Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

Der Kollektivismus: Die chronische Krankheit reifer Demokratien

Der Kollektivismus: Die chronische Krankheit reifer Demokratien

qimono.jpg

Von RAMIN PEYMANI (im Original auf liberale-warte.de) | Auf den Verdacht einer chronischen Erkrankung kann man sehr unterschiedlich reagieren. Da gibt es diejenigen, die ihre Symptome ignorieren, bis die bittere Wahrheit sie einholt. Andere sind sich ihrer Beschwerden bewusst. Doch sie wollen es gar nicht genau wissen. Ihr Unwohlsein schieben sie mal auf einen Bagatellinfekt, […]

Mythos Klimakatastrophe, Teil 1 – Vom vorindustriellen Niveau bis zum angeblichen Konsens

Sie sind allgegenwärtig. Sie sind mächtiger als je zuvor. Und sie bestimmen unser Denken. Oder sie versuchen es zumindest. Die Medien. Studien belegen eindeutig: Journalisten stehen überwiegend links. In Deutschland sympathisiert die Mehrheit der Medienschaffenden mit SPD, Linkspartei und Grünen.

Die Folge: Bei immer mehr Themen werden linke und grüne Sichtweisen durch ständige Wiederholung zu angeblichen Wahrheiten erhoben, andere Sichtweisen mit Kampfbegriffen wie „Populismus“ angefeindet. Doch steht die Erde tatsächlich vor einer Klimakatastrophe, wie es überall heißt?

Schon 2019 beschäftigte sich JF-TV ausführlich mit diesem Thema, das spätestens durch das damalige Aufkommen der „Fridays for Future“-Bewegung in den Mittelpunkt der politischen Debatte rückte – oder besser gesagt: gerückt wurde. In einer großen Artikelserie, zusammengefaßt als „Akte Greta“, beleuchtete Reporter Hinrich Rohbohm die Köpfe und Strukturen, die hinter dem kometenhaften Aufstieg der schwedischen „Klimaaktivistin“ Greta Thunberg und ihrer Protestbewegung standen.

Und JF-TV brachte dazu Ende 2019 mit MYTHOS KLIMAKASTROPHE den ersten Film aus der Dokureihe MEDIENMYTHEN, der auf DVD und als Video-on-Demand zum Verkaufserfolg wurde. Nun erscheint der #MythosKlimakatastrophe in überarbeiteter Form, aktualisiert und erweitert sowie aufgeteilt in zwei Teile auf Youtube! Im ersten Teil beschäftigen wir uns mit Grundlagen und Geschichte des Klimawandels.

Wir zeigen die Klimageschichte unseres Planeten, beschäftigen uns mit der globalen Durchschnittstemperatur und beleuchten, wie sie gemacht wird und was sie bedeutet, um dann vorzuführen, wie der angebliche „wissenschaftliche Konsens“ beim #Klimawandel zustande kam. Der zweite Teil von MYTHOS KLIMAKATASTROPHE – ergänzt um das komplett neue Kapitel „Mythos Extremwetter“ – erscheint demnächst.

Ein Film von Marco Pino

Mitwirkende:

Prof. Horst-Joachim Lüdecke (Physiker, Klimaforscher)

Dr. Stefan Kröpelin (Geologe, Paläoklimatologe, Wüstenexperte)

Klaus-Eckart Puls (Diplom-Metereologe, langjähriger Leiter Wetteramt Essen)

Dr. Sebastian Lüning (Geologe, Klimaforscher, Ko-Autor „Die Kalte Sonne“)

Michael Limburg (Diplom-Ingenenieur, Vizepräsident von EIKE)

Hinrich Rohbohm (Reporter der Jungen Freiheit)

Eine Produktion der JUNGEN FREIHEIT.

Generation Null & Nix: Wir müssen den Weltuntergang retten

Klimahysterische Jugend (Foto:Imago)

Es geschah letztes Wochenende. In ARD und ZDF ausführliche Berichte, Interviews und wohlwollende Kommentare über die von alten Strategen gelenkte und gesteuerte „junge Klimabewegung“. Die ständige Propaganda zum angeblich menschgemachten „Klimawandel“ hat ihre Spuren in den Köpfen junger Menschen hinterlassen. Ein öffentlich-rechtlicher Kameramann fängt Stimmen aus der Menge ein. Ein Jugendlicher sagt sinngemäß, es sei jetzt sowieso alles zu spät, jetzt müsse man „handeln und den Politikern keine Ruhe mehr lassen„. Andere geben ähnliches Zeug von sich, welches sie offenbar nie kritisch überdenken. Es ist alles zu spät. Wir müssen handeln. Tja, was denn nun? Warum denn noch handeln, wenn doch alles längst zu spät ist…?

Der Astronom Johannes von Toledo sagte im Jahr 1179 voraus, dass der Weltuntergang sieben Jahre später, also im Jahre 1186, mit verheerenden Erdbeben und Stürmen eingeläutet werden soll. Denn im September dieses Jahres standen sämtliche Planeten im Zeichen der Waage – ein, jedenfalls für Toledo, sicheres Zeichen für das kommende Ende. In Europa brach daraufhin wieder einmal eine Massenhysterie aus. In Deutschland grub man allenorts Unterstände, der Kaiser von Byzanz ließ alle Fenster seines Palastes vermauern. Der Erzbischof von Canterbury ordnete sogar ein dreitägiges Fasten an, um Britannien auf das jüngste Gericht vorzubereiten. Erst im Jahre 1187 beruhigten sich die Gemüter wieder.“ So steht es nachzulesen auf der Webseite „Die Unmoralische“.

„Kapitalismus bedeutet Untergang“, diese Krisenprophezeiung gab es schon vor 100 Jahren ff. – Sozialisten, Trotzkisten, Anarchisten und Kommunisten waren sich da vollkommen einig: Wir müssen handeln. Der Untergang des „real existierenden Sozialismus“ in den zahlreichen Ländern des Ostblocks und in unserer teutonischen DDR war der Zusammenbruch gesellschaftlicher Schrotthaufen, die Implosion von Pleitestaaten, der moralische Bankrott inhumaner Staatsknäste, die sich zu Ersatzreligionen samt Ersatzgöttern an der Spitze der Politbüros aufgeplustert hatten und deren ideologische Prophetie so wertvoll für die Menschheit war wie ein uraltes stinkendes Käsebrot. Es ist alles zu spät. Genau, meistens bei denjenigen, die solche Sätze pseudobetroffen ins Gelände quaken und null Ahnung haben, wovon sie eigentlich schwafeln.

Es ist alles zu spät

Insofern ein herrlich unterhaltsamer Zeitvertreib, einmal die besagte Website „Die Unmoralische“ aufzurufen. Dort kann man schenkelklopfend „Die Chronik der (verpassten) Weltuntergänge“ nachlesen – und Duplizitäten und Parallelen in Sachen „Klimabewegung“ mit solchen Auswüchsen geistig-menschlichen Unsinns erkennen. Die Deutschen sind ein besonders anfälliges Volk für strikte Führung (unter wechselnden Inhalten und politischen Gewändern) und Prophetien. Adolf, der Führer, prophezeite auch vieles, weil sich damit quasi Druck aufbauen lässt, der die Regenten zum Handeln (zwingt) und die Verkünder drohender Gefahren gleichzeitig zu Rettern und Helden stilisiert.

Deutlich liessen die Grünen schon immer vergleichbar ihre extremistischen Wurzeln erkennen, das Faible für den Totalitarismus darin ist leicht erklärbar: Ist einfach geil alleine zu regieren und alles zu bestimmen, und wer nicht mitzieht kommt in den Knast oder wird eliminiert – so die Kurzfassung zum Typus Diktatur. Heute heisst es „Klimaleugner“ und „Oma ist ne Umweltsau“ – das grüne Gesellschafts-Klima ist vortotalitär, stellt Kritiker an den Pranger um sie dann auch beschimpfbar zu machen (no more human being). Bei NS-Adolf hiess es noch „Judensau“, beim ökolinks instrumentalisierten WDR nun aktuell „Umweltsau„. Was sich mit „Säuen“ alles machen läßt, das hat Adolf Nazi dann ja eindrucksvoll gezeigt.

Die Vordenker für eine linke ud grüne Jugend peitschen ein, Warner und Retter in einem: „Rettet die Alpen! Erhaltet den Bergwald!“ hieß es bei Bündnis 90/Die Grünen vor Jahren, als das „Waldsterben“ noch durch Wahl derselben verhindert werden musste. „Klima retten: Mit klarem Ziel… Die Grünen“ so lautet es heute bei deren Wahlkämpfen und Kinder und Jugend werden quasi metaphysisch als Parteieigentum der Grünen komplett vereinnahmt: „Wir sind die Zukunft unserer Kinder. Die Grünen.“ Anschauen lässt sich das konkret heute in jeder allgemein bildenden Schule sowie in den Medien, Grüner Kader-Einfluß lenkt Meinungen, Entscheidet über Personalien, macht Druck und liefert die permanente Agitation und Propaganda für die grüne Alleinherrschaft, die man bereits auf den Ebenen konrollierter Meinungshoheit vorlebt.

Propaganda für die grüne Alleinherrschaft

Wenn junge Deutsche im TV auf inszeniert wirkenden Bunt-Demos größten Stuss und Schwachsinn von sich geben, dann hat da natürlich jemand propagandistisch in die Trichter eingeworfen. Die Deutschen sind generell anfällig für Heilsverkünder und Retter in welcher Not auch immer. In keinem Land der Welt würde eine dermaßen total bekloppte TV-Werbung mit der „Zahnarztfrau“ Reklame machen. Die in TV-Werbung häufig eingesetzten „Experten“ künden von einem Volk, welchem der Obrigkeit gern die Stiefel leckt und in den Arsch kriecht. Wer nicht mitkriecht, der wird verpetzt und denunziert, wie jetzt im Grünen Musterländle Baden-Württemberg, wo neben dem Steuerrpranger bestimmt bald auch die ersten politischen Umerziehungslager gebaut werden.

Nochmal zurück zu den doofen Deutschen, die wegen einer „Zahnarztfrau“ (Götter in weiß, die da oben haben ES gesagt, die werden ES ja wissen!) irgendeine Zahnpasta kaufen. Sie sollten es machen wie Kaiser Otto III., der sich vor etlichen hundert Jahren etwas verfrüht in die Hosen einmachte, weil „Religionsexperten“ das nahende Datum für die Apokalypse des Johannes „kannten“ und warnend verkündeten. Es ist alles zu spät. Wir müssen handeln. Der mächtigste Mann in seiner Zeit kroch auf dem Bauch herum und gelobte, Mönch zu werden, wenn sich dadurch das Jüngste Gericht aufhalten lasse – auch dieses schöne Beispiel stammt aus „Die Chronik der (verpassten) Weltuntergänge„.

Ich freue mich schon drauf, wenn Habeck, Greta, Baerbockmist und all die anderen Meinungsmitläufer in dieser Chronik auftauchen werden, unter Stichworten wie Ozonloch, Waldsterben, Glühlampenverbot, Erderwärmung, Klimakrise. Bis dahin, genießen Sie Ihr Leben und denken Sie immer daran: Machen Sie alles, was Anton Hofreiter nicht gefallen könnte – und Sie werden viel Spaß haben! Wir müssen handeln.

Mehr zum europäischen Rechtsstreit über den Klimawandel: Diese Leute sind verrückt

Mehr zum europäischen Rechtsstreit über den Klimawandel: Diese Leute sind verrückt

liti_teaser.jpg

Francis Menton, The MANHATTAN CONTRARIAN

Wenn man sich die Rechtsstreitigkeiten zum Thema „Klimawandel“ in den USA ansieht, kann man leicht zu dem Schluss kommen, dass ein guter Prozentsatz unserer mit diesen Dingen befassten Umweltbürokraten und Richter verrückt sind. So haben viele Gerichte im ganzen Land (meist staatliche Gerichte) Klagen auf Schadenersatz gegen Ölfirmen wegen der Treibhausgas-Emissionen ihrer Produkte zumindest über das Vorverfahren hinaus zugelassen. Und die EPA hat zu Beginn der Obama-Regierung (2009) die so genannte „Gefährdungsfeststellung“ (Endangerment Finding) erlassen, in der CO2 und andere Treibhausgase zu einer „Gefahr für die öffentliche Gesundheit und das Wohlergehen“ erklärt werden – eine lächerliche Feststellung, die die Trump-Regierung dennoch nicht rückgängig zu machen versucht hat und die der Regierung bei der Anfechtung verrückter klimabezogener Fälle im Wesentlichen die Hände bindet. Nicht dass man sich darauf verlassen könnte, dass die Biden-Administration diese Fälle überhaupt anfechten würde, egal wie absurd sie sind.

Aber schauen wir uns Europa an. Ich erhebe keinen Anspruch auf besondere Sachkenntnis des dortigen Rechts, insbesondere des Umweltrechts, oder des dortigen Gerichtssystems. Aber nach dem, was ich über „Klimaprozesse“ dort herausgefunden habe, gibt es viele Richter, die sich anscheinend nicht an die aufsichtsrechtlichen Regeln einer „Nichtjustiziabilität“ oder etwas Vergleichbarem gebunden fühlen. Viele Richter, darunter auch viele auf höchster Ebene des Gerichtssystems, haben sich von der Religion des anthropogenen Klimawandels überzeugen lassen und warten nur darauf, ihre Befugnisse zur „Rettung des Planeten“ ausüben zu können.

Im Beitrag vom Sonntag ging es um einen Fall aus den Niederlanden (Urgente), in dem eine Umweltgruppe die Gerichte ersuchte, die Regierung anzuweisen, die Treibhausgasemissionen deutlich unter den von der bestehenden Regierungspolitik vorgegebenen Zielwert zu senken. Die Begründungen reichten von Artikel 21 der niederländischen Verfassung („Es ist Aufgabe der Behörden, das Land bewohnbar zu halten und die Umwelt zu schützen und zu verbessern“) über „Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention“ bis hin zum „Fairness-Prinzip“ (ist das dort eine Rechtsgrundlage?) und zum „Vorsorgeprinzip“ (dasselbe) sowie einige weitere ähnlich allgemein gehaltene Begründungen. Soweit ich feststellen kann, durchlief dieser Fall drei Instanzen des niederländischen Gerichtssystems – das Prozessgericht, das Berufungsgericht und den Obersten Gerichtshof – ohne dass auch nur ein einziger Richter eine abweichende Meinung äußerte oder auch nur in Frage stellte, ob es eine gute Idee sei, dass die Gerichte die Regierung dazu zwingen, die Bevölkerung zu zwingen, ihre Treibhausgasemissionen innerhalb eines Jahres um etwa 25 % zu reduzieren. Ich kann nicht herausfinden, wie viele einzelne Richter sich auf den drei Ebenen dazu geäußert haben, aber vielleicht kann uns jemand, der mit den Gerichten in den Niederlanden besser vertraut ist, darüber informieren.

Und wenn ich mich heute umschaue, stelle ich fest, dass die niederländischen Gerichte nicht die einzigen in Europa sind, die derartige Anordnungen erlassen haben. Diese Art von Rechtsstreitigkeiten gibt es überall, und die Gerichte in mehreren Ländern haben nur zu gerne pauschale Anordnungen erlassen, um die Menschen auf Linie zu bringen. Hier ein paar Beispiele:

Deutschland: ClimateCaseChart.com (CCC) listet sieben dieser umweltpolitischen Fälle in Deutschland auf. Eines davon ist Neubauer et al. gegen Deutschland, das im Februar 2020 von einer weiteren Gruppe von „jugendlichen“ Klägern vor das Bundesverfassungsgericht gebracht wurde. Die Kläger forderten das Gericht auf, das deutsche Bundesklimaschutzgesetz (KSG) für ungültig zu erklären, weil es die „Menschenrechte“ der Kläger verletze, da es keine ausreichend strengen Anforderungen an die Reduzierung von Treibhausgasemissionen stelle. Welche „Menschenrechte“ wurden angeblich verletzt? Aus der Zusammenfassung bei CCC: „Die[] Ansprüche ergaben sich hauptsächlich aus dem Grundsatz der Menschenwürde, der angeblich in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert ist, aus Artikel 2 des Grundgesetzes, der das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit schützt, und aus Artikel 20a des Grundgesetzes, der die natürlichen Lebensgrundlagen in Verantwortung für die künftigen Generationen schützt.“ Und auf dieser Grundlage können die Gerichte die grundlegende Funktion des Gesetzgebers an sich reißen? Ja! „Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. April 2021 Teile des KSG als unvereinbar mit den Grundrechten gekippt, weil es keine ausreichenden Regelungen zur Emissionsminderung über das Jahr 2030 hinaus enthält. Das … Gericht stellte fest, dass es sich bei Artikel 20a „um eine justiziable Rechtsnorm handelt, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die besonders betroffenen künftigen Generationen binden soll.

Belgien: Der Fall VZW Klimaatzaak gegen das Königreich Belgien, der 2014 von rund 58 000 belgischen Bürgern vor dem Gericht erster Instanz in Brüssel angestrengt wurde, ähnelt stark dem Fall Urgente in den Niederlanden, ist aber langsamer verlaufen. Erst im Laufe der Jahre 2019 und 2020 haben die Parteien ihre Ansprüche und Verteidigungsmittel (im Sinne einer Verhandlung) schriftlich dargelegt. Das Gericht hat vom 16. bis 26. März 2021 mündlich verhandelt. Laut der Zusammenfassung bei CCC „beantragten die Kläger eine einstweilige Verfügung, die die Regierung anweist, die Emissionen bis 2025 um 42 bis 48 % und bis 2030 um mindestens 55 bis 65 % zu reduzieren“. Das Gericht veröffentlichte sein erstes Urteil am 17. Juni 2021. Es „stellte fest, dass die belgische Regierung ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat, indem sie es versäumt hat, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern“. Das Gericht „lehnte es jedoch aus Gründen der Gewaltenteilung ab, spezifische Reduktionsziele festzulegen“. Das ist zumindest etwas. Es ist damit zu rechnen, dass die Kläger in Berufung gehen und versuchen werden, bei den Berufungsgerichten weitere Unterlassungsansprüche durchzusetzen.

Irland: Das irische Pendant zu den niederländischen, deutschen und belgischen Fällen heißt Friends of the Irish Environment (FIE) v. Ireland. Der Fall wurde 2017 von einer Umweltgruppe vor dem High Court of Ireland verhandelt und enthielt die übliche Reihe von Menschenrechtsverletzungen gemäß der nationalen Verfassung (hier Irlands) sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention; in diesem Fall wurde jedoch auch ein Verstoß gegen das irische Gesetz „Climate Action and Low Carbon Development Act of 2015“ geltend gemacht (das im Wesentlichen das Ermächtigungsgesetz für das Pariser Klimaabkommen aus jenem Jahr war). In diesem Fall gab der High Court 2019 der Regierung in vollem Umfang Recht. Die klagende FIE legte jedoch Berufung ein, und der Oberste Gerichtshof Irlands ließ eine direkte Berufung zu (und übersprang damit den üblichen Weg über ein Berufungsgericht). Der Oberste Gerichtshof hat sich lobenswerterweise ausführlich mit Fragen der Gewaltenteilung und der Justiziabilität befasst. Er fand dann jedoch eine Grundlage im Gesetz, um gegen die Regierung zu entscheiden, da er feststellte, dass die Pläne der Regierung zur Einhaltung des Gesetzes nicht hinreichend konkret waren, was die Erreichung der CO2-Emissionsziele bis 2050 betrifft. In Bezug auf die in der irischen Verfassung verankerten Rechte stellte das Gericht fest, dass die FIE (als Unternehmen und nicht als Mensch) nicht in der Lage ist, diese geltend zu machen, erklärte jedoch, dass es „nicht ausschließt, dass in einem geeigneten Fall verfassungsmäßige Rechte und Pflichten im Umweltbereich geltend gemacht werden können“.

In anderen Gerichtsbarkeiten wurden Fälle eingereicht, die aber noch zu jung sind, um zu bedeutenden Gerichtsentscheidungen zu führen. So wurde beispielsweise im Vereinigten Königreich erst am 1. Mai 2021 ein Verfahren mit der Bezeichnung Plan B Earth gegen den Premierminister eingeleitet, das von einer Umweltgruppe und mehreren Jugendlichen angestrengt wurde und in dem es um die üblichen Verstöße gegen die „Menschenrechte“ geht. Eine Entscheidung steht noch aus.

Haben die Kläger tatsächlich einen dieser Fälle in Europa verloren? Ich habe einen in der Schweiz gefunden: Union der Schweizer Seniorinnen für das Klima gegen den Schweizer Bundesrat. Der Fall wurde 2016 angestrengt und behauptet, dass das Versäumnis, die Treibhausgasemissionen schnell genug zu reduzieren, die übliche Sammlung allgemeiner Verfassungs- und Menschen-„Rechte“ wie das Recht auf Leben und das „Nachhaltigkeitsprinzip“ verletze. Der Fall durchlief eine Reihe von Schweizer Instanzen, darunter das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und das Bundesverwaltungsgericht (die alle die Angelegenheit abwiesen), bevor er im Mai 2020 vor das Schweizer Bundesgericht gelangte. Das Bundesgericht bestätigte die Abweisung und kam zu dem Schluss, „dass die geltend gemachten Rechte der Kläger nicht mit ausreichender Intensität beeinträchtigt wurden und dass die von ihnen angestrebte Abhilfe eher auf politischem als auf juristischem Wege erreicht werden muss.“ Endlich gibt es Richter, die ihre Rolle in einem politischen System richtig einschätzen! Es wird Sie nicht überraschen zu erfahren, dass die Kläger im November 2020 einen Antrag auf Überprüfung der Angelegenheit durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestellt haben. Dieser Gerichtshof hat den Fall nun als „vorrangig“ eingestuft und die Schweizer Regierung angewiesen, bis zum 16. Juli 2021 eine Antwort vorzulegen. Ich finde das Dokument noch nicht auf der CCC-Website.

Das bringt uns zurück zum Fall Duarte, der bereits in einem Beitrag vom Sonntag besprochen wurde und von einer Gruppe portugiesischer Jugendlicher vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angestrengt wurde. Welchen Weg wird der EGMR in dieser Frage einschlagen? Daran scheint es keinen großen Zweifel zu geben. Im Mai 2021 haben Lucas Bergkamp und Katinka Brouwer (von CLINTEL) einen Bericht zu diesem Thema für die so genannte ECR-Gruppe des Europäischen Parlaments verfasst. Der Bericht trägt den Titel „Climate Politics Disguised as Human Rights at „The European Climate Change Court„. Obwohl der Fall neu ist und noch keine Entscheidung in der Sache getroffen wurde, benennen Bergkamp und Brouwer eine Reihe von aufschlussreichen Punkten:

● Normalerweise ist das Durchlaufen des nationalen Gerichtsverfahrens in einem Land eine Voraussetzung für die Einreichung einer Klage beim EGMR. Im Fall Duarte wurde dieser Schritt jedoch vollständig übersprungen, und dann „wurde ihm sogar mit der Einstufung als ‚dringliche Angelegenheit‘ sogar noch eine besondere Vorzugsbehandlung zuteil.“

● Der EGMR fügte von sich aus den von den Duarte-Klägern geltend gemachten Ansprüchen einen Anspruch hinzu: „Der EGMR hat die von den minderjährigen Beschwerdeführern erhobene Beschwerde von sich aus um den Tatbestand der ‚Folter‘ erweitert. Nach Ansicht des Gerichtshofs kann die Verfolgung einer ‚unangemessenen Klimapolitik‘ offenbar mit Folter oder unmenschlicher Behandlung gleichgesetzt werden.“

● „Der EGMR hat einen ausführlich begründeten Interventionsantrag betroffener Europaabgeordneter abgelehnt, ohne diese Entscheidung zu begründen. Das gleiche Schicksal ereilte eine Gruppe mit verfassungsrechtlicher Expertise sowie eine Organisation, die der Klimapolitik und ihrer wissenschaftlichen Grundlage kritisch gegenübersteht. Allerdings wurden Interventionen von Organisationen zugelassen, die eindeutig mit den Beschwerdeführern in diesem Fall sympathisieren…“

● Und das Beste sind die außergerichtlichen Äußerungen der mit dem Fall befassten „Richter“, darunter Aussagen über das „unbestreitbare Vorhandensein eines Klimanotstands“, der dringende Maßnahmen erfordere, und die Wünschbarkeit, den EGMR zu einem „Europäischen Gerichtshof für Klimawandel“ zu machen.

Zum letzten Punkt finden Sie hier eine Rede eines gewissen Robert Spano vom 5. Oktober 2020. Spano – der ausgerechnet aus Island stammt – und der Präsident des EGMR ist. Der Titel der Rede lautet [übersetzt]: „Sollte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zum europäischen Gerichtshof für Umwelt und Klimawandel werden?“ Ich gebe Ihnen nur diesen kurzen Auszug aus der Schlussfolgerung:

Niemand kann legitimerweise in Frage stellen, dass wir vor einer katastrophalen Notlage stehen, die ein gemeinsames Handeln der gesamten Menschheit erfordert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird seinerseits seine Rolle im Rahmen seiner Zuständigkeiten als Gericht spielen, immer in dem Bewusstsein, dass die Garantien der Konvention wirksam und real sein müssen und nicht illusorisch.

Ich denke, wir können alle sehen, worauf das hinausläuft.

Der ganze Beitrag steht hier.

Link: https://wattsupwiththat.com/2021/09/02/more-on-european-climate-change-litigation-these-people-are-crazy/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

——————————-

Kommentar des Übersetzers zu diesem Beitrag: Langsam wird es wirklich beklemmend. Gleichschaltung von Gerichten nebst deren Unterwerfung unter eine rein politische Agenda: gab es das nicht hier bei uns schon mal? Vor rund 80 Jahren? Die Folgen sind bekannt.

Jetzt scheint genau das Gleiche zu passieren – aus der Historie nicht gelernt! Es gibt allerdings einen Unterschied zu damals: Vor 80 Jahren gab es noch ein „Korrektiv“ dieser furchtbaren Entwicklung bei unseren (westlichen) Nachbarn – mit noch furchtbareren Folgen. Wo aber ist heute ein solches Korrektiv? In Russland und China vielleicht?

 

Wird die Polizei politisch missbraucht?

Seit März 2020 finden in Deutschland immer wieder regierungskritische Demonstrationen statt, die sich für einen offenen Diskurs einsetzen. Dabei kommt es zunehmend zu massiver Polizeigewalt. Dies ließ nun sogar den UN-Sonderberichterstatter für Folter, Rechtswissenschaftler Nils Melzer, aktiv werden …

Schweizer Polizisten kritisieren Corona-Maßnahmen

CH-Polizisten stellen Corona-Maßnahmen infrage
Immer mehr Berufsgruppen formieren sich, um einen offenen Diskurs über die umstrittenen Corona-Maßnahmen einzufordern. So auch Polizistinnen und Polizisten der ganzen Schweiz mit der Webseite „Wir für Euch“. Im Februar 2021 wandten sich diese vereinigten Polizeileute mit einem 4-seitigen Brief an ihren Verband. Der Antwortbrief des Verbandes schweizerischer Polizeibeamter erstaunt.

18. und 19. September: Nachstellung der Schlacht am Weißen Berg in Prag

Die Schlacht vom Weißen Bertg (Bilá Hora) im Jahr 1620 bestimmte die böhmische Geschichte für die nächsten drei Jahrhunderte. Die Schlacht wird am 18. und 19. September nachgespielt.

 

In diesem Jahr wird die Schlacht zum 17. Mal nachgestellt, und die Organisatoren haben für die Besucher historische Märkte und Vorträge zu verschiedenen Themen vorbereitet, insbesondere zum historischen Kontext der Schlacht oder zum Leben der Soldaten im 17. Jahrhundert.

Am Veranstaltungsort erwartet die Besucher ein Marktplatz mit traditionellen Handwerksprodukten und einigen Erfrischungen. Wie jedes Jahr wird das Begleitprogramm Fechten, Training, Jonglieren, Musikdarbietungen und Vorträge umfassen.

Rund tausend Teilnehmer aus der Tschechischen Republik und dem Ausland werden erwartet.

Nach Angaben eines Sprechers des Rathauses werden in diesem Jahr Reiter, Infanteristen und Artilleristen aus Deutschland und Ungarn bei der Nachstellung anwesend sein. Auch die Teilnahme von Schauspielern aus Spanien, Österreich und Großbritannien ist geplant.

Obwohl die Schlacht am Weißen Berg, die am 8. November 1620 stattfand, nur zwei Stunden dauerte, hatte sie weitreichende Folgen für die böhmischen Länder.

Der böhmische Aufstand war niedergeschlagen worden. Die Habsburger triumphierten und bestraften all jene, die hinter dem Aufstand standen oder sich daran beteiligt hatten. Im folgenden Jahr wurden 27 Adelige auf dem Altstädter Ring hingerichtet, Zehntausende gingen ins Exil.

Die Nachstellung wird von der Bürgervereinigung Bílá hora 1620, der Vereinigung der Ritter der tschechischen Krone und dem Stadtbezirk Prag 6 organisiert.

Quelle: Prague Morning


Ungarn unterstützen weiterhin den Grenzschutz

Die überwältigende Mehrheit der Ungarn, 81 Prozent, befürwortet die Beibehaltung der ungarischen Grenzzäune zum Schutz vor illegalen Einwanderern, so das Ergebnis der jüngsten Meinungsumfrage des Ungarischen Zentrums für Grundrechte.

 

Die landesweit repräsentative telefonische Umfrage unter 1.000 Personen zeigt, dass acht von zehn Ungarn im wahlberechtigten Alter den 2015 errichteten Grenzzaun im Süden des Landes nach wie vor unterstützen. Dies bedeutet, dass

rund 6,5 Millionen Wählerinnen und Wähler sich für den Grenzzaun und gegen die illegale Einwanderung aussprachen.

Der Kampf gegen die illegale Migration ist nicht nur wegen der Entwicklungen in Afghanistan aktuell, sondern auch, weil die jüngsten Zahlen zeigen, dass die Behörden in den ersten acht Monaten des Jahres 2021 300 % mehr illegale Einwanderer an der Südgrenze festgenommen haben als im gleichen Zeitraum des Jahres 2020 – und die Umfrage des Zentrums zeigt, dass die öffentliche Unterstützung für einen Grenzzaun gegen den wachsenden Migrationsdruck unbestritten bleibt.

Nur jeder zehnte Ungar, d. h. zehn Prozent, nimmt in dieser Frage eine „unentschlossene“ Haltung ein und nur sechs Prozent der Befragten sprechen sich gegen einen Zaun an der Südgrenze aus.

Die Umfrage zeigt auch, dass die Ungarn glauben, dass der gescheiterte NATO-Abzug aus Afghanistan den Migrationsdruck auf Europa erhöhen wird. Siebenundsechzig Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die Veränderungen der Sicherheitslage in dem zentralasiatischen Land zu einem Anstieg der Einwanderung an den europäischen Grenzen führen werden, während 14,5 Prozent der Befragten der Meinung sind, dass es trotz der Ereignisse in Afghanistan keine wesentlichen Veränderungen geben wird. Nur fünf Prozent der Befragten glauben, dass die Migration auf den Kontinent zurückgehen wird.

Quelle: Magyar Nemzet