Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

„Ungeimpft Gesund“ – Teilnahmemöglichkeit an Studie mit wertvollem Nebeneffekt

Auch in Österreich spitzt sich mit Herbst die Lage bzgl. Corona-Maßnahmen wieder zu. Die neu gegründete Vereinigung „Ungeimpft Gesund“ tritt mit einer Fünf-Jahres-Studie dem Zwang zu einer Impfung entgegen. Ungeimpfte, aber auch Covid-Geimpfte, die sich nicht weiter impfen lassen wollen, können teilnehmen. Die Studie soll zeigen, welche Auswirkungen ein Leben ohne Impfung hat.

Kommunistische Tarnorganisation als türkis-grüne Regierungsexperten

Die ÖVP knickte ein weiteres Mal vor den radikal linken Forderungen der Grünen ein: Der so genannte „Rechtsextremismusbericht“ wird in Österreich wieder eingeführt. Der einst vor Gericht als „kommunistische Tarnorganisation“ bezeichnete Privatverein DÖW soll dabei nicht nur federführend sein, sondern sogar Zugang zu Daten des Innen- und Justizministeriums erhalten. Ein weiterer Schlag gegen die Meinungsfreiheit, vielleicht auch gegen den Datenschutz.

Ein Kommentar von Michael Mayrhofer

Eigentlich wird der Extremismus in Österreich durch den alljährlichen Verfassungsschutzbericht gut abgebildet. Dieser beinhaltet alle Formen des Extremismus wie beispielsweise auch den religiösen. Durch diesen Schritt der Regierung wird das ohnehin sehr wackelige demokratische Gleichgewicht ein weiteres Mal verschoben, der vermeintlich linken aber wohl eher totalitären Seite mehr Bedeutung zuerkannt. Dabei hat die ÖVP wohl vergessen, wie die Grünen und Sozialisten bei den Gelegenheiten über sie selbst hergefallen sind, als sie mit der FPÖ koalierte. Vom ewigen Hass gegen die Freiheitlichen zum Hass gegen die ehemals Bürgerlichen ist es nur ein sehr kleiner Sprung im Denken der Linken. Es kann schon ein Wahlergebnis später sein, und man steht selbst in einem „Extremismusbericht“ am Pranger, das sollte die ÖVP in ihrer aktuellen Abgehobenheit nicht vergessen.

Politisches Kampfmittel gegen Andersdenkende

Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) ist unter informierten Bürgern eine höchst umstrittene Organisation und keineswegs so erhaben und staatstragend wie ORF, DerStandard und andere einschlägige Medien es gerne vermitteln möchten. Vielmehr handelt es sich um ein politisches Kampfmittel, welches Andersdenkende mundtot machen soll. Dazu werden auf Zuruf Auftrags-Expertisen ausgestellt und allzu rasch mit der Extremismus- wenn nicht gar mit der Faschismuskeule gewedelt. Zuletzt versagte dieses Kampfmittel im Dezember 2020, als eine völlig an den Haaren herbeigezogene Klage gegen Info-DIREKT angestrengt wurde. Das „Mauthausen Komitee“ und das DÖW hatten Info-DIREKT wegen Wiederbetätigung, Verhetzung und ähnlichen Delikten angezeigt. Dazu wurden willkürlich aus unterschiedlichen Ausgaben und Artikeln Sätze zusammengesucht um ein völlig falsches Bild unseres Mediums zu erwecken. Das sah letztendlich sogar die sonst so scharfe Staatsanwaltschaft so, indem sie formulierte:

„Zitate in Teilbereichen interpretativ dargelegt, aus dem Kontext gerissen und im Rahmen der vorgenommenen Kategorisierung mit inhaltlich dazu passenden Textstellen aus verschiedenen Publikationen kombiniert wurden.“

Wir legen Ihnen nahe, den ausführlichen Bericht zu dieser Anzeige und der Einstellung des Verfahrens zu lesen (Link), da werden Sie mit den Ohren schlackern. So wurde aus einer Metapher aus der beliebten Fantasy-Romanserie „Herr der Ringe“ auf eine Verharmlosung des Nationalsozialismus geschlossen. Es war aber nicht der erste Angriff des DÖW auf Info-DIREKT, Anfang 2019 veröffentlichte der Privatverein einen stark diffamierenden Artikel den wir subjektiv als Hetze empfunden haben.

OLG stellte Charakter des DÖW vor 20 Jahren klar heraus

Wer politisch Andersdenkende mit solchen Methoden ausschalten will, mag vieles sein – aber sicher nicht fair, nicht demokratisch oder gar der Meinungsfreiheit verpflichtet. Das verwundert aber nicht, wenn man die Geschichte des Vereins etwas näher durchleuchtet. Im Jahr 1998 stellte das Oberlandesgericht Wien rechtskräftig fest, dass man das DÖW „Privat-Stasi“, „kommunistische Tarnorganisation“ und „polypenartige Institution“ nennen dürfe. Es handle sich um Werturteile auf Sachverhaltsgrundlage. Darüber hinaus würde das DÖW „linksextreme Subversion der Kulturbereiche unserer Gesellschaft“ betreiben, eine„gesinnungsterroristische Kampagne gegen das angebliche Umfeld des Rechtsextremismus“ wiederbeleben, „ein Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors“ schaffen und den Widerstandsbegriff „im Wege gewaltiger Geschichtsfälschungen und -verdrehungen“ vornehmen.

Politische Regierungsberatung durch Kommunisten

Mit einem solchen Verein kooperiert nun also die ÖVP um einen offiziellen Bericht der Bundesregierung zu erstellen, mit dem politische Gegner mit großer Sicherheit ein weiteres mal untergriffig denunziert werden sollen. Skandalös ist der Umstand, dass man erklärten Kommunisten offenbar die Möglichkeit einräumen will auf die im Datenschutz als besonders heikel und damit besonders geschützten Daten von Bürgern zuzugreifen, die ihre politische Gesinnung erkennen lassen. Schockierend ist auch, dass ein Bundesregierung die eigentlich auf Frieden und Ausgeglichenheit Wert legen sollte, zwar einen Rechtsextremismus- aber keinen Linksextremismusbericht erarbeiten lässt. Dabei gab es in Österreich in den vergangenen Jahren immer mehr linksextremistischen Terror, ja sogar einen Mordversuch. Grund genug, um die ebenso 1998 verhandelte und vom Gericht zugelassene Formulierung zu zitieren:

„die linke Wühlarbeit“… „mit ihrem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation … jene Sümpfe aus Lüge, Fälschung und Denunziation“ entstehen läßt, „die den Nährboden für Politikverdrossenheit, Zynismus und Korruption abgeben und den Gemeinsinn des Bürgers ersticken.“

 

Der Beitrag Kommunistische Tarnorganisation als türkis-grüne Regierungsexperten erschien zuerst auf Info-DIREKT.

Meinungen anderer zur Entstehung von wissenschaftlichen papers—

Meinungen anderer zur Entstehung von wissenschaftlichen papers—

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Danisch meint dazu

„colossal information“: KI als Wissenschafts-Ghostwriter

Sie meinen, Hunderte wissenschaftliche Veröffentlichungen seien nur Schrott aus der KI-Spritze?…..
…..daraus:

…Klima, Corona, Gender

erwähnen sie zwar nicht.

Es würde mich aber interessieren, wieviele der Papers da per KI als Ableitungen bereits bestehender Artikel geschrieben wurden.

Das Problem ist nämlich, dass wenn eine Meinung erst mal häufig vertreten wird und damit eine (politisch bedingte) hohe Chance besteht, dafür Anerkenntnis zu bekommen, einfach weil man das politisch gewollte sagt, sie selbstverstärkend reproduziert wird, weil man damit vorankommt.

Es ist lang und breit bekannt, dass man insbesondere zu Themen wie Gender und Klima mit wirklich jedem, noch so dummen Scheiß Karriere machen und Erfolg abräumen kann, weil man das bringt, was die Leute hören wollen. Sagt man aber etwas politisch inkorrektes, wird man abgesägt, egal wie gut es begründet ist. In der Folge hat das alles längst nichts mehr mit Wissenschaft zu tun, sondern wird zur Filterblase, zur Echokammer, zum sozialen Anerkennungskuchen. Gibt ja sogar Sittenwächter, die darauf achten, dass nichts politisch korrektes abgelehnt und nichts politisch unkorrektes gedruckt wird. Schreib was gegen Frauenquote oder habe nur Männer als Autoren, und Du wirst abgesägt. Schreib ein Frauen- oder Migrantengejammer, und alles geht durch.

Und damit hat man natürlich eine ideale Grundlage, das Zeug vom Computer generieren zu lassen, wenn es nur noch auf die Tendenz und nicht mehr auf den Inhalt ankommt. Man muss eigentlich nur noch darauf achten, dass genügend viele Frauen als Autorinnen drauf stehen, und dann traut sich auch keiner mehr zu fragen.

Und wieder mal zeigt sich, dass Universitäten und Wissenschaft zwei verschiedene Dinge sind und nur wenig miteinander zu tun haben.

Universitäten sind vor allem eine Betrugsolympiade, in der gewinnt, wer am unverschämtesten Geld abgreift. Nur deshalb konnten Gender Studies dort entstehen.

Und wir sehen gerade, wie das alles völlig im Betrug versinkt.

Ich glaube, das Prinzip der öffentlichen Universität, in die jeder rein kann, hat sich demnächst erledigt. Was jedem offensteht, wird in Zeiten wie diesen unweigerlich nach unten gezogen. Ernsthafte Forschung wird künftig nur noch in Firmen stattfinden können, die darauf achten, dass eben nicht jeder reinkommt.

Weiterlesen hier

Probleme nach Drittimpfung in Oberhausen? „Tote habe es demnach nicht gegeben“

Probleme nach Drittimpfung in Oberhausen?
07.09.2021, 19:04 Uhr. >b’s weblog – https: – Die Stadt hat auf WDR Anfrage bestätigt, dass zwei Bewohner eines Altenheims in Oberhausen-Holten drei Tage nach der Auffrischimpfung wiederbelebt werden mussten. Tote habe es demnach nicht gegeben. Zunächst hatte es geheißen, dass drei Menschen reanimiert worden seien. Den Bericht gibt’s hier….

Dazu auch:

SRF: Dänemark erklärt die Corona-Pandemie für beendet
07.09.2021, 09:38 Uhr. Corona Transition – https: – – Corona Cockpit…

EU verhängt Geldstrafe gegen Polen

Von Judi Tamara (Brüssel)

 

Obwohl sich der Streit zwischen Polen und der EU schon vor Wochen zu beruhigen schien, kündigte die Europäische Kommission am Dienstag an, dass sie wegen der viel diskutierten Justizreform eine Geldstrafe gegen Polen verhängen will.

Die Europäische Kommission fordert den EU-Gerichtshof auf, Polen wegen der Reform des Disziplinarsystems für Richter ein Bußgeld aufzuerlegen. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Věra Jourová, erklärte am Dienstag auf Twitter, dass die derzeitige polnische Disziplinarkammer nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Wie sie schrieb, leitet Brüssel auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau ein, weil die umstrittene Reform weiterer Erklärungen bedarf. Jourová sagte, die Mitgliedsstaaten sollten die Entscheidungen des EU-Gerichtshofs respektieren.

Wir sind bereit, mit den polnischen Behörden zusammenzuarbeiten, um einen Ausweg aus der Krise zu finden.

– unterstrich sie in einer Twitter-Nachricht. Auch Justizkommissar Didier Reynders äußerte sich zu dem Fall und erklärte, dass die Geldstrafen für die Polen auch dadurch gerechtfertigt seien, dass sie dem Urteil des EU-Gerichts vom 15. Juli nicht nachgekommen seien.

1/3 Today, we adopt two decisions related to independence of judges in Poland. First, we ask @EUCourtPress for financial penalties against Poland on the activity of the Disciplinary Chamber that is still scheduling hearings and does not respect the Court order.

— Věra Jourová (@VeraJourova) September 7, 2021

Die Europäische Kommission gab am Dienstag ebenfalls eine Erklärung ab und erklärte auf einer Pressekonferenz, dass es dem Gerichtshof der Europäischen Union obliege, über die Höhe der Geldstrafe zu entscheiden. In jedem Fall hat die Brüsseler Behörde Luxemburg aufgefordert

eine Geldstrafe für jeden Tag zu erheben, bis die Polen das Urteil vom Juli vollständig umgesetzt haben.

Der Streit zwischen Polen und der EU eskalierte Mitte Juli, als Kommissarin Jourová den Polen ein Ultimatum stellte, dem Urteil des EU-Gerichts bis spätestens 16. August nachzukommen. In letzterem forderte das in Luxemburg ansässige Gremium die Einrichtung einer Disziplinarkammer, die Verstöße von Richtern gegen EU-Recht untersuchen soll, als unvereinbar mit dem EU-Recht. Es sei daran erinnert, dass das polnische Verfassungsgericht praktisch zeitgleich mit dem Urteil des Gerichtshofs entschieden hat, dass das nationale Recht bei der Reform des Rechtssystems Vorrang vor dem EU-Recht haben muss. Diese Meinung wurde später von mehreren Mitgliedern der Warschauer Regierung bekräftigt, was in EU-Kreisen für viel Unmut sorgte (es sei daran erinnert, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht kürzlich den Vorrang des EU-Rechts in Frage gestellt hat).

In den letzten Augustwochen schien der Streit beigelegt zu sein: Polen teilte Brüssel schriftlich mit, dass die Tätigkeit der Kammer seit dem 1. August eingeschränkt sei, die Justizreform aber fortgesetzt werden müsse, da das Vertrauen der Öffentlichkeit eine effiziente Justiz voraussetze. Damals erklärte die Europäische Kommission, dass sie das Schreiben, das von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki unterzeichnet wurde, prüfe. Trotz der Berichte in der europäischen Presse über eine Versöhnung zwischen Polen und der EU zeigt die heutige Mitteilung des EuGH, die das Ergebnis der Untersuchung ist, dass Warschau nicht die notwendigen Schritte unternommen hat, um die Entscheidung des Gerichts umzusetzen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hat die Warschauer Regierung noch nicht auf die Ankündigung aus Brüssel reagiert.

Quelle: Magyar Nemzet


D: Mehrheit der Personen auf der Beobachtungsliste für islamische Extremisten hat deutsche Pässe

Neue Daten zum islamistischen Terrorismus sind ein weiteres Warnsignal für das Scheitern der Integrationsbemühungen in Deutschland

Die Mehrheit der Personen, die in Deutschland auf der Beobachtungsliste für islamische Extremisten stehen, haben die deutsche Staatsbürgerschaft oder besitzen eine doppelte Staatsbürgerschaft, wie aus Daten der Bundesregierung hervorgeht.

Die Daten, die auf eine Anfrage der nationalkonservativen Partei Alternative für Deutschland (AfD) hin veröffentlicht wurden, zeigen, dass 186 der 330 Personen, die seit dem 1. Juli 2021 aufgrund ihrer „religiösen Ideologie“ als Gefährder eingestuft wurden, einen deutschen Pass haben, berichten die Nürnberger Nachrichten.

Unter den 144 ausländischen islamistischen Gefährdern befanden sich 61 Syrer, 17 Iraker, 13 russische Staatsangehörige, 11 Inhaber eines türkischen Passes und ein afghanischer Staatsbürger. Die Nationalität der übrigen acht islamistischen Gefährder ist nicht ganz klar, obwohl zwei von ihnen staatenlos sind.

Die Daten geben Anlass zur Besorgnis, dass auch Personen mit Migrationshintergrund, z. B. Bürger der zweiten oder dritten Generation mit Migrationshintergrund, sich nicht integrieren und trotz der Bemühungen der deutschen Regierung um eine bessere Integration weiterhin ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Nach Angaben des Ausländerzentralregisters – einer deutschen Datenbank, in der die persönlichen Daten von rund 20 Millionen im Land lebenden Ausländern gespeichert sind – lebten Ende letzten Jahres etwa 1,5 Millionen Türken, 818.000 Syrer und 272.000 Afghanen in Deutschland, was darauf hindeutet, dass Syrer und Iraker in den Daten deutlich überrepräsentiert sind.

Doch wie stellt die Polizei fest, wer eine Bedrohung darstellt?

Die Polizei stuft eine Person als gefährlich ein, wenn sie in der Lage ist, schwerwiegende, politisch motivierte Gewalttaten – einschließlich terroristischer Anschläge – zu verüben. Wenn „objektive Anhaltspunkte vorliegen, die die Prognose zulassen, dass [eine Person] politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird“, wird eine Person als gefährlich eingestuft, auf die Gefährderliste gesetzt und anschließend von den deutschen Behörden überwacht.

Im Mai dieses Jahres wurde die salafistisch-islamische Vereinigung Ansaar International – eine Organisation, die unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe für Muslime in Not operiert – aus Deutschland verbannt, weil sie Spendengelder zur Finanzierung von terroristischen Vereinigungen in der ganzen Welt verwendet.

Gruppen, die mit Ansaar International in Verbindung stehen, darunter das Somali Committee for Information and Advice, die Änis Ben-Hatira Foundation, der Verein Frauenrechte ANS Justice e.V., Umma Shop und Helpstore Secondhand UG sowie Better World Appeal, wurden ebenfalls verboten.

Am selben Tag, an dem das Verbot bekannt gegeben wurde, fanden in zehn Bundesländern Razzien gegen Personen und Objekte statt, die mit Ansaar International und seinen Ablegern in Verbindung stehen. Bei den Razzien, an denen rund 1.000 Beamte beteiligt waren, wurden 150.000 Euro Bargeld sowie andere physische und elektronische Beweismittel beschlagnahmt.

Trotz einiger kleiner Schritte zur Bekämpfung des Terrorismus im eigenen Land wurde Ende letzten Monats aufgedeckt, dass die deutsche Regierung den Bau einer Moschee in Afghanistan finanziert hat, die später zu einem Zentrum für islamischen Extremismus wurde, so ein deutscher Experte für Terrorismusbekämpfung.

„Eine Moschee wurde in einem afghanischen Dorf mit deutschem Geld gebaut, das aus dem [deutschen] Außenministerium kam. Später stellte sich heraus, dass sich die meisten gegen den Westen aussprachen, und der Ort wurde zu einem Brennpunkt islamistischer Propaganda. Es stellte sich bald heraus, dass die an der Operation in Afghanistan beteiligten Ministerien nicht miteinander kommunizierten. Es gab keine Koordination, keine zentrale Anlaufstelle. Jeder hatte seine eigenen Projekte“, erklärte der Terrorismusexperte Rolf Tophoven gegenüber Focus.

Quelle: Remix News


Polnischer Ministerpräsident: „Niemand wird uns die Bedeutung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit lehren“

Trotz der Drohungen, dass die EU die Finanzmittel für Polen kürzen könnte, gibt der polnische Ministerpräsident nicht nach, wenn es um die Frage geht, ob Polen ein souveränes Rechtssystem hat oder ob es dem der EU untergeordnet ist

Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat es ausgeschlossen, seine Petition an das polnische Verfassungsgericht zurückzuziehen, das über den Vorrang der polnischen Verfassung vor EU-Gesetzen entscheiden soll, da Polen ein souveräner Staat sei.

In einem Interview mit dem kommerziellen Radiosender RMF 24 zerstörte Morawiecki alle Hoffnungen der Opposition, dass er nachgeben würde, nachdem EU-Kommissar Paolo Gentiloni damit gedroht hatte, dass dem Land Mittelkürzungen aus dem EU-Wiederaufbaufonds in Milliardenhöhe drohen, wenn Polen seinen Kurs in Sachen Rechtsstaatlichkeit nicht ändere.

Einige polnische Abgeordnete der Opposition haben argumentiert, dass Geld wichtiger sei als Demokratie, während andere die Europäische Kommission offen dazu aufgefordert haben, die Sperrung der EU-Gelder tatsächlich voranzutreiben, in der Hoffnung, die konservative Regierung stürzen zu können.

„Es kann keine Rede davon sein, dass unsere Petition zurückgezogen wird – wir sind ein souveräner Staat“, sagte Morawiecki. Er fügte hinzu, dass sich seine Regierung in ihrer Antwort an die Europäische Kommission auf mehrere frühere Urteile des polnischen Verfassungsgerichts berufe, die entschieden hätten, dass die polnische Verfassung Vorrang vor europäischem Recht habe.

Am Freitag schrieb Morawiecki in einem auf Facebook veröffentlichten Beitrag, niemand habe das Recht, Polen zu lehren, was Demokratie sei.

„Niemand wird uns lehren, was Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind, denn Polen hat eine sehr lange und edle Geschichte im Kampf gegen alle Arten von Totalitarismus und Despotismus“, schrieb der polnische Ministerpräsident.

Morawiecki hat beim polnischen Verfassungsgericht eine Petition eingereicht, nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass die Rechtsvorschriften über den Nationalen Justizrat, der Empfehlungen für die Ernennung hochrangiger Richter abgibt, einen Verstoß gegen die richterliche Unabhängigkeit darstellen – und somit gegen EU-Recht verstoßen.

Das polnische Verfassungsgericht setzte die Anhörung von Morawieckis Petition vom 31. August bis zum 22. September aus.

Quelle: Dorzeczy.pl


Alice Weidel: Kanzlerin Merkel hinterlässt einen Sanierungsfall

Alice Weidel: Kanzlerin Merkel hinterlässt einen Sanierungsfall

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Knapp drei Wochen vor der Bundestagswahl haben sich am Dienstag die Spitzenkandidaten im Rahmen einer Debatte zum Thema „Situation in Deutschland“ einen heftigen Schlagabtausch geliefert. Für die AfD-Fraktion kritisierte Fraktionsvorsitzende Alice Weidel die Arbeit der Bundesregierung. Merkels letzte Amtszeit sei eine „Periode des beschleunigten Abstiegs“ gewesen, ihrem Nachfolger werde sie einen Sanierungsfall hinterlassen. Im Zusammenhang […]

Biometrik und Künstliche Intelligenz: Die Grenzen werden weiter verschoben

Digitale Rundum-Kontrolle (Symbolbild:Imago/imagebroker)

In zunehmendem Maße sollen Biometrik und Künstliche Intelligenz im „Bildungsbereich“, im weitesten Sinne des Begriffs, gebündelt werden: Eine neue Allianz will nun für mehr Akzeptanz dieser fatalen technischen Entwicklung werben. Doch geht es wirklich darum – oder um die Ermöglichung von Totalüberwachung und -kontrolle?

Tatsächlich drohen aus dieser Wissenschaft, die Grenzen sprengt und die politischen Folgen ihrer Erkenntnisse selten in letzter Konsequenz abschätzt: Das Thema ist nicht erst seit dem Manhattan-Projekt und Dürrenmatts „Die Physiker“ ein Dauerbrenner. Allen heutigen ethischen Standards und Compliance-Selbstverpflichtungen zum Trotz haben die meisten Forschungseinrichtungen und akademischen Thinktanks dennoch wenig Skrupel, Grenzen zu verschieben, Tabus zu brechen und vor allem neue Technologien zu entwickeln, die ein erhebliches Missbrauchspotenzial entfalten können.

Manchmal kann man sogar schon vorher recht genau wissen, wofür ihre Neuerungen dereinst zweckentfremdet werden – so wie im Fall einer neuen internationalen „Bildungsoffensive“ namens EdSAFE AI Alliance, die nun vom auf den Bildungsbereich spezialisierten Unternehmen Riid und dem gemeinnützigen Konsortium DXtera gemeinsam ins Leben gerufen wurde, um, so beschreibt es das Schweizer Portal „uncutnews.ch„, das öffentliche Vertrauen in den Einsatz künstlicher Intelligenz im Bildungssektor zu stärken. Denn dieses sei, so die Überzeugung der Allianz, vor allem „durch Probleme mit auf Gesichtserkennung basierenden Prüfungssystemen erschüttert worden„.

Bereits eingetretene Risiken

Tatsächlich handelt sich hier erkennbar um eine Art PR-Zweckbündnis, mit dem wohlbegründete und mehr als berechtigte Sorgen großer Bevölkerungsgruppen in eine Technologie zerstreut werden sollen – und das, obwohl sich die Risiken einer durch Künstliche Intelligenz amplifizierten Biometrik bereits realisiert haben. Der Blick auf die Social-Scoring-Abgründe in China samt Echtzeit-Personentracking und algorithmengestützter Verhaltensvorhersagen zeigt, dass Orwells 1984 nicht erreicht, sondern bei weitem übertroffen wurde.

Zwar will die neue Allianz „freiwillige Benchmarks“ und „Standards zur Messung der Qualität und Zuverlässigkeit von KI-Technologien“ im Bildungsbereich festlegen – doch dabei handelt es sich letztlich nur um Selbstverpflichtungen, die von den Marktteilnehmern und vor allem interessierten Regierungen und ihren Geheimdiensten absehbar ebenso ernst genommen werden wie etwa die Bestimmungen des Atomabkommens durch den Iran. Erst vor wenigen Wochen hatte die Association for Computing Machinery (ACM) Richtlinien für Ferntests und Prüfungsaufsicht veröffentlicht, nachdem Bedenken hinsichtlich der „Effektivität und Fairness“ von Prüfungssystemen, die biometrische Gesichtsdaten verwenden, laut wurden. Man fühlt sich hier an die Totgeburt „Google Glasses“ vor acht Jahren erinnert, die digitale Wunderbrille, die keine öffentliche Akzeptanz erlangen konnte, da die meisten Menschen sie als Stalker- und Spionageinstrument wahrnahmen – obwohl sie im reinen Privatgebrauch für ganz andere Zwecke gedacht war.

So könnte es auch bei der Biometrik-KI-Anwendung für Schulen und Unis sein. Was fürs Klassenzimmer oder den Hörsaal gedacht ist, landet am Ende als nützliche Anwendungsmöglichkeit beim Militär oder beim Staatsschutz – und wird gegen „Feinde“ in Inneren und Äußeren eingesetzt.

 

Dieser Artikel erschien auch auf Report24.

Causa „Regenbogenflagge“: Urteil gegen Corona-Maßnahmenaktivist Rutter aufgehoben

Causa „Regenbogenflagge“: Urteil gegen Corona-Maßnahmenaktivist Rutter aufgehoben

Im März diesen Jahres war das bekannte Gesicht des österreichischen Corona-Widerstands Martin Rutter wegen „Verhetzung“ verurteilt worden: Nun wurde dieses Urteil aufgehoben. Eine Watsche nicht nur die SPÖ Kärnten, sondern auch für „Politurteile“ im Allgemeinen, findet Rutter.

Zur Vorgeschichte: Bei einer maßnahmenkritischen Demo zerriss eine Rednerin eine regenbogenfarbene Flagge, auf der ein Doppelherz abgebildet war – ein Zeichen, das von Pädophilen als Symbol für ihre pathologischen „Vorlieben“ verwendet wird. Aufgrund der Regenbogenfarben als Symbolik für die LGBT-Szene entbrannte in den sozialen Netzen daraufhin ein regelrechter Shitstorm gegen die Rednerin – die Symbolik des Doppelherzes wurde dabei ignoriert. Als Rutter die Frau online verteidigte, wurde auch ihm kurzerhand vorgeworfen, gegen Homosexuelle zu hetzen. Von Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) angestoßen, landete der Fall vor Gericht – und endete zunächst mit Martin Rutters Verurteilung wegen „Verhetzung“.

Am 2. September hat das Oberlandesgericht in Graz das Urteil jedoch aufgehoben. Dabei wurde der Argumentation der Wiener Rechtsanwaltskanzlei, die Rutter vertrat, in allen juristischen Punkten Recht gegeben. Auch wies der Richtersenat einer Presseaussendung Rutters zufolge in seiner Begründung explizit auf das Menschenrecht zur freien Meinungsäußerung hin und erkannte die Tatsache an, dass eine Regenbogenflagge als Symbol der Homosexuellenbewegung nicht gleichbedeutend mit einer regenbogenähnlichen Flagge mit Fremdsymbolik ist.

Der Aktivist dankte Medienvertretern, die sich „nicht der politischen Korrektheit, sondern der inhaltlichen Genauigkeit verpflichtet fühlen“ – hatte aber auch klare Worte für Medien, die seiner Person durch ihre Berichtstattung im Rahmen der ersten Urteilsverkündung im März geschadet haben:

Ich freue mich über die zukünftige großartige finanzielle Unterstützung für meine Sache durch jene Medien, die sich sehr bald wegen vielfacher Falschberichterstattung und Schädigung meiner Person rund um das erstinstanzlich aufgehobene Urteil vor Gericht rechtfertigen werden müssen.

Martin Rutter bereitet aktuell die nächste große Demonstration gegen die Corona-Politik der Regierung in Österreich vor: Sie findet am 11. September in Wien statt.


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