Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

Ex-Vizepräsident von Pfizer: Corona-Impfung: „Pforte der Hölle“

Ex-Vizepräsident des US-Pharmaherstellers Pfizer, Dr. Michael Yeadon, rät dringend von der gen-basierten Corona-Impfung ab. Mit über 40 Jahren Erfahrung erhebt der Experte für Allergie- und Atemwegstherapien schwere Vorwürfe gegen die global praktizierte Corona-Politik. Er hält Corona für eine experimentelle Impfung, die gegen den Nürnberger Kodex für Menschenversuche verstößt.

„Das Maß ist voll!“ – Freiheitsmarsch vom 20. November 2021 in Zürich

Der Verein „MASS-VOLL!“ vertritt die Interessen der Jungen in der aktuellen Corona-Pandemie. Eine Woche vor der Schweizer Volksabstimmung vom 28. November zum verschärften Covidgesetz, rief der Verein letzten Samstag zu einem Friedensmarsch in Zürich auf. In dieser Sendung bekommen Sie Einblick in den Marsch von über 15.000 Teilnehmenden, aber auch in die wichtigsten Sätze von Rednern wie dem Komiker Andreas Thiel, Alt-Nationalrat Zanetti und Melanie Supino von der Freien Linken.
Freiheitliche Jugend traut sich endlich: Riesendemo in Kleinstadt Vöcklabruck

Freiheitliche Jugend traut sich endlich: Riesendemo in Kleinstadt Vöcklabruck

Das beschauliche Vöcklabruck in Oberösterreich hat gerade einmal 12.000 Einwohner. Dorthin mobilisierte die Freiheitliche Jugend beachtliche 1.500 Kundgebungsteilnehmer (laut Polizeiangaben, wahrscheinlich deutlich mehr), deren Fackeln und Österreich-Fahnen eine beeindruckende aber friedliche Kulisse für die teilnehmenden Redner bildeten. Das patriotische Magazin Info-DIREKT war mit einem Kamerateam vor Ort und berichtete.

Als Redner traten Silvio Hemmelmaier, Obmann der Freiheitlichen Jugend Oberösterreich, Dr. Susanne Fürst, Obmann-Stellvertreterin des Freiheitlichen Parlamentsclubs und Martin Kaser auf. Die zahlreichen Teilnehmer, die Stimmung und die Bedeutung der Themen sorgten dafür, dass es auf der Bühne sichtlich emotional zuging. Bald zwei Jahre Kollektivhaft der Bevölkerung für eine völlig aufgebauschte Pandemie hinterlassen auch ihre seelischen Spuren.

… dass auch die Geimpften belogen wurden. Alle wurden belogen, weil diese Impfung nicht der Gamechanger ist.

Silvio Hemmelmaier

Sie sind nicht alleine. Ihr dürft nicht verzweifeln. Wir wollen kein 3G, kein 2G, kein 1G – das ist menschenverachtend!

Das ist kein Leben und es hat nichts, aber auch gar nichts mit Gesundheit zu tun. Diese Politik macht die Gesellschaft krank und der müssen wir uns weiterhin entgegenstellen und diese beenden.

Dr. Susanne Fürst

Wer die politischen Verhältnisse in Oberösterreich kennt, wird feststellen, dass eine solche Veranstaltung der Linie von Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner zuwiderläuft, der in der Regel versucht, nirgendwo anzuecken und den Koalitionspartner ÖVP nicht zu vergrämen. Während die Menschen in Vöcklabruck demonstrierten bereitete die ÖVP die Verleihung von Tapferkeitsurkunden für kleine Kinder vor, die man am Freitag mit dem experimentellen Impfstoff in Linz spritzte.

Link: Fotogalerie Alois Endl, Facebook, https://www.aloisendl.net/

Österreichweit Demonstrationen gegen die Impfpflicht

Österreichweit Demonstrationen gegen die Impfpflicht

Auch am heutigen Samstag fanden österreichweit Proteste gegen die generelle Impfpflicht statt. Ob in Graz, Klagenfurt, St. Pölten oder Innsbruck, überall gingen die Menschen auf die Straße. Denn sie alle eint der Wille, den Plänen der türkis-grünen Regierung eine Absage zu erteilen und weiter in Freiheit zu leben.

„Frieden, Freiheit, keine Diktatur!“, halte es am heutigen Samstag durch viele Orte in Österreich. Bei Protestkundgebungen und Märschen fanden sich tausende Österreicher zusammen um gegen die angekündigte generelle Impfpflicht zu demonstrieren. Auch Rufe nach einem Streik wurden immer wieder laut, um die Regierung zu zwingen, ihre Pläne fallen zu lassen. Ein erster Warnstreik findet bereits am Mittwoch, dem 1. Dezember in ganz Österreich statt.

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Während sich gestern bereits im oberösterreichischen Vöcklabruck mehr als 2.500 Menschen am Abend am Stadtplatz versammelten, fanden heute Demonstrationen in Graz, in der niederösterreichischen Landeshauptstadt St. Pölten und in Klagenfurt in Kärnten statt, an denen ebenfalls jeweils tausende Bürger teilnahmen – allein in Graz mussten die Mainstream-Medien eingestehen, dass es mehr als 30.000 Menschen waren. Fast so viele, wie das System für vergangenen Samstag in Wien bei der Riesen-Demo gesehen haben will. Aber die wahren Ausmaße des Protests lassen sich offenbar nicht mehr verschweigen.

Impressionen aus Klagenfurt:

 

 






Demonstration in St. Pölten:

 

Und die in Graz:

 

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EU-Abgeordneter mahnt vor weiterer Chinafizierung Europas

Bereits im Oktober hatte Terheș lautstark gegen die Pläne des Europäischen Parlaments opponiert, einen digitalen «Grünen Pass» für alle Personen einzuführen, die Zugang zu den Parlamentsgebäuden erhalten möchten.

Er warf damals die Frage auf, warum die Verträge zwischen den Unternehmen, die die Impfstoffe herstellen, und der Europäischen Union nicht öffentlich zugänglich seien. Unvergesslich bleibt die Szene, als er den versammelten Journalisten die den Parlamentariern zugänglich gemachten Verträge zeigte, auf denen teilweise ganze Seiten eingeschwärzt waren.

Am Montag trat Terheș erneut vor die Presse, um vor der drohenden Chinafizierung Europas zu warnen.

Terheș sieht in der zunehmenden Überwachung der Bürger in Europa Parallelen zum Sozialkredit-System Chinas. Er nennt dies Chinafizierung Europas: ein System, in dem die Regierungen die Bewegungen und Transaktionen ihrer Bürger rund um die Uhr erfassen und überwachen.

Der «Grüne Pass» sei nur der erste Schritt. Im Parlament würden aktuell die Pläne für eine Europäische digitale Identität (EUid) und die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) umgesetzt.

Offensichtlich werden wir derzeit Zeuge der Chinafizierung Europas, denn wir sehen, was in China gerade mit dem Sozialkredit-System passiert, wo die Regierung alle Menschen von Anfang bis Ende überwacht und erfasst.

Alles, was Sie tun, alles; überall, wo Sie hingehen. Sie kontrollieren alles und sie beobachten alles. Das ist das Beispiel einer Tyrannei, wenn die Regierung alles über Sie weiss: wohin Sie gehen, was Sie essen, wo Sie waren. Das ist das tyrannische System, und wir sehen, wie dieses System gerade unter der Führung von Ursula von der Leyen (Präsidentin der Europäischen Kommission) umgesetzt wird.

Erst vorgestern hörten wir einen Kommissar im Plenum sagen: «Nun, wir brauchen die Europäische Krankenversicherungskarte, um die Freizügigkeit zu erleichtern.»

Sie wissen, dass wir das schon einmal beim Grünen Pass gehört haben. Das ist das gleiche Narrativ, und ich lade Sie als Journalisten ein, einfach zu beobachten, was sie sagen und was sie tun.

Was sie sagen und versprechen und wozu sie sich vor der Presse verpflichten und das, was dann dabei herauskommt, das sei einander diametral entgegengesetzt. Als der «Grüne Pass» eingeführt wurde, habe der Kommissar zu Protokoll gegeben, dass dieser dazu diene, die Freizügigkeit zu erleichtern. Falls jemand diese Bescheinigung nicht habe, erlaube die Verordnung aber, dass man trotzdem frei von einem Land in ein anderes reisen könne.

Das Problem sei allerdings, dass man dann bei der Ankunft in einem bestimmten Land diese oder jene medizinische Beschränkung zu befürchten habe, wie zum Beispiel eine Quarantäne.

Ich bin froh, dass Sie [die Journalisten] diese Frage stellen, und ich lade alle Journalisten aus Europa und der Welt ein, sich anzusehen, was hier passiert, denn wir sollten das nicht zulassen.

Wir sollten nicht vergessen, dass die Europäische Union in völliger Opposition zur Sowjetunion gegründet worden ist.

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Passend zum Thema bei Corona-Transition:

Artikel: «Befremdliches Demokratieverständnis der EU: Die geheimen Verträge mit den Pharmaunternehmen»

Grün. Gelb. Rot. Licht aus. Ampel aus

Von MARTIN E. RENNER | „Die Ampel steht“ verkündete der designierte Bundeskanzler, der häufig leicht vergessliche Olaf Scholz, anlässlich der Vorstellung des ausgearbeiteten Koalitionsvertrages am vergangenen Mittwoch. Schon ein erstes Überfliegen der erklärten Ziele macht unmissverständlich deutlich, dass Scholz in diesem Satz ein wesentliches Wort vergessen hat, denn richtig müsste es lauten: „Die Ampel steht […]

Baden-Württemberg: Gelber Impfpass ab Dezember ungültig – digitaler Nachweis wird Pflicht

BADEN-WÜRTTEMBERG – Der gelbe Impfpass reicht nach der neuen Corona-Verordnung für den Zugang zu sogenannten 2G- oder 2G-plus-Veranstaltungen nicht mehr aus, teilte das Sozialministerium am Donnerstag mit. Impfnachweise müssen in digital auslesbarer Form vorliegen. Das soll „bis zu einem gewissen Grad mehr Sicherheit vor Impfpass-Fälschungen“ bringen, erläuterte ein Sprecher.

„Immunkarte als Übergangslösung“

Für Menschen ohne Handy besteht auch die Möglichkeit sich in einigen Apotheken eine sogenannte Immunkarte zu besorgen. Diese enthält einen EU-weit gültigem Impf-QR-Code im Scheckkartenformat. Womit ist die Überwachung und Kontrolle auch für Leute, die nicht über geeignete Handys verfügen gewährleistet. Wie lange diese provisorische Zwischenlösung hält, ist nicht bekannt.

LH Stelzer (ÖVP) verleiht Tapferkeitsurkunde an geimpfte Kinder

Zahlreiche namhafte Experten sehen keinen Grund, weshalb Kinder einen experimentellen Impfstoff verabreicht bekommen sollen, der noch immer keine ordentliche Zulassung hat. Etablierte Politiker kümmern solche Details freilich nicht.

Den neuesten Corona-Wahnsinn-Höhepunkt lieferte heute Nachmittag Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP). Auf Facebook bedankte er sich bei allen Kindern, die von ihren Eltern zur Impfung geschickt wurden:

„Danke an Leopold und die vielen anderen Kinder, die sich schon dieses Wochenende ihre Corona-Schutzimpfung holten. Das zeugt von Tapferkeit und Solidarität gegenüber ihren Mitmenschen.“

Und weiter:

„Neben kleinen Aufmerksamkeiten, gab es auch eine Tapferkeitsurkunde!“

Dazu schreibt auf Facebook ein Nutzer:

„Herr Stelzer ich hoffe hierfür kommen Sie vor ein Gericht!“

Wien als Vorreiter bei Kinderimpfung

In Wien wollte man die Notzulassung für die Kinder gar nicht abwarten. Anfang November waren dort bereits fast 1.000 Kinder unter 12 Jahren  „Off Label“ geimpft. Am 15. November zeigte sich Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) ganz stolz der Presse, da zu diesem Zeitpunkt schon 9.000 Termine für Kinderimpfungen vergeben waren.

Hier das Originalposting von Oberösterreichs Landeshauptmann Stelzer (ÖVP):

 

Der Beitrag LH Stelzer (ÖVP) verleiht Tapferkeitsurkunde an geimpfte Kinder erschien zuerst auf Info-DIREKT.

MFG Brunner: Rechtsstaat im Koma. Die überfällige Entpolitisierung der Justiz.

MFG Brunner: Rechtsstaat im Koma. Die überfällige Entpolitisierung der Justiz.

Der österreichische Rechtsstaat zeigt sich angesichts einer Bundesregierung, die Grund – und Freiheitsrechte mit Füßen tritt und den Verfassungsgerichtshof konsequent ignoriert, in völliger Ohnmacht. Rechtsanwalt Dr. Michael Bunner erörtert im Rahmen der Zukunfskonferenz 2021 Sachverhalte und schlägt konkrete Reformen vor.

„Es wird eine Zeit nach Corona geben – mit all ihren Konsequenzen. Eine Konsequenz muss sein, aus der Corona-Vergangenheit zu lernen und den Rechtsschutz so zu gestalten, dass zukünftigen Rechtsbrüchen durch Vollzugsorgane vorgebeugt wird – diese so weit wie möglich, schon a priori verhindert werden.“ So die Forderung des MFG Bundesparteiobmanns Dr. Michael Brunner. In seinem Vortrag „Rechtsstaat im Koma: Die überfällige Entpolitisierung der Justiz“ vom 10. September 2021 im Rahmen der „Zukunftskonferenz 2021 – Weil es anders geht“ zeigt er auf eine für juristische Laien verständliche Art und Weise auf, welcher Natur die aktuellen Probleme sind und mit welchen Reformen ihnen künftig begegnet werden kann.

Interessierte finden Dr. Brunners Rede unter diesem Link Die überfällige Entpolitisierung der Justiz – Vortrag -von RA Michael Brunner – Zukunftskonferenz 2021 – MFG Österreich – Menschen Freiheit Grundrechte (mfg-oe.at) oder können sie hier direkt ansehen.

Alternativer Link: Die überfällige Entpolitisierung der Justitz – Vortrag -von RA Michael Brunner – Zukunftskonferenz 2021 – sender.fm (veezee.tube)

Vollständiges Transcript für alle, die lieber lesen, im Folgenden (Hervorhebungen, Zwischentitel und Verlinkungen durch Redaktion):

Ich wünsche Ihnen allen einen wunderschönen Nachmittag. Ich danke Ihnen und ich danke den Veranstaltern, dass ich heute vor Ihnen reden darf.

Als am 16. März 2020 der Lockdown verhängt wurde, war ich der Ansicht, es wird nach kurzer Zeit wieder vorüber sein. Als es das nicht war, wurde ich sozusagen zum Schreibtisch – Attentäter. Ich habe eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde nach der anderen geschrieben. Ich war dann mit drei Beschwerden erfolgreich. Nachdem das aber letzten Endes zu wenig war, habe ich dann am 11. Oktober letzten Jahres mit drei weiteren Kollegen die Rechtsanwälte für Grundrechte / Anwälte für Aufklärung gegründet. Dann später gemeinsam mit Prof. Haditsch am 18.11.2020 den Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschuss und dann mit weiteren Freunden am 14. Februar 2021 die Partei als politische Kraft MFG Menschen, Freiheit, Grundrechte.

Der Rechtsstaat liegt liegt meines Erachtens nicht mehr im Koma. Er brennt bereits. Ein bekannter Professor hat bereits im Sommer letzten Jahres gesagt: Der Rechtsstaat liegt auf der Intensivstation. Ich möchte drei Prinzipien kurz erklären.

Das gewaltenteilende Prinzip

Das erste Prinzip ist das gewaltenteilende Prinzip, ganz ein wesentliches. Es geht zurück auf Montesquieu. Es müssen die Gewalten in einem Staat getrennt sein. Es muss die Verwaltung getrennt sein von der Gesetzgebung und beide von der Rechtssprechung. Der Absolutismus vereint mehr oder weniger diese Gewalten. Auch in Österreich ist leider keine wirkliche Gewaltenteilung vorhanden. Die Regierung freut sich der Parlamentsmehrheit, daher gibt es keine wirkliche Kontrolle durch das Parlament. In der Rechtssprechung funktioniert die Gewaltenteilung mehr oder weniger, auch wenn die Staatsanwaltschaft in Österreich weisungsgebunden ist. Es ist schon lange eine Forderung, dass die Staatsanwaltschaften weisungsfrei agieren müssen. Wir sehen, dass ein Funktionieren vorhanden ist, wenn auch noch Hausdurchsuchungen bei Regierungsmitgliedern durchgeführt werden.

Das liberale Prinzip

Ein weiteres tragendes Prinzip ist das liberale Prinzip – das Prinzip Freiheit des Einzelnen im Staat, Freiheit des Einzelnen vom Staat. Die Regelungsbereiche sollen den Einzelnen nicht völlig umklammern. Je mehr Freiheit er hat, desto mehr ist dieses liberale Prinzip verwirklicht, unsere Grund – und Freiheitsrechte sind liberal geprägt.

Das rechtsstaatliche Prinzip

Und ein weiteres, wesentliches Prinzip: das rechtsstaatliche Prinzip.

Das rechtsstaatliche Prinzip besagt, dass sämtliche Gesetze klar determiniert werden müssen. Der Einzelne muss wissen, was er darf und was er nicht darf. Es darf keine Strafe, kein Verbrechen geben ohne Gesetz. Die gesamte Verwaltung Artikel 18 Abs. 2 BVG kann und darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden. Und dieses rechtsstaatliche Prinzip wurde und wird immer wieder gebrochen. Das rechtsstaatliche Prinzip erfährt seinen Garanten durch die Überprüfung sämtlicher Verwaltungsakte durch die Verwaltungsgerichte. Überprüfung sämtlicher Verordnungen, Gesetze, Staatsverträge durch den Verfassungsgerichtshof.

Der Verfassungsgerichtshof ist politisch besetzt und schwerfällig

Und nun kommen wir gleich zum Verfassungsgerichtshof, der aus vierzehn Mitgliedern besteht, einschließlich Präsident und Vizepräsident. Der Verfassungsgerichtshof tagt vier Mal im Jahr in vier Sessionen und zwar für die Dauer von jeweils rund drei Wochen. Der wesentliche Kritikpunkt an diesem Gerichtshof ist, dass er politisch besetzt ist. Auch wenn grundsätzliche seine Entscheidungen von einer Objektivität geprägt sind, sind doch diejenigen, die maßgeblichen Einfluss auf die Besetzung ausüben, die Parteien. Der Verfassungsgerichtshof, die einzelnen Mitglieder werden vom Bundespräsidenten ernannt über den Vorschlag des Nationalrates, des Bundesrates und der Bundesregierung.

Eine Situation, wie wir sie in Österreich jetzt haben, die begonnen hat vor achtzehn Monaten, war noch nie in Österreich. Es ist das alles möglich geworden durch eine unglaubliche Angst – und Panikmache der Regierung. Wir erinnern uns alle an die Worte: Bald wird jeder einen kennen, der an Covid-19 verstorben ist. Ich kenne keinen einzigen, aber ich kenne viele, die pleite gegangen sind durch die Maßnahmen und eine beträchtliche Anzahl an geschädigten Personen und Existenzen. Möglich wurde dies alles dadurch, dass die Leitmedien einseitig berichtet haben und nur ein Narrativ gelten haben lassen. Jeder, der eine andere Meinung hatte, wurde totgeschwiegen, wurde diffamiert oder sogar auch verfolgt. Ärzte, die eine andere Meinung hatten oder Ärzte, die Maskenatteste ausgestellt haben, wurden von der Ärztekammer mit Disziplinarverfahren belegt.

Sämtliche Verordnungen, die der Verfassungsgerichtshof dann in weiterer Folge aufgehoben hat – es waren insgesamt dreißig wesentliche Bestimmungen in den Verordnungen – wurden revolvierend durch die Regierung immer wieder neu in Kraft gesetzt. Die Regierung hat sich nicht an die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs gehalten. Der Verfassungsgerichtshof ist immer sechs Monate hinten nach gehängt. Er hat eine Verordnung aufgehoben nach sechs Monaten, aber es war bereits neue, mit allenfalls verschärften Maßnahmen in Geltung. Die Regierung hat sich nicht beeindrucken lassen, sondern einfach weitergemacht. Und diese Verordnungen wurden dann sogar manchmal im 2 – Tages / 3 – Tagestakt immer wieder abgeändert, mit sehr vielen unbestimmten Gesetzesbegriffen versehen, sodass sich am Schluss des Tages niemand mehr ausgekannt hat. Der einzelne Staatsbürger schon gar nicht, die Exekutive auch nicht und wir als Rechtsanwälte waren beschäftigt, ständig neue Verordnungstexte zu studieren, die mehr als unklar und irreführend waren.

Unabhängige Fachleute und Bildung von Senaten

Die Probleme der verfassungsgerichtlichen Rechtssprechung liegen einerseits in der politischen Besetzung. Daher wäre es eine wesentliche Forderung, dass der Verfassungsgerichtshof entpolitisiert wird, besetzt wird mit freien und unabhängigen Fachleuten aus juristischen Berufen. Er entscheidet immer im Plenum und nicht in Senaten. Dadurch kommt es zu einer Schwerfälligkeit. Er tritt nur alle drei Monate zusammen und trifft dann seine Entscheidungen. Ich selbst habe noch eine Beschwerde vom 4. Dezember 2020 anhängig. Das sind jetzt rund zehn Monate, die wesentliche Bestimmungen in der Verordnung aus November 2020 bekämpft hat und es wird darüber nicht entschieden.

Es ist eine Forderung an den Verfassungsgerichtshof und an eine Reform für diesen Gerichtshof, dass Senate gebildet werden. Senate wie sie auch bei den ordentlichen Gerichten üblich sind. Senate, die permanent tagen. Nicht nur zu gewissen Zeiten. Das würde eine regelmäßig laufende Rechtssprechung ermöglichen. Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Östereich auch nicht die Möglichkeit eines Eilverfahrens. Bei den ordentlichen Gerichten ist es möglich, wenn Gefahr im Verzug ist, wenn ein unwiderbringlicher Schaden droht, dass ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt. Dies ist in Österreich im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit nicht möglich. Wäre es möglich gewesen, wäre es nie zu dem gekommen, was wir heute erleben, weil dann hätte der Verfassungsgerichtshof über Anfechtung von Verordnungen eine rasche Entscheidung getroffen und treffen müssen.

Die Verordnungserlassungsakte waren leer

Die bisherigen Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes, die zu Aufhebungen geführt haben, waren dadurch bedingt, dass die Verordnungserlassungsakte leer waren. In den Akten befanden sich keine Gutachten, keine Studien, es wurde nicht begründet, wie es zu diesen Maßnahmen gekommen ist. Daher hat der Verfassungsgerichtshof in der Materie selbst bis heute noch keine Entscheidung getroffen. Er hat nicht darüber befunden: Ist der PCR-Test oder sind Masken oder sonstige Maßnahmen wie Abstandsregeln geeignet, eine Verbreitung des Virus hintanzuhalten und sind diese Maßnahmen verhältnismäßig? Wie bereits gesagt, hatte die Regierung immer wieder in kurzen Abständen neue Verordnungen erlassen, immer wieder mit neuen ähnlichen oder verschärften Inhalten. Der Verfassungsgerichtshof ist daher nicht einmal mehr in der Lage gewesen, diese zeitnah zu beurteilen.

Wesentlich für eine Reform des Verfassungsgerichtshofes wäre es auch, dass man überall bei den Verwaltungsgerichten Verfassungsgerichte einsetzt. Die sozusagen als erste Instanz entscheiden und als übergeordnete Instanz der Verfassungsgerichtshof. Wenn heute ein Verwaltungsgericht der Ansicht ist, dass es eine verfassungswidrige Bestimmung anwenden müsste, bleibt ihm nichts anderes übrig, als den Akt dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung festzulegen. Wenn es möglich wäre, dass diese Bestimmung gar nicht angewendet werden wird, könnte der Antragsteller klaglos gestellt werden und dann erst könnte man den Akt dem Verfassungsgerichtshof zur Beurteilung vorlegen. Das würde dem Antragsteller wesentliche Zeit ersparen.

Stärkung der Stellung des Bundespräsidenten

Es geht aber nicht nur um die Reform des Verfassungsgerichtshofes, wenn wir uns überlegen wollen, dass derartige Maßnahmen, wie wir sie heute erleben in Hinkunft unterbleiben. Man könnte auch daran denken, das Amt des Bundespräsidenten, seine Stellung zu stärken. Er bestellt die Bundesregierung. Die Bundesregierung bringt beim Parlament Gesetzesanträge ein, aber der Bundespräsident selbst hat dieses Recht nicht. Man könnte ihm ein solches Recht, ein solches Gesetzesinitiativrecht einräumen, weil er ja doch eine gewisse Stellung und Ansehen geniesst. Er kann auch nur die gesamte Bundesregierung entlassen, aber nicht einzelne Minister. Auch hier könnte man ansetzen, weil ein Bundespräsident wahrscheinlich sich scheuen würde, die gesamte Regierung zu entlassen, dass man ihm das Recht einräumt, einzelne Minister zu entlassen und damit eine gewisse Bewegung in einen Stillstand zu bringen, wenn Maßnahmen überbordend werden.

Ministeranklage als parlamentarisches Minderheitenrecht

Es sollte auch die Ministeranklage als parlamentarisches Minderheitenrecht verankert werden. Heute wird von der Opposition, die in der Minderheit ist, das Mißtrauen ausgesprochen einem Minister, und die Regierungsmehrheit, die Parlamentsmehrheit schmettert diesen Misstrauensantrag ab. Wenn nun die Opposition die Möglichkeit hätte, ein Misstrauensvotum zu stellen und dann müsste zur Bestätigung des Ministers im Parlament eine Zweidrittel – oder vielleicht auch Dreiviertelmehrheit erzielt werden, dann hätte das Instrument eine gewisse Wirkung. Auch ist daran zu denken, dass man ein plebiszitäres Misstrauensvotum einrichten könnte. Beispielsweise 10 Prozent der Bevölkerung und 600.000 Staatsbürger können das Misstrauen gegen einen Minister, gegen ein Regierungsmitglied aussprechen. Und dann müßte sich das Parlament damit befassen und nur mit einer Zweidrittel – oder Dreiviertelmehrheit könnte dieser Minister im Amt bleiben.

Widerstands – und Notwehrrecht nach deutschem Vorbild

Es gibt noch viele Gedanken und Ansätze, wie eine Reform aussehen kann, dass wir einen Rechtsbruch, wie wir ihn seit achtzehn Monaten erleben, nach Möglichkeit vermeiden. So wie in Deutschland sollte auch in Österreich ein Widerstands – und Notwehrrecht in der Verfassung verankert werden. Ein Widerstandsrecht jedes Einzelnen und der Bevölkerung analog zu Artikel 20 Abs. 4 des deutschen Grundgesetzes. Und ganz wesentlich, ich habe es bereits erwähnt, ist die Weisungsfreiheit der Staatsanwaltschaft, dass die Staatsanwaltschaft nicht an die Weisung der Oberstaatsanwaltschaft beziehungsweise an das Justizministerium gebunden werden kann.

Aufhebung maßgeblicher Verordnungsbestimmungen

Ich habe es schon erwähnt, der Verfassungsgerichtshof hat in ungefähr dreißig gesonderten Fällen maßgebliche Verordnungsbestimmungen aufgehoben. Das erste Erkenntnis stammt vom 14. Juli 2020. Hier hat der Verfassungsgerichtshof erklärt, dass der gesamte erste Lockdown gesetzwidrig war. Das heißt, die gesamte österreichische Bevölkerung wurde am 16.3.2020 eingesperrt und dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Weil das Ermächtigungsgesetz, das Covid-19-Maßnahmengesetz sah damals nur vor, dass der Gesundheitsminister berechtigt ist, das Betreten bestimmter Orte zu untersagen, aber nicht das Betreten des gesamten öffentlichen Raumes. Am 14.7.2020 wurde ebenfalls die Differenzierung zwischen den Bau – und Gartenmärkten und anderen großen Handelsbetrieben in der Covid-19-Maßnahmenverordnung als gesetzwidrig erkannt. Sie erinnern sich: Es durften damals Betriebe aufsperren, die in der Fläche unter 400m2 lagen, aber Betriebe über 400m2 nicht. Aber ein großer Baumarkt mit 18.000m2 durfte wieder öffnen.

Es geht dann weiter. Erkenntnis vom

  • 1.10.2020: Betretungsverbot für selbständige Waschstraßen, war gesetzwidrig. Immerhin.
  • 1.10.2020: Das ist dann schon bei weitem wesentlich: Betretungsverbot für Gaststätten war gesetzwidrig.
  • Wieder 1.10.2020: Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen war gesetzwidrig.
  • 1.10.2020: Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen, war gesetzwidrig.
  • 1.10.2020: Betretungsverbot für Gaststätten war gesetzwidrig, betraf eine andere Verordnung.
  • Wieder Erkenntnis vom 1.10.2020: Aufhebung von Bestimmungen der Covid-19-Lockerungsverordnung, nämlich das Betretungsverbot für Gaststätten und der Einlass von Besuchergruppen mit maximal vier Personen, wenn kein gemeinsamer Haushalt besteht und der Mindestabstand zwischen den Tischen von einem Meter waren gesetzwidrig.
  • 10.12.2020: Die Maskenüflicht im Schulgebäude und die Klassenteilung im Frühjahr 2020 waren gesetzwidrig. Hier entscheidet der Verfassungsgerichtshof neun Monate später über eine verfassungswidrige Verordnung.
  • 23.2.2021: Die Sitzreihenregelung bei Fahrgemeinschaften und im Gelegenheitsverkehr, insbesondere Taxis und taxiähnliche Betriebe sowie die Maskentragepflicht zusätzlich für Taxis und taxiähnliche Betriebe sowie Schülertransporte waren gesetzwidrig.
  • 9. März 2021: Betretungsverbot für Sport – und Freizeitbetriebe betreffend Frühjahr 2020 war gesetzwidrig.

Wiener Kontakt-Tracing Verordnung war gesetzwidrig. In Österreich keine generelle Impfpflicht.

  • 10. März 2021: Die Wiener Kontakttracing-Verordnung vom September 2020 war gesetzwidrig. Damals im September musste man, wenn man beispielsweise eine Gaststätte aufgesucht hat, sich registrieren und seine Daten hinterlassen und der Betreiber wurde verpflichtet, diese Daten über Aufforderung der Bezirksverwaltungsbehörde weiterzugeben. Der Verfassungsgerichtshof hat damals ausgesprochen, derart schwerwiegende Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz bedürfen einer besonderen Begründung. Es gab überhaupt keine Begründung. Bei der Aufhebung des Betretungsverbots für Sport – und Freizeitbetriebe war ebenso der Verordnungserlassungsakt leer. Es findet sich unter Sachverhalt nur ein Satz: Die Bundesregierung hat aufgrund der aktuellen Situation beschlossen, das Betreten von Geschäften ab Montag, 16.3., mit Ausnahmen zu verbieten und den Betrieb von Gastrounternehmen mit 17.3.2020. Darüberhinaus finden sich keine Hinweise, warum diese Verordnung überhaupt verpflichtend erlassen wurde.
  • Wesentlich auch, nachdem es heute immer wieder diskutiert wird, ist, dass der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 2. März 2021 festgestellt hat, dass es in Österreich keine generelle Impfpflicht gibt.
  • Am 8. Juni 2021 wurde ein weiteres Erkenntnis gefällt. Im Kundenbereich wenn der Mindestabstand aufgrund der Dienstleistung von einem Meter nicht eingehalten werden konnte, musste man andere geeignete Schutznaßnahmen treffen. Diese Bestimmung war gesetzwidrig.
  • Wieder 8. Juni 2021: Im Gastgewerbe das Betreten nur zwischen bestimmten Zeiten, das Verbot der Konsumation in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle und die Ausnahmen für Gastgewerbe in Krankenanstalten und Pflegeanstalten waren gesetzwidrig. Es mutet ja grotesk an. Die Gaststättenbetriebe, wo gesunde Personen hingehen, durften nicht aufsperren bzw. wurden wesentlichen Beschränkungen unterlegt, aber ein Gewerbebetrieb, ein Gastbetrieb in einer Krankenanstalt oder einem Pflegeheim durfte geöffnet haben.
  • Wieder ein anderes Erkenntnis. 8. Juni, wird noch einmal bestimmt betreffend eine andere Verordnung im Gastgewerbe. Das Betreten zu bestimmten Zeiten war gesetzwidrig.
  • 16. Juni 2021: Die Maskenpflicht in öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen sowie der Mindestabstand waren gesetzwidrig.
  • 24. Juni 2021: Die Beschränkung von Begräbnissen, der Teilnehmeranzahl bis höchstens 50 Personen war gesetzwidrig.

All diesen Erkenntnissen liegt im wesentlichen zugrunde, dass die Verordnungsakte leer waren. Das heißt, es wurden grundrechtseinschränkende Maßnahmen verordnet, die nicht begründet wurden. Ich bin immer davon ausgegangen, dass sich in diesen Akten viele Gutachten, Studien befinden, aber außer einem Entscheidungsentwurf oder belanglosen Zetteln hat sich dort nichts gefunden.

Verwaltungsgericht Wien: Erstmals Entscheidung in der Sache selbst.

Eine wesentliche Entscheidung, die stammt vom 24. März 2021, hat das Verwaltungsgericht Wien getroffen. Damals ging es um das Verbot der Demonstration der FPÖ Ende Jänner. Hier wird erstmals in der Sache selbst entschieden. Nicht formell, nicht deswegen, weil irgendwelche formaliter nicht eingehalten worden wären. Der erkennende Richter hat gesagt:

„Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet die Wörter ‘Fallzahlen’, ‘Testergebnisse’, ‘Fallgeschehen’, ‘Anzahl der Infektionen’ – wir kennen das von heute mit Inzidenzen – „dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. Für die WHO ist ausschlaggebend die Anzahl der Infektionen, der Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger Fallzahlen. Damit bleibt offen, von welchen Zahlen überhaupt ausgegangen wird. Kary Mullis, der Vater des PCR-Tests, hat selbst ausgesagt, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zu einer Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagen kann.“ Das hat dann letztlich auch die WHO bestätigt Anfang Jänner 2021. Das Verwaltungsgericht Wien sagt hier: „Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test als bestätigter Fall wird von der WHO abgelehnt. Das Abstellen auf eine Antigenfeststellung mit klinischen Kriterien als bestätigter Fall lässt offen, ob die klinische Abklärung durch eine Arzt erfolgt ist, dem sie ausschließlich vorbehalten ist. Zu den Antigentests ist überdies zu bemerken, dass diese bei fehlender Symptomatik hoch fehlerhaft sind.“

Geschädigte haben Schadenersatzansprüche

Sämtliche Personen, die geschädigt wurden durch diese grundrechtswidrigen Maßnahmen – ich denke hier besonders an die zahlreichen Handelsbetriebe, sie alle haben Schadenersatzansprüche gegen die Republik Österreich nach Paragraph 1 des Amtshaftungsgesetzes. Ein Minister, der eine grundrechtswidrige Verordnung erlässt, handelt schuldhaft. Es braucht der geschädigte Unternehmer im wesentlichen nur noch die Höhe seines Schadens feststellen lassen. Wenn eine Verordnung zur Gänze nicht aufgehoben wurde, und es wurde keine zur Gänze aufgehoben, immer nur die Bestimmungen, die den Antragsteller unmittelbar betroffen haben, so ist dennoch davon auszugehen, dass gesamte Verordnung gesetzwidrig war, weil der Verordnungserlassungsakt leer war. Das heißt auch für die anderen Bestimmungen gibt es ja keine Begründung.

Nach Paragraph 3 des Covid-19-Maßnahmengesetzes kann der Gesundheitsminister beim Auftreten von Covid per Verordnung das Betreten von Betriebsstätten, von Arbeitsorten, von Verkehrsmitteln beschränken bzw. regeln, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erforderlich ist. Wir haben hier unbestimmte Gesetzesbegriffe. Auftreten von Covid – wie viel Covid muss auftreten? Eins, zwei, hundert oder mehr? Und unbestimmt die Bestimmung ‘soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erforderlich ist’. Das Pendant dazu ist der Paragraph 4. Hier wird beim Auftreten von Covid-19 der Gesundheitsminister ermächtigt, das Betreten von bestimmten Orten oder öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit zu regeln, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erforderlich ist.

Und die wesentliche Bestimmung für den Lockdown, Paragraph 6: ‘Sofern es zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 unerlässlich ist’ – auch wieder völlig unbestimmter Gesetzesbegriff – ‘um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerter Notsituationen zu verhindern und Maßnahmen gemäß den Paragraphen 3 und 4 nicht ausreichen’, also partielle Betretungsverbote, kann eben ein Lockdown verhängt werden, kann ein Ausgangsverbot verhängt werden mit gewissen Ausnahmen.

Es ist die Tatsachenfrage zu klären

Wesentlich ist, dass man zunächst einmal die Tatsachenfrage klären muss. Man muss klären, welcher Sachverhalt ist überhaupt zu beurteilen, um eine Rechtsfrage danach lösen zu können. Wenn wir von einem Lockdown ausgehen, so benötigt man dazu die Unerlässlichkeit der Maßnahme, den drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung und dass keine gelinderen Mittel möglich sind. Die gesamten Lockdowns, die darauf gegründet wurden, das Gesundheitssystem droht zusammenzubrechen, sind meiner Auffassung nach rechtswidrig. Es gab nie einen drohenden Zusammenbruch des Gesundheitswesens, es war nie eine Notstandssituation gegeben. In meiner letzten Anfechtung vom 4. Dezember 2020 habe ich das ausführlich dargelegt. Ich habe den PCR-Test angefochten, auch die Maskentragepflicht und habe dafür, dass keine Grundlage besteht für einen Lockdown, weil alles im Normalbereich war, entsprechende Urkunden vorgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt war die Normalbettenauslastung völlig im grünen Bereich, die Intensivbettenauslastung im grünen Bereich und das Personal ist sogar auf Urlaub gegangen.

Gefährdungslage rechtfertigt keine Maßnahmen

Wenn wir jetzt die Tatsachenfrage klären wollen, müssen wir zunächst fragen, welche Gefahr besteht für die Bevölkerung? Wir wissen, dass für Personen unter 64 Jahren statistisch gesehen überhaupt kein Risiko einer Mortalität besteht. Covid-19 betrifft nur bestimmte Personengruppen, vor allem ältere Personen und die auch nur dann, wenn sie Vorerkrankungen haben – eins, zwei, drei oder mehr Vorerkrankungen. Die Mortalitätsrate liegt, und das wurde bereits durch Prof. Ioannidis festgelegt, und er ist einer der anerkanntesten Wissenschaftler auf der Welt, bei 0,15 Prozent. Bei dieser Gefährdungslage erübrigt es sich, über grundrechtseinschränkende Maßnahmen überhaupt nachzudenken. Selbst aber, wenn man davon ausgeht, dass Maßnahmen erforderlich wären, muss ich immer fragen: Sind diese Maßnahmen verhältnismäßig? Sind diese Maßnahmen grundsätzlich geeignet, das Ziel zu erreichen? Nachdem der PCR-Test keine Infektion nachweisen kann und für diagnostische Zwecke auch niht zugelassen ist, sind diese Maßnahmen unverhältnismäßig und nicht geeignet. Jede Maßnahme muss das gelindeste Mittel darstellen für den Grundrechtseingriff. Sie darf nicht überbordend sein. Und jede Maßnahme muss sofort wieder aufgehoben werden, wenn der Grund für ihre Erlassung weggefallen ist. Dass das alles nicht der Fall ist, sehen wir seit 18 Monaten. Die Maßnahmen werden immer gravierender, sie werden immer mehr losgelöst von jeglicher Evidenz. Dazwischen gibt es eine kurze Verschnaufpause und dann geht es mit Vollgas weiter.

Es wurden alle Grundrechte verletzt

Es wurden nicht nur einzelne Grundrechte verletzt. Es wurden eigentlich mehr oder weniger alle Grundrechte verletzt. Gleichheit vor dem Gesetz Artikel 7 BVG aktuell. Wenn man davon spricht, dass man einen Unterschied machen darf zwischen Geimpften und Ungeimpften, dann ist das diskriminierend, weil dafür besteht keine sachliche Rechtfertigung. Die propagierte Impfung ist keine Impfung. Sie ist ein experimentelles Gentherapeutikum, weil sie keine sterile Immunität verschaffen kann. Derjenige, der sich damit behandeln lässt, kann weiter sich mit SARS-Cov-2 infizieren und diese Infektion auch weitergeben. Das ergibt sich aus den Produktinformationen sämtlicher Impfhersteller und aus den Zulassungsdokumenten der EMA.

Dann weiters sind alle Impfzulassungen nur bedingt erfolgt im Sinne der EU-Verordnung Nr. 507 aus 2006. Bedingt, weil keine Aussagen getroffen werden können über die mittelfristigen und langfristigen Folgen, die durch eine solche Impfung verursacht werden können. Es liegen keine Studien vor über Auswirkungen auf die Fertilität. Keine Studien über die Auswirkungen auf Personen, die Medikamente einnehmen müssen. Keine Studien über die Auswirkungen auf Karzinome und Genveränderungen. Niemand kann gezwungen werden, sich mit einer solchen Substanz behandeln zu lassen. Wenn also ein Unterschied gemacht wird zwischen geimpften und ungeimpften Personen, dann ist das eklatant gleichheitswidrig.

Nicht die Regierung, sondern jeder Einzelne bestimmt über seinen Körper

Verletzung des Grundrechts auf Leben, Artikel 2 der körperlichen Unversehrtheit. Nach Artikel 3 der Europäischen Grundrechtscharta. Nicht nur das Leben des Einzelnen ist geschützt. Geschützt ist seine Gesundheit. Seine körperliche Unversehrtheit. Das Recht auf Unversehrtheit schützt die körperliche und geistige Integrität des Menschen. Wir brauchen gar nicht darüber zu reden, dass eine Impfung schon alleine aufgrund des Schutzes des Lebens, der Gesundheit nicht zulässig ist ohne Einwilligung der betroffenen Person. Nicht die Regierung, sondern jeder Einzelne bestimmt über seinen Körper. Auch der PCR-Test ist ein Eingriff in diese körperliche Integrität und bestimmt Paragraph 110 Strafgesetzbuch, dass ein solcher Eingriff als Diagnoseerstellung der Einwilligung der betroffenen Person bedarf. Der PCR-Test, wie gesagt, ist nicht geeignet, eine Infektion nachzuweisen, daher ist die Anordnung an eine Person, einen solchen Test über sich ergehen zu lassen, grundrechtswidrig im Sinne des Artikel 2 der Menschenrechtskonvention des Artikel 3 der EU Grundrechtscharta. Verletzt wird durch diese Maßnahmen das Recht auf Achtung des Privat – und Familienlebens. Nicht nur das Privat – und Familienleben an sich ist geschützt, sondern die körperliche und geistige Erscheinung jedes Einzelnen. Seine Persönlichkeit. Seine Individualität. Hier greift auch die Maskentrageverpflichtung in dieses Grundrecht eklatant ein.

Eine gesunde Person darf niemals weggesperrt werden.

Verletzt ist das Grundrecht auf persönliche Freiheit und Freizügigkeit der Person. Jeder Person muss es unbenommen sein, sich frei im Staatsgebiet aufzuhalten, sich dort niederzulassen, wo er es möchte. Wesentlich dabei ist auch das Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit. Artikel 2 Abs.1 Ziffer 5 bestimmt, dass immer nur derjenige abgesondert werden kann, der nachweislich eine Gefahrenquelle, eine Ansteckung für andere Personen ist. Niemals darf eine gesunde Person weggesperrt oder isoliert werden, immer nur der Kranke. Und wesentlich ist, dass die Gefahr erwiesen ist. Daher ist davon auszugehen, dass die Mehrheit sämtlicher Absonderungsbescheide, die darauf gestützt wurden, dass jemand eine K1 – Person ist oder K2 – Person ist, grundrechtswidrig gewesen. Man hätte alle Bescheide anfechten sollen. Leider ist das nicht geschehen.

Zum Impfzwang noch. Der Europarat untersagt diesen Impfzwang und jegliche Diskriminierung von Personen, die sich nicht impfen lassen. Wird festgelegt in der Resolution 2361 vom 27. Jänner 2021. Impfnachweise als Berufsvoraussetzungen, Zugangsvoraussetzung in das öffentliche Leben uns so weiter sind unzulässig. Diese Resolution hat zwar keine verpflichtende Wirkung auf die 45 Mitgliedsstaaten, wurden aber in der Vergangenheit solche Resolutionen immer als verbindlich angesehen und sie wurden von den einzelnen Mitgliedsstaaten auch befolgt.

Nötigung, Landzwang, Amtsmissbrauch

Ich habe am 25. Jänner 2021 gemeinsam mit anderen Kollegen und mit einem Arzt im Namen von Ihnen eine Strafanzeige gegen Kurz, Anschober und Kogler eingebracht wegen des Verdachtes der Nötigung, des Landzwanges, des Verdachtes des Amtsmissbrauches. Es ging dabei in erster Linie um den ersten Lockdown, um damals 22 Verfassungsgerichtshoferkenntnisse, die festgestellt haben, dass keine Berechtigung war für die Verordnung dieser Maßnahmen. Trotzdem wurden immer wieder neue Verordnungen erlassen. Es ging bei dieser Strafanzeige um den zweiten und dritten Lockdown unter Nachweis, dass keine Auslastung des Gesundheitssystems vorhanden war und begründet auf verschiedenen Äußerungen, die gemacht wurden. Wir erinnern uns, im April 2020 hat Kurz gesagt, es ist ihm egal, ob das eine oder andere verfassungswidrig ist, ob die eine oder andere Verordnung verfassungswidrig ist, weil wenn der Verfassungsgerichtshof darüber entscheidet, dann ist diese ohnehin nicht mehr in Kraft.

Diese Strafanzeige, die sehr detailliert war, umfasste 31 Seiten und zahlreiche Beilagen, wurde nach 14 Tagen von der Staatsanwaltschaft ohne Beweisaufnahme, ohne Vernehmung der verdächtigten Personen mangels Anfangsverdachtes zurückgelegt. Wir konnten keine Fortführungsantrag einbringen, weil der in einem solchen Fall, wenn kein Anfangsverdacht besteht, nicht vorgesehen ist. Wir haben trotzdem einen Fortführungsantrag eingebracht, weil wir die Gerichte damit beschäftigen wollten. Dieser Fortführungsantrag ist dann zurückgewiesen worden. Gleichzeitig brachten wir auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein bei der Oberstaatsanwaltschaft. Ich habe dann einige Wochen nichts gehört und dann einen sehr freundlichen – er war wirklich freundlich – Einzeiler erhalten. Mir wurde höflich mitgeteilt, dass an der Ansicht der Staatsanwaltschaft keine Kritik zu äußern ist, keine Bedenken bestehen.

Völlige Ohnmacht des Rechtsstaats

Wir befinden uns heute in einer Situation einer völligen Ohnmacht des Rechtsstaates, weil Rechtsschutz entweder nicht gewährleistet wird oder zu spät kommt. Wie ich ausgeführt habe, wurden durch den Verfassungsgerichtshof eine Reihe von Bestimmungen in Corona-Verordnungen als gesetz – und verfassungswidrig nachträglich festgestellt bzw. aufgehoben, jedoch sind diese Entscheidungen des Höchstgerichtes ohne Auswirkungen geblieben, weil die Regierung sich daran nicht hält. Es rollt eine Verwaltungswalze weiter über die Gesellschaft, welche so noch nie dagewesen ist, und dies auf allen Verwaltungsebenen.

Dieser Zustand ist bedingt durch eine extrem ausgebaute Machtstellung der Verwaltung in unserem Gemeinwesen, welcher die anderen Staatsgewalten wenig entgegensetzen bzw. entgegenzusetzen haben. Die Judikative und vor allem die Legislative sehen praktisch tatenlos zu, wie das Prinzip der Gewaltenteilung ausgehebelt wird und zunehmend erodiert. Es ist grundsätzlich nichts Neues, da auch in der Vergangenheit vor allem die Legislative, das Parlament, eigentlich immer nur ein Erfüllungsgehilfe der Regierung war und man schon immer deutlich sehen konnte, wer das politische Sagen hatte. Eine solche massive Machtvereinnahmung durch die Regierung und Verwaltung wie heute und Missachtung des Rechtsstaates hatte in Österreich bis heute noch niemand gewagt.

Der Begründer unserer Verfassung, Hans Kelsen, sagt: „Vor allem der Idee der Demokratie droht seit jeher die größte Gefahr durch die von antidemokratischer Seite immer wieder versuchte Erweiterung des Verordnungsrechts. Verordnung ist ja nichts anderes als Gesetz. Ein Gesetz, das nicht von der Volksvertretung ausgeht.“ Und mit den Worten von Friedrich Hölderlin möchte ich schließen. Hyperion, 7. Brief: „Beim Himmel, der weiß nicht, was er sündigt, der den Staat zur Sittenschule machen will. Immerhin hat das den Staat zur Hölle gemacht, dass ihn der Mensch zu seinem Himmel machen wollte.“

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Anhang:

Lesen Sie dazu auch:

„Gesichert sei auch, dass die Demonstration stattfinden könne. Ein Verbot, wie das im Jänner noch der Fall war, komme nicht in Betracht. „Sowohl das Verbot einer von Bürgern angemeldeten Versammlung, als auch die Untersagung einer FPÖ-Kundgebung wurden als rechtswidrig aufgehoben. Gegen die Urteile gibt es keine Beschwerdemöglichkeit mehr. Sie sind somit für das Versammlungsrecht insgesamt richtungsweisend.“

Herbert Kickl

Die Spritze wirkt: Mehrheit der Corona-Toten ist vollgeimpft

„An und mit der Impfung“ gestorben – oder weil sie nichts bringt? (Symbolbild:Shutterstock)

Der (später sogar vom Bundesrechnungshof aufgedeckte) Schwindel des letzten Corona-Winters – angebliche akute Triage-Situationen und extreme Intensivbettenknappheit in den Kliniken – wird in der gegenwärtigen „vierten Welle” tatsächlich noch getoppt: Nicht nur wird wieder die Überlastungs-Apokalypse wieder einmal undifferenziert von der Öffentlichkeit akzeptiert (obwohl es sich, wie in jedem Winter, um ein vor allem regionales und hausgemachtes Problem handelt, Stichwort Bettenreduzierung mitten in der Pandemie). Sondern es wird zusätzlich die Mogelpackung serviert, überwiegend Ungeimpfte lägen in den Kliniken.

Vergangene Woche erst musste DIVI-Präsident Gernot Marx  in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages sichtlich verlegen einräumen, er könne nicht sagen, wieviele Geimpfte auf den Kliniken lägen, weil dies „nicht bekannt” sei. Der Trick des RKI, die erhebliche Menge an Intensivpatienten mit „unbekanntem“ Impfstatus zwar nicht direkt als Ungeimpfte zu zählen, sie aber den nachweislich Geimpften als Vergleichmenge gegenüberzustellen, um so die Zahl der geimpften Patienten kleinzuhalten, wird auch weiterhin angewandt. Geht man davon aus, dass die „Unbekannten“ vor allem Geimpfte sind, dann ist bereits jetzt die deutliche Mehrzahl aller ITS-Patienten „vollimmunisiert”.

Dilettant Söder und die Impfpflicht

Noch aufschlussreicher ist jedoch das, was die neuesten RKI-Zahlen zu den sogenannten „Corona-Toten“ ausweisen: Von ihnen waren die meisten nachweislich doppelt geimpft. Die These von der „Pandemie der Ungeimpften“ zerbröselt damit immer weiter. 50,2 Prozent der Corona-Toten der letzten vier Wochen waren laut RKI zwei- oder dreifach geimpft, bei den über 60-Jährigen lag der Anteil der vollständig Geimpften sogar bei 71,4 Prozent. Dunkelziffern sind hierin nicht einmal berücksichtigt. Unter diesen Umständen ist es mehr als grotesk, eine allgemeine Impfpflicht zu verlangen, wie dies der mit weitem Abstand dilettantischste, erfolgloseste und wortbrüchigste Landespolitiker Deutschlands, Markus Söder, nunmehr ganz unverhohlen tut. Und nicht nur Söder: Auch Helge Braun und das Noch-Kanzleramt sind nun seit heute strikt dafür.

Urheber und Wegbereiter dieses nächsten Affronts gegen Grundgesetz und Rechtsstaat aber ist Söder, und folglich schlug ihm die Realopposition – nicht zu verwechseln mit der rot-grünen „Serviceopposition – im bayerischen Landtag dies gehörig um die Ohren (freilich ohne, dass es die geringste Wirkung zeigen wird); so sagte Bayerns AfD-Fraktionschefs Ulrich Singer wörtlich, es sei „erwiesen, dass Söder, Holetschek, Lauterbach und all die anderen Impffanatiker, ebenso wie die Vertreter der Pharma-Industrie, die Bevölkerung getäuscht haben… die Impfung schützt nicht so sicher vor schweren Verläufen wie versprochen, und der Schutz hält nur wenige Monate an.” Das Scheitern der Impfkampagne versuche Södolf nun zu kaschieren, indem er „umso lauter nach einer Impfpflicht ruft”.

Arwen

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Falls jemand die gewohnten Beitraege von Sciencefiles vermisst, Arwen ist schuld. Der erste heftige Sturm der Saison hat uns 11 stromlose Stunden beschert und mit einem Blitzschlag das Broadband in unserer Region erlegt. Aber wie heisst es so schoen bei open reach: we are working to get all customers back online asap. Wir hoffen Ihr/Sie […]