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Zehntausende gegen Corona-Maßnahmen auf der Straße
Am Wochenende wurde erneut deutschland- und weltweit gegen die globale Corona-Politik protestiert. Das übergreifende Motto auf den in vielen deutschen Städten stattfindenden Demos war “Frieden, Freiheit, keine Diktatur / Selbstbestimmung / Demokratie”. Von Mario Martin.
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Die Klimaschutzmaßnahmen im Koalitionsvertrag von November 2021 im Lichte der Fakten und Folgen für Deutschland
Die unzureichende Betrachtungsweise des Weltklimarates (IPCC) zur Wirkung von CO2 auf das Klima machen die Klimaschutzmaßnahmen obsolet
von Dr.- Ing. Erhard Beppler
1. Übersicht
Nach der Aussage des IPCC ist der CO2-Anstieg in der Atmosphäre seit dem Beginn der Industrialisierung ausschließlich auf die anthropogenen CO2-Emissionen zurückzuführen. Der anthropogene in die Atmosphäre eingetragene CO2-Anteil liegt jedoch seit dem Beginn der Industrialisierung nur bei etwa 4%, 96% sind natürlichen Einflüssen zuzuordnen.
Die Modelle des IPCC zur Bestimmung der Temperaturentwicklung berücksichtigen ausschließlich den Gesamt-CO2-Gehalt der Atmosphäre und nicht den anthropogenen Anteil und sind daher wertlos. Damit sind auch alle Klimagipfel (COP´s) wie in Glasgow sinnlos, die Klimamaßnahmen im Koalitionsvertrag von November 2021 zur Verminderung des CO2-Ausstoßes obsolet.
Die im Koalitionsvertrag festgelegten Klimaschutzmaßnahmen zum Abbau der CO2-Emissionen wären nur über die praktisch ausschließliche Stromerzeugung über die in ihrer Erzeugung stark schwankenden alternativen Energien möglich, d.h. um auch nachts bei Windstille (oder in Dunkelflauten) ausreichend Strom erzeugen zu können, müsste eine hohe Stromspeicherkapazität über die Wasserstofftechnologie aufgebaut werden.
Die Stromerzeugung in 2030 ist im Koalitionsvertrag ausgerichtet auf 680-750 TWh (im Mittel 82 GW), wobei 80% der Energieträger über alternative Energien beigesteuert werden sollen.
Für die einzelnen Sektoren wären dann nach den Vorgaben des Koalitionsvertrages bis 2030 folgende Stromerzeugungskapazitäten über Wind und Sonne und einschließlich der erforderlichen Stromspeicherkapazitäten aufzubauen (ohne die Stromerzeugung über Biomasse, Wasserkraft, Erdgas): Stromleistung (Basis 2019) 55 GW plus erforderliche Speicher von 41 GW = 96 GW, E-Mobilität 33 GW (bezogen auf nur 15 Mio. PKW von 45 Mio.), Chemie 124 GW, Stahl 18 GW, Zement 6 GW, Raumwärme 53 GW (bezogen nur auf 50%).
Insgesamt wäre eine Stromerzeugungskapazität über Wind und Sonne von 395 GW aufzubauen, darin sind 113 GW für Stromspeicher enthalten, die über die Wasserstofftechnologie betrieben werden müssten.
Im Koalitionsvertrag sind jedoch nur 10 GW über die Wasserstofferzeugung bis 2030 vorgesehen.
Von den 395 GW sollen 200 GW über Solaranlagen beigestellt werden, somit 195 über Windanlagen. Der Bau der Windanlagen erfordert 48% der Fläche Deutschlands.
Diese Kapazitäten müssten bis 2030 zum überwiegenden Teil im Ausland aufgebaut werden.
Selbst über Gaskraftwerke kann das Stromspeicherproblem bis 2030 nicht gelöst werden.
Quo vadis Deutschland?
- Einleitung
In den 1970er Jahren wurde von den Klimawissenschaftlern eine bevorstehende Eiszeit mit hunderttausenden Toten ausgerufen.
Seit den 1980er Jahren beherrscht der politische Weltklimarat (IPCC) die Klimascene.
Seit dieser Zeit verbreitet das IPCC die Aussage, dass ausschließlich die menschlichen CO2-Emissionen für die Klimaerwärmung seit Beginn der Industrialisierung im 19.Jahrhundert verantwortlich zeichnen mit dem Hinweis auf eine unerträgliche Wärmeentwicklung, einen enormen Meeresspiegelanstieg, etc.
Die damit inszenierte CO2-Angst wird von keinem Volk derart geteilt wie von den Deutschen. Bereits im Jahre 1986 setzte das bekannte Magazin „Der Spiegel“ den Kölner Dom in seinem Titelbild unter Wasser.
Norbert Bolz vergleicht in seinem Buch „Kinder der Angst“ das Fegefeuer des Mittelalters mit der Angst heute vor der Wirkung des CO2 auf das Klima.
Bereits im Jahre 2000 startete die damalige Regierung die Energiewende – basierend auf den Aussagen des IPCC zum Einfluss von CO2 auf das Klima – und erkannte erst im Jahre 2021, dass die Energiewende ohne eine ausreichende Stromspeicherkapazität nicht funktionieren kann.
In jüngster Zeit beherrschen Endzeitsekten wie „Friday for Future“ , „Extinktion Rebellion“, etc. die Klima-Scene und treiben die politischen Parteien, die gesellschaftlichen Gruppen wie Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Kirchen, Medien, etc. vor sich her.
Der Bieterwettstreit der Parteien zur Absenkung des CO2-Gehaltes in der Atmosphäre vor der Wahl 2021 spricht eine eigene Sprache.
Ziel dieser Ausarbeitung wird es sein, insbesondere die Aussagen des IPCC zum Einfluss des CO2 auf das Klima kritisch zu sichten, ebenso wie die obsoleten Maßnahmen der neuen Bundesregierung zum Abbau der CO2-Emissionen zu hinterfragen.
3.Zu den wichtigsten Aussagen zur Energieversorgung im Koalitionsvertrag vom November 2021
Der Ausstieg aus der Kohleverstromung wird „idealerweise“ vom bisher geplanten Jahr 2038 auf das Jahr 2030 vorgezogen.
Alle Sektoren werden einen Beitrag leisten müssen: Verkehr, Bauen und Wohnen, Stromversorgung, Industrie und Landwirtschaft.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird ausgerichtet auf eine Bruttostromerzeugung von 680-750 TWh im Jahre 2030. Davon sollen 80% aus Erneuerbaren Energien stammen.
Alle geeigneten Dächer sollen zukünftig für die Solarenergie genutzt werden.
Ziel ist der Ausbau der Photovoltaik auf ca. 200 GW bis 2030. Für die Windenergie an Land sollen 2% der Landflächen ausgewiesen werden.
Die Kapazitäten der Windenergie auf See werden mindestens 30 GW 2030, 40 GW 2035, und 70 GW 2045 betragen.
Die Bioenergie in Deutschland soll eine neue Zukunft haben.
Das Potential der Geothermie für die Energieversorgung soll stärker genutzt werden.
Es wird ein sehr hoher Anteil an Erneuerbarer Energie bei der Wärme genutzt werden: bis 2030 50%.
Die bis zur Versorgungssicherheit durch Erneuerbare Energien notwendigen Gaskraftwerke sollen zur Nutzung der vorhandenen (Netz-)-Infrastrukturen und zur Sicherung von Zukunftsperspektiven auch an bisherigen Kraftwerksstandorten gebaut werden. Sie müssen auf klimaneutrale Gase (H2-ready) umgestellt werden können.
Eine Energieinfrastruktur für Erneuerbaren Strom und H2 ist eine Voraussetzung für die europäische Handlungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im 21.Jahrhundert.
Für einen schnellen Hochlauf und bis zu einer günstigen Versorgung mit grünem Wasserstoff wird auf eine technologieoffene Ausgestaltung der H2- Regulatorik gesetzt.
Der Aufbau einer leistungsfähigen H2-Wirtschaft und die dafür notwendigen Import- und Transportinfrastrukturen sollen möglichst schnell vorangetrieben werden.
Es soll eine Elektrolysekapazität von 10 GW in 2030 erreicht werden, u.a. durch den Zubau von Offshore-Windanlagen.
Die Atomkraft wird weiter ausgeschlossen.
Die Planung und Realisierung von Strom- und H2-Netzen soll beschleunigt werden.
Speicher als eigenständige Säule des Energiesystems soll rechtlich definiert werden.
Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen werden darauf ausgerichtet, dass Deutschland Leitmarkt für E-Mobilität mit mindestens 15 Mio. Elektro-PKW im Jahre 2030 ist. Gemäß der Vorschläge der EU werden ab 2035 nur noch CO2-freie Fahrzeuge zugelassen. Der Markthochlauf von synthetischen Kraftstoffen wird unterstützt.
Die Energieversorgung wird über das Jahr 2045 nur mit nicht-fossilen Brennstoffen fortgesetzt werden.
4. Zu den abenteuerlichen Vorstellungen des IPCC zur Wirkung von CO2 auf das Klima
Die Rolle wie die Aussagen des IPCC werden weitgehend wie folgt gesehen:
„Das IPCC ist weder eine wissenschaftliche Organisation noch ein weiser Klimarat sondern ein Steigbügel, das Trittbrett für die Umverteilung des Weltvermögens…. mit dem „Paris Agreement 2015“ als derzeitiges Hauptwerk“. (1)
Seit den 1980er Jahren hat der IPCC sechs Sachstandsberichte herausgegeben.
Bei der Erstellung dieser Berichte ist zu unterscheiden zwischen Working Group I („The Physical Science Basis“), Working Group II („Impacts, Adaption, Vulnerability“) und Working Group III („Mitigation of Climate Change“).
Die Working Group I umfasste für die Erstellung des 5. Sachzustandsberichtes rd. 1870 Personen aus 102 Ländern, die Working Group II rd. 2230 Personen aus 103 Ländern und die Working Group III rd. 2040 Personen aus 159 Ländern. (1)
Die Beiträge des IPCC werden zudem von den Regierungen kritisch gesichtet und zensiert.
Ziel des IPCC ist die Untersuchung des ausschließlich menschlichen Einflusses auf die Klimaerwärmung, nicht die Untersuchung anderer natürlicher Ursachen auf den Klimawandel.
Am 04.08.2021 wurde nun der 6. IPCC-Sachstandsbericht der Arbeitsgruppe I über den Zustand des Weltklimas herausgegeben.
Die Wirkung des CO2 auf das Klima ist wieder einmal dramatisch, so wie die jeweils folgenden Berichte stets dramatischer waren als ihre Vorgänger.
Zu den Kernaussagen des 6. Zustandsberichtes:
1. Menschliche Aktivitäten haben Ozeane, Atmosphäre und Landflächen erwärmt. Zwischen 1850 bis 1900 und 2010-2020 hat die global gemittelte Oberflächentemperatur um 1,07 °C zugenommen.
2. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 90-100% waren gut durchmischte Treibhausgase der Hauptgrund für die Erwärmung der Troposphäre, während der Beitrag von natürlichen Faktoren bei -0,1°C bis +0,1°C lag.
3. Der menschliche Einfluss ist mit mehr als 90% der Hauptantrieb für den Rückgang der Gletscher seit den 1990er Jahren sowie für den Rückgang des arktischen Meereises.
4. Es ist zu erwarten, dass die global gemittelte Oberflächentemperatur im Vergleich zum Zeitraum 1850-1900 um mehr als 1,5 °C ansteigen wird (Teil des Pariser Abkommens).
5. Vom IPCC wurden zahlreiche Modellrechnungen vorgenommen zur Berechnung der Temperaturentwicklung bei Verdopplung des CO2-Gehaltes in der Atmosphäre, ausgehend von 280 ppm in der vorindustriellen Zeit.
Bisher wurde der Bereich des Temperaturanstieges über die IPCC-Modelle mit 1,5-4,5 °C angegeben (5. Sachzustandsbericht), nun mit 2-5°C.
Im 6. Sachzustandsbericht werden also alle natürlichen Einflussgrößen als nicht existent betrachtet, obwohl insbesondere der Wasserdampf als das bei weitem dominierende Treibhausgas ebenso wie die Wolken enorme Auswirkungen auf die Oberflächentemperatur ausüben, ganz zu schweigen von der Wirkung der kosmischen Strahlen, die durch die Schwankungen der Einflüsse der Sonne wie der Wolkenbedeckung die Temperaturen bestimmen.
Zur Wirkung von CO2
Die Erdatmosphäre enthielt im Jahre 2020 410 ppm (0,0410%) CO2, die Atmosphäre enthält damit eine Kohlenstoffmenge von etwa 870 Gt. (3)
1 ppm CO2 entspricht bei vollkommener Durchmischung der Atmosphäre (vgl. später Bild 2) bilanzmäßig also 2,12 GtC.
In 2020 lagen die anthropogenen CO2-Emissionen bei etwa 37 Mrd. t CO2/a oder 37 Gt CO2/a bzw. 10 Gt Kohlenstoff/a.
Daraus errechnet sich der anthropogene CO2-Eintrag in die Atmosphäre zu 4,7 ppm (0,000 47%)/a bei einem Gesamt-CO2-Gehalt der Atmosphäre von 410 ppm (Bild 1). (2)
Bild 1: Anteil des anthropogenen CO2-Gehaltes in der Atmosphäre
Bild 1 zeigt neben dem Temperaturanstieg eine Zunahme des CO2-Gehaltes der Atmosphäre von 1870 bis 2020 von 290 auf 410 ppm sowie eine Zunahme des anthropogenen Anteiles von 0 auf 4,7 ppm (ab 1959 Basis für die CO2-Messergebnisse Vulkan Mauna Loa auf Hawaii – vgl. Bild 2).
Damit steigt der
– Gesamt-CO2-Anteil von 1870 bis 2020 an um 410-290 = 120 ppm,
– der Anteil durch natürliche Einflussgrößen um 410-290-4,7 = rd. 115 ppm.
Die vom IPCC negierten natürlichen Einflussgrößen auf die CO2-Gehalte sind also deutlich zu erkennen, im Wesentlichen aus den Temperaturerhöhungen der Meere (Abnahme der CO2-Löslichkeit), Vulkane, etc.
Ausgerechnet der hier dargestellte geringe anthropogene CO2-Anstieg in der Atmosphäre von 0,05 ppm/a soll nun nach Aussage des IPCC 2 ppm/a betragen, wobei der restliche Anteil von 4,7 -2 = 2,7 ppm vom Land (Biosphäre) und den Ozeanen absorbiert werden soll.
Wo bleibt bei den Ausführungen des IPCC die Diskussion der natürlichen Einflussgrößen von 115 ppm seit Beginn der Industrialisierung?
Insgesamt wurden nach 1850 etwa 2000 Gt CO2 anthropogen in die Atmosphäre eingetragen oder 257 ppm, über natürliche Einflüsse etwa 4650 ppm. Das entspricht einem Anteil über anthropogene Quellen von nur 4,3%. (3)
Da das IPCC bei seinen Modellrechnungen zum Einfluss von CO2 auf die Temperaturerhöhung bei Verdopplung der CO2-Gehalte von 280 ppm in vorindustrieller Zeit auf 560 ppm nicht die anthropogenen CO2-Anteile berücksichtigt sondern von einer Gesamt-CO2-Menge ausgeht, sind seine Aussagen über seine Modellrechnungen zur Ermittlung eines Temperaturanstieges durch CO2 völlig wertlos.
Die in Bild 1 dargestellten gemessenen CO2-Gehalte der Atmosphäre (Mauna Loa) wie die gemessenen anthropogenen CO2-Gehalte können naturgemäß keine Aussagen zu den CO2-Quellen und CO2-Senken (CO2-Kreislauf) machen.
Die physikalischen, chemischen und biologischen Prozesse dieses CO2-Kreislaufes sind jedoch äußerst komplex und nicht messbar und daher nur unsicher zu quantifizieren. (3)
Vom „Global Carbon Project“ (GCP) sind zu den CO2-Quellen und CO2- Senken für 2020 folgende Aussagen gemacht worden:
a)Auf der CO2-Eintragseite wurden neben den CO2-Emissionen aus den fossilen Brennstoffen zusätzlich geringe Emissionen durch Änderung der Landnutzung z.B. Waldrodung angegeben
b) Die Ozeane sollen von dem anthropogen in die Atmosphäre eingetragenen CO2 10,3 Milliarden t CO2 aufgenommen haben
c) Ebenso soll durch die CO2-Pflanzenaufnahme ein Betrag von 11,4 Milliarden t CO2 von dem anthropogen eingetragenen Anteil entzogen worden sein (von den Satelliten wurde eine starke Zunahme der Begrünung der Erde (Photosynthese) festgestellt)
d) Damit verbleibt eine CO2-Zunahme für die Atmosphäre von etwa 2 ppm
Die unter b) genannte CO2-Aufnahme der Ozeane ist wegen des Temperaturanstieges der Meere nicht möglich, außerdem ist die damit verbundene CO2-Abnahme der Atmosphäre mit 1,3 ppm gering (1 ppm entspricht 2,12 GtC).
Ähnliches gilt für den CO2-Abbau der Atmosphäre durch die Zunahme der Begrünung der Erde mit 1,5 ppm.
Die unter b) und c) errechnete CO2-Verminderung des CO2-Gehaltes des anthropogen eingebrachten Anteiles errechnet sich dann zu 4,7- 1,3-1,5 = 1,9 ppm, der nach der Vorstellung des GCP in der Atmosphäre verbleibt.
Zur näheren Quantifizierung des CO2-Anstieges der Atmosphäre
Zum besseren Verständnis der mit Hilfe von Bild 1 vorgenommenen Aussagen und der genannten Fragestellung werden zunächst
a) die gemessenen CO2-Gehalte der Atmosphäre auf dem Vulkan Mauna Loa auf Hawaii seit 1958 (Bild 2) mit den diversen Klimagipfeln (Conference of the Parties – COP) dargestellt (4) 
Bild 2: CO2-Messungen auf Mauna Loa Hawaii und die Klimagipfel
b) ebenso die gemessenen weltweiten CO2-Emissionen der letzten Jahre (Bild 3). (5)

Bild 3. Anstieg der gemessenen weltweiten CO2-Emissionen
Die Sägezähne der gemessenen Daten in Bild 2 verdeutlichen den Einfluss der Biosphäre (Photosynthese, etc.) auf die jährlichen Schwankungen der CO2-Gehalte mit Maxima jeweils im Mai und Minima im September. Diese kurzzeitigen Schwankungen weisen auf eine unmittelbare schnelle Durchmischung des CO2 mit der gesamten Atmosphäre hin.
Der Anstieg der CO2-Gehalte in der Atmosphäre liegt nach dem Jahre 2000 bei etwa 2 ppm/a, wie er vom IPCC/GCP in ihren Überlegungen angesetzt wird.
Bild 2 zeigt weiterhin, dass die in den letzten 30 Jahren auf den Klimagipfeln vorgenommenen Maßnahmen zur Absenkung des CO2-Gehaltes der Atmosphäre wirkungslos geblieben sind, nicht einmal eine Verringerung des Anstieges ist zu erkennen.
Dagegen zeigt der Anstieg der weltweiten gemessenen CO2-Emissionen in Bild 3 deutlich, dass die Maßnahmen der Klimagipfel sehr wohl eine deutliche Verminderung des Anstieges des anthropogenen Eintrages gebracht haben, der aber nicht in Bild 2 zu erkennen ist.
Der Anstieg der weltweiten CO2- Emissionen nimmt nach Bild 3 in den letzten 10 Jahren (2010-2020) nur von etwa 33 auf 37 Milliarden Tonnen zu bzw. 33 auf 37 Gt CO2.
Nun soll der CO2-Anstieg der Atmosphäre nach den Aussagen des IPCC/GCP bei 2 ppm/a ausschließlich über die anthropogenen CO2-Einträge erfolgen.
Wenn dies zuträfe, müssten anthropogen C02-Emissionen jährlich von
2 ppm CO2 x 2,12 Gt C = 4,24 Gt C oder 15,5 Gt CO2
in die Atmosphäre eingebracht worden sein oder 155 Gt CO2 bzw. 155 Milliarden t CO2 in 10 Jahren. Eingebracht wurden jedoch in 10 Jahren nur 4 Milliarden CO2 (Bild 3).
Die Vorstellung des IPCC/GCP zum CO2-Anstieg aus anthropogenen Quellen von 2 ppm/a ist also erschreckend weit von der Faktenlage entfernt, d.h. auch hier wird unmissverständlich anhand der gemessenen Originaldaten sichtbar, dass der CO2-Anstieg der Atmosphäre praktisch ausschließlich den natürlichen CO2-Quellen folgt.
Diese Aussage ist ein Offenbarungseid für die seit den 1980er Jahren verbreiteten Angst-einflößenden Modell- Vorstellungen des IPCC zum Verhalten von CO2 auf die Temperaturerhöhung, für alle COP`s, etc. ebenso wie für die deutschen Organisationen wie PIK und die zuständigen MaxPlanck- Institute. Peinlich sind auch die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Verschärfung der Maßnahmen zum schnelleren Abbau der CO2-Emissionen in Deutschland.
Alle CO2-Minderungsüberlegungen national wie international laufen daher hoffnungslos ins Leere.
Der vernachlässigbare Einfluss des anthropogenen CO2-Anteiles auf den Temperaturanstieg hatte sich bereits auch im Corona-Jahr 2020 gezeigt, als trotz der Absenkung des anthropogenen CO2-Eintrages von 17% in die Atmosphäre eine Verminderung des Temperaturanstieges nicht gefunden werden konnte. (2)
Interessant sind nun auch die Aussagen des WMO (World Meteorlogical Organisation): „Wegen der Pandemie emittierte die Weltwirtschaft 2020 etwas weniger Treibhausgase als in den Jahren zuvor. Die Konzentration von CO2 stieg dennoch bedrohlich weiter“…..“Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr sei sogar noch höher ausgefallen.“ (6)
Zur gleichen Aussage kommt die CLINTEL (Climate Intelligence Foundation) in Zusammenarbeit mit dem ICSF (Irish Climate Science Forum): „Der durch COVID verursachte Rückgang der Treibhausgasemissionen macht sich im atmosphärischen CO2 nicht bemerkbar“. (7)
Die Vorstellung des IPCC zu den über hunderte von Jahren in der Atmosphäre verbleibenden weltweiten CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Kohlenstoff ist nicht nachvollziehbar, da
a) die Durchmischung des C02 in der Atmosphäre komplett ist, sogar die monatlichen unterschiedlichen Reaktivitäten der Biosphäre sind deutlich sichtbar (Bild 2)
b) bei einem CO2-Eintrag von nur etwa 4,3% über menschliche Emissionen bezogen auf den Gesamt-CO2-Eintrag seit dem Beginn der Industrialisierung fehlt es schlicht an anthropogener CO2-Masse, um die vom IPCC vorgegebenen Angst-verbreitenden CO2-Anstiege zu begründen
c) das physikalisch-chemische Verhalten von CO2 ist unabhängig von seiner Entstehungsgeschichte, ob aus der Kohlenstoffverbrennung, der Freisetzung aus den Meeren, etc.
5. Die Klimaschutzmaßnahmen im Koalitionsvertrag vom November 2021 im Lichte der Fakten
Um nach dem Desaster des Einflusses von anthropogenem CO2 auf das Klima (Kapitel 4) nun die Folgen der Klimaschutzmaßnahmen nach dem Beschluss des Koalitionsvertrages dennoch beurteilen zu können, wird in der folgenden Diskussion von den im Jahre 2019 angefallenen Stromkennzahlen ausgegangen, da die Kennzahlen von 2020 durch Corona nicht als repräsentativ angesehen werden können (Tafel 1). (8)
| 2019 | ||||
| TWh | % | GWeff. | GWinst. | |
| Braunkohle | 113 | 18,7 | 12,9 | |
| Steinkohle | 56 | 9,2 | 6,4 | |
| Kern | 74 | 12,2 | 8,4 | |
| Erdgas | 91 | 15 | 10,4 | |
| Öl | 5 | 0,8 | 0,6 | |
| Summe konv. | 339 | 55,6 | 38,7 | |
| Wind offshore | 102 | 16,8 | ||
| Wind onshore | 24 | 4 | ||
| Solar | 46 | 7,6 | ||
| Summe fluk. | 172 | 28,4 | 19,6 | 110 |
| Biomasse | 44 | 7,3 | ||
| Wasserkraft | 19 | 3,1 | ||
| Sonstige | 26 | 4,3 | ||
| Hausmüll | 6 | 1 | ||
| Summe nicht fluk. | 95 | 15,7 | 10,8 | |
| Summe gesamt | 606 | 100 | 69,1 | |
| Stromexport | 75 | |||
| Stromimport | 38 | |||
| Stromexportsaldo | -37 | -4,2 | ||
| 569 | 64,9 |
Tafel 1
Nach dem Beschluss des Koalitionsvertrages soll der Ausstieg aus der Kohle zu 80% bis 2030 über den Einsatz von alternative Energien erfolgen bei einer Stromerzeugung von 680-750 GWh oder 82 GW (als Mittelwert), wohlwissend, dass der Schwankungsbreite des Strombedarfes z.Z. bei einer mittleren Leistung von etwa 70 GW etwa zwischen 40 und 85 GW pendelt.
Damit liegt die Sollleistung über Wind und Sonne bei 82×0,8 = 65,6 GW.
Da aber gleichzeitig 10 GW über Wasserstoff in 2030 nach dem Koalitionsvertrages beigestellt werden sollen, außerdem in 2019 7,2 GW über Biomasse und Wasserkraft bereits beigesteuert werden (Tafel 1), errechnet sich eine aufzubringende Leistung über Wind und Sonne für 2030 zunächst zu
65,6-10-7,2 = 48,4 GW.
Nun sind die Stromerzeuger Wind und Sonne extrem fluktuierend. Sie können im Extremfall zwischen praktisch null und ihrer installierten Leistung schwanken, von Dunkelflauten im Winter abgesehen.
Das bedeutet – um eine mittlere Stromleistung über Wind und Sonne von 48,4 GW in 2030 aufrecht zu erhalten -, dass stets die Hälfte der zitierten 48,4 GW, also 24,2 GW, mit Hilfe von Wasserstoff gespeichert werden muss, um sie bei Stromerzeugungsleistungen der Wind- und Solaranlagen unter 24,2 GW (entsprechend der Leistung von 24 Großkraftwerken) wieder einspeisen zu können (vgl. später Bild 4).
Hierbei wird vernachlässigt, dass Stromspitzen teilweise weit über die hier geforderten 48,4 GW hinausschießen können.
Zu keinem Zeitpunkt kann also ausschließlich nur über Wind und Sonne die von den Verbrauchern geforderte Stromleistung dargestellt werden. Allgemein gilt dann für die Stromspeicherung:
Stromspeicherleistung = GW aus Wind+Sonne/2 (Gleichung 1) (8)
Ziel der H2-Technologie ist es, die ausgewiesene erforderliche Stromspeicherleistung über Wasserstoff zu decken.
Der Energieaufwand für die Wasserelektrolyse ist gewaltig. (nähere Angaben unter (8))
Für die Erzeugung von H2 mit anschließender Verstromung für die Lösung des Speicherproblems muss ein 4-Stufen-Plan angewandt werden:
– Stufe 1: Stromerzeugung über Wind und Sonne
– Stufe 2: H2O-Elektrolyse mit Wirkungsgrad 70%
– Stufe 3: H2-Speicherung in einem Netz mit Verlusten von 10%.
– Stufe 4: H2-Verbrennung mit Rückverstromung, Wirkungsgrad 60%
Damit sind die aus dem Schrifttum bekannten Wirkungsgrade bewusst günstig angesetzt.
Bei den angesetzten Wirkungsgraden ergeben sich folgende Verluste:
– Stufe 2: 33/0,7 = 47 KWh/kg H2
– Stufe 3: 1×0,9 = 0,9 kg H2. Bedeutung für Stufe 2: 47/0,9 = 52 KWh/kg H2
– Stufe 4: 52 KWh/kg H2/0,6 = 87 KWh/kg H2
Wirkungsgrad der Stufen 1-4 damit: 33/87 bzw. 40 %, der Stufen 1-3: 33/52 = 63%.
Die Verlustbetrachtungen für dieses 4-Stufen-Verfahren von 40% bedeuten für die Berechnung der Energieaufwendungen für die Lösung des Stromspeicherproblems die Erweiterung der Gleichung 1 zunächst wie folgt:
Stromspeicherleistung = GW aus (Wind + Sonne)/2/0,4
oder = GW aus (Wind + Sonne)/2 x2,5 (8)
Diese Stromleistung muss nun bewegt werden zur Lösung des Speicherproblems. Da aber die Leistung aus (Wind + Sonne)/2 bereits eingebracht worden ist, errechnet sich die zusätzlich aufzubringende Leistung zur Lösung des Speicherproblems nach
GW aus (Wind + Sonne)/2 x 1,5 (Gleichung 2 ) (8)
oder für 2030 zu Stromspeicherleistung = 48,4/2 x 1,5 = 36,7 GW,
d.h. für die Speicherung von 1 GW sind 1,5 GW über Wasserstoff aufzubringen.
Wenn nun nach den Koalitionsbeschluss in 2030 10 GW über Wasserstoff beigestellt werden sollen, dann können mit 10 GW über Wasserstoff nur 10/1,5 = 6,7 GW für die Stromspeicherung geliefert werden.
Dieser Betrag muss dann – um ein komplettes Bild für den Energieaufwand über Wind und Sonne für die Speicherung zu erhalten -, zu den 48,4 Gw addiert werden:
48,4 + 6,7 = 55,1 GW
Damit erhöhen sich die geforderten Stromerzeugungsleistungen über Wind und Sonne auf 55,1 GW mit einem erforderlichen Speichervolumen von 27,5 GW.
Damit liegt nach Gleichung 2 die aufzubringende Leistung zur Lösung des Speicherproblemes in 2030 nun bei
Stromspeicherleistung = 55,1/2 x 1,5 = 41,3 GW

Bild 4: Energieverbrauch Strom mit Stromspeicherung über Umstellung auf Wasserstoff
In Bild 4 sind nun neben den bis 2030 abzubauenden Kohlenstoffträgern wie Braunkohle und Steinkohle (die letzten Kernkraftwerke schließen in 2022) die zunehmenden alternativen Energien Wind und Sonne dargestellt (die Stromleistungen von Biomasse und Wasserkraft wurden wie in 2019 belassen).
Durch den in 2030 auf 80% begrenzten Anteil aus alternativen Energien kommt dem Erdgas eine besondere Rolle zu:
Der Erdgasanteil muss von 10,4 GW in 2019 auf 16,7 GW in 2030 zur Deckung des begrenzten Anteiles der Stromerzeugung über Wind und Sonne angehoben werden.
In Bild 4 wird deutlich sichtbar, dass zur Deckung des erforderlichen Speichervolumens von 27,5 GW in 2030 (die Stromleistung von etwa 27 Großkraftwerken) der zwischen den Stromleistungen von Wind und Sonne von 82 bis 136,9 GW anfallende schwankende Strom von 27,5 GW gespeichert werden muss, um ihn im Stromschwankungsbereich von 27,1 und 82 GW wieder einzuspeisen, um in 2030 im Mittel neben Erdgas, Biomasse und Wasserkraft eine Stromleistung von insgesamt 82 GW sicher zu stellen.
Klimaneutralität soll in 2045 erreicht werden durch Zurückfahren des Erdgasanteiles (Bild 4).
Was für ein hoffnungsloses Konstrukt! Wie sollen unter diesen Bedingungen die geforderten ständig schwankenden Stromleistungen der Verbraucher gezielt angepasst werden? Und das in einem Industrieland wie Deutschland, in dem eine gesicherte und dem Verbrauch strikt angepasste Stromversorgung unabdingbar ist.
Die insgesamt in 2030 auszubringende Stromleistung über Wind und Sonne einschließlich für die Umstellung auf die Wasserstofftechnologie beträgt dann:
der aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht in Bild 4 eingetragen wurde.
Da durch den Ausstieg aus der Kohle in 2030 neben der Stromherstellung alle Sektoren auf die ausschließliche Stromerzeugung über Wind und Sonne einschließlich der notwendigen Stromspeicherung über Wasserstoff umgestellt werden sollen, ist das gleiche Verfahren auch für die übrigen Sektoren (die Landwirtschaft wurde nicht einbezogen) angewandt worden mit folgenden Ergebnissen (vgl. (8)):

Ausgehend von der Stromleistungsbereitstellung von etwa 69 GW in 2019 bedeutet die Umstellung der Sektoren auf Elektrizität über Wasserstoff als Speichermedium eine Vermehrung des Stromleistungsbedarfes um das etwa 6-Fache mit den hier nicht behandelten Problemen mit den Netzen sowohl für Strom als auch für Wasserstoff.
Nun werden für die Beschaffung derartiger Stromleistungen über Wind und Sonne enorme Flächen benötigt. Werden die im Koalitionsvertrag zitierten 200 GW über Solaranlagen erzeugt, verbleiben für Wind 395-200 = 195 GW.
Die mittleren Nutzungsgrade der Windanlagen nach den neuesten Stromkennzahlen von November 2021 liegen bei 22%. (9) Der Flächenbedarf für die Solaranlagen wurde nicht weiterverfolgt.
Für den Flächenbedarf für Windanlagen kann für 5 MW-Anlagen von einem km2 ausgegangen werden (Zufahrtswege nicht eingerechnet).
Wird bei der Umstellung auf die H2-Technologie zur Lösung des Speicherproblems von 195 GW über Windanlagen ausgegangen, errechnet sich der Flächenbedarf für die diskutierten Sektoren zu
195 000/0,22/5 = 170 000 km2.
Die Fläche Deutschlands beträgt 357 000 km2, davon 182 000 km2 für Landwirtschaft, 111 000 für Wald, 50 000 für Siedlung und Verkehrsfläche.
Damit läge der Flächenbedarf alleine über die Windanlagen bezogen auf die Fläche Deutschlands bei etwa 48%.
Deutschland könnte also flächenmäßig nur mit einem Bruchteil zu dieser H2- Technologie beitragen (in der Regierungserklärung wird von einem Flächenbedarf von 2% ausgegangen), d.h. Deutschland wäre bei der für das Funktionieren der deutschen Industrie wichtigen Stromversorgungssicherheit praktisch ausschließlich vom Ausland abhängig. Im Übrigen planen 35 Staaten bereits die H2-Technologie.
Um in 2030 eine ausreichende Stromversorgung über Wind, Sonne und Wasserstoff für das Stromspeicherproblem bewerkstelligen zu können, müssten in 8 Jahren eine unvorstellbare Kapazität an Anlagen aufgebaut werden – zum überwiegenden Anteil im Ausland.
Erinnert sei nebenbei an das bedauerliche Ende des Gemeinschaftsunternehmens Desertec mit Marokko.
Wenn die hier beschriebene komplizierte Herleitung der Stromspeicherung über Wasserstoff nicht funktioniert – wovon auszugehen ist -, müsste das geforderte Stromspeichervolumen von 27,5 GW in 2030 über Erdgaskraftwerke beigestellt werden.
GuD-Gaskraftwerke haben Wirkungsgrade von etwa 60%.
Die übliche Leistung von GuD-Anlagen liegt bei etwa 0.6 GW, erforderlich wären dann 27,5/0,6 = 46 Anlagen.
Der Preis der Anlagen liegt bei etwa 0,5-1,0 Mrd. Euro/Anlage, die frühestens in 5-6 Jahren ans Netz gehen könnten. (11)
Abgesehen davon, dass dies nicht der Weg zur sog. Klimaneutralität wäre, wäre für das Betreiben dieser Gaskraftwerke die gesamte Einspeiseleistung der Pipeline Nordstream 2 erforderlich. (12)
Die in Deutschland derzeit verfügbaren Gasspeicher sind nicht für hohe Ausspeiseleistungen gebaut.
Stromversorgungssicherheit
Es ist ein hohes Ziel, mit Hilfe von Stromspeichern über Wasserstoff stets das sensible Gleichgewicht zwischen Stromleistungsangebot und -verbrauch aufrecht zu erhalten.
Die jüngste Vergangenheit hat bereits gezeigt, dass Deutschland bei dem jetzigen Ausbau der Wind- und Solaranlagen durch ihre stark fluktuierenden Leistungen bereits stündlich bis deutlich über 15 GW unter- oder überversorgt sein kann (8) (entsprechend der Leistung von 15 Atomkraftwerken), wofür das Ausland freundlicherweise noch aushilft, solange die Nachbarn dazu in der Lage sind.
Bereits in 2018 mussten Stromgroßverbraucher wie Aluminiumhütten, Walzwerke, etc. zur Aufrechterhaltung der Stabilität des deutschen Stromnetzes 78mal abgeschaltet werden.
Auch der Stromausfall in Texas im Januar 2021 mit zahlreichen Toten darf nicht unerwähnt bleiben.
Nachdem im Januar und Juli dieses Jahres ein Blackout im europäischen Stromnetz gerade noch abgewendet werden konnte, setzte der plötzliche Rückgang der Solarleistung in Deutschland am 14.08 2021 durch den Sonnenuntergang um 30 GW (installierte Solarkapazität 57 GW) auf null dem Stromnetz ordentlich zu.
Zahlreiche Kohlekraftwerke mussten angeworfen werden, stromintensive Industrien still gesetzt werden, das Gleiche gilt für andere Großverbraucher quer durch die Republik, schließlich musste das Ausland ordentlich aushelfen.
Nun soll die Stromkapazität der Erneuerbaren weiter ausgebaut werden: nach den Berechnungen der „Denkfabrik Agora“ um das 3-fache.
Dann würde bei gleichen Wetterverhältnissen die plötzlich fehlende Solarkapazität um 3 x 30 = 90 GW ansteigen.
Auch hier sind erhebliche Zweifel angebracht, ob eine derartig schnelle Abweichung der Stromerzeugung über Stromspeicher aufgefangen werden könnte.
Kosten
Um das Desaster der vorgesehenen Dekarbonisierung Deutschlands komplett zu machen, hier Aussagen zu den zu erwartenden Kosten.
Die bisher durchgeführten Maßnahmen zur Absenkung des CO2-Ausstoßes haben bereits jetzt zu einer starken allgemeinen Verteuerung geführt. Deutschland ist bereits jetzt das Land mit den höchsten Strompreisen.
In ganz Europa werden bereits Rufe nach einer Deckelung der Energiekosten laut.
Die Bundesregierung hat bereits als erste Maßnahme die EEG-Umlage auf 6,5ct/KWh abgesenkt, die ansonsten auf 9,7 ct/KWh angestiegen wäre.
Welche Kosten sind nun bis zur Klimaneutralität zu erwarten?
Die Förderbank KfW berichtet, dass 5 Billionen € an Investitionen nötig wären, um Deutschland in allen Sektoren klimaneutral zu machen. (FAZ, 08.10.2021)
Nach einer Studie von McKinsey kostet die Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft 6 Billionen €, 240 Milliarden/a über 25 Jahre bis 2045. (10)
Die „Glasgow Financial Alliance for Net Zero (GFANZ)“ meldet die kaum vorstellbare Summe von 130 Billionen Dollar als Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen bis auf Netto-Null in 2050, das 9-fache BIP der EU-Länder. (FAZ, 04.11.2021)
- Schlussbetrachtung
Ungeachtet dieser mit fundamentalen Fehlern behafteten IPCC-Vorstellungen zum Verhalten des CO2 auf das Klima folgt Deutschland wie die Lemminge dem teuersten „Missverständnis“ in der jüngeren Geschichte, wohlgemerkt bei einem nicht messbaren CO2-Eintrag Deutschlands in die Atmosphäre von nicht messbaren 0,09 ppm (0,000 009%). (2)
Ein Rückblick in die Klimageschichte der Erde zeigt 10-fach höhere CO2-Gehalte der Atmosphäre, die der Erde bestens bekommen sind.
Dennoch steigt Deutschland sowohl aus der Kernkraft wie aus der Kohle aus wie kein anderes Land auf dieser Erde und bestimmt damit freiwillig sein technologisches und damit wirtschaftliches Ende.
Andere Länder öffnen sich wieder der Kernenergie als eine gesicherte Stromerzeugung. Frankreich plant 6 neue Kernkraftwerke. Zudem will das Land in großem Stil in neue Reaktoren mit geringer Leistung („Small Modular Reactor“) investieren, ebenso Länder wie USA, Großbritannien, China, Russland.
Weltweit werden z.Z. 444 Kernkraftwerke betrieben, weitere 52 befinden sich im Bau.
Der Dual-Fluid-Reaktor ist das Konzept eines Kernkraftwerkes der 4.Generation, das mit flüssigen Kernbrennstoffen betrieben wird, der auch den bereits angefallenen Atommüll verarbeiten kann.
Das IPCC sieht seine Rolle und Aufgabe einseitig ausschließlich in der Erforschung des anthropogenen Einflusses von CO2 auf das Klima, natürliche Einflüsse werden ausgeblendet, wohlwissend, dass die Kenntnis anderer natürlicher Einflüsse auf das Klima die notwendige Panik für das Fließen der Gelder für die Klimaforscher beenden würde.
So bleiben Fragen z.B. zum Einfluss der Sonne auf die Erderwärmung völlig ausgeblendet.
Schade um unsere geradezu religiös verblendete Jugend, die sich ahnungslos dieser CO2-Angst-Vorstellung hingibt und noch nicht erkannt hat, dass sie bald Opfer ihrer eigenen Umtriebe sein wird.
Wie sagten schon die Römer:“ Quidquid agis, brudentis agas et respice finem“ (was immer du tust, handele klug und bedenke das Ende).
7. Quellen
1.Jankowiak, H.: „Das IPCC – das „Intergovernmental Panel on Climate Change” – der “Weltklimarat” – im Dienste der Politik, nicht der Wissenschaft; EIKE 04.10.2021
2. Beppler, E.: „Zur Fragwürdigkeit der Gründe für den angeblichen anthropogenen CO2-Anstieg in der Atmosphäre und seinem möglichen Einfluss auf das Klima“; EIKE, 18.10 2020
3. Beppler, E.: „Quantifizierung des marginalen anthropogenen CO2-Gehaltes in de Atmosphäre – ein seit Jahren überfälliger Schritt“; EIKE, 26.12,2020
4. Global Warming Policy Forum: „IPCC-Report bestätigt, dass die Klimapolitik gescheitert ist: es ist Zeit, etwas anderes zu tun“; EIKE, 10.08.2021
5. Statista
6. Limburg, M.: „Weltweite COVID 19 begründete Lockdowns ändern am Anstieg der CO2- Konzentration nichts – WMO fordert trotzdem CO2-Reduktiom zu verstärken“; EIKE, 30.10 2021
7. Wojick, D.: „CLINTEL listet die Fehler des IPCC für COP 26 auf“; EIKE, 02.11.2021
8. Beppler, E.: „Die Anwendung der H2-Technologie in allen Sektoren verschlingt unlösbare Mengen an Energie und Flächen“; EIKE, 11.07 2021
9. Schuster, R.: Mitteilung 01.12.2021
10. www.mckinsey.de/news/presse
11. Willenbuecher, R.: Es riecht nach Gas und spät dämmert die Erkenntnis“; EIKE, 15.11.2021
12. „Wer liefert soviel Gas um Deutschland zu versorgen? Und womit soll es transportiert werden?“, EIKE,11.10.2021
Der Spiegel spricht sich für Einschränkung der Meinungsfreiheit auch beim Kabarett aus

Lisa Fitz hat in der SWR-Sendung „Spätschicht“ gesagt, es seien in Europa bereits 5.000 Menschen an den Folgen der Impfungen gestorben. Der SWR hat die Ausstrahlung des Beitrages genehmigt und nach aufkommender Kritik mitgeteilt, man habe sich für die Ausstrahlung des Beitrages entschieden, weil das Teil der Meinungsfreiheit sei. Der Spiegel bezeichnet die Aussage von […]
Der Beitrag Der Spiegel spricht sich für Einschränkung der Meinungsfreiheit auch beim Kabarett aus erschien zuerst auf Anti-Spiegel.
Boeing so wie andere Konzerne setzen Impfpflicht für US-Mitarbeiter aus
reuters.com: Boeing Co (BA.N) hat seine Impfpflicht gegen das Coronavirus für US-Beschäftigte ausgesetzt, teilte der US-Flugzeughersteller am Freitag mit. Damit wurde eine wochenlange Unsicherheit beendet, da Tausende von Arbeitnehmern Ausnahmeregelungen beantragten und die Anfechtung eines Bundesmandats vor Gericht ausgetragen wurde.
In einer internen Mitteilung teilte Boeing mit, dass die Entscheidung nach einer Überprüfung eines Urteils des US-Bezirksgerichts Anfang des Monats gefallen sei, das die Durchsetzung der von Präsident Joe Biden erlassenen Impfpflicht für Bundesauftragnehmer ausgesetzt hatte.
Einige große Gesundheitsketten und Unternehmen wie General Electric (GE.N), Spirit AeroSystems (SPR.N) und Amtrak haben die Impfpflicht für ihre Mitarbeiter ebenfalls ausgesetzt.
In den letzten Wochen hatte die Zahl der Boeing-Mitarbeiter, die aus religiösen oder medizinischen Gründen eine Impfbefreiung beantragten, mehr als 11.000 erreicht – das sind fast 9 % der US-Belegschaft – und damit ein Vielfaches der ursprünglich von der Unternehmensleitung geschätzten Zahl, wie Reuters zuerst berichtete.
Die Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Anträge aus religiösen Gründen gestellt wurde, rückte einen der größten amerikanischen Arbeitgeber in den Mittelpunkt einer Debatte über die Ethik der Untersuchung der religiösen Überzeugungen von Mitarbeitern.
Außerdem mussten die Führungskräfte nach einer Strategie suchen, die die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet, aber eine Abwanderung von Ingenieuren und Fabrikarbeitern verhindert.
Boeings Impfpflicht hat dazu geführt, dass sich mehr als 92 % der in den USA beschäftigten Mitarbeiter als vollständig geimpft registriert haben oder eine religiöse oder medizinische Ausnahmegenehmigung erhalten haben, heißt es in dem Memo vom Freitag.
„Der bisherige Erfolg von Boeings Impfpflicht versetzt das Unternehmen in eine gute Ausgangsposition, um die Bundesverordnung einzuhalten, sollte sie in Zukunft wieder eingeführt werden“, heißt es weiter.
Ein Boeing-Sprecher bestätigte die Entscheidung und fügte hinzu, dass sich das Unternehmen „für die Aufrechterhaltung eines sicheren Arbeitsumfelds für unsere Mitarbeiter und die Förderung der Gesundheit und Sicherheit unserer weltweiten Belegschaft einsetzt.“
Der Sprecher fügte hinzu, dass Boeing seine Impfpflicht im Einklang mit der Gerichtsentscheidung ausgesetzt habe, die die Durchsetzung der Anordnung für Bundesunternehmer und einer Reihe von staatlichen Gesetzen untersagt.
Letzten Monat verschob das Weiße Haus die Frist, bis zu der sich Mitarbeiter von Bundesauftragnehmern impfen lassen oder sich regelmäßig testen lassen müssen, wenn sie Ausnahmen erhalten, auf den 4. Januar.
Operation Omikron-Panik: Aus einem Schnupfen ein Killervirus machen – Willkommen im Neo-Kommunismus
Gestern haben wir die ARD als Propagandaschleuder bezeichnet. Heute benötigen wir eine Steigerung zu “Propagandaschleuder”. Man muss eigentlich nur das Aussehen des Internetauftritts der ARD vom heutigen Tag betrachten, um zu wissen, dass es wieder eine Verschwörung dahingehend gibt, dass Bürger in Angst und Schrecken versetzt und gehalten werden sollen, um sie daran zu hindern, […]
Bis zu 28.000 Euro pro Monat: Die Corona-Pandemie – eine Goldgrube für impfende Ärzte!

Die massive Impfkampagne der Bundesregierung ermöglicht enorme Verdienstchancen für Ärzte. Auf gut 5.000 Euro pro Monat belief sich zuletzt der Zusatzverdienst pro Arzt und Praxis. Weitaus lukrativer sind die Dienste in den Impfzentren. 720 Euro kassiert man dort pro Schicht und bis zu 28.000 Euro im Monat.
von Daniel Weinmann
Impfen, Impfen, Impfen – sonst wird der Winter zur Katastrophe. So lautet das Mantra der Bundesregierung. Neu-Kanzler Olaf Scholz und sein Gesundheitsminister Karl Lauterbach sehen darin den einzigen Weg aus der Pandemie, verbunden mit der Rückgabe von – zumindest einem Quäntchen – Freiheit.
Um die Herausforderung zu meistern, in den nächsten Wochen so viele Menschen so schnell wie möglich zu impfen, sollen auch Apotheker, Zahn- und Tierärzte eingesetzt werden. Mit Karl Lauterbach griff auch Deutschlands oberster Krisenmanager höchstselbst öffentlichkeitswirksam zur Spritze. Bei einem Besuch in Hannover hatte Quacksalber Lauterbach im Erlebnis-Zoo zwei Kinder geimpft.
Als Impfarzt sei er davon überzeugt, „dass Kinder, die sich selbst impfen lassen wollen, mit dem Einverständnis ihrer Eltern, sich selbst einen Gefallen tun, aber auch der Gesellschaft“, lautet sein Credo. Es sei rührend und beeindruckend, welche Opfer Kinder bereit gewesen sind zu tragen. „Dafür müssen wir etwas zurückgeben. Und das Allermindeste ist, dass wir Kindern ein Impfangebot geben.“
5.040 Euro zusätzliches Einkommen je Praxis pro Monat
Viele Ärzte können dank der Massenimpfung ihr Honorar aufpeppen. 28 Euro zahlt der Staat je Corona-Impfung an Praxen seit Mitte November, nach zuvor 20 Euro. Die deutliche Erhöhung ist das Vermächtnis des früheren Gesundheitsministers Spahn. Am Wochenende und an Feiertagen winken sogar 36 Euro. Für jeden impfenden Mediziner können so im Monat schnell mal mehrere tausend Euro extra zusammenkommen.
Rund 100.000 Arztpraxen beteiligen sich derzeit nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an der Impfkampagne. Vergangene Woche wurden dort rund 4,5 Millionen Corona-Impfungen durchgeführt. Daraus errechnen sich im Schnitt 45 Impfungen je Praxis und Woche. Das bedeutet einen Mehrverdienst von mindestens 1.260 Euro für eine einzige Woche.
Nicht berücksichtigt sind hier die Mehrzuschläge am Wochenende. In einem Monat summieren sich die – zusätzlichen – Einnahmen somit auf mindestens 5.040 Euro vor Steuern. Zum Vergleich: Das monatliche Durchschnittsgehalt eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in Deutschland belief sich im vergangenen Jahr 2020 laut Statista auf 3.975 Euro brutto.
Ärzte jagten sich die Termine im Berliner Impfzentrum ab
Noch viel attraktiver ist das Impf-Business in Impfzentren. Dort kassieren Impf-Ärzte einen Stundenlohn von rund 150 Euro, für jede Acht-Stunden-Schicht also 1.200 Euro. Bieten sie ihre Dienste wie die meisten Vollzeitbeschäftigten an 20 Tagen pro Monat an, wird daraus ein Einkommen von 24.000 Euro vor Steuern – gut das Sechsfache eines durchschnittlichen Verdienstes hierzulande.
In Sachsen und Thüringen wurden niedergelassene Ärzte in Impfzentren im Frühjahr mit 175 Euro noch deutlich üppiger entlohnt. Hier beläuft sich dann das zusätzliche monatliche Salär auf 28.000 Euro. Die Kassenärztliche Vereinigung rechtfertigte dies damit, dass die gleichsam verlorengegangenen Sprechstunden eines Arztes mit dem Honorar ausgeglichen werden müssten.
Kaum verwunderlich vor diesem Hintergrund, dass sich Berliner Ärzte laut „Spiegel“ schon im Sommer mit Softwaretricks und Absprachen die Schichten der Kollegen wegschnappten – obwohl dort der Stundensatz deutlich niedriger lag.
Systempresse immer nervöser: Heutige Freiheits-Demo in Bregenz wird zur „Verkehrsbehinderungs-Versammlung“ – „Corona“ nicht erwähnt
BREGENZ – Heute findet wieder ein Demo gegen die grundrechtswidrigen Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der sog. „Pandemie“ in Bregenz statt.
Elmar Forster dazu:
„Sie dazu zwingen…: Immer dreister zu lügen“ – Anonyme „Verkehrsbehinderungs-Versammlung“ in Bregenz.
Der Ex-RAF-Terroristin Ulrike Meinhof wird fgd. Zitat zugeschrieben: „Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen. Wir können sie aber dazu bringen, immer dreister zu lügen.“
Das offizielle Vorarlberger Presseorgan, die Vorarlberger Nachrichten, verbreiten gerade fgd. geradezu irrwitzige Orwell´sche Sprachregelung…:
„Am Sonntagnachmittag, 19.12. 2021, kann es aufgrund einer Versammlung in Bregenz zu Verkehrsbehinderungen kommen.“
Wohl große „Versammlung“ im gesamten Bregenzer Innenstadtbereich befürchtet:
„Je nach Teilnehmerzahl kann es im Bereich Mehrerauerbrücke, Seestraße, Monfortstraße, Römerstraße zu kurzzeitigen Straßensperren kommen.“ (vol.at)
Es hott koa End´…
Hat doch bereits vor einer Woche, am 12.12. 2021, eine (für Vorarlberger Verhältnisse – ca. 400.000 Einwohner, in Bregenz: ca. 29.500 EW) sehr, sehr große Anti-Corona-„Versammlung“ mit mindestens 9000 Menschen „großen Zulauf gefunden“.
„ ‚Nie wieder Diktatur !“, „Mein Körper – Meine Entscheidung“, „Eure Politik macht uns Angst´- Auch viele Familien und auffallend viele junge Menschen befanden sich unter den Teilnehmern.“ (orf)
Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, wenn einem bei solchen Zusammenhängen Fragen wie diese in den Kopf kommen…: „Haben sich letzte Woche einige, noch zu unabhängige Reporter, zu weit aus dem Fenster hinausgelehnt, mit ihrer journalistischen Verpflichtung zur objektiven Berichterstattung…?“
Elmar Forster ist Autor des Buches „Ungarn – Freiheit und Liebe“ Erschien im Gerhard Hess Verlag.
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Virus infiziert Fettzellen und bewirkt große Schäden
Übergewichtige sind besonders anfällig für eine schwere Covid-19-Erkrankung, heißt es in einer aktuellen Studie, die noch nicht von Experten begutachtet oder in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde. Denn das Corona-Virus infiziere Fettzellen und bestimmte Immunzellen im Körperfett und erzeuge eine Immunantwort, die zu großen Schäden, auch an den umliegenden Organen, führen könne. Das infizierte Körperfett könne zu „Long Covid“ beitragen, mit Symptomen, die Wochen oder Monate, nach einer Infektion, anhalten.
Das Ergebnis könnte erklären, warum Übergewichtige oder Adipöse einem höheren Risiko für schwere Erkrankungen und den Tod durch COVID-19 ausgesetzt sind. In der Studie testeten Forscher der Stanford University School of Medicine das Fettgewebe von Patienten nach „bariatrischen“ Operationen (Eingriff zur Beseitigung des Übergewichts), um herauszufinden, ob sie sich mit dem Corona-Virus infizieren könnten. Sie untersuchten verschiedene Arten von Zellen – Adipozyten oder Fettzellen sowie Prä-Adipozyten, die zu Fettzellen werden, und Immunzellen, die man „Fettgewebe-Makrophagen“ (Fresszellen, weiße Blutkörperchen) nennt.
Auslöser für Organschäden
Das Forscher-Team stellte fest, dass sich Fettzellen infizieren können, aber nicht übermäßig entzünden. Bestimmte Immunzellen-Makrophagen könnten sich aber infizieren und eine starke Entzündungsreaktion haben. Darüber hinaus waren die Prä-Adipozyten nicht infiziert, trugen jedoch zur Entzündungsreaktion bei. Die Forscher untersuchten auch Fettgewebe aus den Körpern europäischer Patienten, die an COVID-19 starben, und fanden das Corona-Virus im Fett um verschiedene Organe, einschließlich des Herzens und des Darms. Das könnte mit dem Organschaden in Verbindung gebracht werden, der bei schweren COVID-19-Patienten beobachtet wurde, schrieben sie.
Virus nistet im Fettgewebe
Philipp Scherer, ein Wissenschaftler, der Fettzellen am UT Southwestern Medical Center in Dallas untersucht, brachte es auf den Punkt: Das Virus könne direkt Fettzellen infizieren. Was auch immer im Fett passiere, es bleibe nicht im Fett. Es wirke sich auch auf das benachbarte Gewebe aus. Das Corona-Virus scheint sich der Immunabwehr des Körpers zu entziehen und im Fettgewebe „herumzuhängen“, was es ihm ermöglicht, sich zu replizieren und eine schwere Immunantwort auszulösen, sagte David Kass, Professor für Kardiologie an der Johns Hopkins Medicine. „Wenn Sie wirklich sehr fettleibig sind, ist Fett das größte einzelne Organ Ihres Körpers“, sagte er. Das Corona-Virus „kann dieses Gewebe infizieren und sich dort aufhalten“, fuhr er fort. Es werde zu einer Art Reservoir.“
Studie ist Weckruf für Ärzteschaft
Die Ergebnisse könnten Wege für neue COVID-19-Behandlungen eröffnen, die auf Körperfett abzielen. Medikamente, die eine Entzündung des Fettgewebes bei adipösen Patienten lindern, könnten COVID-19-Patienten helfen, schrieben die Studienautoren. „Dieses Papier ist ein weiterer Weckruf für die Ärzteschaft und das öffentliche Gesundheitswesen, sich eingehender mit den Problemen von übergewichtigen und fettleibigen Personen sowie den Behandlungen und Impfstoffen zu befassen, die wir ihnen geben“, sagte Dr. Barry Popkin, ein Adipositas-Forscher an der Universität von North Carolina in Chapel Hill. Popkin hat COVID-19-Risiken für übergewichtige und adipöse Patienten untersucht. „Wir dokumentieren weiterhin das Risiko, das sie haben, aber das werde immer noch nicht berücksichtigt, sagte er.
Der Kanzler-Bruder und die Intensivbetten-Abzocke
„Private-Public Partnership“: Dr. Jens Scholz (l.) mit MP Daniel Günther und Stargast Sarah Connor bei der Eröffnung des UKSH-Neubaus Kiel 2019 (Foto:Imago)
Vermutlich werden die wahren Machenschaften beim Intensivbetten-Betrug, wie auch das tatsächliche Ausmaß der von kommerziellen Partikularinteressen getriebenen Geldmacherei in dieser sogenannten Pandemie, nie ans Licht kommen, doch die bereits bekannten und immer wider aufs neue bekannt werdenden Einzelskandale verdichten sich zu einem eindeutigen Bild: Diese auf Nachhaltigkeit, also auf Dauer angelegte „Gesundheitskrise“ darf und wird nicht enden, schlicht weil sich schon zu viele Krisengewinnler wohlig in dieser Panikinszenierung eingerichtet haben.
Die unappetitlichen Abgründe offenbaren sich nur punktuell und immer dann, wenn besonders fragwürdige Querverbindungen der Akteure ans Licht der Öffentlichkeit kommen; so etwa im Fall des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH), das von Kritikern im Netz und Insidern als „einer der größten und frechsten Profiteure des
Intensivbettenschwindels” eingestuft wird. Besonders heikel ist hierbei jedoch die Person des Vorstandsvorsitzenden: Dieser ist niemand geringeres als Prof. Dr. Jens
Scholz, der jüngere Bruder des amtierenden deutschen Bundeskanzlers.
Wie viele Kliniken im Land meldete das Klinikunternehmen im Frühjahr 2020 – mit der vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verfügten Aufhebung des „des Pflegeschlüssels“, der normalerweise die Personaluntergrenze vorgeschriebener (kostenintensiver) Intensivpflegekräfte pro Intensivbett vorschreibt – zuerst eine enorme Zahl fiktiver Intensivbetten an, die in der Pandemie natürlich besonders lukrativ mit Staatsgeldern vergütet wurden: Von 172 auf 362 Intensivbetten – also um 110 Prozent – wurde die Klinikzahl des Lehrklinikums aufgeblasen – wobei es sich, wohlgemerkt, um zu Intensivbetten deklarierte, normale Betten handelte. „Es ist unser gemeinsames Ziel, für den bevorstehenden Anstieg von COVID-19-Patienten bestmöglich vorbereitet zu sein”, sagte Kanzlerbruder Scholz damals. Am Campus Kiel stiegen die Intensivbetten wenig später von 90 auf 179, am Campus Lübeck von 82 auf 183. Neben den von Bund für die vorgehaltenen ITS-Kapazitäten reichlich fließenden Geldern wurde das UKSH dabei auch nach Kräften vom Land Schleswig-Holstein gefördert.
Nützliche familiäre Bande
Neben dem (deutlich größeren) Klinikum Stuttgart war das vom Bruder des damaligen Vizekanzlers Olaf Scholz geführte UKSH – wie der Zufall so spielt – dasjenige deutsche Krankenhaus, das die mit Abstand höchsten Fördersummen vom Bund erhielt: 11,7 Millionen Euro für den Aufbau von 234 Intensivbetten (inklusive Notfallreserve) erhielt; anscheinend zahlten sich hier die richtigen Beziehungen zur in Berlin regierenden GroKo aus. Geschadet haben die familiären Bande zwischen dem UKSH-Boss und seinem Bruder Olaf jedenfalls nicht; dessen unverwechselbarer Politik-Stil aus kurzem Dienstweg gepaart mit „taktischer Demenz“ hatte ja bereits bei zahlreichen früheren Affären – von der Warburg-Bank und Cum-Ex bis hin zu Wirecard – allen Beteiligten gute Dienste erwiesen (und am Ende nicht einmal seinem Einzug ins Kanzleramt geschadet). „Das mit der Steuerschröpfung scheint genetisch zu sein”, kommentierte ein Twitter-User sarkastisch die offenkundigen charakterlichen Ähnlichkeiten der Gebrüder Scholz.
Zurück zum Intensivbettenskandal: August 2020 trat der Pflegeschlüssel dann – zur Vermeidung solcher „Mitnahmeeffekte“ – wieder nach und nach in Kraft – mit der Folge, dass die Kliniken gezwungen gewesen wären, für ihre aufgebauschten Intensivkapazitäten das adäquate Pflegepersonal einstellen zu müssen, wenn sie weiter in den Genuss des staatlichen Geldsegens kommen wollten. Sie entschieden sich – dies der wohl eindeutigste Beweis dafür, dass es bei Corona weniger um Gesundheit als Geld geht – dafür, die Betten wieder abzubauen. So auch beim UKHS: Sang- und klanglos wurde fast die Hälfte der realen Betten wieder abgemeldet. Dennoch hatte sich das Manöver auch für die nördlichste Uniklinik im Land gelohnt: Das Haus strich dafür mehr als 70 Millionen Euro Steuergelder ein. Ein willkommener warmer Regen: Die Klinik stand bereits bei der Eröffnung ihres Neubaus 2019 mit sagenhaften 820 Millionen Euro in der Kreide. Damit dürfte sich dann auch die Frage beantworten, wo hier wohl die wahren Motive liegen, eine behauptete epidemische Notlage, in der Staatsknete leichter fließt denn je, dramatisch aufzubauschen und möglichst ad infinitum zu verlängern.
Systemische Fehlsteuerungen
Als dann im Januar 2021 die „dritte Welle“ und der bisherige Belegungspeak auf den Intensivstationen folgte, jammerten dieselben Kliniken, die zuvor ihr unlukrativ gewordenes ITS-Bettenaufkommen wieder massiv reduziert hatten, über bevorstehende Triage, Versorgungskollaps, Unterversorgung – ein Lamento, das sich auch heute wieder fortsetzt und diesmal zur Legitimierung des Impfzwangs herhalten muss. Der Grund war – und ist – eine weitere systemische Fehlsteuerung der Politik, die die nächsten grundfalsche Anreize setzte: Denn Kliniken, die nun zu wenige Intensivbetten vorweisen konnten, erhielten vom Bund massive Ausgleichszahlungen. Somit war also diesmal die künstliche Verknappung von Betten für die Kliniken das Sesam-öffne-dich zu mehr Staatskohle, und sie machten davon übereifrig – und oft unter Vorspiegelung falscher Tatsachen – Gebrauch.
Dies bewegte im Sommer dieses Jahres dann sogar den Bundesrechnungshof dazu, das unseriöse und unmoralische Gebaren der Klinikträger anzuprangern; Konsequenzen folgten diesen nicht ohne kriminelle Energie begangenen dubiosen Gebaren jedoch wie üblich keine; im Gegenteil: Bis heute wird Intensivmedizinern und Klinikleitungen kritiklos und unangezweifelt die Bühne geboten und Glauben geschenkt, was ihre dramatisierenden Ausführungen zur angeblichen Aus- und Überlastungslage betrifft. Dabei müsste eigentlich jegliches Vertrauen in ihre Glaubwürdigkeit ultimativ zerstört sein.
GEZ-Journalist erlebt das, was es laut GEZ-Journalismus gar nicht gibt
Als er zufällig an einer Demo vorbeikommt, wird ein öffentlich-rechtlicher Journalist zum Opfer eines völlig willkürlichen und brutalen Polizeieinsatzes.
Der Beitrag GEZ-Journalist erlebt das, was es laut GEZ-Journalismus gar nicht gibt erschien zuerst auf reitschuster.de.
Demo Wien: Polizei trennt Kind von Vater und wirft es mit Gewalt zu Boden
Die Schläger des Systems kennen offenbar kein Halten mehr. Zu gut wurden sie darauf vorbereitet, zu “den Guten” zu gehören, die ohne Rücksicht auf Verluste gegen “die Bösen” vorgehen können. So predigt es der ORF, so predigen es “Experten”, so steht es in jedem Systemmedium. “Wir gegen die”. So beginnen totalitäre, diktatorische Systeme, so enden Menschenrechte. In Wien zeigte sich das an einem besonders schändlichen Fall. Besonders traurig: Einer der bekannten Aktivisten des Widerstandes wettert zum wiederholten Mal gegen die eigene Seite.
Ein Kommentar von Willi Huber
Am Bildmaterial, oben aus zwei verschiedenen Perspektiven gezeigt, ist zu sehen, wie die Wiener Einsatzeinheit ohne ersichtlichen Grund den Minderjährigen von seinem Vater trennt und zu Boden reißt. Das Kind fängt an in Panik zu schreien. Zahlreiche Zeugen des Vorfalls fragen die handelnden Beamten, ob sie eigentlich noch bei Sinnen sind.
Doppelmoral der “Experten”, “Systemmedien” und Linksextremen
Linksextreme Kommentatoren auf Twitter fällt zu diesem Vorfall nichts ein. Das ist dahingehend befremdlich, als dass es tagelang ein Skandal für die Mainstrem-Medien und ihre Zuflüsterer aus Antifa-Schlägerkreisen war, dass ein Polizist zu Sturz kam, als er den damaligen Chef der Salzburger Freiheitlichen Jugend umstoßen wollte. Da hieß es wahrheitswidrig “Widerstand gegen die Staatsgewalt” und “Angriff auf einen Polizeibeamten”, obwohl das Bildmaterial einen gänzlich anderen Ablauf zeigte. Während Hetze auf politisch Andersdenkende legitim zu sein scheint, kommt dem Kind und seinem Vater, denen hier Unrecht angetan wurde, niemand zu Hilfe. Diese Doppelmoral des Systems und seiner Gefolgschaft ist widerwärtig, erbärmlich und wird nie in Vergessenheit geraten.
Friedensaktivist ist völlig falsch abgebogen
Wenig nachvollziehbar ist aber auch das Verhalten des bekannten Maßnahmenkritikers und Friedensaktivisten Alexander Ehrlich, der in letzter Zeit leider immer wieder durch spalterisches Verhalten auffällt. Es vergeht keine Woche, wo Ehrlich nicht gegen Mitstreiter wettert. Er wirft ihnen Gewaltbereitschaft oder verwerfliche Geisteshaltung vor. Diese Agitation versteht mittlerweile niemand mehr. Aktuell lässt er keine Gelegenheit aus, um vor der Polizei auf die Knie zu fallen, egal wie objektiv falsch sich einzelne Beamte verhalten. Bei dem oben gezeigten Vorfall ergriff Ehrlich zunächst Partei für die Polizei. Daraufhin wurde er öffentlich vom Vater des angegriffenen Kindes zurechtgewiesen. Als ob es noch nicht reichen würde, was Systemmedien und Politik über die friedlichen Maßnahmenkritiker absondern! Da fehlen einem die Worte.
Zur Klarstellung dieses Vorfalles:
Es handelt sich hierbei um einen 14-jährigen, der durch die Polizei von seinem Vater getrennt wurde. Der Bub wollte lediglich zum Papa, da wurde er von 3, in Worten DREI !!!, aggressiven Polizisten gepackt und brutalst zu Boden geworfen !!!!! Ist in diesen Video leider nicht zu sehen. Das Video zeigt den Vorfall erst, als der Bub wieder auf die Beine kam und dann von einem beherzten Passanten/Demonstranten aus der Gefahrenzone (adrenalin geschwängerte Polizisten) gebracht wird !!!
Herr Alexander Ehrlich, leider ist es mir nicht möglich auf dieses Video und ihren völlig unsachlichen Kommentar zu antworten. Sie waren nicht einmal in der Nähe, geschweige denn Zeuge des Vorfalles.
Ich fordere sie hiermit öffentlich auf sich mit mir, Kurt Luttenberger, Vater des Kindes, in Verbindung zu setzen und sich sich bei meinem Sohn für ihre unangebrachte Wortmeldung zu entschuldigen!
Die Rechtfertigung des Aktivisten findet sich hier. Für die Zukunft kann nur gehofft werden, dass die gegenseitigen Angriffe zwischen Demo Organisationen ein Ende finden. Menschen gehen nicht auf Kundgebungen, weil sie einzelne Veranstalter so toll finden, sondern weil sie in ihrem Leben vor einem realen, existenzbedrohenden Problem stehen. Es ist absolut nicht die Zeit für Eitelkeiten, egal von welcher Seite.
«Rückgrat beweisen» – Zusammenfassung der 83. Sitzung des Corona-Ausschusses
«Rückgrat beweisen», so lautete das Motto der 83. Sitzung des Corona-Ausschusses vom 17. Dezember. Und Rückgrat bewiesen dann auch alle Gäste, die ihre Erfahrungen der letzten Monate den Anwälten Reiner Füllmich und Viviane Fischer schilderten.
Zu Gast waren: Gerald Brei, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Kartellrecht; Julian Stech, Masterstudent im Fach europäische Ethnologie und Volkskunde an der Universität Augsburg; Bernd Matzke, alleinerziehender Vater von sieben Kindern; Augusto Zimmermann, Rechtsprofessor an der Universität Perth in Australien; Agrarwissenschaftler Dr. Graham Lyons, der ebenfalls in Australien beheimatet ist, und der Psychologe Leonard Winkler.
Gerald Brei (03:30 – 1:18:00) berichtete zu Beginn der Sitzung über die gegenwärtige Ausgangslage in der Schweiz. Brei ist überzeugt: Für die Corona-Massnahmen des Bundesrats existiere seit Beginn keine ausreichende juristische Grundlage. Und daran habe sich auch bis heute nichts geändert. Egal, ob nun die 3G- oder 2G-Regel gelte: Die Zertifikatspflicht sei unrechtmässig. Schliesslich sei diese «nur im Wege einer Verordnung erlassen worden».
Deshalb gebe es berechtigte rechtliche Zweifel daran, ob überhaupt eine formell gesetzliche Grundlage für die Zertifikatspflicht vorhanden sei, «um derart weitreichende Eingriffe in die Grundrechte der Menschen zu rechtfertigen», so Brei. Er wirft dem Bundesrat vor, dass dieser bis heute keine Beweise geliefert habe, die tatsächlich aufzeigten, dass eine unmittelbare gesundheitliche Bedrohung vorliege. Er zweifelt, dass der Regierung im März 2020 entsprechende Informationen vorgelegen seien, als der Bundesrat gestützt auf das Epidemiengesetz die ausserordentliche Lage ausgerufen hatte.
«Ich habe deshalb Anfang April 2020 einen Brief an die Regierung geschickt und wollte nähere Informationen, da auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nichts verfügbar war», erklärte Brei. Er wollte dabei wissen, auf welcher Grundlage die Regierung die ausserordentliche Lage ausgerufen habe: Ob sie das Virus isoliert und nachgewiesen hätten; welche Testmethoden konkret verwendet würden; wie hoch die Fehleranfälligkeit sei und so weiter. Die Antwort, die er bereits nach wenigen Tagen erhalten habe, lautete: «Der Bundesrat ist überzeugt, dass seine Massnahmen verhältnismässig sind. Leider können wir Ihre Fragen im Einzelnen nicht beantworten.»
Für Brei der Beweis: «Man hat also einfach immer nur behauptet.» Die Zahlen hätten die einschneidenden Massnahmen nie gerechtfertigt. «Protokolle aus dem Bundesrat, wo die ausserordentliche Lage beschlossen wurde, gibt es nicht», fand Brei weiter heraus, nachdem er im Sommer 2020 auch noch im Auftrag eines Vereins mit einem Antrag an die Behörden gelangte, in dem er weitere Informationen mit Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz einforderte.
Dadurch gelangte Brei zur Erkenntnis: Schon im April 2020, also noch nicht einmal einen Monat nach Ausrufung der ausserordentlichen Lage, sei der Entwurf für das Covid-19-Gesetz da gewesen – gestützt auf die Sonderkompetenzen nach der Bundesverfassung. «Das heisst, die haben von Anfang an gewusst, dass das Ganze länger geht als sechs Monate», so Brei. Und weiter: «Deswegen ist das Ganze eine einfache Inszenierung.» Es werde so getan, als ob es eine Gesundheitskrise gebe. Brei ist sich sicher: Die «Pandemie» wurde von langer Hand vorbereitet. Dafür müsse man sich nur einmal das «Lockstep-Szenario» der Rockefeller Foundation von 2010 genauer ansehen.
Brei erklärte des Weiteren, wie das Covid-19-Gesetz zustande kam, das der Schweizer Regierung letztlich dazu diene, die einschneidenden Massnahmen weiter fortzuführen – die Notverordnungen seien schliesslich lediglich für einen Zeitraum von sechs Monaten beschränkt gewesen. Zur Sprache kamen auch die Referenden zum Covid-19-Gesetz vom 13. Juni sowie vom 28. November 2021, die beide abgelehnt wurden.
Der Rechtsanwalt verwies zudem auf die Analyse (Corona-Transition berichtete) der Polizistenvereinigung «Wir für Euch». Der Vereinigung gehören ehemalige Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, Richter und Polizisten an, die zum Schluss gekommen sind, dass die Zertifikatspflicht in der Schweiz verfassungswidrig sei. Daran habe auch das Ja zum Covid-19-Gesetz vom 28. November nichts geändert. Denn für die Grundrechtseingriffe fehle nach wie vor die rechtliche Basis.
Als grosses Problem erachtet Brei, dass die Gesetze Woche für Woche geändert würden. Dadurch würde der Bestimmtheitsgrundsatz verletzt. Er verwies dabei auf Strafrechtsprofessor Marcel Niggli, der dies ebenfalls bemängle (Corona-Transition berichtete). «Er hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass das mit dem Bestimmtheitsgrundsatz überhaupt nicht mehr zu vereinbaren ist, wenn die Erwartung vorherrscht, dass der Bürger jeden Morgen nachsehen muss, was für Regeln aktuell gelten.»
Niggli sage, dass er selbst als Rechtsprofessor anhand der veröffentlichten Gesetze und Verordnungen nicht feststellen könne, ob es nun erlaubt ist vom Bahnhof Luzern über die Strasse zum Konzertsaal (KKL) zu gehen, ohne dabei eine Maske zu tragen. Dies sei unter strafrechtlicher Hinsicht geradezu ein unzumutbarer Zustand. Niggli bezeichne das Covid-19-Gesetz inzwischen als Ermächtigungsgesetz. Dies, weil der Regierung zahlreiche unbestimmte Kompetenzen übertragen worden seien.
Scharf kritisierte Brei auch das Parlament während der «Pandemie». «Das Parlament hat schon im Frühling 2020 Fahnenflucht ergriffen und die Arbeit niedergelegt.» Kein gutes Wort hat der Rechtsanwalt im Weiteren für die Gerichte in der Schweiz übrig. Diese würden überwiegend die Regierungslinie vertreten. Brei schilderte mehrere Beispiele dafür: Unter anderem ging er im Namen von mehreren verärgerten Eltern juristisch an einer Schule im Kanton Zug gegen die Massentests vor, jedoch ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht sei überhaupt nicht auf seine Argumente eingegangen. Deshalb habe er das Ganze nicht weitergezogen.
Brei machte auch auf mehrere Organisationen aufmerksam, die sich gegen die Corona-Massnahmen in der Schweiz wehren: Darunter die «Freunde der Verfassung» mit über 25’000 Mitgliedern und das «Lehrernetzwerk Schweiz». Beenden könnten die Corona-Politik der Regierungen nur die Menschen selbst. Der Rechtsanwalt knüpfte auch an den deutschen Idealismus und Wilhelm von Humboldt an. Dieser habe noch ein Sensorium dafür gehabt, wie wichtig Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat seien.
Brei verwies dabei auf die Schrift «Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen» von Humboldt. In dieser schrieb Humboldt, «dass das Prinzip, dass die Regierung für das Glück und das Wohl, das physische und moralische, der Nation sorgen muss gerade der ärgste und drückendste Despotimus» sei. Es sei überhaupt nicht Aufgabe des Staates, für das Wohl der Bürger zu sorgen, sondern Sache der einzelnen Menschen, findet Brei und fügte hinzu: «Heute stehen wir in einem gewaltigen Kampf des Kollektivismus gegen den Individualismus.»
Diejenigen, die heute für Freiheit kämpften, würden als egoistische Menschen diffamiert. Dabei würden sie letztlich im Interesse einer grossen Mehrheit kämpfen. Die Zertifikats-Politik habe auch nichts mit Gesundheitsschutz zu tun. Das Ziel sei die totale Überwachung. Das Zertifikat gelte es aus der Welt zu schaffen. «Die Menschen müssen wach werden und erkennen, was da abgeht.» Der Alptraum stehe bereits vor der Tür. Irgendwann werde es heissen, es werde mit gefälschten Zertifikaten zu viel Missbrauch betrieben. Und die einzige Methode, um die Zertifikate «sicherer» zu machen: «Das ist ein Chip, der unter die Haut implantiert wird.»
Als zweiter Gast sprach Julian Stech (1:19:00 – 1:40:00). Stech ist Masterstudent im Fach europäische Ethnologie und Volkskunde an der Universität Augsburg, wo gegenwärtig die 2G-Regel gilt. Stech kritisierte die Universitätsleitung und besonders die Präsidentin der Universität, die genauso spreche wie der bayrische Ministerpräsident Markus Söder. «Nur die Impfung kann die Pandemie beenden und nur die Impfung kann dafür sorgen, dass an der Universität wieder so gelehrt und studiert werden kann, wie vor dem März 2020», habe sie gesagt. Studenten, die an der Universität Prüfungen schreiben wollen, müssten sich inzwischen testen lassen. Wer nicht genesen oder getestet sei, dem werde der Zutritt verweigert.
Doch damit nicht genug: Auch die gegenwärtig vorherrschende politische Ausrichtung macht ihm mehr und mehr zu schaffen. Stech berichtet: Seine ursprüngliche Masterarbeit wollte er über die Bewegung «Fridays for Future» schreiben, bevor er sich anders entschied. «Im Endeffekt habe ich nach den Interviews mit Vertretern der Bewegung gemerkt, dass dort ein sehr starrsinniges Denken vorherrscht.» Dies zeige sich gerade auch im Hinblick auf die Wissenschaft: «Sie sprechen von ‹The Science›. Für sie gibt es nur die eine Wissenschaft. Ein Diskurs wird von vornherein ausgeschlossen», erklärte Stech.
Er ist der Ansicht, dass diese Bewegung gesteuert sei. «Da stecken riesige Konzerne dahinter, die diese Art der Klimapolitik auch unterstützen.» Stech verwies unter anderem auf die neue Aussenministerin Annalena Baerbock, die schon Mitglied bei den Young Global Leaders gewesen sei, einer Initiative des Weltwirtschaftsforums (WEF). Im Frühling 2021 habe er sich deshalb dafür entschieden, das Thema zu wechseln und über die Bewegung der Massnahmenkritiker zu schreiben.
«Ich habe über zwanzig Interviews mit Exponenten der Bewegung geführt», sagte Stech. Auch habe er mehrere Experten und Vertreter der Behörden befragt, um Informationen hinsichtlich der PCR-Tests und weiterem zu erhalten. Interessant: Nachdem ihm drei leitende Oberärzte der Universität Mainz bestätigten, dass das Gesundheitsamt viele Menschen nach einem positiven Test zu Unrecht in Quarantäne geschickt habe, weil sie überhaupt keine Symptome hatten, konfrontierte Stech den Leiter des Gesundheitsamts der Stadt Augsburg damit. Schliesslich seien «Gesunde Menschen in Quarantäne geschickt worden».
Stech berichtet weiter: «Interessanterweise habe ich keine Antwort von dem Leiter des Gesundheitsamtes bekommen. Er hat sich gleich mit meinem Professor in Verbindung gesetzt, um ihm mitzuteilen, was mir eigentlich einfalle, ihm überhaupt so eine E-Mail-Nachricht zu senden.» Die E-Mail-Nachricht habe er mit der Signatur der Universität versendet. Und weiter: «Danach stand meine Masterarbeit auf der Kippe. Mein Professor meinte, dass ich auch ein Corona-Massnahmenkritiker wäre.» Der Professor habe ihm dann nahegelegt, ein anderes Thema für die Masterarbeit zu suchen.
Stech meinte, dass er es nach einem längeren Hin und Her geschafft habe, das Thema weiterverfolgen zu können. Doch wegen der schwierigen Situation der letzten Monate (3G- und inzwischen 2G-Regel), wird er sein Studium vermutlich ohnehin nicht mehr abschliessen können. «Es sieht jetzt so aus, dass ich mein Studium nicht mehr fortführen werde. Ich habe am 30. September einen fünfseitigen Brief an meinen Professor geschrieben, um ihm meine Beweggründe darzulegen. Ich habe aber bis heute keine Antwort erhalten», so Stech weiter.
Was es bedeutet, in Zeiten der Corona-Massnahmen zu studieren, weiss auch Leonard Winkler (1:40:00 – 2:11:00). Er schloss im Sommer sein Studium der Psychologie an der Universität in Fribourg ab und nahm in den vergangenen Monaten wiederholt an Demos gegen die Massnahmen teil. Doch mit seinem Engagement war er an der Universität allein auf weiter Flur, wie er gegenüber dem Ausschuss schilderte.
Winkler machte von Anfang an kein Geheimnis daraus, was er von der Corona-Politik hält. Bereits im Mai 2020 habe er der Betreuerin seiner Masterarbeit Informationen über Bill Gates’ Impfgeschäfte und die Rockefeller Foundation zugesendet. Im Herbst 2020 kämpfte er unter anderem gegen die Maskenpflicht an der Universität. Er lancierte deshalb eine Petition, welche die Befreiung der Maskenpflicht zum Ziel hatte. Auch habe er überall Plakate an der Uni aufgehängt. Diese seien allerdings immer rasch wieder abgehängt worden.
Im Oktober 2020 verfasste er sodann einen achtseitigen Brief an das Departement für Psychologie der Universität Fribourg. Darin stellte Winkler zahlreiche Fragen, die speziell an Psychologen gerichtet waren und Themen wie Angst, Hypnose und moralische Verantwortung thematisierten. Winklers Standpunkt: «Im ersten Semester Grundstudium Psychologie lernt man genug in Sozialpsychologie, um sagen zu können, dass das, was hier gerade passiert, gesellschaftlich sehr problematisch ist.» Der Brief hätte für viel Wirbel gesorgt und sei auch in einigen Chats geteilt worden. Er habe viele positive Rückmeldungen erhalten, aber auch negative.
Das Ganze habe dazu geführt, dass er vom Departement für Psychologie vorgeladen wurde. «Man sagte mir, dass mein Verhalten bezüglich der Maskenpflicht nicht tolerabel ist. Ja, dass das Konsequenzen hat und ich die Möglichkeit verlieren könnte, als klinischer Psychologe im Kanton Fribourg tätig zu werden.» Die Begründung dafür: Winkler mache sich strafbar, weil er andere Menschen an der Universität gefährde und gegen das Epidemiengesetz verstosse.
Im Gespräch machte Winkler klar, dass er sich auch weiterhin nicht an die Maskenpflicht halten würde. Man habe ihm sodann mit einem Disziplinarverfahren gedroht, was er in Kauf nahm. Dieses sei kurz darauf auch eröffnet worden. Dagegen erhob er Einsprache. Die Folge: Die Universität erteilte ihm ein Hausverbot und sprach eine Busse aus. Trotzdem sei er ohne Maske weiter an die Hochschule gegangen. «Ich wollte ein Verfahren provozieren», so Winkler. Doch zu diesem sei es dann nicht gekommen. «Unter Hausverbot und ohne Maske verteidigte ich mein Masterarbeit.»
Zuletzt kämpfte Winkler zudem gegen die Impfoffensive, an der sich die Universität Fribourg auch beteiligte. Die Universität habe in E-Mails für die «Impfung» geworben. «Dagegen habe ich Strafanzeige gegen die Rektorin der Universität eingereicht», so Winkler, der sich dabei auf das Heilmittelgesetz in der Schweiz stützte. Dieses besage, dass Werbung für Arzneimittel «unzulässig» sei. Die Staatsanwaltschaft habe die Anzeige jedoch nicht ernst genommen und eine Nichtanhandnahme verfügt.
Ausführlich über die Lage in Australien und die Pläne der Machteliten berichtete Augusto Zimmermann. Zimmermann ist Rechtsprofessor an der Universität Perth mit Spezialgebiet Verfassungsrecht. Er monierte, dass viele Bürger nach wie vor nicht verstünden, was gerade passiere. Viele glaubten noch immer, dass Regierungen im Interesse der Bevölkerung handeln würden.
Doch denjenigen Eliten, die gegenwärtig das globale Pandemiemanagement koordinierten, sei nicht zu trauen. Er erwähnte die Verbindungen zwischen den US- und chinesischen Eliten und machte auf David Rockefeller aufmerksam. Rockefeller schrieb als Direktor der Chase Manhatten Bank 1972 einen Artikel in der New York Times, der nur so von Lobhudeleien für Mao Zedong strotzte. «Er lobte Mao, der gerade 40 Millionen seiner eigenen Landsleute umgebracht hatte», so Zimmermann, der über diese Thematik kürzlich auch einen Artikel in der australischen Zeitung Spectator verfasste.
Als besonders gefährlich betrachtet Zimmermann das Denken von einflussreichen Menschen, die der Auffassung sind, dass die Weltbevölkerung massiv verringert werden müsse, um den Planeten zu retten. Zimmermann verwies auf den Ökologen Eric Pianka. Pianka sagte auf einer Tagung der Texas Academy of Science schon in den 1990er Jahren, dass mindestens 90 Prozent seiner Mitmenschen sterben müssten, um «den Planeten zu retten». Besonders beängstigend: Viele Teilnehmer an der Tagung hätten gar noch Verständnis für Pianka und seine Thesen gezeigt.
Zimmermann ist der Ansicht, dass diese Informationen wichtig seien, um die Hintergründe für die aktuelle Corona-Krise besser zu verstehen. «Wir wissen jetzt, dass das Wuhan-Virus gar zum Teil von den US-Steuerzahlern gesponsert wurde», sagte Zimmermann und verwies dabei auf die Gain-of-function-Forschung in Wuhan, welche Anthony Fauci sponserte (Corona-Transition berichtete).
Reiner Füllmich betonte, dass der investigative schwedische Journalist Ole Dammegard ähnliches berichtet habe. Dammegard hätte gesagt: «Die ursprüngliche Idee war es, ein Virus zu kreieren, das Millionen oder gar Milliarden Menschen töten würde. Aber dieser Plan funktionierte nicht. Deshalb mussten sie diese PCR-Test-Pandemie erschaffen, um den Menschen Angst einzujagen und sie zur Impfung zu bringen … Dadurch gelang es mittels der Impfung das Virus in die Menschen zu injizieren. Und so schafften sie es, zuletzt ihre Pandemie zu erzeugen», erklärte Füllmich, der jedoch eingestand, dass diese Informationen schwer zu überprüfen seien.
Zimmermann informierte in der Folge, was für drakonische Massnahmen in Australien gegenwärtig vorherrschen würden und was für eine enorme Macht die australische Regierung habe. Er könne mittlerweile nicht einmal mehr seinen Bundesstaat verlassen, die Grenzen seien geschlossen. «Viele Familien können deshalb an Weihnachten nicht zusammenkommen», erklärte Zimmermann. Grosse Sorgen bereitet ihm zudem, welche Kompetenzen die Behörden inzwischen hätten. Er schilderte einen Fall, wo ein 12-Jähriger von den Behörden geimpft wurde, obwohl die Eltern dagegen gewesen seien.
Doch dies sei – wie so vieles – aufgrund der gegenwärtigen Notstandsrechte einfach möglich. Die Demokratie sei komplett ausser Kraft gesetzt worden. Unzählige Menschen hätten bereits ihre Jobs verloren, da sie sich weigerten, sich impfen zu lassen. Auch beobachte er, dass immer mehr Menschen obdachlos würden. Zimmermann kündigte an, dass er am Samstag an einer grossen Demonstration in Perth sprechen werde. Bereits vor wenigen Tagen hätten dort über 60’000 Menschen gegen die Regierung protestiert.
Weitere Gäste der 83. Sitzung des Corona-Ausschusses:
Als letzter Gast sprach mit Dr. Graham Lyons (3:12:00 – 4:12:00) eine weitere Persönlichkeit, die über den Widerstand in Australien berichtete. Lyons ist Agrarwissenschaftler und seit über einem Jahr sehr aktiv. Genauso wie Zimmermann kündigte Lyons an, an der Demo in Perth vom Samstag zu sprechen. Zudem berichtete Bernd Matzke (2:11:00 – 2:26:00) aus Thüringen von seinen Erfahrungen der letzten Monate. Matzke ist alleinerziehender Vater von sieben Kindern und kämpfte wiederholt mit kreativen Mitteln gegen die Maskenpflicht an Schulen.
Klagen in Südafrika eingereicht
Anwalt Reiner Füllmich (etwa 1:03:00) sagte, dass er und weitere Anwälte kürzlich neue Klagen eingereicht hätten. «Am Verfassungsgericht in Südafrika ist endlich die Klage eingereicht worden», sagte Füllmich. Nun sei er sehr gespannt. «Die Kollegen sagen: Alles hier in Südafrika ist korrupt, aber dieses Gericht nicht.» Da bestehe Hoffnung, das gleiche gelte auch für das Verfassungsgericht Indien, meinte Füllmich, der überzeugt ist, dass Regierungen und Konzerne früher oder später zur Rechenschaft gezogen würden. «Die kriegen ihre Nummer nicht durch», resümierte Füllmich.

