige Ausnahmen beim Tierschutz – beispielsweise beim umstrittenen Schächten.
Der Verweis auf diese rechtlichen Ausnahmen darf nicht als Religionskritik missverstanden werden. Sondern hier soll vor allem der Blick dafür geschärft werden, dass Gerichte im Sinne der Gleichbehandlung und des staatlichen Neutralitätsgebotes weitreichende, religiös begründete Ausnahmen bei allen Glaubensgemeinschaften berücksichtigen müssen – nicht nur bei bestimmten Religionen. Der besondere Vorrang, den der Staat der Religionsfreiheit von Juden und Muslimen zulasten anderer elementarer Rechtsgüter wie Kindeswohl oder Tierschutz eingeräumt hat, muss auch in der Handhabung ähnlich gelagerter rechtlicher Interessenkonflikte anderer Religionen Anwendung finden.
Willensfreiheit als Grundpfeiler aller Religionen
Dies betrifft unweigerlich auch das Thema Impfung, sobald diese aus Glaubensgründen grundsätzlich abgelehnt wird. Dürfen Erwachsene für sich selbst und ihre Kinder auf eine religiöse Ausnahmeregelung hoffen, wenn das Impfen grundsätzlich gegen ihren Glauben verstößt? Wie steht es in diesem Kontext um die „Masernschutzimpfung“? Und was, wenn – aus gegebenem und aktuellen Anlass – demnächst die Covid-Schutzimpfung verpflichtend werden sollte? Müssten dann entsprechende Ausnahmeregelungen nicht nur für Minderjährige, sondern auch für Erwachsene im Sinne der Gleichbehandlung nicht ebenfalls zugelassen werden, wenn es das jeweilige religiöse Bekenntnis der Betroffenen verlangt, sich unter keinen Umständen impfen zu lassen? Was wiegt dann in diesem Fall schwerer: Das Grundrecht auf freie Religionsausübung – und damit das Seelenheil der Gläubigen -, oder die „Volksgesundheit”?
In diesem Zusammenhang könnte sich die Frage stellen, wie die tatsächliche Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Glaubensgemeinschaft, die die Impfung grundsätzlich ablehnt, nachzuweisen ist. Reicht es für die Inanspruchnahme einer solchen Ausnahmeregelung aus, Mitglied einer anerkannten „Körperschaft des öffentlichen Rechts” sein? Wenn ja, käme hier möglicherweise eine Ungleichbehandlung gegenüber Muslimen zum Tragen – denn es gibt zwar Moscheevereine und Moslemverbände in Deutschland, aber keine den Kirchen vergleichbaren Organisationsformen mit Taufregistern und Mitgliedschaft per Steuernummer. Solche Fragen wären leicht zu beantworten, würden wir in einer Gesellschaft leben, die wirkliche Toleranz, Nächstenliebe und Solidarität als ihre Werte begreift und praktiziert. Leider ist dem heute nicht (mehr) so. Das Prinzip der Privatautonomie und körperlichen Selbstbestimmung wurde, gerade in der Corona-Krise, leider schon zu oft staatlich missachtet.
Andererseits ist einer der wesentlichen Grundpfeiler friedlicher Religionen – auch des Christentums – nicht von ungefähr der freie Wille, der den Menschen geschenkt wurde. Ein Glaubensbekenntnis ist im genuinen Sinne immer eine Willenserklärung. Und genau an diesem Punkt setzt die „Sanus Religio”-Glaubensgemeinschaft an; nur dass es ihr nicht darum geht, religiöse Traditionen über die Unversehrtheit des menschlichen Körpers und damit der Gesundheit zu setzen – sondern um genau das Gegenteil: Für sie hat das Recht auf Ganzheit, Unversehrtheit und Unantastbarkeit der körperlichen Integrität den höchsten Vorrang.
Seelische und körperliche Gesundheit als Glaubensbekenntnis
Die Unversehrtheit von Psyche und Physis ist zentraler Bestandteil ihres Glaubensbekenntnisses:
„Ich bekenne mich zum Glauben an die unzertrennliche Einheit von Körper und Seele. Die Würde des Menschen ist für mich unantastbar, die körperliche Unversehrtheit ist für mich das höchste von Gott gegebene Gut, denn nur in einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist.
Ich lehne jegliche Gewalt ab, auch die Gewalt, die durch äußerliche Zwänge mir und anderen zugefügt werden soll. Dazu gehören auch medizinische Experimente und Verletzungen durch Injektionen jeglicher Art, die der körperlichen Integrität schaden können, sofern sie nicht der akuten Lebensrettung dienen.
Ich glaube an die Selbstbestimmtheit des Menschen. Eingriffe, die zu psychischen, physischen Schäden und möglichen Spätfolgen führen können, sind mit meinem Glauben nicht vereinbar.”
Dass sich damit die Teilnahme an medizinischen Versuchen – und hierunter fällt auch die Verabreichung experimenteller Vakzine mit nur bedingt zugelassenen mRNA-Wirkstoffen – für Anhänger dieser Glaubensgemeinschaft kategorisch verbietet, ist selbsterklärend und ergibt sich bereits aus dem Untrennbarkeitsprinzip von Geist und Seele. Das gilt insbesondere für auch für die Ablehnung jeglichen medizinisch begründeten Kindesmissbrauchs, so wie er tagtäglich in den Schulen durch krankmachende Regeln betrieben wird: Durch wiederkehrende, entwürdigende Testrituale, denen die Kinder hilflos ausgesetzt werden; durch eine schädliche und belastende Maskenpflicht; durch subtile Schuldzuweisungen, die Kinder zu potentiellen Mördern ihrer Großeltern abstempelt; und durch überzogene Hygiene- und Abstandsvorschriften sowie Kontaktbeschränkungen, die die natürliche Persönlichkeitsentwicklung und soziale Interaktionen behindern.
Die Politik dürfte ihre heile Not damit haben, das religiös motivierte Anliegen der unbedingten körperlichen und seelischen Unversehrtheit zu ignorieren oder gar vom Tisch zu fegen – spätestens wenn es um eine mögliche Impfpflicht auch für Kinder und Jugendliche geht. Beim Thema „Beschneidung” hat sie den religiösen Anliegen von Muslimen und Juden entsprochen. Sie würde sich gänzlich unglaubwürdig machen, wenn sie jetzt plötzlich die Religionsfreiheit missachtete, um kindeswohlgefährdende Regeln durchzusetzen, nachdem sie damals das Kindeswohl missachtete, um uneingeschränkte Religionsfreiheit zu gewähren. Und Unterschiede zwischen den einzelnen Religionsgemeinschaften zu machen, verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz unseres Grundgesetzes.
Gerichtliche Entscheidung wird unerlässlich werden
Religiös ist ein Bekenntnis dann, wenn es durch den Glauben an einen Gott geprägt ist. Ohne Bedeutung ist dabei, wie weit dieses Bekenntnis verbreitet ist, wie viele Anhänger die jeweilige Religionsgemeinschaft hat, ob sie zu einer kirchlichen Vereinigung gehört und wie sie rechtlich organisiert ist. Selbst wenn der Gläubige in einem Bekenntnis getauft wurde oder einer sonstigen kirchlichen Vereinigung abgehört, so ist seine Glaubensfreheit grundgesetzlich geschützt. Und auch wenn die Politik mittlerweile ein anderes, neuartiges Verständnis von „Gesundheit” entwickelt hat, so müsste sie konsequenterweise auch diese „Gesundheit” geringer bewerten als die Religionsfreiheit.
Die Politik wird dennoch versuchen, die Verantwortung vorerst auf Dritte abwälzen, so wie sie es mit den 2-G-Regelungen getan hat. Sollten also Veranstalter, Gastronomen oder Geschäftsinhaber, die von der Politik zu unfreiwilligen Kontrolleuren und Überwachern der Notstandsvorschriften gemacht wurden, das Glaubensbekenntnis der „Sanus Religio”- Religionsgemeinschaft nicht akzeptieren und etwa ihren ungeimpften und unmaskierten Mitgliedern etwa den Einlass verwehren, oder sollten Mitarbeiter der Ordnungs- und Gesundheitsämter, Polizei und andere „Staatsbedienstete” dennoch gegen ihre Mitglieder Bußgelder verhängen, so wird es unerlässlich werden, das Primat der Religionsfreiheit vor Gericht durchzusetzen.
In diesem Fall darf man gespannt sein, wie viele Gerichtsinstanzen nötig sein werden, bis ein Richter so entscheidet, wie es die damaligen Richter es beim Thema Beschneidung getan haben. Doch nochmals: Für eine juristisch Entscheidung ist es völlig unerheblich, wie alt eine Religion oder wie groß ihre Anhängerschaft ist, welche Riten sie praktiziert und was ihren Anhängern verboten ist. Die Anhänger der „Sanus Religio”-Religionsgemeinschaft werden ganz gewiss nicht vom Glauben abfallen, nur um die Pharmaindustrie und ihre Vertreter in den Parlamenten und Medien zufriedenzustellen.
Nähere Informationen zu Sanus-Religio sind hier zu finden, inklusive dem Beitrittsantrag.
Nachfolgend noch einige der Themenmotive, mit denen sich die neue Religionsgemeinschaft an die Öffentlichkeit wendet. Das erste zeigt das Gesundheitszertifikat, mit dem die Mitglieder der Glaubensgemeinschaft ihre Zugehörigkeit bekunden und die Befreiung von der geltenden Masken- bzw. drohenden Impfpflicht einfordern:

(Fotos:Sanus-Religio)
10 Forderungen zum Corona-Ausstieg: 1) Sofortige Einstellung der Covid-“Impfungen”
Am heutigen Abend präsentieren Experten rund um Prof. Dr. Sucharit Bhakdi ihr Ausstiegskonzept aus dem Corona-Wahnsinn aus wissenschaftlicher Sicht. Den Anfang machte DDr. Martin Haditsch. Er gab Einblick in die Funktion der sogenannten “Corona-Impfstoff” und erklärte, wieso diese schädlich sind. Kurzum: Man setzt bei den Gen-Spritzen auf die toxischen Spike-Proteine, die sich letztlich gegen den Körper selbst richten. Eine Impfung mit toten Viren würde mehr Sinn ergeben, so DDr. Haditsch. Denn wie auch Prof. Dr. Bhakdi bereits mehrfach anführte, funktioniert die möglicherweise lebenslange T-Zell-Immunität durch Infektion bei Corona. Die Experten fordern die sofortige Einstellung der Covid-“Impfpflicht”. Denn wie auch Prof. Dr. Arne Burkhardt anführt, schädigen die Covid-Genspritzen Gewebe bis hin zum Tod.
Der Stream: https://odysee.com/@ovalmedia:d/mfgd:9
Sofortige Einstellung der “Impfungen” gefordert
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi präsentiert die Konzepte im Zuge der Pressekonferenz mit seiner MWGFD
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi präsentiert mit seiner MWGFD die Erkenntnisse der Experten. Renommierte Wissenschafter, inklusive zwei Nobelpreisträgern, seien sich sicher, dass das Corona-Virus im Labor von Wuhan mit Hilfe der USA erzeugt wurde, um die resultierende Pandemie für die weltweite “Durchimpfung” zu verwenden. So erkläre auch der Nobepreisträger Luc Montagnier, dass die Spritzungen brandgefährlich seien. Denn die meisten erzeugten Antikörper wirkten nicht dort, wo die Infektion stattfinde, in den Atemwegen. So sie man nicht geschützt, wie sich auch täglich zeige. Die Spike-Proteine, die durch die Spritzen im Körper erzeugt würden, führten zu Gerinnungsstörungen und bekämpfen währenddessen nicht einmal das Virus selbst. Daher seien die Genspritzen nutzlos, aber gleichzeitig gefährlich.
Prof. DDr. Haditsch: Selbstvergiftendes Spike-Protein
DDr. Martin Haditsch geht näher auf die Wirkungsweise der “Impfstoffe” ein. Traditionell seien “Totimpfstoffe” alle, die nicht zu den Lebendimpfstoffen zu zählen seien. Die mRNA- und Vektor-Stoffe zählten hierzu nicht. Das Ziel müsse immer sein, Abwehrstoffe gegen einen Erreger oder die durch ihn produzierten Substanzen, wie Toxine, zu erzeugen. Haditsch stellt klar, dass er kein Impfgegner ist: Es gebe viele sinnvolle Impfungen, wie etwa jene gegen Diphterie, Tetanus, Gelbfieber oder Hepatitis A. Doch beim Impfen als medizinische Maßnahme müsse nicht nur die Tauglichkeit sondern auch die Sinnhaftigkeit untersucht werden. Die Sinnhaftigkeit sei nur dann gegeben, wenn der Schutz vonnöten ist und nicht ohnehin bereits gegeben. Nun sei aber erwiesen, dass ein großer Teil der Bevölkerung bereits durch eine vorhanden T-Zellen-Immunität vor Corona-Viren geschützt sei.
Zellblockade kann zu Tumor-Bildung führen
DDr. Hadtisch zur Funktionsweise der mRNA- und Vektortechnologie: Durch das Einbringen von mRNA in den Körper werden Zellen veranlasst, das Spike-Protein zu produzieren. Damit entsprechen die mRNA-Spritzen nicht der klassischen Definition einer Impfung. Bisher könne weder quantifiziert, noch qualifiziert werden, wie viel mRNA durch welche Zelle in welchem Zeitraum aufgenommen wird und wie lange es braucht, bis das Spike-Protein hergestellt wird. Das Spike-Protein wirke toxisch, so Haditsch mit Verweis auf Bhakdi. Der Körper werde durch die Spritzen veranlasst, eine Auto-Intoxikation (Selbstvergiftung) herzustellen. Gleichzeitig sei bei klassischen Impfungen definiert, wie viel Substanz immunologisch aktiv wird. Bei den mRNA-Stoffen sei das nicht der Fall. Was der Unterschied zu traditionellen Impfstoffen sei, habe auch eine skandinavische Forschergruppe nachgewiesen: Das Spike-Protein könne in den Zellkern vordringen und wichtige Enzyme mit der Aufgabe die DNA lebenslang zu reparieren, blockieren. Die Folge sei, dass 1.) die Zelle nicht mehr funktionieren könne und diese 2.) absterbe. 3.) Bestehe die Möglichkeit, dass wenn die DNA nicht mehr repariert werden könne, diese Schäden zur Entstehung von Tumoren führten.
Auch Totimpfstoffe könnten riskant sein – Studien noch nicht ausssagekräftig
Totimpfstoffe: In China, Indien und weiteren Nationen sind derartige Totimpfstoffe in Kraft. Auch das Stöcker-Produkt aus Deutschland falle darunter. Doch in Europa stehen – anders als der Dr. Stöcker-Stoff – Novavax und Valneva kurz vor der Zulassung. Novavax werde synthetisch in Insekten hergestellt, auf Reinheit geprüft und später mit Nanopartikeln appliziert. Diese seien aber grundsätzlich als toxisch zu bewerten, warnt DDr. Haditsch. Die Folge seien signifikante schwere Nebenwirkungen, die sich auch in den Studien zu Beginn bereits zeigten: vor allem Blutdruckerhöhung. Aus immunologischer Sicht seien daher ganze, inaktivierte Viren günstiger zu bewerten. Denn so würde der Körper dominant gegen das toxische Spike-Protein und weitere Strukturen des Virus vorgehen.
Die bisherigen Studien zu den Zulassungen seien nicht besonders aussagekräftig, da die Probanden lediglich mit 4.000 und für den Booster überhaupt nur 300 Teilnehmern zu beziffern seien. Die Aussagekraft für die Wirksamkeit beruhe dabei stets auf dem ursprünglichen Wuhan-Spike-Protein und nicht auf späteren Mutationsformen. Das sei so, als würde man heute den Grippe-Impfstoff aus 2016 für das Jahr 2022 verwenden. Auch die Totimpfstoffe zielten auf die Bildung von Abwehrstoffen gegen das Spike-Protein ab. Doch genau das könne ein Problem sein: Man wisse noch nicht, ob das vorgefertigte Spike-Protein nicht dazu in der Lage ist, in einer überschießenden Immunreaktion Zellen wie bei einer Autoimmunerkrankungen anzugreifen. Die bisherigen Phase III Studien seien nicht aussagekräftig genug.
Prof. Dr. Burkhardt: Lymphozyten-Amok und unidentifizierte Fremdkörper können zum Tod führen
Wie Wochenblick berichtete, führte Prof. Dr. Arne Burkhardt mit Pathologie-Kollegen am Reutlinger Institut eine Studie zu den Impfnebenwirkungen durch. Er gibt die Ergebnisse wieder. Rhythmogene Herzversagen seien seinen Obduktions-Erkenntnissen nach möglich oder sogar wahrscheinlich. Weiters habe er Endothelschäden, Myokarditis, Lymphozitäre Lungenentzündungen, Lymphozyten-Amok sowie unidentifizierte Fremdkörper entdeckt. So etwas wie bei den Corona-Impftoten-Autopsien habe er zuvor in seiner erfolgreichen, jahrzehntelangen Laufbahn nicht gesehen. Weiters habe Burkhardt lymphozytäre Follikel in der Milz entdeckt. Er präsentierte während der Pressekonferenz Beispiele dafür. Durch die pathologischen Untersuchungen gehen die Wissenschafter davon aus, dass die Stoffe teilweise in die Blutgefäße eingebracht würden, auch wenn diese stets bestritten werde.
Rechtsanwältin Renate Holzeisen aus Südtirol: Impfpflicht nicht zulässig
Von Anfang an sei klar gewesen, dass es früher oder später zum Covid19-Impfzwang kommen werde, angesichts der eklatanten Verletzungen der rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassung. So wurde weder ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis, noch ein effektives Vorhandensein einer medizinischen Versorgungslücke ermittelt. Bereits bevor die Stoffe überhaupt fertig produziert wurden, wurden diese bereits durch die Regierungen eingekauft. Holzeisen will gegen die EMA klagen im Rechtsschutzinteresse aller betroffener EU-Bürger. Von Anfang an sei klar gewesen, dass die Substanzen keinen Fremdschutz (sterile Immunität) bieten. Das gehe aus offiziellen Dokumenten der EMA, wie etwa dem “Assessment Report”, hervor. Dennoch sei die Bevölkerung von Anfang an über die Wirkweise der Impfstoffe getäuscht worden. Eine Impfpflicht sei nur dann möglich, wenn die Impfung auch andere schütze, was ja nachweislich nicht der Fall ist. Die Verpflichtung zur Spritzung der experimentellen Substanz sei darüber hinaus ebenso unzulässig. Zum Thema experimentelle Substanz: Dieser Schluss ergebe sich aus der Dokumentation der Hersteller, den sogenannten “Risk Management Plans”, in denen der Umgang mit den Risiken verarbeitet sei. In diesen Berichten finden sich die Kapitel “Missing Information” wo die Hersteller selbst erklären, dass ihnen keine Daten über die mittel- und langfristigen Wirkungen, auf Schwangere, Ungeborene und Gestillte oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder auf Menschen mit Immunerkrankungen vorlägen.
Ärzteverband will Impfpflicht nicht umsetzen: „Das muten wir unseren Ärzten nicht zu“
„Die Praxen sind kein Ort, um staatliche Maßnahmen durchzusetzen, sondern leben vom Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.“ – so der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen
Der Beitrag Ärzteverband will Impfpflicht nicht umsetzen: „Das muten wir unseren Ärzten nicht zu“ erschien zuerst auf Philosophia Perennis.
Wilhelm Heitmeyer ist kein Querdenker – Von Selbstermächtigung in der Echokammer der Frankfurter Rundschau
Wilhelm Heitmeyer, wir haben Wilhelm Heitmyer vermisst. Jeder, der in der abgedichteten akademischen Echokammer im eigenen Saft schmort und sich dabei immer mehr ins Heil seiner korrekten Ansicht hineinsteigert, weil er keine Kritik an sich heranlässt, in seiner Echokammer hermetisch gegen rationale Stimmen abgeschirmt ist, so dass ihm nichts bleibt, als autoerotische Selbstsuggestion, bei der […]Impfpflicht-Abstimmung mit reinem Gewissen? Offener Brief an die Abgeordneten
10-fache Mutter – Impfpflicht ohne Ausweg?
Aufgeflogen: Ringier-CEO befahl Hofberichterstattung
EU-Kommissionspräsidentin Von der Leyen löschte SMS-Verlauf zu Pfizer-Milliardenverträgen und beruft sich auf „Ausnahme von Transparenzregeln“!
Es ist ein weiterer Skandal innerhalb der Europäischen Union im Zusammenhang mit den mehr als dubiosen Sonderverträgen zwischen der Union und Corona-Impfstoffherstellern wie Pfizer, der dieser Tage leider völlig untergeht. Nachdem die EU-Kommission diversen EU-Parlamentariern seitenlange geschwärzte Dokumente zu den Verträgen übermittelte, darunter wesentliche geschwärzte Details wie der Lieferpreis und Haftungsfragen, nachdem diese volle Aufklärung und Transparenz forderten – wir berichteten exklusiv – verweigert nun auch die deutsche Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen jegliche Einsicht in private Abmachungen – und das mit wahnwitzigen Argumenten.
Gläserne EU-Bürger – bedeckte Politiker
Während für EU-Bürger immer mehr „Transparenzgesetze“ und Überwachungsmechanismen implementiert werden, die quasi jegliche Privatssphäre und Freiheit abschaffen – von der Überwachung verschlüsselter Messengerdienste bis zur geplanten Vermögensdatenbank – gilt dies freilich nicht für die Spitzenpolitiker der Union.
So auch für Von der Leyen, die erwiesenermaßen im regen SMS-Kontakt zumindest mit Pfizer-Verantwortlichen, darunter CEO Albert Bourl, stand. Und das vor und nach der Bestellung von mindestens 1,8 Milliarden Impfdosen um Unsummen von Euros (~ 20$ pro Impfdosis). Den Skandal deckte vergangenen November die New York Times auf. Die Kommission wollte daraufhin die Konversationen nicht transparent für die Öffentlichkeit bereitstellen. Nun kam die Rechtfertigung.
Kurznachrichten von Von der Leyen bedürfen keiner Transparenz
In einer schriftlichen Anfrage an die Kommission wollten einige EU-Parlamentarier wissen, warum die Kurznachrichten der Präsidentin nicht öffentlich gemacht wurden. Die Antwort hat es in sich: Die EU-Kommission betrachtet alle Kurznachrichten als von den Transparenzvorschriften ausgenommen. Sie können daher systematisch gelöscht werden.

Das Argument: Kurznachrichten gelten aufgrund ihrer „Kurzlebigkeit“ und der Annahme, dass sich in diesen keine „relevanten Informationen enthalten können“, als ausgenommen von den eigenen EU-Transparenzvorschriften. Zudem behauptet man plump, dass die SMS keine „wichtigen Informationen“ enthalten hätten, die zudem NICHT den Aufgabenbereich der Kommission betrafen.

Man erinnert sich: Bereits in ihrer Zeit als deutsche Verteidgungsministerin löschte Von der Leyen „unabsichtlich“ Nachrichten auf ihrem Handy, die im Zusammenhang mit dubiosen Beraterverträgen und mutmaßlicher Bestechung sowie Steuergeldverschwendung standen. Auch dieser Fall wurde nie verfolgt oder gar aufgeklärt.
Von der Leyen verleiht Pfizer-CEO Auszeichung
Noch offensichtlicher werden die privaten Verflechtungen der Kommisionspräsidentin mit Pfizer, wenn man sich eine Veranstaltung des globalistischen (und Soros-finanzierten) Atlantic Council ebenfalls von November 2021 ansieht. Dort wurde Albert Bourlader „Distinguished Leadership Award 2021“ von Ursula Von Der Leyen höchstpersönlich, samt inniger Umarmung (siehe Beitragsbild) überreicht.

