Kategorie: Nachrichten
Eine Liste von Menschen, denen kurz nach einer Corona-Impfung ein Bein amputiert wurde
Während die Impfkampagne weiter rollt, häufen sich die Geschichten über erschreckende Nebenwirkungen. Die Mainstream-Medien berichten, wenn überhaupt, nur isoliert über diese Fälle und ignorieren geflissentlich das breitere Muster schwerer Blutgerinnsel, die in direktem Zusammenhang mit der Impfung stehen.
Es folgt eine Liste von Menschen aus der ganzen Welt, denen in den letzten Wochen und Monaten als Folge einer Corona-Impfung ein Bein amputiert wurde:
- Dave Mears: Das Bein des ehemaligen Taekwondo-Weltmeisters «explodierte» einen Monat nach der Impfung mit AstraZeneca
- Cicera Santos: Brasilianische Frau, der eine Woche nach der Impfung mit Pfizer das linke Bein amputiert wurde
- Jummai Nache: 47-jähriger Arzthelferin wurden kurz nach Erhalt eines zweiten Pfizer-Impfstoffs die linke Hand, die rechten Finger und beide Beine amputiert
- Goran: Dem 50-jährigen Bauarbeiter wurde drei Wochen nach der Verabreichung eines AstraZeneca-Impfstoffs aufgrund von Blutgerinnseln ein Bein amputiert
- Alex Mitchell: Schottischer Mann musste zwei Wochen nach der AstraZeneca-Impfung das linke Bein amputieren lassen
- Harold Molle: Australischer Mann musste sich nur wenige Tage nach Erhalt eines AstraZeneca-Impfstoffs das linke Bein amputieren lassen
- Ketsiri Kongkaew: 20-jährige Studentin verlor nach AstraZeneca-Impfung ihr Bein und starb zwei Monate später an Komplikationen durch Blutverdünner
- Juan Pablo Medina: Mexikanisch-amerikanischer Schauspieler musste kurz nach Erhalt des Covid-19-Impfstoffs aufgrund von Blutgerinnseln ein Bein amputiert werden
- Jeanine Calkin: Mitglied des Senats des US-Bundesstaats Rhode Island musste kurz nach der Impfung ein Bein amputiert werden
Alle Betroffenen sind in der Quelle mit Foto und weiteren Angaben portraitiert.
Oberster Gerichtshof der USA blockiert Bidens Impfmandat
Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Donnerstag das Impfmandat von Präsident Joe Biden für Angestellte grosser Privatunternehmen blockiert, jedoch ein Mandat der Centers for Medicare & Medicaid Services (CMS) aufrechterhalten, berichtet Breitbart.
Das CMS-Mandat, das im November 2021 angekündigt wurde, soll dafür sorgen, dass die an Medicare und Medicaid teilnehmenden Einrichtungen sicherstellen, dass ihr Personal gegen Covid-19 geimpft ist. Nur so könnten die Unternehmen weiterhin finanzielle Unterstützung von diesen Einrichtungen erhalten. Ausnahmen sind nur aus medizinischen oder religiösen Gründen vorgesehen.
Die Entscheidung über die Impfpflicht für Angestellte von Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitern fiel mit 3:6 Stimmen, die Entscheidung über das CMS-Mandat mit 5:4 Stimmen.
Der Oberste Richter Roberts habe sich besonders irritiert gezeigt über einen Kommentar der MSNBC-Moderatorin Stephanie Ruhle, der vom Stabschef des Weissen Hauses, Ron Klain, über Twitter weiterverbreitet wurde und in dem das Mandat für grosse Unternehmen als «Umgehungslösung» bezeichnet wurde, so Breitbart weiter.
Die konservativen Richter schienen während der mündlichen Verhandlung besorgt darüber zu sein, dass das CMS-Mandat auf die Macht der Staatsausgaben des Bundes zurückgreift, um Einrichtungen, die Medicare- und Medicare-Mittel erhalten, zur Einhaltung des Mandats zu zwingen. Verglichen mit den Übergriffen des anderen Mandats in die privaten Sektoren sei dieses enger gefasst. Das habe es vor einem negativen Richterspruch gerettet, erklärt Breitbart.
Die mündlichen Argumente seien auch deshalb bemerkenswert gewesen, weil die Richter viele falsche Aussagen über die «Pandemie» gemacht hätten, insbesondere die Behauptung von Richterin Sonia Sotomayor, dass 100’000 Kinder ins Krankenhaus eingeliefert worden seien.
US-Krankenhäuser greifen inzwischen auch auf positiv getestete Mitarbeiter zurück
Mehrere Krankenhäuser in den USA haben gegenwärtig mit Personalengpässen zu kämpfen. Der Grund dafür ist die vorgeschriebene Covid-19-Impfung. Zahlreiche Ungeimpfte können dadurch nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen. Vor diesem Hintergrund erlauben einige Krankenhäuser nun auch geimpften Mitarbeitern, die positiv auf Covid getestet wurden, wieder zur Arbeit zurückzukehren. Mit dieser Massnahme sollen Engpässe kompensiert werden.
Die kalifornische Gesundheitsbehörde teilte am Wochenende mit, dass asymptomatische Mitarbeiter wieder eingesetzt würden. Und zwar dann, wenn «alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft» wurden. Damit beabsichtigt die Behörde auf einen «noch nie dagewesenen Ansturm und Personalengpass» zu reagieren (…). Die positiv auf Corona Getesteten sollten jedoch «so weit wie möglich nur mit Covid-19-positiven Patienten interagieren».
Dr. George Rutherford, Epidemiologe an der University of California San Francisco, erklärte gegenüber NBC Bay Area dazu: Der Rückgriff auf infiziertes Personal sei nichts Neues. Sandy Reding, die Präsidentin der California Nurses Association, betonte, dass sie «sehr besorgt» sei. «Wenn sich Pflegekräfte, die positiv auf Corona getestet wurden, um gefährdete Bevölkerungsgruppen kümmern, können wir das Covid-Virus auch innerhalb des Krankenhauses verbreiten.»
Und Bob Schoonover, Präsident der kalifornischen Sektion der Service Employees International Union (SEIU), sagte gegenüber CBS Sacramento: «Den Arbeitgebern zu erlauben, Mitarbeiter einzusetzen, die möglicherweise noch ansteckend sind, ist eine der schlechtesten Ideen, die ich während dieser Pandemie gehört habe. Und das will wirklich etwas heissen.»
Es ist zwar erwiesen, dass asymptomatische Personen Covid nicht verbreiten können. Das Gleiche gilt aber auch für asymptomatische ungeimpfte Personen. Einige Krankenhäuser sind sogar noch «flexibler». ABC News berichtete, dass gewisse Spitäler in Arizona und Rhode Island ihren Mitarbeitern mitgeteilt haben, dass sie an ihrem Arbeitsplatz bleiben können, «wenn sie keine oder nur leichte Symptome haben».
Den ganzen Artikel lesen Sie hier (auf Englisch).
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Dieser Artikel stammt von LifeSiteNews, einem englischen Medienportal mit katholischem Hintergrund. LifeSiteNews führt eine ausführliche Nachrichtenübersicht zu Pandemie-Themen.
Evolution
Mit einer Bewegung, so leicht wie ein Wimpernschlag, schlägt der Falter mit seinen blauen Flügeln und löst sich vom Blatt, das noch ganz kurz ein wenig zittert. Mit zwei bis drei Atemzügen haucht er sein Leben aus. Nur diese einzigartige Pracht der Flügel leuchtet noch für einen Augenblick in der Abendsonne, völlig unbemerkt. Dieses Blau, dieses unendlich klare und reine Blau ist nun für immer erloschen. Er ist der letzte seiner Art.
Es brauchte Zeit, sehr viel Zeit, bis diese Art von Blau bis zur Vollkommenheit sich entwickeln konnte, als kleiner Teil eines langen Prozesses der Schöpfung. Alle nur erdenklichen Arten von Pflanzen, Tieren nahmen daran teil. Die Sonne, die Erde, das Wasser, die Luft als Grundlage der Lebensenergie. Unerschöpflich, nie endend, ständig im Wandel.
Nicht nur ständig neue Lebensformen, sich den veränderten Lebensbedingungen anpassend, entstanden. Die Wesen entwickelten aus den einfachen Möglichkeiten ihres Organismus erweiterte Fähigkeiten der Reaktion auf ihre Umwelt. Eine Spezies fing an, ganz unbemerkt, nicht nur auf die Umwelt zu reagieren, sondern sie zu verändern.
Ihr Gehirn, und damit das Nervensystem wurde differenzierter, präziser. So konnten sie nicht nur einfach ihr Überleben in den vorgegebenen Bedingungen sichern, sondern die Bedingungen zu ihrem eigenen Vorteil verändern.
Das Leben auf der Erde nahm eine großartige Entwicklung. Dennoch hatte diese neue Spezies nie gelernt, dass sie nur ein Teil der Schöpfung ist, und diese nicht einfach nur zu ihrem Nutzen existiert. Alle Lebewesen, deren Nützlichkeit sie nicht erkannte, verschwanden.
Alles Leben außerhalb dieser Spezies starb. Am Ende hatte diese Spezies damit ihr eigenes Ende besiegelt.
Karen Traudt (82) ist Rentnerin und hat früher u.a. als Bürokauffrau gearbeitet.
Spanien: „Illegal eingereist“ Djokovic droht auch dort Haft
Abseits des derzeit in allen Nachrichten präsenten Matches auf dem Centre Court mit den Australischen Behörden hat der Tennis-Weltranglisten-Erste Novak Djokovic auch noch ein Match mit den Spaniern auszutragen.
Es klingt mehr als nur lächerlich: Djokovic, der ein Haus im spanischen Nobelort Marbella hat und wohl auch genug Geld in Andalusien lassen wird, soll wegen „illegaler Einreise“ angeklagt werden.
Das Vergehen: Djokovic soll bei seiner letzten Spanien-Reise weder einen Impfnachweis vorgelegt noch die für ungeimpfte Serben in Spanien zwingend vorgeschriebene Sondergenehmigung beantragt haben, ließ das spanische Außenministerium in Madrid wissen. Deshalb habe die Regierung die Polizei mit der Einleitung einer Untersuchung beauftragt, so berichtet u.a. die Zeit . Dem Tennisstar droht daher bei seiner nächsten Einreise nach Spanien die Verhaftung.
Djokovic ist leider kein Asylant
Anders als die täglich zu Hauf aus Nordafrika ankommenden „Schutzsuchenden“ hat Djokovic aber vor allem verabsäumt seinen Pass wegzuwerfen und sich als verfolgter Flüchtling auszugeben.
Während sich die spanischen Behörden auf den ungeimpften Tenniscrack stürzen, stürzen sich täglich hunderte ungeimpfte illegale Afrikaner und Dutzende Islamisten deren Identität völlig ungeklärt ist auf die spanischen Enklaven, seine Inseln und das spanische Festland – unbehelligt, ungetestet und ohne jede Konsequenzen. Bei diesen Herrschaften wird von den Spaniern gefliessentlich darüber hinweggesehen ob sie Aids, Ebola, Tuberkolose, die Pest, Pocken, Krätze, Hepatitis, Lepra, Syphilis, Tripper, das Zika-Virus oder sonst etwas einschleppen.
37.000 sollen es nach offizieller Lesart im Vorjahr allein auf den Kanaren gewesen sein – ein Vielfaches davon wohl inoffiziell und noch viel mehr am spanischen Festland.
Einem Spitzensportler, der praktisch rund um die Uhr von Sportärzten betreut und überwacht wird, wird das Leben schwer gemacht, während man den Virenschleudern aus den Ghettos aller Herren (Dritt-)Ländern Tür und Tor öffnet. Das ist das sozialistisch-links regierte Spanien.
Der Djoker wäre gut beraten das nächste Mal mit einem Schlauchboot aus Nordafrika zum Puerto Banus überzusetzen um ungeimpft, ungetestet und unbehelligt in sein spanisches Domizil zu kommen. So könnte er auch ungehindert alle Seuchen dieser Welt nach Spanien und weiter durch ganz Europa bis nach „Germoney“ verbreiten.
An dem weltbekannten „Dissidenten“ Djokovic will man weltweit ein Exempel – stellvertretend für all die „Abtrünnigen“, die sich öffentlich gegen den Impfzwang stellen, statuieren. Wer den „Gesslerhut Corona“ nicht grüßt wird als Ungeimpfter als „eine Gefahr für die Gesundheit Australiens“ (so der australische Einwanderungsminister Alex Hawke) – stigmatisiert und medial fertiggemacht. (Transdanubier)
Die Pandemie ist zu Ende – jetzt müssen Köpfe rollen!

Seit dieser Woche steht fest: Omikron bietet keine Grundlage mehr für freiheitseinschränkende Maßnahmen. Was Politiker und Protagonisten der Impf- und Gesundheitsmafia als Katastrophe hinzustellen versuchten, ist in Wirklichkeit der Anfang vom Ende der Pandemie. Doch irgendwann ist schluss. Jetzt müssen endlich Köpfe rollen!
von Jochen Sommer
Wieder einmal lag die deutsche Corona-Politik, getragen von den wohl unfähigsten und gemeingefährlichsten Regierenden, die dieses Land seit 77 Jahren sah, mit ihren Einschätzungen zur Pandemie absurd daneben, wieder einmal behielten die Recht, die im öffentlich-rechtlichen Staatsfunk keine Plattform fanden, wieder einmal bewahrheitete sich, was bei aufmerksamer und unvoreingenommener Betrachtung der Entwicklungen im Ausland seit Wochen sonnenklar war: Omikron war und ist erweislich nicht die Katastrophe, als die sie die vereinigte „Impf- und Gesundheitsmafia“ hinstellen wollte – sondern tatsächlich der Anfang vom Ende der „Pandemie“ selbst nach der Logik derer, die an ihre Existenz glauben.
Denn nach Südafrika zeigt nun auch Großbritannien genau die Entwicklung, auf die zu hoffen nach Aussagen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach doch angeblich leichtsinnig und naiv wäre: Omikron war keine „schmutzige Impfung“, sondern tatsächlich die natürliche Verwirklichung dessen, was die Impfkampagne bis heute nicht schaffte: der Herdenimmunität nämlich.
Das deutsche Versagen
Der „Wechsel in die Endemie“ vollzog sich in Großbritannien nämlich bei einer Bevölkerung, die von der Altersstruktur her der deutschen ähnlich ist – anders als Südafrika, wo uns der Grund für das milde Durchrauschen von Omikron ja stets damit erklärt wurde, dass die dortige Bevölkerung viel jünger sei, weshalb auch die niedrige Impfquote von gerade einmal 27 Prozent unerheblich gewesen sei. In Großbritannien sind Impf- und Boosterquote ähnlich wie bei uns – und trotzdem ist das Land inzwischen offenbar „über den Omikron-Berg”, wie „Bild“ schreibt – und das, wohlgemerkt trotz Maßnahmenverzicht seit dem „Freedom Day“ und vor allem ganz ohne Lockdown. Inzwischen gehen auf der Insel die Neueinweisungen in den Kliniken und die Krankenhauseinweisungen gleichermaßen zurück.
Man muss sich fragen, wie zwei Staaten seit Monaten zu völlig verschiedenen Lagebewertungen gelangen – und am Ende ausgerechnet der besser dran ist, der seine Bürger nicht unablässig schikaniert und eingesperrt hat. Normalerweise müsste der gesamte deutsche Corona-Politikbetrieb geschlossen sofort zurücktreten, das Ende der Pandemie müsste von einer unabhängigen Nachfolgeregierung offiziell beschlossen und verkündet werden – und dann muss ein Untersuchungskomitee oder besser Sondergerichtshof eingesetzt werden, der den surrealen Alptraum der vergangenen zwei Jahre – zumindest innerhalb Deutschlands – umfassend aufklärt. Köpfe müssen rollen, soviel steht fest.
Im aktuell erschienenen Buch „Abhängig beschäftigt – Wie Deutschlands führende Politiker im Interesse der wirklich Mächtigen handeln“ hat sich Thomas Röper sehr intensiv mit weiteren Themen rund um die komplexen Zusammenhänge der gesteuertern Politik im Westen und deren brisanten Verstrickungen mit einer ganzen Reihe von Organisationen beschäftigt und dabei einiges zu Tage gefördert.
Das Buch ist aktuell erschienen und aufgrund der Zensurgefahr ausschließlich hier direkt über den J.K. Fischer Verlag bestellbar (nicht auf Amazon erhältlich).
Deutsches „Weltrecht“ oder weitere deutsche Verblödung?

Von KEWIL | Das Oberlandesgericht Koblenz hat am Donnerstag in Koblenz einen Syrer, der in Syrien für das Assad-Regime angeblich die grausame Folterung von 4000 Syrern anordnete, zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist bemerkenswert. Der Syrer wurde weit weg vom Tatort nach sogenanntem „Weltrecht“ verurteilt. Deutsche Justiz und Medien waren begeistert. Wer könnte schließlich […]
Eine Meldung und ihre Geschichte: „Faktenchecker fordern von YouTube strengere Zensurmaßnahmen“

Am 12. Januar haben 80 internationale Faktenchecker in einem offenen Brief gefordert, YouTube solle „wirksame Maßnahmen“ ergreifen, um effektiver gegen Desinformation vorzugehen. Einer der Unterzeichner ist correctiv. Selbsternannte Faktenchecker sind heute zum neuen Wahrheitsministerium geworden, denn sie legen fest, was wahr ist und was nicht. Correctiv hat sich gerade erst blamiert, als es mir eine […]
Der Beitrag Eine Meldung und ihre Geschichte: „Faktenchecker fordern von YouTube strengere Zensurmaßnahmen“ erschien zuerst auf Anti-Spiegel.
Impfpflicht: „Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird“ – tatsächlich?
„Und bist du nicht willig, so brauch´ ich Gewalt“ – (Foto:Imago)
Laut Wörterbuch bedeutet das im Titel zitierte deutsche Sprichwort, dass eine angedrohte Maßnahme zumeist nicht so scharf angewendet wird, wie sie zuvor angekündigt wurde. Oder sinngemäß, dass die Dinge nicht so schlimm sind, wie sie anfangs scheinen. Heißt das also, dass die angekündigte Impfpflicht nicht so schlimm werden wird – oder gar am Ende doch nicht realisiert werden wird? Studiert man den gesetzgeberischen Auftakt zur allgemeinen Impfpflicht etwas genauer, das Gesetzespaket zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 24.11.2021 und das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 (Stichwort: „einrichtungsspezifische Impfpflicht”) vom 10.12.2021, so kann man nur hoffen, das die erwähnte Küchenweisheit Recht behält: Denn § 28b IfSG (neue Fassung) verschärft das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich. Er erfasst nicht dabei nur das medizinische Personal, sondern alle „Beschäftigten” im Sinne der Definition von § 2 Arbeitsschutzgesetz.
Der Begriff soll zudem nach dem IfSG ausdrücklich weit ausgelegt werden und so beispielsweise auch Freiwilligendienste, Ehrenamtliche oder auch Besucher umfassen, die aus einem beruflichen Grund eine medizinische Einrichtung betreten wollen oder müssen (Therapeuten, Handwerker, Paketboten); dazu zählen selbstverständlich dann auch irgendwie involvierte Auszubildende, Studierende oder Schüler. Jeder Beschäftigte, jeder Besucher hat ab dem Stichtag auf Verlangen den Impf-Nachweis vorzulegen. Auch der Begriff der „Arbeitsstätte” soll weit – das heißt über den Rahmen von § 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hinaus – ausgelegt werden und somit auch für fremde, nicht dem eigenen Arbeitgeber direkt zuzurechnenden Arbeitsstätten gelten, sofern diese betriebsbedingt betreten werden müssen. Gottlob sind „Arbeitsstätten” in Privatwohnungen (Homeoffice!) noch nicht davon erfasst.
Beachtliche Bandbreite
Allerdings ist die Bandbreite der Einrichtungen und Unternehmen gemäß § 23 IfSG schon beachtlich: Betroffen sind Krankenhäuser, Tageskliniken, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge-, Reha-, Dialyse- oder Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdiensts, ambulante Pflege- und Rettungsdienste, Werkstätten für behinderte Menschen, sowie viele weitere Einrichtungen der Gesundheitspflege, die allenfalls juristisch geschulte Personen noch genau zu überschauen vermögen.
Der Begriff der „physischen Kontakte” ist fortan ebenfalls weit auszulegen, ein direkter Körperkontakt ist nicht einmal erforderlich und ob Beschäftigte tatsächlich auf andere Personen treffen, ist ebenfalls unerheblich; es genügt die schiere Möglichkeit. Impf-, Genesenen- oder Testnachweise gemäß § 2 Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) sind stets mit sich zu führen, für allfällige Kontrollen verfügbar zu halten oder in begründeten Fällen (z.B. aus betriebspraktischen Gründen) beim Arbeitgeber zu hinterlegen. Für die Gültigkeit dieser 3G-Nachweise haben die Beschäftigten selbst zu sorgen, sie also gegebenenfalls auch selbst zu zahlen – und die Testung zählt grundsätzlich auch nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit Schließlich stehe das eigene Interesse des ungeimpften Arbeitsnehmers im Vordergrund, so der Gesetzgeber.
Internationales Recht wird missachtet
Nirgends berücksichtigt dieses Gesetz die Resolution des Europarates zu Impfstoffen (siehe hier und hier), wonach die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, „dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte.” Auch das dort verankerte Diskriminierungsverbot wird nicht berücksichtigt, wonach ”dafür zu sorgen (ist), dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden” dürfe. Auch die beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereichte (und im Sommer 2021 angenommene) Klage aus Israel wegen Verletzung der zehn Grundsätze des 1947 als Reaktion auf die NS-Verbrechen verabschiedeten Nürnberger Kodex blieb unbeachtet; sie richtet sich gegen die darin eigentlich explizit verbotene „experimentelle Behandlung”. Alle Probanden, die an klinischen Studien teilnehmen, müssten vorher umfassend aufgeklärt werden und dürfen allenfalls freiwillig an einem medizinischen Massen-Experiment – und ein solches ist die mRNA-Injektion ohne Frage – teilnehmen.
Von Freiwilligkeit kann angesichts mehr oder weniger direkt angedrohter Entlassung und Arbeitslosigkeit wohl kaum die Rede sein. Auch existiert keine umfassende Aufklärung; wie auch, nach einem solch kurzen Testverlauf – mit sich überschneidenden Testphasen (Gates’sches Teleskopverfahren!) und mit anfangs noch völlig unbekannten, heute jedoch evidenten und in ihrer schieren Menge rapide anschwellenden Risiken und Nebenwirkungen. Absichtlich wurden die Bürger von der Politik – und zwar noch vor jeglicher ordnungsgemäßen Zulassung – in eine großangelegte klinische Studie getrieben und damit zu „Versuchskaninchen” (Bundeskanzler Olaf Scholz) gemacht. Auch die Behauptung, dass die „Impfstoffe” in Studien ausreichend geprüft und damit hinreichend seriös zugelassen seien, ist schlicht falsch: Erst nach und nach kommen die vielen Studiendefizite, Verfälschungen der Ergebnisse und unterdrückten Nebenwirkungen – sehr wohl auch mit Todesfolgen – ans Tageslicht.
Unterschiedlich schädliche Vakzin-Chargen
Und: Erst jetzt wird bekannt, dass es offensichtlich unterschiedliche Chargen von „Impfstoffen” mit unterschiedlich schwerwiegenden Nebenwirkungen gibt; erst jetzt wird enthüllt, dass die „Impfdosen” verbotene und toxische Substanzen enthalten. Zudem steht die richtige Zulassung noch aus; nach wie vor gilt nur die auf politischen Druck hin erteilte bedingte (EU) bzw. Notfall-Zulassung (USA). Wissenschaftliche Analysen der US-amerikanischen VAERS -Datenbank zeigen inzwischen geradezu verheerende Folgen der Impfkampagne auf – und bestätigen zudem den Verdacht, dass es unterschiedliche Produktchargen der „Impfstoffe” gibt, die unterschiedlich schädlich wirken. Schon alleine das ist ein Skandal und verlangte die sofortige Einstellung der Impfkampagne. Wenn im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in einer so genannten „Factbox”, behauptet wird, dass „…von einem Massenexperiment nicht die Rede sein könne, weil die ‚Impfstoffe‘ bereits vielfach getestet wurden” und daher der Vorwurf des Verstoßes gegen den Nürnberger Kodex nicht „passé”, so zeigt dies entweder die Unfähigkeit des heutigen Journalismus, sauber zu recherchieren – oder zeugt von einer Schleimspur der polit-medialen Kabale.
Sogar die Selbstverpflichtung zur ärztlichen Ethik, einst grundlegend durch den Hippokratischen Eid abgebildet und abgelöst durch das Genfer Ärztegelöbnis von 1948 (zuletzt revidiert 2017) – namentlich das Gebot, „den Kranken nicht zu schaden” und „den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren”, wird kaltschnäuzig missachtet. Schlimmer noch: Im Dienste von Big Pharma und Big Finance werden gesunde Menschen mittels mRNA-Injektion nachweislich zu Hunderttausende geschädigt, zum Teil sogar bedingt vorsätzlich getötet; schließlich wurden potentiell tödliche Verunreinigungen in allen Covid-„Impfstoffen” nachgewiesen.
Ärztliches Ethos mit Füßen getreten
Wenn also schon die Ärzte ihr eigenes Ethos mit Füssen treten (man denke an die unrühmliche Rolle von Weltärztepräsidentlein Montgomery in der Debatte!), was schert dieses dann noch den deutschen Gesetzgeber? Die Volksvertreter und Politiker missachten- trotz anzunehmender Faktenkenntnis und somit also in höchster kognitiven Dissonanz – global vorhandene wissenschaftliche Erkenntnisse, international höherstehendes Recht und ethische Manifeste und laufen den Heilsversprechen der Pharma-Auguren hinterher, statt sich ihres eigenen Verstandes und ihrer Souveränität zu bedienen. Zu einer politischen „Elite“, die mehrheitlich ohnehin nur noch von Pfründen, Mandaten und Diäten motiviert wird, passt dies leider wie die Faust aufs Auge. Ein Blick ins Urteil des (damals politisch noch unabhängigen) Bundesverfassungsgerichts 2006 zur Verfassungswidrigkeit des Luftsicherheitsgesetzes wäre den Bundestagsabgeordneten dabei dringend anzuraten: Der Bürger darf nie zum bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert werden, ihm darf nicht der Wert abgesprochen werden, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt. Alles schon vergessen?
Vor allem sollte diese verfassungsrechtliche Erinnerung tunlichst vorgenommen werden noch vor der – in Kürze anstehenden – Beratung und Abstimmung ohne Fraktionszwang über die zweite Stufe einer „einrichtungsspezifischen Impfpflicht” für kritische Infrastrukturen, wie z.B. Polizei, Militär, Wasser-, Elektrizitäts- oder Heizwerke. Vor allem die Menschen dieser zweiten Erweiterungsstufe werden es sein, die dann in der dritten Erweiterungsstufe unsere Kinder , Alten, Dementen, Senilen und Kranken jagen werden, welche dann in Kita, Grundschulen, Kliniken und Heimen wehrlos der Zwangsimpfung harren müssen. Diskutiert wird alternativ auch eine „altersspezifische Impfpflicht” z.B. für alle Menschen ab 60 Jahren. Eine spezielle „virusspezifische Impfpflicht” (z.B. für die Corona-Variante Omikron oder für andere, noch kommende Virus-Mutationen) ist hingegen schon immunologisch sinnlos, weil sie viel zu spät käme.
Klatschen und Drohen
Dieses neue Gesetz betrifft also, wie dargestellt, nicht nur die (unterbezahlten) Pflegekräfte. Schon 2019 fehlten übrigens alleine in Kliniken und Heimen über 200.000 Pflegekräfte; der damals bis ins Jahr 2030 abgeschätzte Fehlbestand wurde bei über 382.000 angenommen und wird heute sogar mit 500.000 berechnet. Die zum damaligen Zeitpunkt noch geschätzten rund 1,7 Millionen Pfleger schieben rund 15 Millionen Überstunden vor sich her und müssen streiken, um überhaupt Gehör zu finden. Opfer dieser strukturellen Defizite sind über 820.000 Heimbewohner und rund eine Million zu Hause ambulant Gepflegte. Inzwischen fehlen in den Kliniken mindestens 4.000 Intensivbetten, Tendenz weiter stark steigend; der Divi-Gate-Skandal („Bettenschwindel”) ist weiterhin unaufgeklärt. Und all dies vor dem Hintergrund des fortgesetzten, staatlich geforderten und geförderten Klinik- und Bettenabbaus (mindestens 34 Kliniken wurden 2021 geschlossen), während gleichzeitig die Krankenhäuser in der Pandemie mit 10,2 Milliarden Euro und fast 700 Millionen für neue Intensivbetten subventioniert wurden.
Maßgebliche Ursache dieser Fehlentwicklungen ist das fatale, spätkapitalistische bzw. „neoliberale“, ausschließlich profitgetriebene Abrechnungssystem („Diagnosis Related Groups”, DRG), allgemein als „Fallpauschalen” bekannt. Auch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz von 2019 griff hier nur mäßig (das Sofortprogramm des Bundesgesundheitsministerium finanzierte 13.000 Fachkräftestellen für die Altenpflege, von denen bis Ende 2020 aber nur etwa 3.600 besetzt wurden – Tendenz rückläufig). Einmalige Sonderzuwendungen als staatliche „Anerkennung“ erreichen ohnehin nur wenig. Selbst Streiks des Pflegepersonals konnten im Ergebnis keine Abhilfe schaffen. Und sogar bei absoluter Realisierung all der gut gemeinten Vorschläge der Pflegeverbände (z.B. Umwandlung in einen Studienberuf, 4.000 Euro Mindesteinkommen und vieles mehr) würde es viele Jahre dauern, bis diese Wirkung zeigten.
Bedrohliche Abbruchquote
Die Folgen dieses Reformstaus und der politischen Untätigkeit – insbesondere Personalflucht (bzw. -abbau) aus einem krankmachenden und überfordernden Pflegesystem – zeichneten sich auch schon vor der Impfpflicht ab. Die Abbruchquote im Pflegeberuf liegt bei 30 Prozent; etliche fassen aktuell für die nähere Zukunft eine berufliche Veränderung ins Auge (Ansage berichtete heute). Die Angst vor Entlassung oder vor fortgesetztem Mobbing wegen des „falschen“ Impfstatus steigt beständig. Fazit: Das aktuelle deutsche Pflegesystem wird „sieht eine menschenwürdige Pflege nicht vor”. Es wird dilettantisch gemanagt, braucht einen Paradigmenwechsel und muss dringend und grundlegend geändert werden. Klatschen vom Balkon reicht definitiv nicht aus.
Die Drohung mit einer Impfpflicht hilft aber dabei erst recht nicht weiter – im Gegenteil, sie ist sogar höchst kontraproduktiv. Dieses Gesetz betrifft in seinen Auswirkungen unser ganzes Gesundheits- und damit zwangsläufig auch unser Gesellschaftssystem. Das mag zwar nicht beabsichtigt gewesen sein, ist aber Fakt. Zeigen wird sich dies bis spätestens zum 15. März 2022, dem Stichtag der „einrichtungsspezifischen Impfpflicht”, zeigen. Wer schon heute die zunehmenden und teilweise regional geradezu geballt erscheinenden Inserate mit Stellengesuchen von medizinischen Fachangestellten, Pflegern, Ärzten oder Hebammen, den Telegram-Kanal „Gesundheitswesen in der Krise” oder andere medizinisch orientierte neue Medien studiert, bzw. auch nur die Demonstrationen von Pflegepersonal in deutschsprachigen Ländern auflistet, der sieht glasklar, wo die Reise hingeht: Der Fehlbestand in den medizinisch-pflegenden Berufen wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes und den folgenden Freistellungen, Betretungsverboten, Entlassungen etc. geradezu explodieren. Kliniken und Praxen werden den Betrieb bei schwindendem Personal nicht mehr aufrecht halten können und reihenweise schließen müssen. Das gesamte Gesundheitssystem wird extrem provoziert und steht vor dem Kollaps. Größte Vorsicht ist geboten. Dessen sollten sich unsere Parlamentarier in ihren gutbezahlten Elfenbeintürmen bewusst sein.
Impfpflicht versus Nachweispflicht
Bei der kommenden Impfpflicht handelt es sich zunächst erst einmal nur um eine Nachweispflicht: Ungeimpfte müssen bis zum Stichtag dem Arbeitsgeber Auskunft über ihren Impfstatus geben. Nach wie vor gibt es (noch!) keinen Impfzwang. Aber der Weg dafür ist vorgezeichnet. Alleine die Kosten für die Kontrolle und Nachverfolgung der Impfpflicht sind ein neues Milliardengrab, das die Corona-Impf-Fanatiker in den Bundeshaushalt schaufeln würden. Dabei geht es nicht nur um die Personalkosten für die direkten Maßnahmen, die zwingend in ein Bürokratiemonster sui generis münden müssen; denn schon jetzt sind die Gesundheitsämter und beteiligten Behörden signifikant unterbesetzt und arbeiten jenseits des Limits. Die Polizei wird seit Monaten zweckentfremdet und auf permanente Amtshilfe dekonstruiert – und auf leisen Sohlen schleicht sich auch die Bundeswehr in die Corona-Bekämpfung hinein: Ganz oben, beim Bundeskanzleramt, und ganz unten, bei den Gesundheitsämtern.
Ein Impfregister existiert nicht (es ist auch nicht notwendig und wäre verfassungsrechtlich bedenklich). Schon jetzt sind die Test-Kits knapp, und auch der für eine allgemeine Impfpflicht erforderliche „Impfstoff” ist überhaupt nicht in ausreichendem Maße vorhanden; selbst wenn eine Nachbestellung in Millionenhöhe geordert ist, wird diese kaum rechtzeitig bereitgestellt werden können; jedenfalls ganz sicher nicht, um gleichzeitig die rund 15 Millionen Ungeimpften zu impfen und den bereits Geimpften Zweitimpfung, Booster oder demnächst auch vierte Spritze bzw. ab März dann auch noch spezielle Omikron-Vakzine offerieren zu können.
Hilfe, ich bin ungeimpft!
Hinzu kommt, was viele gar nicht so richtig auf dem Schirm haben: Die Zahl der Ungeimpften wächst beständig. Denn als „ungeimpft” zählt derzeit faktisch: wer nur einmal geimpft wurde; wessen Zweitimpfung noch keine 14 Tage zurück liegt; wer doppelt geimpft ist, aber Symptome aufweist; wer kreuzgeimpft wurde (mit verschiedenen Impfstoffen); wessen Doppelimpfung mehrere Monate zurückliegt (derzeit unklar: vier, fünf oder 12 Monate?); wer mit Sputnik (RF) bzw Sinovac (VRC) oder anderen in der EU nicht zugelassenen Impfstoffen geimpft wurde; und auch wer genesen ist, gilt 6 Monate später als ungeimpft. Und je nach Ablauf der „Wirkdauer” der Injektion, also längstens nach sechs Monaten, gilt auch jeder Vollgeimpfte erneut als Ungeimpfter, muss sich abermals neu hinten anstellen, um die nächste Injektion zu erhalten. BioNTech rät inzwischen schon nach drei Monaten zu „Blitz-Boostern” und stellt kurzfristig die vierte Impfung, ergo ein Impf-Abo, in Aussicht. All das lässt die Zahl der Ungeimpften stetig wachsen.
Unabhängig von diesen eher technischen bzw. infrastrukturellen Problemen ist nach wie vor unklar, wie es für die Betreffenden nach der Meldung ihres negativen Nachweises („Ich bin ungeimpft”) weitergehen soll. Gehen dann nach australischem Muster Polizei und Militär von Haus zu Haus und nehmen den Impfstatus der Bewohner auf, bzw. die Ungeimpften gleich mit ins Corona-Camp? Soll so indirekt das fehlende Impfregister realisiert werden? Wer sich an die jahrelangen Bemühungen erinnert, den Zensus 2011 zu erheben, wird da nur müde lächeln können: Vielleicht denkt er noch daran, dass bereits damals die abgemagerte Form – der registergestützte Zensus – gewählt wurde, um die Kosten einer traditionellen Volkszählung in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro auf etwa die Hälfte zu drücken. Heute wäre es wohl eher ein Bruchteil der Kosten. Vielleicht denkt er daran, dass mindestens zwei Millionen der „seit Kurzem hier Wohnenden” überhaupt gar keiner Impfpflicht unterliegen, weil kein Staat für eventuelle Nebenwirkungen haften möchte.
Volkszählung pfui, Impfregister hui
Vielleicht denkt er auch an die unendliche Datenschutzdiskussion, die damals losbrach und all die rot-rot-gelb-grün-Angehauchten in heiligem Zorn mit der frühen Antifa vereinte, als sie gemeinschaftlich das Volkszählungsurteil von 1983 zitierten, auf ihr „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ pochten und mit großen Bannern protestierten („Wollt ihr die totale Erfassung?”). Die damals auf die Barrikaden gingen, sind übrigens genau die Scholzes und Palmers und vielen anderen, die heute für Impfpflicht, -register und -zwang eintreten und friedliche Demonstranten für die Grund- und Freiheitsrechte mit Kampfbegriffen („Corona-Leugner”, „Tyrannen”, „Nazis”, „Querdenker”, „Spaltpilze”, „Radikale”, „Extremisten”, „Reichsbürger”, „verantwortungslose und unsolidarische Sozialschädlinge” geradezu volksverhetzend im Sinne des §130 StGB diffamieren, spalten und somit „framen”.
Wird einer vom Gesundheitsamt angeordneten Impfpflicht nicht nachgekommen, erlässt dieses dann zunächst ein „empfindlich erhöhtes” und „unvermeidbares Bußgeld” (Karl Lauterbach), nach derzeitiger Diskussion bis zu 2.500 Euro, das von vielen Experten schon jetzt als „nicht zielführend” bezeichnet wird (Boris Palmer forderte vorgestern gar 5.000 Euro). Ob dieses Zucht- und Rache-Paradigma wirkt und wirklich zu mehr Impfungen führt, ist mehr als fraglich, denn eher geht es dann im typischen allgemeinen Verwaltungsrecht weiter: Anforderung des Nachweises durch das Gesundheitsamt, Verwaltungsakte Tätigkeits-/Betretungs-/Berufsverbot, Widerspruch, Widerspruchsbescheid, Androhung Bußgeld, Klage bei den diversen Instanzen der Verwaltungsgerichte, Eintreibung, Pfändung. Kann dieses Bußgeld – aus welchen Gründen auch immer – nicht eingetrieben werden, wird der „Impfschwänzer” bzw. „Impfmuffel“ wohl oder übel in Beugehaft genommen müssen – das Procedere wird zum Teufels-Kreislauf. Auch wenn Gesundheitsminister Lauterbach bekräftigt, dass „niemand ins Gefängnis” müsse: Bayern räumt derweil schon mal vorsorglich die Gefängnisse zu rund einem Fünftel aus – Platz für die ungeimpften Tyrannen?
Das Schlupfloch im Gesetz
Wie dieses Bürokratiemonster die mindestens 20 Millionen Fälle verarbeiten soll, ist mir schleierhaft. Hier stimme ich Gregor Gysi zu: ”Wenn man etwas nicht leisten kann, soll man es auch nicht machen.” Der Bundestag muss die dramaturgisch-politische Kurve kriegen, denn schon jetzt ist ersichtlich, dass nach den Spaziergängen bzw. Demonstrationen auch Streikmaßnahmen, allen voran im Gesundheitswesen, die logische Konsequenz sein werden – dicht gefolgt von einem exorbitanten Pflegenotstand. Vorbilder für diese Entwicklung gibt es zuhauf: Israel, Schweden, Spanien, USA. Man muss der Mehrheit nur die Augen öffnen und in den parlamentarischen Hirnen Platz schaffen, um ihnen die Flucht aus der kognitiven Dissonanz zu ermöglichen. Endlich raus aus der Sackgasse!
Wer sich bis zum 15.3.2022 als „ungeimpft” outet, ist jedoch durchaus noch nicht verloren: Der Ausweg liegt in der „begrenzten Nachweispflicht”, postuliert in dem bewusst weit gefassten § 20a Absatz 2 IfSG (neue Fassung). Danach könne das Arbeitsverhältnis für alle bereits Beschäftigten (und Selbständigen) fortbestehen, wenn z.B. Antikörpertests, T-Zellen-Nachweise oder sonstige Nachweise die Immunität bestätigen und/oder sonst ein Pflegenotstand entstünde (Stichwort: Bestandsschutz). Nur für Personen, die ab dem 16.3.2022 neu angestellt werden, gelte dann das Beschäftigungs- und Betretungsverbot gemäß § 20a Absatz 3 IfSG – und nur für diese Personengruppe ist derzeit eine Bußgeldpflicht vorgesehen, allerdings immer noch ohne bundesweit einheitlichem Bußgeldkatalog. Gesundheitsämter haben demnach viel Spielraum. Den werden sie auch brauchen – denn sie werden schon alleine durch die aktuelle Arbeitsüberlastung kaum in der Lage sein, all die zusätzlichen Verwaltungssanktionen zu stemmen.
Schluss mit der Taiwaniserung Deutschlands
Fazit: Nicht vorzeitig kapitulieren, nicht freiwillig dem Druck nachgeben und selbst kündigen – sondern den vollen Instanzenweg ausnutzen, demonstrieren, spazieren gehen und/oder streiken! Man vertraue übrigens keinesfalls aufs Parlament: Die Einführung der 2G-plus-Regelung im Deutschen Bundestag; das schon seit der 19. Wahlperiode zelebrierte jämmerlich-undemokratische Abstimmungsverhalten bei der Wahl des stellvertretenden Bundestagsvorsitzenden der AfD-Fraktion; die jetzt fehlende Regierungsvorlage (angeblich wegen der „grundlegenden Bedeutung”): die kognitive Ignoranz der international vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Entwicklungen in Schweden, Israel, Spanien oder den USA: All das alles zeigt, wie verlogen mittlerweile das Demokratieprinzip hierzulande behandelt wird. Wenn der Bundeskanzler, die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen, die Oppositionsführer, die allermeisten Ministerpräsidenten und große Teile des Ethikrates sich öffentlich für die erweiterte Impfpflicht aussprechen, braucht man nicht lange zu raten, wie wohl die fraktionsübergreifenden Gruppenanträge nach „sorgfältiger Diskussion” am Ende beschieden werden. Daher mein dringender Appell: Unterbindet die weitere Taiwanisierung Deutschlands (mit Ausnahme des 30-Milliarden-Dollar-Fonds für Impfgeschädigte)!
Zum Abschluss möchte ich die geneigten Leser noch auf einen schönen Netzfund aufmerksam machen – zum Thema „Vakzismus”: Der Begriff Vakzismus beschreibt eine Lehre bzw. Theorie mit religionsartig-ideologischem Charakter, nach der Vakzisten aufgrund ihrer biologischen, genetischen oder medizinischen Merkmale anderen moralisch und gesellschaftlich überlegen seien. Die Denkschule des Vakzismus entspringt in ihren Grundmustern dem Rassismus bzw. der Eugenik und wendet deren gleichen Methoden auf ihre Gegner an, z.B. systematische Unterdrückung, Verfolgung, Menschenrechtsentzug und Diskriminierung.
180-Grad-Wende? Ist Drosten jetzt zum „Schwurbler“ geworden?
Verlässt der wendige Virologe das sinkende Schiff, das er selbst auf fatalen Kurs gebracht hat? Auf der Bundespressekonferenz zerlegt er Wieler und Lauterbach, die neben ihm sitzen – doch die Medien scheinen es nicht zu bemerken. Oder nicht bemerken zu wollen.
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