Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

Griechenland will Abschiebung von Migranten beschleunigen und die Arbeit von NGOs einschränken

Der Europarat ist besorgt und warnt die griechische Regierung

Der Europarat hat am Freitag (3. September) das griechische Parlament aufgefordert, ein Gesetz, das die Abschiebung von Asylbewerbern beschleunigen und die Arbeit von Seenotrettungsorganisationen einschränken soll, mit den Menschenrechten in Einklang zu bringen.

„Der Gesetzesentwurf über Ausweisungen und Rückführungen gibt Anlass zu ernsten Bedenken“, warnte die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, am Freitag in einem Schreiben an das griechische Parlament.

Das griechische Migrationsministerium legt dem Parlament am Freitag einen Gesetzentwurf vor, der die Abschiebung von illegalen Migranten beschleunigen soll. Insbesondere wird die Polizei in der Lage sein, die Abschiebung illegal eingereister Migranten ohne Papiere aus Griechenland schneller anzuordnen, wenn diese kein Asyl beantragen oder ihr Antrag abgelehnt wurde. Seit 2015 ist Griechenland ein Einfallstor für Migranten nach Europa, obwohl sich der Zustrom in den letzten zwei Jahren verlangsamt hat.

Dieser Gesetzesentwurf „würde die Seenotrettung durch Nichtregierungsorganisationen und deren Kapazitäten zur Überwachung der Menschenrechte in der Ägäis ernsthaft behindern“, erklärte die Menschenrechtskommissarin. Das Gesetz sieht strenge Geldstrafen und Sanktionen für NGOs vor, die sich nicht an die Behörden und die Küstenwache wenden, um ihre Tätigkeit auszuüben.

Quelle: Le Figaro


Die Alten werden wieder geopfert: 3-G-Regelung auch für Pflegeheime und Booster-Impfungen

Die Alten werden wieder geopfert: 3-G-Regelung auch für Pflegeheime und Booster-Impfungen

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Berlin – Unter den künstlich gezüchteten und völlig überflüssigen Pandemie-Maßnahmen mussten fast alle Bürger leiden, die psychischen Folgeschäden für jeden Einzelnen, die gesellschaftlichen Zerstörungen sind noch lange nicht abzusehen. Ganz besonders hart bei diesen unmenschlichen Verordnungen hat es die Alten getroffen, die während der Lockdowns vereinsamt in den Pflegeheimen dahinsiechen durften. Das soll sich nun angeblich nicht mehr wiederholen – Zumindest nicht für die Gehorsamen und Braven:

Geimpfte, genesene und getestete Angehörige sollen laut Gerontologin Adelheid Kuhlmey auch bei einer sich zuspitzenden Corona-Lage in Herbst und Winter weiter zu den etwa 800.000 Bewohnern der 14.000 Pflegeheime dürfen. „So etwas wie in der ersten Welle der Pandemie darf sie nie wiederholen“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). Durch die Abschottung der Heime seien neue Risiken für Bewohner entstanden.

„Verwirrtheitszustände nahmen zu, Verläufe von demenziellen Erkrankungen wurden beeinflusst, Einsamkeitsgefühle traten auf“, sagte Kuhlmey. Die wissenschaftliche Leiterin des Centrums für Human- und Gesundheitswissenschaften an der Berliner Charité ist eine der Autorinnen der Studie Covid-Heim. Diese beleuchtet die Situation von Pflegeheimbewohnern und -personal in der ersten Corona-Welle.

Alle Heime seien dazu aufgerufen, ein Hygienekonzept zu erarbeiten, das auch für den Fall weiter steigender Infektionszahlen trägt, so Kuhlmey weiter. Das Heimpersonal rief Kuhlmey dazu auf, sich impfen zu lassen. Zwar gebe es bisher keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Höhe der Impfquoten beim Heimpersonal, eine niedrige Quote aber sei eine Gefahr für Herbst und Winter.

„Ich befürworte keine Pflicht zum Impfen, aber ich würde an die Verantwortung appellieren wollen, die Pflegekräfte in den Heimen für die Bewohner und ihre Gesundheit tragen.“

Das läuft auf eine Impfpflicht hin, gerade, weil das vehement abgestritten wird:

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schließt nämlich eine Impfpflicht für Ärzte und Pflegekräfte weiter aus. „Wir haben versprochen, dass es keine Impfpflicht geben wird, für wen auch immer“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). Dabei bleibe es.

Selten so gelacht. Denn so sieht das dann aus:

Sich impfen zu lassen, bleibe eine freie Entscheidung. „Aber wer sich zum Beispiel als Pflegekraft nicht impfen lassen will, kann nicht erwarten, dass er dann noch in engstem Kontakt mit schwerstkranken Menschen arbeiten kann. Wir wissen doch, wie brutal Corona in den Pflegeheimen gewütet hat“, sagte Spahn.

Er verteidigte das Vorgehen von Bund und Ländern, noch vor einer offiziellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) Auffrischimpfungen für Senioren und Immungeschwächte anzubieten. „Ich will nicht warten, bis in den Pflegeheimen wieder Menschen sterben“, sagte der Minister dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ dazu. „Dass wir jetzt mit den Booster-Impfungen begonnen haben, ist vorausschauendes, vorsorgliches Handeln.“

Damit schütze man Menschenleben, sagte er. „Es gibt bereits viele Studien, die eindeutig belegen, dass Booster-Impfungen für Hochbetagte, Pflegebedürftige und Menschen mit bestimmten Immunerkrankungen Sinn machen“, argumentierte der CDU-Politiker. „Wir haben genug Impfstoff, um mit Booster-Impfungen für mehr Schutz zu sorgen. Also sollten wir auch handeln“, so der Gesundheitsminister. Das gegenwärtige Impftempo bezeichnete Spahn als zu niedrig. „Wir sind beim Impfen gut, aber noch nicht gut genug. Die Impfquote ist noch zu niedrig, um eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern“, sagte er. „Wir sehen derzeit eine Pandemie der Ungeimpften“, so Spahn. Die Infektionszahlen bei den Ungeimpften seien mehr als zehn Mal höher als bei den Geimpften, 90 Prozent der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen seien ungeimpft.

Es passieren auch mehr Autounfälle mit Menschen, die nicht zu Hause auf dem Sofa liegen. Spahns Logik ist einfach krank. Aber zumindest wissen wir jetzt: Wer als Gesunder seinen gesunden, aber schwachen, weil uralten Opa besuchen möchte, hat Pech gehabt. Und der Opa darf seine letzten Jahre dann doch wieder alleine im Heim verbringen. (Mit Material von dts)

St. Georgen/Attergau: Übervolles Flüchtlingslager droht aus Nähten zu platzen

St. Georgen/Attergau: Übervolles Flüchtlingslager droht aus Nähten zu platzen

Das Flüchtlingslager ist übervoll. In Anbetracht der aus Afghanistan zu erwartenden neuen Welle, fordern die Gemeindeverantwortlichen von St. Georgen im Attergau geschlossen und vehement von der Bundesregierung keine weitere Belegung des Erstaufnahmezentrums (EAZ) in Thalham ein.

Von Kurt Guggenbichler

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Dies könnten sie nicht mehr verkraften, konstatiert Bürgermeister Ferdinand Aigner (ÖVP), zumal die Zahl der Asylwerber in den letzten Wochen dramatisch gestiegen sei – von rund 60 auf mittlerweile 180 Personen. Dabei handele es sich fast ausschließlich um Männer, die gemäß ihrer ersten Überprüfung ohnehin keine Chance auf Asyl hätten. „Deshalb haben wir uns entschlossen, die Stopp-Taste zu drücken und den Schalter auf Rot zu stellen“, sagt Gemeindevorstand Franz Schneeweiß (FPÖ) auch für den St. Georgener SPÖ-Fraktionsobmann Wolfgang Eder und Ferdinand Aigner.

Nur der Vertreter der Grünen im Gemeinderat fehlte bei dieser Erklärung „krankheitsbedingt“.

Nur Schmäh zur Landtagswahl

Flüchtlinge ohne Chance auf Asyl sollten künftig nicht mehr nur auf die Unterbringungsstellen in Schwechat, Traiskirchen und St. Georgen verteilt werden, appelliert Bürgermeister Aigner an das Bundesamt für Fremdenwesen und betont: „80 bis 100 Asylwerber sind für uns zu bewältigen.“

Aber mehr könne man nicht akzeptieren. Zwar hätte die Leiterin des EAZ in St. Georgen kürzlich „aus Wien“ die Anweisung erhalten, die Verlegung von Flüchtlingen „weg aus Thalham“ einzuleiten, weiß Schneeweiß, doch damit solle nur gute Stimmung für die bevorstehende Landtagswahl gemacht werden. Danach aber werde es wie gehabt weitergehen, vermutet er.

Schon der seinerzeitige Innenminister Georg Strasser hätte einst den Gemeindeverantwortlichen damit gedroht, ihnen „die Bude vollzumachen, wenn sie sich weiterhin über die Flüchtlingszuteilung beklagten“, erinnert Schneeweiß.

Flucht aus Quarantäne

Obwohl seit dem 18. August 2021 bereits täglich zwischen zehn und 20 Flüchtlinge aus dem Lager mit unbekanntem Ziel verschwunden sind, so habe es doch laufend Zugänge gegeben, weshalb sich die Zahl der Personen im Lager nicht wesentlich reduzierte. Unter den Abgängen sind auch Flüchtlinge, die sich in Corona-Quarantäne befanden. Man könne die Leute aber nicht einsperren oder sonst wie zwingen, im Lager zu bleiben“, betont Bürgermeister Aigner.

Am Sonntag, den 22. August, sind gleich 21 Flüchtlinge abgehauen, erläutert Schneeweiß. Zudem würden die im Ort herumstreunenden Männer die Bevölkerung sehr beunruhigen. Man befürchte aufgrund der vielen Aufgriffe an der burgenländischen Grenze, dass jetzt noch mehr kommen werden.

Prinzip Hoffnung

Die Ereignisse von 2015 dürfen sich nicht wiederholen, sind sich die Gemeindeverantwortlichen in St. Georgen einig und hoffen, dass sie mit ihren Sorgen bei der Bundesregierung nicht auf taube Ohren stoßen. Denn die Bezirkspolizeibehörde, mit der man permanent wegen der Probleme mit den Flüchtlingen kommuniziere, kalmiere und vertröste nur, sagt Schneeweiß, der oft zu hören bekam: „Alles nicht so schlimm!“ Doch das, was ihm als Faktum verkündet wurde, ist jetzt zur Hoffnung für die Bürger in St. Georgen geworden.

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Stillschweigende Totalentrechtung: Ruhe ist keine Bürgerpflicht

Stillschweigende Totalentrechtung: Ruhe ist keine Bürgerpflicht

„Ungeimpfte können nicht die gleichen Freiheitsrechte haben wie Geimpfte“ – so die Ansage der deutschen Grünen Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock. Sie fiel in einer Fernsehdiskussion, ihre Konkurrenten Olaf Scholz (SPD) und Armin Laschet (CDU) widersprachen nicht. Es gibt auch keinen Aufschrei.

Ein Kommentar von Alfons Kluibenschädl

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Man scheint sich damit abgefunden zu haben, dass die Gültigkeit der einst so unveräußerlichen Grundrechte vom Willen der Regierenden abhängt.

Noch im Mai 2020 hatte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer die damals kursierende Sorge, dass Geimpfte ihre Grundrechte verlieren, übrigens als „absurd und bösartig“ abgetan. Auch für ZDF-„Faktenchecker“ existierte der Plan für Immunitätsausweise als Eintrittskarte für das öffentliche Leben nur im Kopf von Verschwörungstheoretikern. Nun ist man in Hamburg laut Medienberichten bei der 3G-Pflicht für das Wahllokal angelangt – der Bundeswahlleiter dementiert dies noch.

Fatales Schweigen zum Freiheitsentzug

Wer den Freizeits-Lügen der Politdarsteller keinen Glauben mehr schenkt, darf sich bei auf fragwürdiger Grundlage verbotenen Demos von enthemmten Polizisten filmreif das Knie in das Gesicht rammen lassen. Impfpflicht für Freibad, Zoo und Museum, Lockdown für die „Verweigerer“: Die ÖVP fordert das hierzulande auf Länderebene längst. Eigentlich müssten die Menschen gerade wie in Frankreich zu Zigtausenden auf der Straße protestieren. Aber die Zwiebeltaktik der Herrschenden lässt sie die Lüge der „Pandemie der Ungeimpften“ leider zusehends glauben …

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Methan – Wirkung als Treibhausgas 84 x stärker als Kohlenstoffdioxyd??? (Teil 1)

Methan – Wirkung als Treibhausgas 84 x stärker als Kohlenstoffdioxyd??? (Teil 1)

Hans Jankowiak

Vorbemerkung

Diese Betrachtung benutzt den AR 5 der WG I des IPCC. Im Abfassungszeitraum war

  1. der AR 6 der WG I noch nicht erschienen
  2. die im Internet verfügbare Fassung der WG I trägt den Hinweis (auf gut deutsch)

„Vorabzug; nicht zitieren, als Quelle anführen oder verteilen“

  1. das Thema – CH4 im Vergleich zu CO2 – wird im AR 6 auf alle drei WG verteilt

Methan – CH4 84 mal wirkungsvoller als Kohlenstoffdioxyd – CO2 ??

So finden wir diese Zahl häufig in Berichten, wenn es um die Rettung der Welt vor dem bösen „anthropogenic global warming“ geht und das CO2 nicht allein dazu herangezogen wird sondern als nächster Begleiter das Methan – CH4.

Woher kommt diese Zahl? Wie und wer hat sie nach welcher Formel, nach welchem ggf. empirischen Verfahren ermittelt?

Der erste Blick geht in die Wikipedia.

In der deutschen Fassung [1] finden wir den Wert 84 unter Methan → Umweltrelevanz → Treibhauspotenzial.

In der englischen Fassung [2] finden wir einen anderen Wert – nämlich 72 – unter Methane → Occurrence → Atmospheric methane.

Nanu, wieso gibt es zwei unterschiedliche Werte für den selben Sachverhalt? Herrschen in Deutschland und dem Rest der Welt zwei unterschiedliche physikalische Naturgesetze?

Der Weg zur Klarstellung beginnt in den Hinweisen der Wiki`s, woher dieser entsprechende Wert stammt.

Die deutsche Wiki bezieht sich auf den IPCC, AR5-WGI von 2013, die englische Wiki benutzt den Wert aus AR4-WGI von 2007, schreibt selbst aber als Fußnote „AR5“ – also ein „Druckfehler“.

Trotzdem; zwei unterschiedliche Werte für ein und das selbe Gas? Haben sich die physikalischen Gesetze in den 6 Jahren Zwischenzeit geändert?

Nein, die Erleuchtung liegt verborgen in den Definitionen.

Doch zunächst werfen wir einen ersten Blick auf den AR5-WGI [3] des IPCC, Chapter 8,dort 8.7 – Emission Metrics .

Dort finden wir in Table 8.7 auf Seite 714 die Zahl 84 für CH4 in der Spaltenbezeichnung „GWP20

Aber in der selben Tabelle finden wir noch Werte in drei weitere Spalten für CH4, nämlich

den Wert 28 in der Spaltenbezeichnung „GWP100 “, den Wert 67 in der Spaltenbezeichnung „GTP20“ und den Wert 4 in der Spaltenbezeichnung „GTP100 “.

Des Weiteren finden wir diese Werte näher erläutert auf Seite 731, Apendix 8.A in

Table 8.A.1 mit der Überschrift „Lifetimes, Radiative Effencies and Metric Values“

Als Beispiel die Spaltenbezeichnung „GWP 20-year“ Davor steht die Spaltenbezeichnung „AGWP 20-year“. Die Dimensionsangabe lautet hier (W m-2 yr kg-1).

Wir finden dort für CO2 den Wert 2,49 e-14 und für CH4 den Wert 2,09 e-12. Berechnet man diese Werte und setzt sie ins Verhältnis zueinander, so ergibt sich für CH4 zu CO2 ein Verhältniswert von 12,84 zu 2,07 – also rund 6!!!!!! und nicht 84!!! wie in der Zeile Methane aufgeführt.

Also müssen für den Wert 84 noch weitere Einflüsse wirken als in den Tabellen für die allein stehende Verhältniszahl ausgedrückt wird.

Der Pfad der Erkenntnis führt weiter durch den Dschungel der Definitionen, denn der IPCC nutzt für sein Wirken ihm höchst eigene Definitionen, die in den klassischen physikalischen Lehrwerken über Thermodynamik nicht vorkommen oder dort anders – nämlich wissenschaftlich – ausgedrückt sind.

Verfolgen wir als Beispiel die o.g. Spaltenbezeichnungen „GWP 20-year “und

„AGWP 20-year“

GWP steht für Global Warming Potential und ist gem. Absatz 8.7.1.2 definiert als

„as the time-integrated RF due to a pulse emission of a given component, relative to a pulse emission of an equal mass of CO2 (Figure 8.28a and formula).“

(Teilabbildung Figure 8.28 a)

Die Zahl 20 steht für einen Betrachtungszeithorizont von 20 Jahren und der Bezugswert – der Vergleichswert – ist der Wert für CO2!

AGWP steht für Absolute Global Warming Potential und ist das bestimmte Integral von RF über den Zeithorizont, hier z.B. 20 Jahre.

Nun muss man jedoch erst noch einen Abstecher in den 8 SM – dem Supplementary Material zum Chapter 8 [4] – in den Abschnitt 8.SM.11.1 machen, denn dort steht die gleiche Formel unter der Nummer (8.SM.6) für dieses bestimmte Integral, das auch in

Figure 8.28 a genannt wird.

Was bedeutet jedoch RF(i) in der Formel?

In dieser Formel steht RFi und nicht RF – ohne i – und wird definiert „is the radiative forcing due to a pulse emission of a gas i given by RFi = AiRi where Ai is the RFi per unit mass increase in atmospheric abundance of species i (radiative efficiency (RE)), and Ri is the fraction of species i remaining in the atmosphere after the pulse emission.“

Diese Definition ist also eine andere als in Box 8.1 auf Seite 665:

RF steht dort für Radiative Forcing und ist definiert als „as it was in AR4, as the change in net downward radiative flux at the tropopause….“

ERF steht dort für Effective Radiative Forcing und ist definiert als „is the change in net TOA downward flux ….“

Im bestimmten Integral z.B. für das CO2 muss der Ausdruck RFCO2 also eine integrierbare Funktion f(t) aufweisen. Diese Funktion wird unter der Nummer (8.SM.10) bezeichnet als

und enthält ein mathematisches Summenzeichen und ist keine kontinuierliche Form ebenso wie die Lösungsformel (8.SM.11) des bestimmten Integrals

ein mathematisches Summenzeichen enthält, also im Grunde auch keine kontinuierliche Form aufweist.

Darum steht auch als Erläuterung der Formeln (8.SM.10) und (8.SM.11) :

„The decay of a pertubation of atmospheric CO2 following a pulse emission at time t is usually approximated by a sum of exponentials“. (Hervorhebung durch Verfasser)

Wie so oft so auch hier: Beim IPCC muss man auf das „Kleingedruckte“ achten, um eine Klarheit in den Zielen des IPCC zu erreichen!!

Und mit diesem „freundlichen Hinweis“ des IPCC ist das Zwischen-Ende der Fahnenstange, das IPCC-Bermuda-Dreieck für den Wert 84 erreicht

Ich werde versuchen, im Teil 2 dem „Rätsel 84 “ auf andere Weise bzw. mit weiteren Schritten näher zu kommen.

 

Die Weltgesundheitsbehörde sorgt sich um die neue Mu-Variante

Die Corona-«Pandemie» und die damit einhergehende gleichgeschaltete Medienberichterstattung sorgt immer wieder für neue unterhaltsame Anekdoten. Viele werden sich schon gefragt haben, welchen Namen sich die Corona-Drahtzieher für die neueste «lebensbedrohliche» Corona-Variante einfallen lassen werden, die leider auch Geimpfte befällt.

Am 1. September trug die angeblich kubanische Nachrichtenagentur Prensa Latina zur Horizonterweiterung bei. Auf ihrer Website veröffentlichte sie einen Artikel, der von der angeblich spanischen Nachrichtenagentur EFE gezeichnet wurde. Genf, der Sitz der Weltgesundheitsbehörde WHO, wurde als Ursprungsort der Publikation angegeben.

Prensa Latina/EFE taten kund:

«Die Weltgesundheitsorganisation erklärte am Mittwoch, dass die neue Mu-Variante des Coronavirus für 39% der Fälle in Kolumbien und 13% in Ecuador verantwortlich ist.»

Die Sequenzierung der Variante lasse darauf schliessen, dass «ihre Prävalenz auf globaler Ebene rückläufig sei und nur noch 0,1% der Fälle» ausmache. Sie sei bisher in 39 Ländern nachgewiesen und von der WHO als «besorgniserregende Variante» eingestuft worden, die sich in «die Reihe der Alpha-, Beta-, Gamma- und Delta-Varianten des Virus» eingliedere.

«Die Epidemiologie der Mu-Variante in Südamerika, insbesondere im Zusammenhang mit der Ko-Zirkulation der Delta-Variante, wird auf Veränderungen hin beobachtet», habe die WHO in ihrem wöchentlichen Bulletin bekannt gegeben. Die Delta-Variante des Coronavirus sei besonders besorgniserregend, da sie sich schnell ausbreiten und eine schwerere Covid-19-Erkrankung verursachen könne.

Wie es der Zufall wollte, machte sich auch der Deutschlandfunk am 1. September zum Sprachrohr der «besorgten» WHO. Dieser schrieb: Die Weltgesundheitsorganisation WHO habe eine neue Form des Coronavirus als «Variante von Interesse» eingestuft.

Die so genannte Mu-Variante sei zuerst im Januar in Kolumbien identifiziert worden. Es gebe Anzeichen, dass Genesene und Geimpfte dagegen weniger gut geschützt seien als gegen andere Formen des Virus. Für die genaue Einschätzung seien jetzt weitere Studien nötig. Die Mu-Variante mache in Kolumbien bereits knapp 40 Prozent der neu nachgewiesenen Infektionen aus; weltweit liege ihr Anteil allerdings erst bei 0,1 Prozent.

«Insgesamt gibt es jetzt fünf ‹Varianten von Interesse›, die mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt werden. Daneben gibt es vier ‹besorgniserregende Varianten›, darunter die auch in Europa inzwischen überwiegend verbreitete Variante Delta», liess der Deutschlandfunk wissen.

Die Gefährdung unserer Kinder durch die experimentelle Covid-Impfung

Die Gefährdung unserer Kinder durch die experimentelle Covid-Impfung

Eltern in Österreich sind zurecht in Sorge: Die rücksichtslose Durchsetzung der Covid-Impfkampagne auch bei Kindern, bei der sogar das Einverständnis der Erziehungsberechtigten umgangen werden soll, gefährdet Gesundheit und Sicherheit unseres Nachwuchses. Selbst vor Säuglingen soll in Zukunft nicht Halt gemacht werden. Allein am heutigen Samstag finden zwei Protestaktionen besorgter Eltern statt: Der zweite Aktionstag für Kindergesundheit in Wien und eine Großdemo in Linz. Die Impfaktionen dienen nicht dem „Schutz“ von Kindern – sie stellen eine Gefährdung dar.

Ein Kommentar von Manfred Johann Schmuckerschlag

Sofort nach der „conditional marketing authorisation“ (das ist eine vorläufige (!) Zulassung unter bestimmten Voraussetzungen) des ersten Impfstoffes gegen Covid-19 durch die europäische Arzneimittelbehörde EMA (European Medicines Agency) wurde im Dezember 2020 mit der Verimpfung europaweit begonnen, ohne die Phase III einer Impfstoffzulassung ansatzweise beendet zu haben.
Diese Phase III dauert in der Regel mehrere Jahre und ist durch Wissenschaftler*innen mit einer genauen Dokumentation bez. Wirkung und Nebenwirkungen zu begleiten. Sie wird von der AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH – ein Unternehmen der Republik Österreich – hier beschrieben:  Entwicklung und Zulassung von Impfstoffen (ages.at)
So sind wir alle Teil einer Studie.

6 Monate später bekommt dieser Impfstoff die „conditional marketing authorisation“ auch für Kinder ab 12 Jahren.
Sofort – mitten in einer angeblichen „Pandemie“, die durch den PCR-Test bewiesen und am Leben gehalten wird – soll also ein nicht ausreichend getesteter Impfstoff als das einzige Mittel gegen eine einzige Art von Viruserkrankung millionenfach an Kinder „verimpft“ werden, obwohl neuerdings veröffentlichte Studien Bemerkenswertes zeigen: 
Studien zeigen: Kinder so gut wie nie Überträger des Coronavirus – wozu impfen?
basierend (unter Anderem) auf:
COVID-19 Transmission and Children: The Child Is Not to Blame
und:
Science: Frühere Erkältungen verbessern Immunreaktion gegen SARS-CoV-2

Dass wir alle ein natürliches, anpassungsfähiges, adaptives und lernfähiges Immunsystem haben, das die gesamte Menschheit seit Jahrtausenden beschützt hat, widerspricht dem derzeitigen Narrativ. Weder das Wissen um dieses angeborene Immunsystem, noch die allereinfachsten Maßnahmen, wie es gestärkt und in seiner natürlichen Funktion unterstützt werden kann, waren jemals Teil der öffentlichen Diskussion.  

Auffällig auch, dass seit dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie kein wirksames Arzneimittel zugelassen werden konnte (zu wenig Studien etc.), obwohl alternative Wirkstoffe existieren und in einigen Ländern erfolgreich eingesetzt wurden.

Denn das Maß der Wahrheit ist die Wirkung.
Dass die mRNA-Technologie noch nie am Menschen getestet worden ist und die Nebenwirkungen somit per se unabsehbar sind, hindert weder die WHO, die FDA, die EMA noch die Regierungen, diese vorläufig zugelassenen Impfstoffe hemmungslos zu propagieren – und dies mit enormer Unterstützung zahlreicher Medien und einer noch nie dagewesenen  „Impfkampagne“ mit „Impfstraßen“, „Impfboxen“, kirchlichem Segen und mobilen „Impfteams“ für ein „niederschwelliges Impfangebot“ auf Parkplätzen, Friedhöfen, Supermarktkassen – mit Anreizen wie Gratis-Bratwurst, Gratis-Burger oder auch Gratis-Ringelspiel.

Impfung ohne Einverständnis der Eltern

Wundert Sie das nicht? Und nun möchte man auch die Schulen mittels „Impfbussen“ erreichen – am Besten natürlich, wenn die Eltern nicht anwesend sind. Hier wird eine rote Linie überschritten.

Um das Einverständnis der Eltern zu umgehen, bedient man sich offensichtlich dieses Dokumentes der WHO:
Considerations regarding consent in vaccinating children and adolescents between 6 and 17 years old
(Überlegungen bezüglich des Einverständnisses zur Impfung von Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 17 Jahren)

Hier werden 3 Möglichkeiten zum „Consent“ – also des „Einverständnisses“ erläutert – die 3. Variante als Auszug/übersetzt:

„3. Ein Verfahren der stillschweigenden Zustimmung, bei dem die Eltern durch soziale Mobilisierung und Kommunikation, manchmal auch durch direkt an die Eltern gerichtete Briefe, über die bevorstehende Impfung informiert werden. Dabei wird die physische Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen mit oder ohne Begleitung eines Elternteils bei der Impfung als Zustimmung gewertet.Diese Praxis beruht auf dem Opt-out-Prinzip, und von Eltern, die der Impfung nicht zustimmen, wird erwartet, dass sie (von sich aus geeignete) Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihr Kind oder Jugendlicher nicht an der Impfung teilnimmt. Dazu kann gehören, dass das Kind oder der Jugendliche an einem Impftag nicht zur Schule geht, wenn die Impfung in der Schule durchgeführt wird.“

Viele Eltern fragen sich daher, wie man dieser realen Gefährdung einer Impfung an Minderjährigen mit experimentellen, nicht vollständig zugelassenen und nicht ausreichend getesteten Impfstoffen entgegen treten kann.

Meldung über Kindeswohlgefährdung

Auch wir (Fr. Karin Waicsek und ich, Manfred Johann Schmuckerschlag) haben uns diese Frage gestellt.
Und haben beschlossen, eine „Mitteilung an die Kinder und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung“ nach § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 zu verfassen und gleichzeitig und gleichlautend an alle neun Kinder- und Jugendanwaltschaften (für die jeweiligen Bundesländer) zu verschicken, was wir am 27.08.2021 auch getan haben.
Für alle Kinder in Österreich.

Im Anhang zur offiziellen „Mitteilung an die Kinder und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung“ haben wir wissenschaftliche Arbeiten, Artikel und Argumente gegen diese Impfung unserer Kinder angeführt. Die Dokumente sind hier einsehbar:
Meldeformular wie versendet
Anlage zur Gefährdungsmeldung
Und täglich gibt es neue Studien, Beobachtungen und Erkenntnisse, die über Nebenwirkungen berichten.

Wir denken, dass mit dieser Maßnahme eine breite, öffentliche Diskussion gelingt, die bisher unterblieb.
Kinder sind jedermanns Verwandte.
Alle.

An dieser Stelle möchten wir auf folgende Seiten verweisen:

Rechtsanwälte für Grundrechte / Anwälte für Aufklärung
Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung in Österreich (afa-zone.at)
https://www.afa-zone.at/category/beitraege
Das Formular „Mitteilung an die Kinder und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung“ zum einfachen Ausfüllen finden Sie hier:
https://www.afa-zone.at/kostenlose-info-downloads

Und wir dürfen auf den „Aktionstag für Kindergesundheit“ am 04.09.2021 ab 14 Uhr am Maria-Theresien-Platz in Wien verweisen: #wirzeigenunserGesicht
https://wirzeigenunsergesicht.org/aktionstag-2

Weiterführende Artikel:


NEUERSCHEINUNG: Beate Bahners „Corona-Impfung – Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“! 

Die meisten von Euch kennen bereits die Widerstandskämpferin und Rechtsanwältin Beate Bahner. Nun klärt die Medizinrechtlerin auch in Buchform auf: Die Corona-Impfung ist nämlich nicht nur ein rechtliches Hochrisikogebiet für impfende Ärzte, sondern birgt auch und vor allem große Gefahren für die Geimpften selbst.

Europaweit und versandkostenfrei beim Kopp-Verlag zu bestellen! 

Die große Koalition der Diskriminierer

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Von WOLFGANG HÜBNER | Die aktuelle Einigung von CDU/CSU und SPD darüber, künftig den Arbeitgebern in Bildungs- und Betreuungsunternehmen das Recht zu geben, von ihren Arbeitnehmern Angaben über deren Impfstatus zu verlangen, ist ein weiterer Eskalationsschritt im Kampf gegen Kritiker und Verweigerer des Impfexperiments gegen die Virusmutationen. Die kommende Abstimmung darüber im Bundestag wird mit […]

52. Internationaler Eucharistischer Kongress in Budapest

Die Eucharistischen Weltkongresse gehören zu den großen öffentlichen Veranstaltungen der Kirche. Als solche unterstreichen sie die Rolle der Eucharistie im Leben der Christen und in der kirchlichen Praxis und rücken diese in den Vordergrund. 1881 wurden sie ins Leben gerufen, um

Jesus Christus, der in der Eucharistie wahrhaft gegenwärtig wird, zu preisen und Zeugnis von seiner unendlichen Liebe zur Welt abzulegen. In den Christengemeinden lösten sie als Antwort auf die Erwartungen der Menschen historisch bedeutende Entwicklungsprozesse aus und leisteten so, ausgehend von der Eucharistiefeier, einen Beitrag zur Schaffung einer menschlicheren, gerechteren und friedlicheren Welt.

Schon 1938 hatte Ungarn einmal einen Eucharistischen Weltkongress ausgerichtet, der ein denkwürdiges Ereignis war. Nun findet die Veranstaltung 82 Jahre später wieder an demselben Ort statt, allerdings unter historisch und gesellschaftlich völlig anderen Bedingungen.

Von Andreas Gutenbrunner, 3. September 2021, domradio.de

Ein überdimensionales Kreuz aus 64 mit Flugdrohnen gebildeten Lichtpunkten bildete kürzlich den Schlusspunkt des Großfeuerwerks über der Donau in Budapest zum ungarischen Staatsfeiertag. Die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban betont bei jeder Gelegenheit die christliche Identität des Landes.

Nun ist von 5. bis 12. September der 52. Eucharistische Weltkongress der katholischen Kirche in Budapest zu Gast. Das achttägige Programm des Eucharistischen Weltkongresses wird mit Erstkommunionfeier eröffnet und umfasst Katechesen und heilige Messen, Ausstellungen, Konzerte und einen Familientag auf der Margareteninsel. Prominenz aus Kirchen und Politik stellen sich in Ungarns Hauptstadt ein. Für Abschlussmesse kommt sogar Papst Franziskus zu einem Kurzbesuch in die ungarische Hauptstadt.

Stärkung des Glaubens

Nicht eine katholische Machtdemonstration soll das Großereignis aber sein, sondern eine kirchliche “Öffnung zur Welt” und “eine Stärkung des Glaubens,” wie der Budapester Kardinal Peter Erdö im Vorfeld mehrfach betonte. Das Verständnis und die Verehrung des Sakraments der Eucharistie in der Orts- und Weltkirche fördern und vertiefen sollen die alle paar Jahre in einer anderen Metropole stattfindenden Internationalen Eucharistischen Kongresse (IEC/NEK). Zudem bringt das geplante Programm in Budapest zum Ausdruck, dass zwischen Frömmigkeit und karitativem Wirken ein untrennbarer Zusammenhang besteht.

1.200 Erstkommunionkinder

Das wird bereits zum Auftakt deutlich: Eröffnet wird das Treffen am Nachmittag des 5. September – und zwar mit einem vom Vorsitzenden des Rates der europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) Kardinal Angelo Bagnasco geleiteten großen Gottesdienst auf dem Budapester Heldenplatz, bei dem 1.200 Erstkommunionkinder zum ersten Mal die Eucharistie empfangen werden. Schon vorab organisieren die Kongressveranstalter aber auch ein Mittagessen für Obdachlose.

Abschlussgottesdienst mit Papst

Schlusspunkte sind am Abend des 11. September ein Gottesdienst mit Kerzenprozession, die vom Kossuth-Platz vor dem Parlament über den breiten Boulevard der Andrassy-Straße zum Heldenplatz führt. Dazu wird auch der orthodoxe Ökumenische Patriarch Bartholomaios I. erwartet. Tags darauf kommt Papst Franziskus morgens in Budapest an und feiert den Abschlussgottesdienst des Weltkongresses, bevor er nach Pressburg weiterreist. Es ist das erste Mal seit dem Jahr 2000, dass ein Papst persönlich am IEC teilnimmt.

Corona-Beschränkungen aufgehoben

Für die Tage des IEC hat Ungarns Regierung die nationalen Corona-Zugangsbeschränkungen zu Massenveranstaltungen aufgehoben. Staatssekretär Zoltan Kovacs sprach zuletzt von rund 100.000 Menschen, die sich rund um die Kongresstage in Budapest aufhalten werden. Wie groß vor allem die Zahl internationaler Teilnehmer sein wird, bleibt aber abzuwarten. Angesichts der internationalen Corona-Reisebeschränkungen ist zu erwarten, dass die Versammlung nicht so groß ausfallen wird wie frühere Treffen.

Bischöfe aus der ganzen Welt

Aus der Weltkirche erwartet werden neben dem vatikanischen Kurienerzbischof Piero Marini etwa die Kardinäle Louis Raphael Sako (Bagdad), Charles Maung Bo (Yangon, Myanmar), Dominik Duka (Prag), Orani Joao Tempesta (Rio, Brasilien), John Onaiyekan (Nigeria) und Jean-Claude Hollerich (Luxemburg) oder der philippinische Erzbischof Jose Palma aus Cebu, wo 2016 der vorige Weltkongress stattfand. Auch Ungarns Präsident Janos Ader gibt ein Glaubenszeugnis ab, “nicht nur als Präsident, sondern auch als katholischer Vater und Ehemann”, wie Weltkongress-Generalsekretär Kornel Fabry erklärte.

Gottesdienst in Lovari-Romanes

Am 9. September gibt es einen Gottesdienst in Lovari-Romanes, für den ein junger ungarischer Komponist erstmals die in diesen Dialekt der Roma und Sinti übersetzten Hauptteile der katholischen Messe vertont hat. Weitere besondere Gottesdienste finden etwa in der Stephansbasilika im Zentrum Budapests statt. Dort feiert der melkitische griechisch-katholische Patriarch von Antiochien und Alexandrien, Yousif Absi, am 8. September eine Messe im byzantinischen Ritus.

Jugendveranstaltungen

Zum Programm gehören auch eine Jugendveranstaltung in der Laszlo-Papp-Sportarena am 10. September und tags darauf ein Familientag auf der Margareteninsel. Auf dem Platz vor der Stephansbasilika erwarten Besucher während der Kongresstage Kulturveranstaltungen, darunter die St.-Stephans-Buchwoche und eine Bühne mit landestypischer Musik und Podiumsgesprächen. Das Ungarische Nationalmuseum zeigt eine Schau, die unter dem Titel “Kreuzfeuer” Christenverfolgung thematisiert.

Geplant sind außerdem zahlreiche Konzerte. So tritt am 9. September in der Franz-Liszt-Musikakademie der Synodal-Chor des orthodoxen Moskauer Patriarchats auf. Parallel zum Kongress findet in Budapest das diesjährige “Ars Sacra”-Musikfestival statt.

Der Autor, Andreas Gutenberger ist Redakteur an der Katholischen Presseagentur Kathpress

Das Programm des 52. Internationalen Eucharistischen Kongresses auf Deutsch: www.iec2020.hu/de/program

Das Moderationsteam von EWTN. Katolischen TV mit Experten und Gästen ist in dieser Zeit täglich mehrfach live auf Sendung  und begleitet den Weltkongress vor Ort. iec.ewtn.de/

Dieser Beitrag erschien zuerst bei UNGARNREAL, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.